202160-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Demontage des Straßenschildes Pastor-Kurt-Padberg-Weg in Holzlar
Kerndaten
- Nummer
- 202160-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.01.2021
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202160-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Demontage des Straßenschildes Pastor-Kurt-Padberg-Weg in Holzlar Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 03.02.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Aufgrund eines entsprechenden Antrages hat der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 8.5.2014 auf Empfehlung der Bezirksvertretung Beuel vom 7.5.2014 (DS 1411131) beschlossen, für den Weg zwischen Christ-König- Straße und Heideweg die Bezeichnung Pastor-Kurt-Padberg-Weg zu vergeben. Die anliegenden Hausgrundstücke wurden seinerzeit hinsichtlich der Hausnummerierung nicht der neuen Bezeichnung zugeordnet, sondern behielten ihre Adressen zur Christ-König-Straße und zum Heideweg. Eine Aufhebung der Benennung würde insoweit nicht zu Adressenänderungen führen. Eine Demontage der Straßennamenschilder ohne formale Aufhebung des Straßennamens sollte nicht erfolgen, da es sonst zu Irritationen kommt, wenn einerseits nur die Schilder entfernt würden, aber andererseits der Name weiterhin als offizielle Straßenbezeichnung im Straßenverzeichnis verbliebe. Dies kann unabhängig von zugeordneten Anliegern auch bei Rettungseinsätzen von Bedeutung sein. Eine eventuell nur vorübergehende Entfernung des Namens bis zur Klärung ist aus ordnungsrechtlichen Gründen nicht möglich. Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs ist ohne Zweifel schwerwiegend. Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein laufendes Verfahren. Insoweit ist durch die Bezirksvertretung grundsätzlich zu entscheiden, ob der Name aufgehoben oder gegebenenfalls bis zur Klärung der Sachlage beibehalten wird. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel: Der Antrag wird hinsichtlich der beantragten vorübergehenden Demontage des Straßenschildes ohne Umbenennung abgelehnt. Das formelle in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren ist damit zum Abschluss gelangt. (Die Bezirksvertretung kann darüber hinaus entscheiden, dass eine Umbenennung erfolgen soll.)Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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