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202158-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verlängerung der Tempo 30-Zone Servatiusstraße

Nummer
202158-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 31.08.2021 Kenntnisnahme
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  1. 202158 Bürgerantrag: Verlängerung der Tempo 30-Zone Servatiusstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202158-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Verlängerung der Tempo 30-Zone
Servatiusstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.02.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verlängerung des geplanten Tempo-30 Streckenabschnitts auf der
Servatiusstraße/Bernkasteler Straße um den nördlich gelegenen Abschnitt von
Servatiusstraße Nr. 94 bis zur Einmündung Schwalbengarten würde
voraussetzen, dass tagsüber 70 dB(A) oder nachts 60 dB(A) erreicht oder
überschritten werden müssten. Nach dem aktuellen Schallimmissionsplan
(berechnet nach RLS 90) werden diese Werte in dem genannten Abschnitt
jedoch nicht erreicht.
Da die gesetzlichen Voraussetzungen somit nicht vorliegen, kann dem
vorliegenden Bürgerantrag nicht entsprochen werden.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt , die Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung über die für die
ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe informiert. Mit diesem Votum
ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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