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202148 · Beschlussvorlage

Zukunft des Melbbades

Nummer
202148
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
09.12.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 14.12.2020 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.03.2021 Anhörung
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Untergeordnet

  1. 202148-01 AA Zukunft des Melbbades

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Beschlussvorlage
öffentlich
202148
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Zukunft des Melbbades
Beratungsfolge
Rat 10.12.2020 Entscheidung
Bezirksvertretung Bonn 15.12.2020 Anhörung
Begründung der Dringlichkeit:
Die in der Vorlage vorgeschlagenen Maßnahmen sollen so schnell wie möglich
durchgeführt werden, um die unumgängliche Schließzeit des Schwimmbades
möglichst zu verkürzen. Die Vorlage konnte durch die Stadtverwaltung nicht
fristgerecht vorgelegt werden, da erst am 27. November mit dem Ergebnis des
Bürgerentscheides die Planung des Appartementhauses am Melbbad, die auch
neue Räume für die Schwimmbad-Infrastruktur schaffen sollte, gestoppt wurde.
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Bonn beauftragt die Verwaltung, zur Zukunftssicherung
des Melbbades Planungen für den Abriss und den Ersatz des maroden
Schwimmbadgebäudes durch einen zeitgemäßen Neubau für Umkleiden,
Sanitär- und Mitarbeiterräume sowie die Freibadgastronomie zu beauftragen.
Die Verwaltung legt dem Rat zeitnah die Vorentwurfsplanung für Abriss und
Neubau des Gebäudes zur Beschlussfassung vor.
2. Im Rahmen der Neubaumaßnahme wird auch die beim Starkregenereignis
im August 2020 zerstörte Bädertechnik nachhaltig erneuert.
3. Die Verwaltung prüft die Möglichkeiten für eine Zwischenlösung und legt in
der nächsten Ratssitzung einen Zeit- und Kostenplan für eine Interimslösung
(Containerlösung) für die Zeit bis zum Beginn der Neubaumaßnahme vor.
Begründung
Bisheriger politischer Auftrag und Bürgerentscheid
Seit Jahren befindet sich das 1970 eröffnete Schwimmbadgebäude im
Melbbad, in dem Sanitär-, Umkleide- und Räume für das Schwimmbadpersonal
untergebracht sind, in einem mangelhaften Zustand. Bereits in seiner Sitzung
am 27.09.2018 hatte der Rat deshalb der Neugestaltung des Umkleide-,Seite 1 von 4

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Sanitär- und Mitarbeiterbereiches im Melbbad grundsätzlich zugestimmt. Die
Verwaltung wurde beauftragt, zur Realisierung des Vorhabens zu eruieren, ob
ein Dritter bereit sei, einerseits auf dem Areal der Bestandsgebäude
gemeinnützigen/geförderten Wohnraum zu schaffen und andererseits die
Funktionsräume für den Betrieb des Melbbades zu bauen (DS-Nr. 1812295).
Die VEBOWAG hatte Interesse signalisiert, dieses Vorhaben auszuführen und
eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines Baukörpers eingereicht. Das
Bauvorhaben ist im Mai und Juni 2020 den politischen Gremien vorgestellt
worden. Am 26.06.2020 hat eine Bürgerinformationsveranstaltung zur
geplanten Randbebauung des Melbbades stattgefunden.
Am 29.06.2020 zeigte die Initiative „Rettet das Melbbad“ die Durchführung
eines initiierenden Bürgerbegehrens an, welches am 11.08.2020 von den
Vertretungsberechtigten offiziell eingereicht wurde. Nachdem der Rat in seiner
Sitzung am 01.09.2020 dem Bürgerbegehren in der Sache nicht beigetreten
war, kam es über die folgende Frage zum Bürgerentscheid:
„Soll das Melbbad in seiner jetzigen Form ohne eine Wohnbebauung erhalten
bleiben?“
Im Bürgerentscheid, der am 28.11.20, ausgezählt wurde, haben von insgesamt
97.922 Bonnerinnen und Bonnern, die an der Brief-Abstimmung teilgenommen
haben, 74.955 die Frage mit "Ja" beantwortet; 22.160 stimmten mit "Nein". 807
abgegebene Stimmen waren ungültig.
Damit ist der Bürgerentscheid erfolgreich und das von der VEBOWAG geplante
Vorhaben kann nicht realisiert werden.
Baulicher Zustand des Schwimmbadgebäudes und der technischen Anlagen
Das 50 Jahre alte Gebäude ist in einem mangelhaften Zustand. Folgende
Mängel bestehen:
a. Die Gebäudesubstanz ist schadhaft.
Das Terrassengebäude weist einen hohen Sanierungsstau auf. Seit Jahren
sind die oberen beiden Geschosse aus Sicherheitsgründen gesperrt. An vielen
Stellen bestehen Mängel an der Bauwerksabdichtung. Wasser dringt in die
Zwischendecken, was zu Schimmelbildung, Beton- und Korrosionsschäden
geführt hat. An einigen Stellen liegt die Betonbewehrung offen, der Beton ist
abgeplatzt. Es bestehen Mängel an den Entwässerungsleitungen und
signifikante Mängel an und in den Nassräumen. Die Wasserschäden durch
Undichtigkeiten in den Gebäudeteilen führen zu hygienischen Mängeln in den
von Badegästen und Mitarbeitenden genutzten Räumen.
b. Arbeitsschutzrechtliche Vorgaben können im Altbau nicht
eingehalten werden.
Die Räume für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechen in ihrem Zuschnitt
nicht mehr den geltenden arbeitsrechtlichen Vorgaben und können deshalb
nicht länger genutzt werden.Seite 2 von 4

