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202155-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Durchgehende Anordnung von Tempo 30 auf der Dottendorfer Straße

Nummer
202155-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
30.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 202155 Bürgerantrag: Durchgehende Anordnung von Tempo 30 auf der Dottendorfer Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202155-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Durchgehende Anordnung von
Tempo 30 auf der Dottendorfer Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 30.06.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung bittet um Vertagung des Bürgerantrags bzgl. der
Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen in der
Dottendorfer Straße.
Anträge dieser Art müssen auf die vielen Tatbestandsvoraussetzungen
nach der Straßenverkehrsordnung geprüft werden. Ein Prüfverfahren zur
Möglichkeit der Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen ist
sehr umfangreich und muss viele Teilaspekte mit einbeziehen, um eine
rechtssichere und ermessensfehlerfreie Entscheidung der Verwaltung
vorzuweisen, die auch vor dem Verwaltungsgericht Stand halten muss.
Da sich einige Abteilungen der Verwaltung im Abstimmungsprozess
befinden und die Bezirksregierung Köln um Stellungnahme und um
rechtliche Einschätzung gebeten wurde, muss um Vertagung gebeten
werden.
Anlage/n
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