202157-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Fahrradinfrastruktur im Bereich des Hauptbahnhofs
Kerndaten
- Nummer
- 202157-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 01.03.2021
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.843 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202157-1 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Fahrradinfrastruktur im Bereich des Hauptbahnhofs Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die verkehrliche Situation am Hauptbahnhof befindet sich aktuell in einer Übergangssituation bis die beschlossene Planung der Verkehrsführung auf der Straße Am Hauptbahnhof und der Rabinstraße umgesetzt ist. Bei der anstehenden Umplanung des ZOB werden auch die Belange des Radverkehrs berücksichtigt. Folgende Alternativen stehen zur Querung der Bahntrasse an dieser Stelle als Wegeverbindung zwischen der Innenstadt und Poppelsdorf/Endenich aktuell bzw. perspektivisch zur Verfügung: in Richtung Süden die Unterführung und der Bahnübergang an der Königstraße in Richtung Norden die Viktoriabrücke, welche nach Fertigstellung der aktuellen Umbauarbeiten mit einer dritten Rampe auf die Thomastraße führt und eine direkte Verbindung von und zum Hauptbahnhof darstellt in Richtung Norden die zukünftige Viktoriaunterführung, deren Vorplanung bereits beschlossen ist Die Verwaltung empfiehlt daher, dem Bürgerantrag in dieser Form nicht zu folgen, sondern das Anliegen bei der weiteren Verkehrsplanung in diesem Bereich zu berücksichtigen und der Antrag stellenden Person eine Information im o.g. Sinne zukommen zu lassen. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Der Bürgerantrag wird im beantragten Umfang abgelehnt, Die Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das formelle, in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen geregelte Verfahren zum Abschluss gelangt.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de