202160-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Demontage des Straßenschildes Pastor-Kurt-Padberg-Weg in Holzlar
Kerndaten
- Nummer
- 202160-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 03.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202160-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Demontage des Straßenschildes Pastor-Kurt- Padberg-Weg in Holzlar Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 25.01.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Entscheidung über den Bürgerantrag vom 23.11.2020 betreffend die Demontage der Straßennamenschilder des Pastor-Kurt-Padberg-Weges in Beuel-Holzlar wurde in den Sitzungen der Bezirksvertretung Beuel am 24.02.2021 und 06.10.2021 vertagt bis das kirchliche Untersuchungsverfahren zu den Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs gegen Pastor Kurt Padberg abgeschlossen ist. Zu diesem Bürgerantrag hatte die Verwaltung in ihrer Stellungnahme ausgeführt, dass eine Demontage der Straßennamenschilder ohne formale Aufhebung des Straßennamens nicht erfolgen sollte, da es zu Irritationen kommen kann, wenn einerseits nur die Schilder entfernt würden, aber andererseits der Name weiterhin als offizielle Straßenbezeichnung im Straßenverzeichnis verbliebe. Von einer möglichen Aufhebung des Straßennamens wären keine Anlieger betroffen. Bereits mit E-Mail vom 01.04.2021 an die Bezirksbürgermeisterin Lara Mohn hatte das Erzbistum Köln darauf hingewiesen, dass es sich um ein noch laufendes innerkirchliches Ermittlungsverfahren handelt und dass strafrechtlich Verfolgungsverjährung besteht und die Beschuldigten bereits verstorben sind. Auf entsprechende Anfrage zum Sachstand des Ermittlungsverfahrens teilt das Erzbistum Köln mit E-Mail vom 17.11.2022 an die Bezirksbürgermeisterin Folgendes mit: „Es gibt keinen neuen Sachstand: weiterhin ist kein Tatnachweis im Hinblick auf Pfarrer Kurt Padberg zu führen. Dementsprechend gibt es faktisch keinen hinreichenden Grund für die Umbenennung des genannten Weges (i.S. rechtsstaatlicher Prinzipien).“ Ergänzend zu der v. g. Information wird seitens des Erzbistum Köln mit E-Mail vom 09.12.2022 Nachstehendes mitgeteilt: „Der Fall gilt als bis auf Weiteres abgeschlossen. Die bisher möglichen Recherchen wurden beendet und, was ich Ihnen zuletzt mitgeteilt habe, ist als Abschlussergebnis zu verstehen.“ Es steht im Ermessen der Bezirksvertretung Beuel, ob eine Aufhebung des Straßennamens vorgenommen wird.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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