202148 · Beschlussvorlage
Zukunft des Melbbades
Kerndaten
- Nummer
- 202148
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 09.12.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (8.563 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 202148 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Zukunft des Melbbades Beratungsfolge Rat 10.12.2020 Entscheidung Bezirksvertretung Bonn 15.12.2020 Anhörung Begründung der Dringlichkeit: Die in der Vorlage vorgeschlagenen Maßnahmen sollen so schnell wie möglich durchgeführt werden, um die unumgängliche Schließzeit des Schwimmbades möglichst zu verkürzen. Die Vorlage konnte durch die Stadtverwaltung nicht fristgerecht vorgelegt werden, da erst am 27. November mit dem Ergebnis des Bürgerentscheides die Planung des Appartementhauses am Melbbad, die auch neue Räume für die Schwimmbad-Infrastruktur schaffen sollte, gestoppt wurde. Beschlussvorschlag 1. Der Rat der Stadt Bonn beauftragt die Verwaltung, zur Zukunftssicherung des Melbbades Planungen für den Abriss und den Ersatz des maroden Schwimmbadgebäudes durch einen zeitgemäßen Neubau für Umkleiden, Sanitär- und Mitarbeiterräume sowie die Freibadgastronomie zu beauftragen. Die Verwaltung legt dem Rat zeitnah die Vorentwurfsplanung für Abriss und Neubau des Gebäudes zur Beschlussfassung vor. 2. Im Rahmen der Neubaumaßnahme wird auch die beim Starkregenereignis im August 2020 zerstörte Bädertechnik nachhaltig erneuert. 3. Die Verwaltung prüft die Möglichkeiten für eine Zwischenlösung und legt in der nächsten Ratssitzung einen Zeit- und Kostenplan für eine Interimslösung (Containerlösung) für die Zeit bis zum Beginn der Neubaumaßnahme vor. Begründung Bisheriger politischer Auftrag und Bürgerentscheid Seit Jahren befindet sich das 1970 eröffnete Schwimmbadgebäude im Melbbad, in dem Sanitär-, Umkleide- und Räume für das Schwimmbadpersonal untergebracht sind, in einem mangelhaften Zustand. Bereits in seiner Sitzung am 27.09.2018 hatte der Rat deshalb der Neugestaltung des Umkleide-,Seite 1 von 4 Seite 2 Sanitär- und Mitarbeiterbereiches im Melbbad grundsätzlich zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, zur Realisierung des Vorhabens zu eruieren, ob ein Dritter bereit sei, einerseits auf dem Areal der Bestandsgebäude gemeinnützigen/geförderten Wohnraum zu schaffen und andererseits die Funktionsräume für den Betrieb des Melbbades zu bauen (DS-Nr. 1812295). Die VEBOWAG hatte Interesse signalisiert, dieses Vorhaben auszuführen und eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines Baukörpers eingereicht. Das Bauvorhaben ist im Mai und Juni 2020 den politischen Gremien vorgestellt worden. Am 26.06.2020 hat eine Bürgerinformationsveranstaltung zur geplanten Randbebauung des Melbbades stattgefunden. Am 29.06.2020 zeigte die Initiative „Rettet das Melbbad“ die Durchführung eines initiierenden Bürgerbegehrens an, welches am 11.08.2020 von den Vertretungsberechtigten offiziell eingereicht wurde. Nachdem der Rat in seiner Sitzung am 01.09.2020 dem Bürgerbegehren in der Sache nicht beigetreten war, kam es über die folgende Frage zum Bürgerentscheid: „Soll das Melbbad in seiner jetzigen Form ohne eine Wohnbebauung erhalten bleiben?“ Im Bürgerentscheid, der am 28.11.20, ausgezählt wurde, haben von insgesamt 97.922 Bonnerinnen und Bonnern, die an der Brief-Abstimmung teilgenommen haben, 74.955 die Frage mit "Ja" beantwortet; 22.160 stimmten mit "Nein". 807 abgegebene Stimmen waren ungültig. Damit ist der Bürgerentscheid erfolgreich und das von der VEBOWAG geplante Vorhaben kann nicht realisiert werden. Baulicher Zustand des Schwimmbadgebäudes und der technischen Anlagen Das 50 Jahre alte Gebäude ist in einem mangelhaften Zustand. Folgende Mängel bestehen: a. Die Gebäudesubstanz ist schadhaft. Das Terrassengebäude weist einen hohen Sanierungsstau auf. Seit Jahren sind die oberen beiden Geschosse aus Sicherheitsgründen gesperrt. An vielen Stellen bestehen Mängel an der Bauwerksabdichtung. Wasser dringt in die Zwischendecken, was zu Schimmelbildung, Beton- und Korrosionsschäden geführt hat. An einigen Stellen liegt die Betonbewehrung offen, der Beton ist abgeplatzt. Es bestehen Mängel an den Entwässerungsleitungen und signifikante Mängel an und in den Nassräumen. Die Wasserschäden durch