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c. Die elektrotechnischen Anlagen sind nicht betriebssicher.
Die Elektrohauptverteilung und die Elektrounterverteilung weisen signifikante
sicherheitsrelevante Mängel auf und können nicht mehr als betriebssicher
eingestuft werden.
d. Schäden am Bauteil „Pumpen und Wasserspeicher“ nach
Überschwemmung
Seit dem Starkregenereignis im August 2020 sind zusätzlich die
Schwallpumpen, Schaltgeräte, der Steuerschaltschrank und die kompletten
Elektroinstallationen im unterirdischen liegenden Pumpenraum (zwischen den
beiden Hauptbecken) beschädigt.
Aufgrund dieser vielfältigen Mängel sind gravierende Maßnahmen notwendig,
um das Melbbad wieder betreiben zu können. Hinzu kommt, dass der
vorhandene Gebäudetrakt für heutige Nutzeransprüche überdimensioniert ist
und für die gesperrten Bereiche keine Bedarfe mehr bestehen. Mit dem Ersatz
aller o.g. mangelhaften Einrichtungen und dem Neubau des
Schwimmbadgebäudes für Umkleiden-, Sanitär- und Mitarbeiterräume sowie
einer zeitgemäßen Gastronomie soll das Melbbad aufgewertet und unter der
Berücksichtigung von Standards sowohl zur Barrierefreiheit, als auch der
Wirtschaftlichkeit, der Ökologie und der Nachhaltigkeit zukunftssicher
hergerichtet werden. Diese Vorgaben können bei einer Sanierung des
Bestandsgebäudes aus Sicht der Verwaltung nicht erreicht werden.
Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung einen
Ersatzneubau an Stelle des bisherigen „Terrassengebäudes“.
Die Verwaltung folgt dabei dem der Beschlussfassung vom 27.09.2018
zugrundeliegenden Vorschlag und wird dem Rat zeitnah eine
Grundlagenermittlung und Vorentwurfsplanung (Leistungsphasen I und II) für
den Abriss des Bestandsgebäudes und einen zeitgemäßen und
funktionsgerechten Neubau für Umkleiden, Sanitär- und Mitarbeiterräume
sowie die Freibadgastronomie und die technischen Anlagen vorlegen.
Das Raumprogramm für ein Funktionsgebäude mit den beschriebenen
Nutzungen liegt vor und ist Grundlage für die Neubauplanung. Aus heutiger
Sicht ist noch keine Aussage möglich, wann mit einer Abriss- und
Neubaumaßnahme frühestmöglich begonnen werden kann, da aufgrund der zu
erwartenden Baukosten ein VgV-Verfahren zur Auswahl der Planer erforderlich
sein wird. Ziel der Verwaltung ist es, die sich aus dem Neubau ergebende
Schließzeit so kurz wie möglich zu halten.
Interimsszenario
Die Verwaltung wird prüfen, ob das Melbbad bis zum Beginn der geplanten
Maßnahmen für den Badebetrieb geöffnet werden kann.
Die Nutzung des Schwimmbadgebäudes wurde im Jahr 2020 nur und ein
allerletztes Mal für die Dauer dieser Freibadsaison sowohl vom TÜV für die
Elektroanlagen als auch vom Gesundheitsamt und der Stabstelle Arbeitsschutz
freigegeben. Das Gebäude und die Technik können im derzeitigen ZustandSeite 3 von 4

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nicht mehr sicher betrieben werden. Eine Nutzung des Gebäudes und damit
des Bades ist deshalb in dem vorhandenen Zustand nicht mehr möglich.
Die Verwaltung prüft, ob für die Zeit bis zum Beginn der Neubaumaßnahme
eine Interimslösung (Container) umgesetzt werden könnte. Die Verwaltung hat
hierfür einen Bedarf von ca. 25 Containern ermittelt. Der Bäderbetrieb verfügt
über keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Durchführung einer
Interimsmaßnahme. Die Miete der Container wäre konsumtiv zu
veranschlagen. Im Haushaltsplanentwurf 2021/2022 ist im Etat des
Bäderbetriebes hierfür kein Ansatz vorhanden.
***
Mittel zur Grundlagenermittlung und Vorentwurfsplanung (Leistungsphasen I
und II) stehen im investiven Haushalt des Sport- und Bäderamtes zur
Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.08.03 Bereitstellung und Betrieb von
Bädern
1.52.00.08.03.01 Freibäder
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 200.000 € 5520008038000/78.5300 2020
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 02:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de