202154-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht in der Derlestraße/ Am Burgweiher/ Ladestraße und Bordsteinabsenkung oder Querungshilfe im Bereich Witterschlicker Straße / Derlestraße
Kerndaten
- Nummer
- 202154-2 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 25.01.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202154-2 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht in der Derlestraße/ Am Burgweiher/ Ladestraße und Bordsteinabsenkung oder Querungshilfe im Bereich Witterschlicker Straße / Derlestraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 02.02.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1) Eine Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht auf der Derlestraße in Fahrtrichtung Rochusstraße von der Alte Str. bis zur Straße Am Burgweiher ist an dieser Stelle sinnvoll. Auch dem Vorschlag, den Gehweg mit der Beschilderung „Gehweg Radfahrer frei“ zu beschildern, stimmt die Verwaltung zu. Dem Radfahrenden wird somit die Möglichkeit geboten, zwischen den beiden Alternativen zu wählen und Engpässe mit zu Fuß Gehenden können entschärft werden. In der Nähe des Kreuzungsbereichs Am Burgweiher ist der Radweg mit blauer Farbe und einem Piktogramm markiert, welches ggf. entfernt werden müsste. Vor der Haltelinie der Ampel sollte dann außerdem eine Aufstellfläche für Radfahrende markiert werden. Zu 2) Die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht auf der Straße Am Burgweiher in Fahrtrichtung Spielplatz Weiherpfad sowie die Beschilderung des Gehweges mit „Radfahrer frei“ erachtet die Verwaltung hier ebenfalls als sinnvoll, um die Gefahrensituationen an den Grundstücksein- und ausfahrten zu entschärfen. Zu 3) Die Verwaltung empfiehlt, die Beschilderung des getrennten Geh-/Radweges entlang der gesamten Ladestraße beizubehalten. Radfahrende sollten hier nicht auf der Straße geführt werden, da durch rückwärts ausparkende Fahrzeuge gefährliche Situationen entstehen können. Die Befreiung des getrennten Geh-/Radweges von Grünbewuchs an dieser Stelle wird von der Verwaltung angeordnet und möglichst kurzfristig ausgeführt.Seite 1 von 2 Seite 2 Zu 4) Der Bordstein besitzt, wie bei allen Überwegen einen ca. 3 cm hohen Auftritt. Dieses Maß ist mit der Behindertengemeinschaft abgestimmt und gewährleistet ein Ertasten des Übergangs mit einem Blindenstock und das Befahren mit einem Rollstuhl. Daher kann hier keine weitere Bordsteinabsenkung durchgeführt werden. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Hardtberg: Den Punkten 1 und 2 wird entsprochen, die Punkte 3 und 4 werden abgelehnt. Der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung über die inhaltliche Einschätzung der Verwaltung informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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