202159-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Klärungsbedarf wegen Gartentor im hinteren Bereich eines an das Rheinufer Beuel grenzenden Hauses
Kerndaten
- Nummer
- 202159-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 18.01.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202159-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III 25.11.2020 Bürgerantrag: Klärungsbedarf wegen Gartentor im hinteren Bereich eines an das Rheinufer Beuel grenzenden Hauses Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 03.02.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Im Rahmen einer Ortsbegehung im Dezember 2019 haben Mitarbeiter des Amtes für Umwelt und Stadtgrün ein installiertes Gartentor an der Rheinuferpromenade in Bonn-Beuel hinter einem Grundstück der Rheinaustr. festgestellt. Die Errichtung des Gartentores wurde beim Amt für Umwelt und Stadtgrün nie beantragt. Demnach ist das Gartentor ohne Genehmigung dort installiert worden. Bereits im Januar 2020 hat sich die Verwaltung mit der Eigentümerin in Verbindung gesetzt. Sie wurde zweimal aufgefordert, das Tor zurückzubauen. Dieser Aufforderung ist sie bis heute nicht nachgekommen. Ihr wurde mitgeteilt, dass eine nachträgliche Genehmigung aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht erteilt werden kann. Die Gründe dafür stellen sich wie folgt dar: Zwischen der Rheinuferpromenade und den dort angrenzenden, privaten Grundstücken befindet sich ein mit Hecken bewachsener städtischer Grünstreifen, welcher vom Amt für Umwelt und Stadtgrün unterhalten wird. Den dort angrenzenden, privaten Grundstücken ist mit wenigen Ausnahmen der Zugang zur Rheinuferpromenade möglich. Die einzelnen Zugänge sind durch Gartentore abgesperrt. Die Gartentore befinden sich - mit Ausnahme des einen Grundstückes - auf den privaten Grundstücken und grenzen an deren Hausgärten an. Der Zugang/die Absperrung des Grundstückes hin zu der Rheinuferpromenade ist bereits durch ein Gartentor gewährleistet, welches unmittelbar an den Hausgarten angrenzt (analog zu den anderen Zugängen). Das o. g. Gartentor wurde somit zusätzlich zu dem bereits bestehenden Gartentor errichtet. Es befindet sich auf dem städtischen Grünstreifen unmittelbar angrenzend an den Fußgängerweg der Rheinuferpromenade und wurde ohne jegliche Zaunanbindung, d. h. „freistehend“ dort installiert. Zur Pflege und Unterhaltung des städtischen Grünstreifens ist es erforderlich, dass der Zugang zum Grünstreifen jederzeit gewährleistet ist. Durch das Gartentor wird dieser Zugang versperrt, weshalb die Pflegearbeiten nicht in dem erforderlichen Umfang vorgenommen werden können. Zudem werden die Pflegearbeiten des gesamten Grünstreifens in einem Arbeitsvorgang durchgeführt.Seite 1 von 4 Seite 2 Darüber hinaus ist es in diesem Bereich das einzige Gartentor an der Rheinuferpromenade, welches unmittelbar an den Gehweg angrenzt. Daher sticht es deutlich hervor und stört somit das sonst einheitliche Gesamterscheinungsbild der Rheinuferpromenade. Des Weiteren ist es nicht auszuschließen, dass die nachträgliche Genehmigung des Gartentores von den anderen Anliegern unter Umständen zum Anlass für die Errichtung weiterer Gartentore angrenzend an den Gehweg genommen wird. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass ein solcher Präzedenzfall vermieden werden sollte. Aus den vorgenannten Gründen hatte die Verwaltung daher entschieden, dass das Gartentor dort nicht gestattet werden kann. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, die Antragstellenden werden entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe informiert: Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n 1 Foto Gartentor (öffentlich) 2 Foto Luftbild (öffentlich)Seite 2 von 4 Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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