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202138 · Dringlichkeitsantrag

Zukunft Melbbad

Nummer
202138
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
02.12.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 02.12.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 14.12.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 14.12.2020 Entscheidung federführend
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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
202138
Antragsteller/in:
BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Johannes Schott
Zukunft Melbbad
Beratungsfolge
Rat 10.12.2020 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Entscheidung duldet keinen Aufschub bis zur nächsten Ratssitzung, da
somit nicht nur knapp 3 Monate Zeit für die notwendigen Planungen vertan
würden, sondern auch ein erheblicher Schaden dadurch zu befürchten ist, dass
eine Interimslösung für die Saison 2021 unmöglich gemacht wird und das bei
gleichzeitiger Schließung des zu sanierenden Freibadbereiches im
Hardtbergbad. Damit stünde den Stadtbezirken Bonn und Hardtberg mit rund
200.000 Einwohnern nur ein Freibad zur Verfügung, was schon ohne
Pandemiebedingungen zwangsläufig zu einer Überlastung führen würde.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
1. Die Oberbürgermeisterin legt dem Rat in seiner Sitzung am 10.12.2020
mögliche Varianten und deren Kosten für eine Interimslösung ab der Saison
2021 bis zur Herstellung der dauerhaften Betriebsfähigkeit des Melbbades vor
und beziffert der Höhe nach die aus ihrer Sicht zu erwartenden
„Wegwerfinvestitionen“. Hierbei ist insbesondere auf eine Interims-
Containerlösung für Kassen-, Umkleide- und Duschbereich in dem in der
Anlage markierten Bereich einzugehen.
2. Die Oberbürgermeisterin legt dem Rat in seiner Sitzung am 10.12.2021 dar,
in welcher Höhe und an welcher Stelle im Haushalt der Stadt Bonn aktuell
Mittel für das Melbbad eingeplant sind, ob die für das Melbbad eingeplanten
Mittel deckungsfähig zugunsten anderer Maßnahmen sind und wenn ja,
zugunsten welcher Maßnahmen.
3. Die Oberbürgermeisterin erläutert dem Rat in seiner Sitzung am 10.12.2020
den bereits seit 2018 vorliegenden Architektenentwurf für einen Neubau der
Funktionsräume.
4. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, dem Rat in seiner Sitzung am
04.02.2021 folgende Varianten mit einer groben Kostenschätzung vergleichend
vorzulegen:
a. Sanierung der nach Raumbedarf zwingend notwendigen Bestandsgebäude
unter Rückbau nicht benötigter Gebäudeteile.Seite 1 von 3

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b. Vollständiger Rückbau der Bestandsgebäude und Neubau sämtlicher
Funktionsräume an gleicher Stelle.
c. Sanierung der Bestandsbauten, die ausschließlich für die
Schwimmbadtechnik benötigt werden, unter Rückbau der nicht benötigten
Bestandsbebauung sowie Neubau der übrigen benötigten Funktionsgebäude
(Umkleiden, Duschen etc.) einschließlich des Kassen- und Eingangsbereiches
in Anlehnung an den bereits seit 2018 vorliegenden Architektenentwurf.
d. Neubau sämtlicher Funktionsräume gemäß dem bereits seit 2018
vorliegenden Architektenentwurf unter vollständigem Rückbau der
Bestandsbebauung.
Die aufgezeigten Varianten sollen es dem Rat ermöglichen, in der Sitzung am
04.02.2021 zumindest einen Grundsatzbeschluss zur Weiterverfolgung einer
der Alternativen zu fassen.
5. Bei allen Varianten zu Ziffer 4 ist zu prüfen:
a. ein behindertengerechter Ausbau notwendiger Funktionsräume sowie
behindertengerechte, wetterfeste Liftanlagen (zur Eigenbedienung durch
Nutzer) für die entsprechenden Beckenanlagen in Absprache mit der Bonner
Behindertengemeinschaft.
b. die Nutzung von Solarthermie / Photovoltaik unter wirtschaftlichen und
ökologischen Gesichtspunkten.
c. die Kostenersparnis (einmalig und laufend) durch Herrichtung eines
Standplatzes inkl. Versorgungsanschlüsse für einen mobilen Imbissstand
(Konzessionsvergabe) im Vergleich zu einem ortfesten Gastronomieangebot.
Begründung
Das Ergebnis des Bürgerentscheides, in dem sich 77,18 % der
Wahlberechtigten für eine Freihaltung des Melbbadgeländes von einer
Wohnbebauung ausgesprochen haben, ist ein mehr als eindeutiges Votum für
den Erhalt des Melbbades mit einer nur für den Badbetrieb notwendigen
Bebauung. Dem sollte der Rat nun schnellstmöglich mit demselben
Engagement wie bei der geplanten Bebauung des Melbbades Rechnung tragen
und die Oberbürgermeisterin unverzüglich mit entsprechenden Planungen
beauftragen.
Anlage/n
1 Bereich Interimslösung Melbbad (öffentlich)Seite 2 von 3

Quelle:: Geo--Informationssystem der Bundesstadt BonnSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de