202138 · Dringlichkeitsantrag
Zukunft Melbbad
Kerndaten
- Nummer
- 202138
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 02.12.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (4.061 Zeichen)
Dringlichkeitsantrag öffentlich 202138 Antragsteller/in: BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn Johannes Schott Zukunft Melbbad Beratungsfolge Rat 10.12.2020 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Entscheidung duldet keinen Aufschub bis zur nächsten Ratssitzung, da somit nicht nur knapp 3 Monate Zeit für die notwendigen Planungen vertan würden, sondern auch ein erheblicher Schaden dadurch zu befürchten ist, dass eine Interimslösung für die Saison 2021 unmöglich gemacht wird und das bei gleichzeitiger Schließung des zu sanierenden Freibadbereiches im Hardtbergbad. Damit stünde den Stadtbezirken Bonn und Hardtberg mit rund 200.000 Einwohnern nur ein Freibad zur Verfügung, was schon ohne Pandemiebedingungen zwangsläufig zu einer Überlastung führen würde. Inhalt des Dringlichkeitsantrags 1. Die Oberbürgermeisterin legt dem Rat in seiner Sitzung am 10.12.2020 mögliche Varianten und deren Kosten für eine Interimslösung ab der Saison 2021 bis zur Herstellung der dauerhaften Betriebsfähigkeit des Melbbades vor und beziffert der Höhe nach die aus ihrer Sicht zu erwartenden „Wegwerfinvestitionen“. Hierbei ist insbesondere auf eine Interims- Containerlösung für Kassen-, Umkleide- und Duschbereich in dem in der Anlage markierten Bereich einzugehen. 2. Die Oberbürgermeisterin legt dem Rat in seiner Sitzung am 10.12.2021 dar, in welcher Höhe und an welcher Stelle im Haushalt der Stadt Bonn aktuell Mittel für das Melbbad eingeplant sind, ob die für das Melbbad eingeplanten Mittel deckungsfähig zugunsten anderer Maßnahmen sind und wenn ja, zugunsten welcher Maßnahmen. 3. Die Oberbürgermeisterin erläutert dem Rat in seiner Sitzung am 10.12.2020 den bereits seit 2018 vorliegenden Architektenentwurf für einen Neubau der Funktionsräume. 4. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, dem Rat in seiner Sitzung am 04.02.2021 folgende Varianten mit einer groben Kostenschätzung vergleichend vorzulegen: a. Sanierung der nach Raumbedarf zwingend notwendigen Bestandsgebäude unter Rückbau nicht benötigter Gebäudeteile.Seite 1 von 3 Seite 2 b. Vollständiger Rückbau der Bestandsgebäude und Neubau sämtlicher Funktionsräume an gleicher Stelle. c. Sanierung der Bestandsbauten, die ausschließlich für die Schwimmbadtechnik benötigt werden, unter Rückbau der nicht benötigten Bestandsbebauung sowie Neubau der übrigen benötigten Funktionsgebäude (Umkleiden, Duschen etc.) einschließlich des Kassen- und Eingangsbereiches in Anlehnung an den bereits seit 2018 vorliegenden Architektenentwurf. d. Neubau sämtlicher Funktionsräume gemäß dem bereits seit 2018 vorliegenden Architektenentwurf unter vollständigem Rückbau der Bestandsbebauung. Die aufgezeigten Varianten sollen es dem Rat ermöglichen, in der Sitzung am 04.02.2021 zumindest einen Grundsatzbeschluss zur Weiterverfolgung einer der Alternativen zu fassen. 5. Bei allen Varianten zu Ziffer 4 ist zu prüfen: a. ein behindertengerechter Ausbau notwendiger Funktionsräume sowie behindertengerechte, wetterfeste Liftanlagen (zur Eigenbedienung durch Nutzer) für die entsprechenden Beckenanlagen in Absprache mit der Bonner Behindertengemeinschaft. b. die Nutzung von Solarthermie / Photovoltaik unter wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten. c. die Kostenersparnis (einmalig und laufend) durch Herrichtung eines Standplatzes inkl. Versorgungsanschlüsse für einen mobilen Imbissstand (Konzessionsvergabe) im Vergleich zu einem ortfesten Gastronomieangebot. Begründung Das Ergebnis des Bürgerentscheides, in dem sich 77,18 % der Wahlberechtigten für eine Freihaltung des Melbbadgeländes von einer Wohnbebauung ausgesprochen haben, ist ein mehr als eindeutiges Votum für den Erhalt des Melbbades mit einer nur für den Badbetrieb notwendigen Bebauung. Dem sollte der Rat nun schnellstmöglich mit demselben Engagement wie bei der geplanten Bebauung des Melbbades Rechnung tragen und die Oberbürgermeisterin unverzüglich mit entsprechenden Planungen beauftragen. Anlage/n 1 Bereich Interimslösung Melbbad (öffentlich)Seite 2 von 3 Quelle:: Geo--Informationssystem der Bundesstadt BonnSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de