202144-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Luftfilteranlagen an Bonner Schulen
Kerndaten
- Nummer
- 202144-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.12.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202144-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Luftfilteranlagen an Bonner Schulen Beratungsfolge Rat 10.12.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Krisenstab der Stadt Bonn hat unter Berücksichtigung der Vorgaben des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB), des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS), des Umweltbundesamtes, des Robert Koch-Institutes sowie der Expertise des Institutes für Hygiene und Öffentliche Gesundheit des Universitätsklinikums Bonn entschieden, dass „Luftfilteranlagen“, „Luftreinigungsgeräte“ in städtischen Schulen nicht zum Einsatz kommen. Das Umweltbundesamt hat in einer Handreichung, auf die auch das MSB Bezug nimmt, (https://www.umweltbundesamt.de/richtig-lueften-in- schulen#warum-ist-ein-regelmassigerluftaustausch-in-klassenzimmern-wichtig), ausgeführt, dass - lediglich in Unterrichtsräumen, in welchen die Fenster nicht geöffnet werden können, zu prüfen ist, inwieweit die Lüftungssituation verbessert werden kann, - selbst eine erhöhte CO2-Konzentration keine Aussage über virushaltige Aerosole zulässt, aber darauf hindeutet, dass zu lange nicht gelüftet wurde und daher auch das Infektionsrisiko erhöht sein könnte, - mobile Luftreinigungsgeräte nicht als Ersatz, sondern allenfalls als Ergänzung zum aktiven Lüften geeignet sind und wenn organisatorische Maßnahmen wie um Beispiel eine Verringerung der Personenanzahl oder größere Abstände nicht realisierbar sind, - mobile Luftreinigungsgeräte nach der o.g. Handreichung „nicht dafür ausgelegt sind, verbrauchte Raumluft abzuführen bzw. Frischluft von außen heranzuführen; sie leisten daher keinen nennenswerten Beitrag, das entstehende Kohlendioxid (CO2), überschüssige Luftfeuchte und andere Stoffe aus dem Klassenraum zu entfernen.“ - darüber hinaus „Geräte, die Viren mittels Ozon inaktivieren sollen, … wegen möglicher Gesundheitsgefahren nicht zu empfehlen (sind). Ozon ist ein Reizgas und kann zudem mit anderen Stoffen in der Luft chemisch reagieren, wobei neue Schadstoffe entstehen können.“Seite 1 von 3 Seite 2 Nach Auffassung aller Experten sind die Einhaltung der sog. AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) sowie das regelmäßige Lüften (Vorgabe: im Unterricht alle 20 Minuten für 5 Minuten Stoß-/Querlüften sowie Stoß- /Querlüften in den Pausen) die wichtigsten Maßnahmen, um möglichen Corona-Infektionen gegenzusteuern. Dabei kommt dem Tragen von Masken ganz besondere Bedeutung zu: sie sind in der Lage, Infektionen zu verhindern und das Infektionsrisiko deutlich zu senken. Das Tragen einer Maske in Verbindung mit der Lüftung von Räumen, vom Land als Stoß-/Querlüftung (Durchzug gewährleisten, Fenster und Türen zum Flur hin öffnen, Raum entlüften) in o.g. Lüftungsfrequenz vorgegeben, werden als wirksamste Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von Präsenzunterricht angesehen. Auch wenn die winterlichen Temperaturen nicht gerade zum Lüften einladen: gerade durch die aktuellen Temperaturunterschiede wird ein sehr guter Luftwechsel gewährleistet. Die Schulen sind angehalten, diese vom Land vorgegebenen Lüftungszyklen einzuhalten. Viele Anbieter am Markt bieten aktuell unterschiedlichste Luftreinigungs- /Luftfiltergeräte an. Ein Teil der Geräte arbeitet mit Filterung, wieder andere mit UV Licht, um die Luft zu desinfizieren. Letztgenannte UV-Geräte erzeugen Nebenprodukte, z.B. Ozon, das die Atemwege reizen