202161-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Installation eines Zebrastreifens auf dere Elsa-Brandström-Straße/Ecke Kreuzherrenstraße in Beuel
Kerndaten
- Nummer
- 202161-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 03.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202161-02 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Installation eines Zebrastreifens auf dere Elsa- Brandström-Straße/Ecke Kreuzherrenstraße in Beuel Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 16.03.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat die beschlossene Zählung in Höhe Elsa-Brändström- Str./Kreuzherrenstraße durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass die gem. Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) notwendige Mindestbelastung von 50 querenden Fußgänger*innen in der Spitzenstunde nicht erreicht wurde. Empfohlen wird die Anlage von Fußgängerüberwegen sogar erst ab 100 querenden Fußgänger*innen bei gleichzeitig mindestens 300 Kfz-Einheiten. Diese Kfz Belastung wird in der o.g. Spitzenstunde ebenfalls nicht erreicht. Die vorhandene Querungshilfe ist aus Sicht der Verwaltung daher als ausreichend anzusehen. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und lehnt den Bürgerantrag ab. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de