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202144-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Luftfilteranlagen an Bonner Schulen

Nummer
202144-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.12.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 14.12.2020 Kenntnisnahme
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  1. 202144 Luftfilteranlagen an Bonner Schulen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202144-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Luftfilteranlagen an Bonner Schulen
Beratungsfolge
Rat 10.12.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Krisenstab der Stadt Bonn hat unter Berücksichtigung der Vorgaben des
Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB),
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW
(MAGS), des Umweltbundesamtes, des Robert Koch-Institutes sowie der
Expertise des Institutes für Hygiene und Öffentliche Gesundheit des
Universitätsklinikums Bonn entschieden, dass „Luftfilteranlagen“,
„Luftreinigungsgeräte“ in städtischen Schulen nicht zum Einsatz kommen.
Das Umweltbundesamt hat in einer Handreichung, auf die auch das MSB
Bezug nimmt, (https://www.umweltbundesamt.de/richtig-lueften-in-
schulen#warum-ist-ein-regelmassigerluftaustausch-in-klassenzimmern-wichtig),
ausgeführt, dass
- lediglich in Unterrichtsräumen, in welchen die Fenster nicht geöffnet
werden können, zu prüfen ist, inwieweit die Lüftungssituation verbessert
werden kann,
- selbst eine erhöhte CO2-Konzentration keine Aussage über virushaltige
Aerosole zulässt, aber darauf hindeutet, dass zu lange nicht gelüftet
wurde und daher auch das Infektionsrisiko erhöht sein könnte,
- mobile Luftreinigungsgeräte nicht als Ersatz, sondern allenfalls als
Ergänzung zum aktiven Lüften geeignet sind und wenn organisatorische
Maßnahmen wie um Beispiel eine Verringerung der Personenanzahl
oder größere Abstände nicht realisierbar sind,
- mobile Luftreinigungsgeräte nach der o.g. Handreichung „nicht dafür
ausgelegt sind, verbrauchte Raumluft abzuführen bzw. Frischluft von
außen heranzuführen; sie leisten daher keinen nennenswerten Beitrag,
das entstehende Kohlendioxid (CO2), überschüssige Luftfeuchte und
andere Stoffe aus dem Klassenraum zu entfernen.“
- darüber hinaus „Geräte, die Viren mittels Ozon inaktivieren sollen, …
wegen möglicher Gesundheitsgefahren nicht zu empfehlen (sind). Ozon
ist ein Reizgas und kann zudem mit anderen Stoffen in der Luft
chemisch reagieren, wobei neue Schadstoffe entstehen können.“Seite 1 von 3

