202156 · Dringlichkeitsantrag
Anlassunabhängige Testungen auf Infektion mit dem Coronavirus COVID 19 für Mitarbeitende aller Träger ambulanter und stationärer Erziehungshilfe
Kerndaten
- Nummer
- 202156
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 09.12.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 202156 Antragsteller/in: Angelika Esch SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 09.12.20 Anlassunabhängige Testungen auf Infektion mit dem Coronavirus COVID 19 für Mitarbeitende aller Träger ambulanter und stationärer Erziehungshilfe Beratungsfolge Rat 10.12.2020 Entscheidung Die Situation der Mitarbeitenden aller Träger der ambulanten und stationären Erziehungshilfe, Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII sowie des Aufnahmebereichs § 42/§ 42a SGB VIII spitzt sich wie in vielen anderen Bereichen bedingt durch die hohen Infektionszahlen zu. Um diesen systemrelevanten Bereich aufrechtzuerhalten ist es notwendig JETZT Anlassunabhängige Testungen für die Beschäftigten der Kinder- und Jugendhilfe wie in Köln zu ermöglichen. Inhalt des Dringlichkeitsantrags Der Krisenstab der Stadt Bonn wird dazu beauftragt eine Entscheidung herbeizuführen die es den Mitarbeitenden aller Träger ambulanter und stationärer Erziehungshilfe, Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII sowie des Aufnahmebereichs § 42/§ 42a SGB VIII in Bonn ermöglicht, anlassunabhängige Testungen kostenlos durchzuführen. Der Krisenstab möge zudem prüfen, ob die anlassunabhängige, kostenlose Testung auch auf Mitarbeitende anderer Bereiche der Jugendhilfe ausgeweitet werden kann, die regelmäßig Außenkontakt haben (Offene Türen, Jugendberufshilfe, Jugendsozialarbeit). Begründung Die Mitarbeitenden des oben genannten systemrelevanten Bereichs haben nach wie vor täglichen Klient*innenkontakt mit und in verschiedenen Haushalten. Es ist daher dringend notwendig den Mitarbeitenden eine größere Sicherheit zum Ausschluss einer möglichen Infektion mit dem Coronavirus zu geben. Dies sollte Analog zu den Regelungen, wie es das Jugendamt der Stadt Köln in Zusammenarbeit mit dem dortigen Krisenstab entschieden hat, unkompliziert ermöglicht werden. (Siehe Anhang) Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de