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202150 · Beschlussvorlage

Entsperrung von Haushaltsmitteln für die Umgestaltung der Endenicher Allee, zwischen Alfred-Bucherer-Straße und BAB 565

Nummer
202150
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
10.12.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 04.02.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
202150
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Entsperrung von Haushaltsmitteln für die
Umgestaltung der Endenicher Allee, zwischen
Alfred-Bucherer-Straße und BAB 565
Beratungsfolge
Rat 04.02.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der nachfolgend aufgeführte Ansatz für die Maßnahme „Endenicher
Allee BN“ mit Gesamtkosten höher als 250.000,- EUR wird entsperrt:
Finanzstelle: 5660612011200
Bezeichnung: Endenicher Allee BN
Finanzposition: 78.5200
Ansatz 2021: 860.000,00 EUR
Begründung
Der Haushaltsansatz ist gemäß den Regelungen zur Bewirtschaftung
von Haushaltsmitteln zu Gunsten des Ausschusses für Finanzen und
Beteiligungen gesperrt.
Die Bezirksvertretung Bonn hat am 06.10.2020 (DS 201471) die
Straßenplanung zur Endenicher Allee, zwischen Alfred-Bucherer-Straße
und BAB 565 beschlossen.
Damit die Straßenbauauarbeiten zur Umgestaltung der Endenicher Allee
ab April nahtlos an die aktuell laufende Kanalbaumaßnahme
anschließen können, ist die Entsperrung der Haushaltsmittel erforderlich.
Die Regelungen des § 82 GO NRW (vorläufige Haushaltsführung) sind
erfüllt.
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