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Nach Auffassung aller Experten sind die Einhaltung der sog. AHA-Regeln
(Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) sowie das regelmäßige Lüften (Vorgabe: im
Unterricht alle 20 Minuten für 5 Minuten Stoß-/Querlüften sowie Stoß-
/Querlüften in den Pausen) die wichtigsten Maßnahmen, um möglichen
Corona-Infektionen gegenzusteuern.
Dabei kommt dem Tragen von Masken ganz besondere Bedeutung zu: sie sind
in der Lage, Infektionen zu verhindern und das Infektionsrisiko deutlich zu
senken. Das Tragen einer Maske in Verbindung mit der Lüftung von Räumen,
vom Land als Stoß-/Querlüftung (Durchzug gewährleisten, Fenster und Türen
zum Flur hin öffnen, Raum entlüften) in o.g. Lüftungsfrequenz vorgegeben,
werden als wirksamste Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von
Präsenzunterricht angesehen. Auch wenn die winterlichen Temperaturen nicht
gerade zum Lüften einladen: gerade durch die aktuellen
Temperaturunterschiede wird ein sehr guter Luftwechsel gewährleistet. Die
Schulen sind angehalten, diese vom Land vorgegebenen Lüftungszyklen
einzuhalten.
Viele Anbieter am Markt bieten aktuell unterschiedlichste Luftreinigungs-
/Luftfiltergeräte an. Ein Teil der Geräte arbeitet mit Filterung, wieder andere mit
UV Licht, um die Luft zu desinfizieren. Letztgenannte UV-Geräte erzeugen
Nebenprodukte, z.B. Ozon, das die Atemwege reizen kann. Diese Geräte
werden von Hygienefachleuten für den Einsatz in Schulen generell nicht
empfohlen.
Grundsätzlich gilt für alle „Luftfiltergeräte“: sie sind zwar in der Lage, die
kleineren Aerosole, d.h. die kleinen Teilchen, die beim Sprechen beim Husten
oder Nießen produziert werden, zu filtern - Hauptübertragungswege u.a. für das
Corona-Virus sind nach Auffassung der Experten (u.a. Prof Exner, Prof.
Mutters, UKB Bonn) jedoch nicht diese Mikropartikel, sondern die größeren
Tröpfchen, die z.B. beim Sprechen, Husten oder Nießen freigesetzt werden.
Diese großen Tröpfchen fallen mit der Schwerkraft nach unten. Luftfiltergeräte
sind nicht in der Lage über größere Entfernungen diese Schwerkraft zu
überwinden und die größeren Tröpfchen zu filtern. Wirksamen Schutz bieten
auf kurzen Distanzen hier nur die Masken.
Luftfiltergeräte sorgen zudem für eine Luftverwirbelung: sie ziehen Luft an und
stoßen sie nach hinten oder oben wieder aus. Ein Einsatz kann dazu führen,
dass ggfs. vorherrschende Aerosole im Raum verwirbelt bzw. konzentriert
werden.
Ein zusätzlicher Aspekt, dem Berücksichtigung beigemessen werden muss, ist
die Geräuschentwicklung, die durch Filtergeräte erzeugt wird. Sie führt zum
einen zu einer monotonen und ermüdenden Hintergrundbeschallung und zum
anderen muss diesem Geräuschpegel durch lauteres Sprechen
entgegengewirkt werden. Dies führt zu höherem Ausstoß von Virusmaterial bei
infizierten SchülerInnen und LehrerInnen und erhöht die Gefährdung einer
Übertragung.
Nach intensiver Diskussion im Krisenstab und externer Beratung durch die
Hygieneexperten des Universitätsklinikums Bonn hat der Krisenstab
entschieden, keine „Luftfilter-/Luftreinigungsgeräte“ im Schulbetrieb
einzusetzen oder zuzulassen: sie bieten keinen Ersatz für die AHA-Regeln undSeite 2 von 3

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die regelmäßige Lüftung und ihre Wirksamkeit und Unbedenklichkeit im
Schulbetrieb ist keinesfalls gesichert.
Das Städtische Gebäudemanagement (SGB) hat alle städtischen Schulen auf
die Möglichkeit, eine entsprechende Lüftung vornehmen
(Stoßlüftung/Querlüftung, alle 20 Minuten für 5 Minuten sowie in den Pausen)
zu können, untersucht. Nahezu alle Unterrichtsräume in den Schulen verfügen
über diese Möglichkeit.
Die Notwendigkeit zur flächendeckenden Installation von mobilen
Luftreinigungsgeräten ist somit nicht gegeben. Eine Ausnahme stellen
diejenigen Einzelfälle dar, in denen Räumlichkeiten derzeit nicht über die
Option des Lüftens verfügen. Diese sind dem SGB bekannt, dort wurden auch
bereits Geräte, die einem professionellem Standard genügen, stadtseitig
beschafft und installiert (z.B. im Friedrich-List Berufskolleg).
Die aktuellen Förderprogramme, wonach Schulträger „vermeintlich problemlos“
Unterrichtsräume mit Raumlufttechnischen Anlagen nachrüsten und/oder
mobile Luftreinigungsgeräte beschaffen können, sind vom SGB überprüft
worden und scheiden aus, weil die Fördervoraussetzungen nicht vorliegen: die
vorhandenen Raumlufttechnischen Anlagen genügen den Vorgaben. Stoß-
/Querlüftung ist laut SGB in allen überprüften Räumen möglich, bzw.
wurde/wird ermöglicht.
Auch den Vorschlag des Max Planck-Institutes für Chemie (Bau einer
Abluftanlage mit Mitteln aus dem Baumarkt) hat der Krisenstab abgelehnt. Zwar
wird die grundsätzliche Wirkungsweise analog klassischen
Dunstabzugshauben in Küchen nicht angezweifelt. Da sowohl die verwendeten
Materialien u.a. bauordnungsrechtlichen und brandschutztechnischen
Anforderungen genügen müssen und zulässige Installationen nur von
Fachkräften ausgeführt werden dürfen und abgenommen werden können,
kommt diese Lösung nicht in Betracht.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 11:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de