← zurück zu 202158

202158-02 erg. ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verlängerung der Tempo 30-Zone Servatiusstraße

Nummer
202158-02 erg. ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 31.08.2021 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 59,3 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 202158 Bürgerantrag: Verlängerung der Tempo 30-Zone Servatiusstraße

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (1.669 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202158-02 erg. ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Verlängerung der Tempo 30-Zone
Servatiusstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 28.04.2021 Stellungnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in der Servatiusstraße im
Bereich zwischen dem Schwalbengarten bis zur Ürziger Straße ist nicht
zulässig. Die Straßenverkehrsordnung sieht die Anordnung einer
solchen Geschwindigkeitsreduzierung neben Lärmschutzgründen sowohl
im unmittelbaren Bereich von schützenswerten Einrichtungen wie bspw.
Schulen, Altenheimen etc. als auch an Gefahrenstellen wie bspw. an
Unfallhäufungsstellen oder –linien vor. Für diese Prüfung wurden die
Einschätzungen der Unfallkommission und der Polizei herangezogen.
Im o.g. Straßenabschnitt befindet sich keine schützenswerte Einrichtung
mit direkten Zugang zum o.g. Bereich. Eine Gefahrenlage konnte nicht
festgestellt werden, da weder eine Unfallhäufungsstelle oder –linie
festgestellt werden konnte.
Da die Voraussetzungen in diesem Abschnitt nicht vorliegen, wäre die
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h nicht zulässig und kann daher
von Seiten der Verwaltung nicht angeordnet werden.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bad Godesberg:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, die Antragstellende wird über die für
die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe entsprechend den
Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert . Mit
diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 1 von 1

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 10:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de