Undichtigkeiten in den Gebäudeteilen führen zu hygienischen Mängeln in den von Badegästen und Mitarbeitenden genutzten Räumen. b. Arbeitsschutzrechtliche Vorgaben können im Altbau nicht eingehalten werden. Die Räume für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechen in ihrem Zuschnitt nicht mehr den geltenden arbeitsrechtlichen Vorgaben und können deshalb nicht länger genutzt werden.Seite 2 von 4 Seite 3 c. Die elektrotechnischen Anlagen sind nicht betriebssicher. Die Elektrohauptverteilung und die Elektrounterverteilung weisen signifikante sicherheitsrelevante Mängel auf und können nicht mehr als betriebssicher eingestuft werden. d. Schäden am Bauteil „Pumpen und Wasserspeicher“ nach Überschwemmung Seit dem Starkregenereignis im August 2020 sind zusätzlich die Schwallpumpen, Schaltgeräte, der Steuerschaltschrank und die kompletten Elektroinstallationen im unterirdischen liegenden Pumpenraum (zwischen den beiden Hauptbecken) beschädigt. Aufgrund dieser vielfältigen Mängel sind gravierende Maßnahmen notwendig, um das Melbbad wieder betreiben zu können. Hinzu kommt, dass der vorhandene Gebäudetrakt für heutige Nutzeransprüche überdimensioniert ist und für die gesperrten Bereiche keine Bedarfe mehr bestehen. Mit dem Ersatz aller o.g. mangelhaften Einrichtungen und dem Neubau des Schwimmbadgebäudes für Umkleiden-, Sanitär- und Mitarbeiterräume sowie einer zeitgemäßen Gastronomie soll das Melbbad aufgewertet und unter der Berücksichtigung von Standards sowohl zur Barrierefreiheit, als auch der Wirtschaftlichkeit, der Ökologie und der Nachhaltigkeit zukunftssicher hergerichtet werden. Diese Vorgaben können bei einer Sanierung des Bestandsgebäudes aus Sicht der Verwaltung nicht erreicht werden. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung einen Ersatzneubau an Stelle des bisherigen „Terrassengebäudes“. Die Verwaltung folgt dabei dem der Beschlussfassung vom 27.09.2018 zugrundeliegenden Vorschlag und wird dem Rat zeitnah eine Grundlagenermittlung und Vorentwurfsplanung (Leistungsphasen I und II) für den Abriss des Bestandsgebäudes und einen zeitgemäßen und funktionsgerechten Neubau für Umkleiden, Sanitär- und Mitarbeiterräume sowie die Freibadgastronomie und die technischen Anlagen vorlegen. Das Raumprogramm für ein Funktionsgebäude mit den beschriebenen Nutzungen liegt vor und ist Grundlage für die Neubauplanung. Aus heutiger Sicht ist noch keine Aussage möglich, wann mit einer Abriss- und Neubaumaßnahme frühestmöglich begonnen werden kann, da aufgrund der zu erwartenden Baukosten ein VgV-Verfahren zur Auswahl der Planer erforderlich sein wird. Ziel der Verwaltung ist es, die sich aus dem Neubau ergebende Schließzeit so kurz wie möglich zu halten. Interimsszenario Die Verwaltung wird prüfen, ob das Melbbad bis zum Beginn der geplanten Maßnahmen für den Badebetrieb geöffnet werden kann. Die Nutzung des Schwimmbadgebäudes wurde im Jahr 2020 nur und ein allerletztes Mal für die Dauer dieser Freibadsaison sowohl vom TÜV für die Elektroanlagen als auch vom Gesundheitsamt und der Stabstelle Arbeitsschutz freigegeben. Das Gebäude und die Technik können im derzeitigen ZustandSeite 3 von 4 Seite 4 nicht mehr sicher betrieben werden. Eine Nutzung des Gebäudes und damit des Bades ist deshalb in dem vorhandenen Zustand nicht mehr möglich. Die Verwaltung prüft, ob für die Zeit bis zum Beginn der Neubaumaßnahme eine Interimslösung (Container) umgesetzt werden könnte. Die Verwaltung hat hierfür einen Bedarf von ca. 25 Containern ermittelt. Der Bäderbetrieb verfügt über keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Durchführung einer Interimsmaßnahme. Die Miete der Container wäre konsumtiv zu veranschlagen. Im Haushaltsplanentwurf 2021/2022 ist im Etat des Bäderbetriebes hierfür kein Ansatz vorhanden. *** Mittel zur Grundlagenermittlung und Vorentwurfsplanung (Leistungsphasen I und II) stehen im investiven Haushalt des Sport- und Bäderamtes zur Verfügung. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.08.03 Bereitstellung und Betrieb von Bädern 1.52.00.08.03.01 Freibäder Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 200.000 € 5520008038000/78.5300 2020 Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 4 von 4
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de