202155-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Durchgehende Anordnung von Tempo 30 auf der Dottendorfer Straße
Kerndaten
- Nummer
- 202155-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 30.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202155-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Durchgehende Anordnung von Tempo 30 auf der Dottendorfer Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 30.06.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung bittet um Vertagung des Bürgerantrags bzgl. der Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen in der Dottendorfer Straße. Anträge dieser Art müssen auf die vielen Tatbestandsvoraussetzungen nach der Straßenverkehrsordnung geprüft werden. Ein Prüfverfahren zur Möglichkeit der Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen ist sehr umfangreich und muss viele Teilaspekte mit einbeziehen, um eine rechtssichere und ermessensfehlerfreie Entscheidung der Verwaltung vorzuweisen, die auch vor dem Verwaltungsgericht Stand halten muss. Da sich einige Abteilungen der Verwaltung im Abstimmungsprozess befinden und die Bezirksregierung Köln um Stellungnahme und um rechtliche Einschätzung gebeten wurde, muss um Vertagung gebeten werden. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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