kann. Diese Geräte werden von Hygienefachleuten für den Einsatz in Schulen generell nicht empfohlen. Grundsätzlich gilt für alle „Luftfiltergeräte“: sie sind zwar in der Lage, die kleineren Aerosole, d.h. die kleinen Teilchen, die beim Sprechen beim Husten oder Nießen produziert werden, zu filtern - Hauptübertragungswege u.a. für das Corona-Virus sind nach Auffassung der Experten (u.a. Prof Exner, Prof. Mutters, UKB Bonn) jedoch nicht diese Mikropartikel, sondern die größeren Tröpfchen, die z.B. beim Sprechen, Husten oder Nießen freigesetzt werden. Diese großen Tröpfchen fallen mit der Schwerkraft nach unten. Luftfiltergeräte sind nicht in der Lage über größere Entfernungen diese Schwerkraft zu überwinden und die größeren Tröpfchen zu filtern. Wirksamen Schutz bieten auf kurzen Distanzen hier nur die Masken. Luftfiltergeräte sorgen zudem für eine Luftverwirbelung: sie ziehen Luft an und stoßen sie nach hinten oder oben wieder aus. Ein Einsatz kann dazu führen, dass ggfs. vorherrschende Aerosole im Raum verwirbelt bzw. konzentriert werden. Ein zusätzlicher Aspekt, dem Berücksichtigung beigemessen werden muss, ist die Geräuschentwicklung, die durch Filtergeräte erzeugt wird. Sie führt zum einen zu einer monotonen und ermüdenden Hintergrundbeschallung und zum anderen muss diesem Geräuschpegel durch lauteres Sprechen entgegengewirkt werden. Dies führt zu höherem Ausstoß von Virusmaterial bei infizierten SchülerInnen und LehrerInnen und erhöht die Gefährdung einer Übertragung. Nach intensiver Diskussion im Krisenstab und externer Beratung durch die Hygieneexperten des Universitätsklinikums Bonn hat der Krisenstab entschieden, keine „Luftfilter-/Luftreinigungsgeräte“ im Schulbetrieb einzusetzen oder zuzulassen: sie bieten keinen Ersatz für die AHA-Regeln undSeite 2 von 3 Seite 3 die regelmäßige Lüftung und ihre Wirksamkeit und Unbedenklichkeit im Schulbetrieb ist keinesfalls gesichert. Das Städtische Gebäudemanagement (SGB) hat alle städtischen Schulen auf die Möglichkeit, eine entsprechende Lüftung vornehmen (Stoßlüftung/Querlüftung, alle 20 Minuten für 5 Minuten sowie in den Pausen) zu können, untersucht. Nahezu alle Unterrichtsräume in den Schulen verfügen über diese Möglichkeit. Die Notwendigkeit zur flächendeckenden Installation von mobilen Luftreinigungsgeräten ist somit nicht gegeben. Eine Ausnahme stellen diejenigen Einzelfälle dar, in denen Räumlichkeiten derzeit nicht über die Option des Lüftens verfügen. Diese sind dem SGB bekannt, dort wurden auch bereits Geräte, die einem professionellem Standard genügen, stadtseitig beschafft und installiert (z.B. im Friedrich-List Berufskolleg). Die aktuellen Förderprogramme, wonach Schulträger „vermeintlich problemlos“ Unterrichtsräume mit Raumlufttechnischen Anlagen nachrüsten und/oder mobile Luftreinigungsgeräte beschaffen können, sind vom SGB überprüft worden und scheiden aus, weil die Fördervoraussetzungen nicht vorliegen: die vorhandenen Raumlufttechnischen Anlagen genügen den Vorgaben. Stoß- /Querlüftung ist laut SGB in allen überprüften Räumen möglich, bzw. wurde/wird ermöglicht. Auch den Vorschlag des Max Planck-Institutes für Chemie (Bau einer Abluftanlage mit Mitteln aus dem Baumarkt) hat der Krisenstab abgelehnt. Zwar wird die grundsätzliche Wirkungsweise analog klassischen Dunstabzugshauben in Küchen nicht angezweifelt. Da sowohl die verwendeten Materialien u.a. bauordnungsrechtlichen und brandschutztechnischen Anforderungen genügen müssen und zulässige Installationen nur von Fachkräften ausgeführt werden dürfen und abgenommen werden können, kommt diese Lösung nicht in Betracht. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de