202150 · Beschlussvorlage
Entsperrung von Haushaltsmitteln für die Umgestaltung der Endenicher Allee, zwischen Alfred-Bucherer-Straße und BAB 565
Kerndaten
- Nummer
- 202150
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 10.12.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 202150 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Entsperrung von Haushaltsmitteln für die Umgestaltung der Endenicher Allee, zwischen Alfred-Bucherer-Straße und BAB 565 Beratungsfolge Rat 04.02.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Der nachfolgend aufgeführte Ansatz für die Maßnahme „Endenicher Allee BN“ mit Gesamtkosten höher als 250.000,- EUR wird entsperrt: Finanzstelle: 5660612011200 Bezeichnung: Endenicher Allee BN Finanzposition: 78.5200 Ansatz 2021: 860.000,00 EUR Begründung Der Haushaltsansatz ist gemäß den Regelungen zur Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln zu Gunsten des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen gesperrt. Die Bezirksvertretung Bonn hat am 06.10.2020 (DS 201471) die Straßenplanung zur Endenicher Allee, zwischen Alfred-Bucherer-Straße und BAB 565 beschlossen. Damit die Straßenbauauarbeiten zur Umgestaltung der Endenicher Allee ab April nahtlos an die aktuell laufende Kanalbaumaßnahme anschließen können, ist die Entsperrung der Haushaltsmittel erforderlich. Die Regelungen des § 82 GO NRW (vorläufige Haushaltsführung) sind erfüllt. Anlage/nSeite 1 von 2 Seite 2 KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de