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202154-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht in der Derlestraße/ Am Burgweiher/ Ladestraße und Bordsteinabsenkung oder Querungshilfe im Bereich Witterschlicker Straße / Derlestraße

Nummer
202154-2 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.01.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 16.03.2021 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 62,3 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 202154 Bürgerantrag: Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht in der Derlestraße/Am Burgweiher/Ladestraße und Bordsteinabsenkung oder Querungshilfe im Bereich Witterschlicker Straße/Derlestraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202154-2 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht in der
Derlestraße/ Am Burgweiher/ Ladestraße und
Bordsteinabsenkung oder Querungshilfe im Bereich
Witterschlicker Straße / Derlestraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 02.02.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1)
Eine Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht auf der Derlestraße in
Fahrtrichtung Rochusstraße von der Alte Str. bis zur Straße Am Burgweiher ist
an dieser Stelle sinnvoll. Auch dem Vorschlag, den Gehweg mit der
Beschilderung „Gehweg Radfahrer frei“ zu beschildern, stimmt die Verwaltung
zu. Dem Radfahrenden wird somit die Möglichkeit geboten, zwischen den
beiden Alternativen zu wählen und Engpässe mit zu Fuß Gehenden können
entschärft werden. In der Nähe des Kreuzungsbereichs Am Burgweiher ist der
Radweg mit blauer Farbe und einem Piktogramm markiert, welches ggf.
entfernt werden müsste. Vor der Haltelinie der Ampel sollte dann außerdem
eine Aufstellfläche für Radfahrende markiert werden.
Zu 2)
Die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht auf der Straße Am Burgweiher
in Fahrtrichtung Spielplatz Weiherpfad sowie die Beschilderung des
Gehweges mit „Radfahrer frei“ erachtet die Verwaltung hier ebenfalls als
sinnvoll, um die Gefahrensituationen an den Grundstücksein- und ausfahrten
zu entschärfen.
Zu 3)
Die Verwaltung empfiehlt, die Beschilderung des getrennten Geh-/Radweges
entlang der gesamten Ladestraße beizubehalten. Radfahrende sollten hier
nicht auf der Straße geführt werden, da durch rückwärts ausparkende
Fahrzeuge gefährliche Situationen entstehen können.
Die Befreiung des getrennten Geh-/Radweges von Grünbewuchs an dieser
Stelle wird von der Verwaltung angeordnet und möglichst kurzfristig ausgeführt.Seite 1 von 2

Seite 2
Zu 4)
Der Bordstein besitzt, wie bei allen Überwegen einen ca. 3 cm hohen Auftritt.
Dieses Maß ist mit der Behindertengemeinschaft abgestimmt und gewährleistet
ein Ertasten des Übergangs mit einem Blindenstock und das Befahren mit
einem Rollstuhl. Daher kann hier keine weitere Bordsteinabsenkung
durchgeführt werden.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Hardtberg:
Den Punkten 1 und 2 wird entsprochen, die Punkte 3 und 4 werden abgelehnt.
Der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung über die inhaltliche Einschätzung der
Verwaltung informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die
formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss
gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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