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202160-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Demontage des Straßenschildes Pastor-Kurt-Padberg-Weg in Holzlar

Nummer
202160-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.01.2021
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 25.01.2023 Kenntnisnahme
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  1. 202160 Bürgerantrag: Demontage des Straßenschildes Pastor-Kurt-Padberg-Weg in Holzlar

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202160-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Demontage des Straßenschildes
Pastor-Kurt-Padberg-Weg in Holzlar
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 03.02.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Aufgrund eines entsprechenden Antrages hat der Hauptausschuss in seiner
Sitzung am 8.5.2014 auf Empfehlung der Bezirksvertretung Beuel vom
7.5.2014 (DS 1411131) beschlossen, für den Weg zwischen Christ-König-
Straße und Heideweg die Bezeichnung Pastor-Kurt-Padberg-Weg zu vergeben.
Die anliegenden Hausgrundstücke wurden seinerzeit hinsichtlich der
Hausnummerierung nicht der neuen Bezeichnung zugeordnet, sondern
behielten ihre Adressen zur Christ-König-Straße und zum Heideweg. Eine
Aufhebung der Benennung würde insoweit nicht zu Adressenänderungen
führen.
Eine Demontage der Straßennamenschilder ohne formale Aufhebung des
Straßennamens sollte nicht erfolgen, da es sonst zu Irritationen kommt, wenn
einerseits nur die Schilder entfernt würden, aber andererseits der Name
weiterhin als offizielle Straßenbezeichnung im Straßenverzeichnis verbliebe.
Dies kann unabhängig von zugeordneten Anliegern auch bei
Rettungseinsätzen von Bedeutung sein. Eine eventuell nur vorübergehende
Entfernung des Namens bis zur Klärung ist aus ordnungsrechtlichen Gründen
nicht möglich.
Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs ist ohne Zweifel schwerwiegend. Im
vorliegenden Fall handelt es sich um ein laufendes Verfahren. Insoweit ist
durch die Bezirksvertretung grundsätzlich zu entscheiden, ob der Name
aufgehoben oder gegebenenfalls bis zur Klärung der Sachlage beibehalten
wird.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel:
Der Antrag wird hinsichtlich der beantragten vorübergehenden Demontage des
Straßenschildes ohne Umbenennung abgelehnt. Das formelle in § 24 GO NRW
für die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren ist damit zum
Abschluss gelangt.
(Die Bezirksvertretung kann darüber hinaus entscheiden, dass eine
Umbenennung erfolgen soll.)Seite 1 von 2

Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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