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202161-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Installation eines Zebrastreifens auf der Elsa-Brandström-Straße/Ecke Kreuzherrenstraße in Beuel - Stellungnahme der Verwaltung

Nummer
202161-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
18.01.2021
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 16.03.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 202161 Bürgerantrag: Installation eines Zebrastreifens auf dere Elsa-Brandström-Straße/Ecke Kreuzherrenstraße in Beuel

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202161-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Installation eines Zebrastreifens auf
der Elsa-Brandström-Straße/Ecke
Kreuzherrenstraße in Beuel - Stellungnahme der
Verwaltung
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 03.02.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Fußgängerüberwege sollen nach den Verwaltungsvorschriften zu § 26 StVO in
der Regel nur angelegt werden, wenn es erforderlich ist, dem Fußgänger
Vorrang zu geben, weil er sonst nicht sicher über die Straße kommt. Nach
Beobachtungen der Verwaltung ist das in dem beantragten Bereich nicht
zwingend erforderlich, da die vorhandene Mittelinsel im Bereich der
Tempo 30 Zone bereits eine sichere Querung ermöglicht. Weiterhin ist
fraglich, ob die nach den entsprechenden Richtlinien R-FGÜ 2001
erforderlichen Verkehrsbelastungszahlen für einen Zebrastreifen vorliegen.
Sofern die Bezirksvertretung eine weitergehende Prüfung befürwortet,
würde die Verwaltung bei mehrheitlichem Beschluss im Frühjahr eine
Verkehrszählung durchführen.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel:
Die Bezirksvertretung Beuel nimmt Kenntnis von der Einschätzung der
Verwaltung, dass die Einrichtung eines Fußgängerüberweges nicht zwingend
notwendig ist und erklärt den Bürgerantrag für erledigt. Mit diesem Votum ist
das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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