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202156 · Dringlichkeitsantrag

Anlassunabhängige Testungen auf Infektion mit dem Coronavirus COVID 19 für Mitarbeitende aller Träger ambulanter und stationärer Erziehungshilfe

Nummer
202156
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
09.12.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 09.12.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 14.12.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 14.12.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 58 KB Öffnen ↗

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
202156
Antragsteller/in:
Angelika Esch
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
09.12.20
Anlassunabhängige Testungen auf Infektion mit
dem Coronavirus COVID 19 für Mitarbeitende aller
Träger ambulanter und stationärer Erziehungshilfe
Beratungsfolge
Rat 10.12.2020 Entscheidung
Die Situation der Mitarbeitenden aller Träger der ambulanten und stationären
Erziehungshilfe, Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII sowie des Aufnahmebereichs
§ 42/§ 42a SGB VIII spitzt sich wie in vielen anderen Bereichen bedingt durch die
hohen Infektionszahlen zu. Um diesen systemrelevanten Bereich aufrechtzuerhalten ist
es notwendig JETZT Anlassunabhängige Testungen für die Beschäftigten der Kinder-
und Jugendhilfe wie in Köln zu ermöglichen.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Der Krisenstab der Stadt Bonn wird dazu beauftragt eine Entscheidung herbeizuführen
die es den Mitarbeitenden aller Träger ambulanter und stationärer Erziehungshilfe,
Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII sowie des Aufnahmebereichs § 42/§ 42a SGB
VIII in Bonn ermöglicht, anlassunabhängige Testungen kostenlos durchzuführen. Der
Krisenstab möge zudem prüfen, ob die anlassunabhängige, kostenlose Testung auch
auf Mitarbeitende anderer Bereiche der Jugendhilfe ausgeweitet werden kann, die
regelmäßig Außenkontakt haben (Offene Türen, Jugendberufshilfe,
Jugendsozialarbeit).
Begründung
Die Mitarbeitenden des oben genannten systemrelevanten Bereichs haben nach wie
vor täglichen Klient*innenkontakt mit und in verschiedenen Haushalten. Es ist daher
dringend notwendig den Mitarbeitenden eine größere Sicherheit zum Ausschluss einer
möglichen Infektion mit dem Coronavirus zu geben.
Dies sollte Analog zu den Regelungen, wie es das Jugendamt der Stadt Köln in
Zusammenarbeit mit dem dortigen Krisenstab entschieden hat, unkompliziert
ermöglicht werden. (Siehe Anhang)
Anlage/n
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