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202159-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Klärungsbedarf wegen Gartentor im hinteren Bereich eines an das Rheinufer Beuel grenzenden Hauses

Nummer
202159-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
18.01.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 24.02.2021 Kenntnisnahme
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  1. 202159 Bürgerantrag: Klärungsbedarf wegen Gartentor im hinteren Bereich eines an das Rheinufer Beuel grenzenden Hauses

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202159-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
25.11.2020
Bürgerantrag: Klärungsbedarf wegen Gartentor im
hinteren Bereich eines an das Rheinufer Beuel
grenzenden Hauses
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 03.02.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Im Rahmen einer Ortsbegehung im Dezember 2019 haben Mitarbeiter des
Amtes für Umwelt und Stadtgrün ein installiertes Gartentor an der
Rheinuferpromenade in Bonn-Beuel hinter einem Grundstück der Rheinaustr.
festgestellt. Die Errichtung des Gartentores wurde beim Amt für Umwelt und
Stadtgrün nie beantragt. Demnach ist das Gartentor ohne Genehmigung dort
installiert worden. Bereits im Januar 2020 hat sich die Verwaltung mit der
Eigentümerin in Verbindung gesetzt. Sie wurde zweimal aufgefordert, das Tor
zurückzubauen. Dieser Aufforderung ist sie bis heute nicht nachgekommen. Ihr
wurde mitgeteilt, dass eine nachträgliche Genehmigung aufgrund der örtlichen
Gegebenheiten nicht erteilt werden kann.
Die Gründe dafür stellen sich wie folgt dar:
Zwischen der Rheinuferpromenade und den dort angrenzenden, privaten
Grundstücken befindet sich ein mit Hecken bewachsener städtischer
Grünstreifen, welcher vom Amt für Umwelt und Stadtgrün unterhalten wird. Den
dort angrenzenden, privaten Grundstücken ist mit wenigen Ausnahmen der
Zugang zur Rheinuferpromenade möglich. Die einzelnen Zugänge sind durch
Gartentore abgesperrt. Die Gartentore befinden sich - mit Ausnahme des einen
Grundstückes - auf den privaten Grundstücken und grenzen an deren
Hausgärten an. Der Zugang/die Absperrung des Grundstückes hin zu der
Rheinuferpromenade ist bereits durch ein Gartentor gewährleistet, welches
unmittelbar an den Hausgarten angrenzt (analog zu den anderen Zugängen).
Das o. g. Gartentor wurde somit zusätzlich zu dem bereits bestehenden
Gartentor errichtet. Es befindet sich auf dem städtischen Grünstreifen
unmittelbar angrenzend an den Fußgängerweg der Rheinuferpromenade und
wurde ohne jegliche Zaunanbindung, d. h. „freistehend“ dort installiert.
Zur Pflege und Unterhaltung des städtischen Grünstreifens ist es erforderlich,
dass der Zugang zum Grünstreifen jederzeit gewährleistet ist. Durch das
Gartentor wird dieser Zugang versperrt, weshalb die Pflegearbeiten nicht in
dem erforderlichen Umfang vorgenommen werden können. Zudem werden die
Pflegearbeiten des gesamten Grünstreifens in einem Arbeitsvorgang
durchgeführt.Seite 1 von 4

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Darüber hinaus ist es in diesem Bereich das einzige Gartentor an der
Rheinuferpromenade, welches unmittelbar an den Gehweg angrenzt. Daher
sticht es deutlich hervor und stört somit das sonst einheitliche
Gesamterscheinungsbild der Rheinuferpromenade.
Des Weiteren ist es nicht auszuschließen, dass die nachträgliche
Genehmigung des Gartentores von den anderen Anliegern unter Umständen
zum Anlass für die Errichtung weiterer Gartentore angrenzend an den Gehweg
genommen wird. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass ein solcher
Präzedenzfall vermieden werden sollte.
Aus den vorgenannten Gründen hatte die Verwaltung daher entschieden, dass
das Gartentor dort nicht gestattet werden kann.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, die Antragstellenden werden entsprechend
den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung über die für die
ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe informiert: Mit diesem Votum
ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
1 Foto Gartentor (öffentlich)
2 Foto Luftbild (öffentlich)Seite 2 von 4

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