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202160-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Demontage des Straßenschildes Pastor-Kurt-Padberg-Weg in Holzlar

Nummer
202160-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
03.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 25.01.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 61,3 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 202160 Bürgerantrag: Demontage des Straßenschildes Pastor-Kurt-Padberg-Weg in Holzlar

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202160-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Demontage des Straßenschildes Pastor-Kurt-
Padberg-Weg in Holzlar
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 25.01.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Entscheidung über den Bürgerantrag vom 23.11.2020 betreffend die
Demontage der Straßennamenschilder des Pastor-Kurt-Padberg-Weges in
Beuel-Holzlar wurde in den Sitzungen der Bezirksvertretung Beuel am
24.02.2021 und 06.10.2021 vertagt bis das kirchliche Untersuchungsverfahren
zu den Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs gegen Pastor Kurt Padberg
abgeschlossen ist.
Zu diesem Bürgerantrag hatte die Verwaltung in ihrer Stellungnahme
ausgeführt, dass eine Demontage der Straßennamenschilder ohne formale
Aufhebung des Straßennamens nicht erfolgen sollte, da es zu Irritationen
kommen kann, wenn einerseits nur die Schilder entfernt würden, aber
andererseits der Name weiterhin als offizielle Straßenbezeichnung im
Straßenverzeichnis verbliebe. Von einer möglichen Aufhebung des
Straßennamens wären keine Anlieger betroffen.
Bereits mit E-Mail vom 01.04.2021 an die Bezirksbürgermeisterin Lara Mohn
hatte das Erzbistum Köln darauf hingewiesen, dass es sich um ein noch
laufendes innerkirchliches Ermittlungsverfahren handelt und dass strafrechtlich
Verfolgungsverjährung besteht und die Beschuldigten bereits verstorben sind.
Auf entsprechende Anfrage zum Sachstand des Ermittlungsverfahrens teilt das
Erzbistum Köln mit E-Mail vom 17.11.2022 an die Bezirksbürgermeisterin
Folgendes mit:
„Es gibt keinen neuen Sachstand: weiterhin ist kein Tatnachweis im Hinblick auf
Pfarrer Kurt Padberg zu führen. Dementsprechend gibt es faktisch keinen
hinreichenden Grund für die Umbenennung des genannten Weges (i.S.
rechtsstaatlicher Prinzipien).“
Ergänzend zu der v. g. Information wird seitens des Erzbistum Köln mit E-Mail
vom 09.12.2022 Nachstehendes mitgeteilt: „Der Fall gilt als bis auf Weiteres
abgeschlossen. Die bisher möglichen Recherchen wurden beendet und, was
ich Ihnen zuletzt mitgeteilt habe, ist als Abschlussergebnis zu verstehen.“
Es steht im Ermessen der Bezirksvertretung Beuel, ob eine Aufhebung des
Straßennamens vorgenommen wird.Seite 1 von 2
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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 01:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de