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202157-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Fahrradinfrastruktur im Bereich des Hauptbahnhofs

Nummer
202157-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
01.03.2021
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn 30.06.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 202157 Bürgerantrag: Fahrradinfrastruktur im Bereich des Hauptbahnhofs

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202157-1 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Fahrradinfrastruktur im Bereich des
Hauptbahnhofs
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die verkehrliche Situation am Hauptbahnhof befindet sich aktuell in einer
Übergangssituation bis die beschlossene Planung der Verkehrsführung auf der
Straße Am Hauptbahnhof und der Rabinstraße umgesetzt ist.
Bei der anstehenden Umplanung des ZOB werden auch die Belange
des Radverkehrs berücksichtigt.
Folgende Alternativen stehen zur Querung der Bahntrasse an dieser Stelle als
Wegeverbindung zwischen der Innenstadt und Poppelsdorf/Endenich aktuell
bzw. perspektivisch zur Verfügung:
 in Richtung Süden die Unterführung und der Bahnübergang an der
Königstraße
 in Richtung Norden die Viktoriabrücke, welche nach Fertigstellung der
aktuellen Umbauarbeiten mit einer dritten Rampe auf die Thomastraße
führt und eine direkte Verbindung von und zum Hauptbahnhof darstellt
 in Richtung Norden die zukünftige Viktoriaunterführung, deren
Vorplanung bereits beschlossen ist
Die Verwaltung empfiehlt daher, dem Bürgerantrag in dieser Form nicht zu
folgen, sondern das Anliegen bei der weiteren Verkehrsplanung in diesem
Bereich zu berücksichtigen und der Antrag stellenden Person eine Information
im o.g. Sinne zukommen zu lassen.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Der Bürgerantrag wird im beantragten Umfang abgelehnt, Die Antragstellende
wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung
informiert. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn
ist das formelle, in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen
geregelte Verfahren zum Abschluss gelangt.Seite 1 von 2

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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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