202158-02 erg. ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verlängerung der Tempo 30-Zone Servatiusstraße
Kerndaten
- Nummer
- 202158-02 erg. ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202158-02 erg. ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Verlängerung der Tempo 30-Zone Servatiusstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 28.04.2021 Stellungnahme Inhalt der Stellungnahme: Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in der Servatiusstraße im Bereich zwischen dem Schwalbengarten bis zur Ürziger Straße ist nicht zulässig. Die Straßenverkehrsordnung sieht die Anordnung einer solchen Geschwindigkeitsreduzierung neben Lärmschutzgründen sowohl im unmittelbaren Bereich von schützenswerten Einrichtungen wie bspw. Schulen, Altenheimen etc. als auch an Gefahrenstellen wie bspw. an Unfallhäufungsstellen oder –linien vor. Für diese Prüfung wurden die Einschätzungen der Unfallkommission und der Polizei herangezogen. Im o.g. Straßenabschnitt befindet sich keine schützenswerte Einrichtung mit direkten Zugang zum o.g. Bereich. Eine Gefahrenlage konnte nicht festgestellt werden, da weder eine Unfallhäufungsstelle oder –linie festgestellt werden konnte. Da die Voraussetzungen in diesem Abschnitt nicht vorliegen, wäre die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h nicht zulässig und kann daher von Seiten der Verwaltung nicht angeordnet werden. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bad Godesberg: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, die Antragstellende wird über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert . Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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