202137 · Mitteilungsvorlage
Entwurf des Gesamtabschlusses der Bundesstadt Bonn für das Jahr 2017
Kerndaten
- Nummer
- 202137
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 05.01.2021
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 202137 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II Entwurf des Gesamtabschlusses der Bundesstadt Bonn für das Jahr 2017 Beratungsfolge Rat 04.02.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt nach § 116 i. V. m. § 95 GO NRW den Hinweis zur Kenntnis, dass der Entwurf des Gesamtabschlusses 2017 fertiggestellt worden ist. Ein Verweis zur Beratung im Rat und zur Prüfung im Rechnungsprüfungsausschuss nach § 116 Abs. 9 i. V. m. § 101 GO NRW erfolgt vor dem Hintergrund der Inanspruchnahme der Vereinfachungsregelung nach § 2 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse (Beschleunigungsgesetz) vom 25.06.2015, zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018, nicht (vgl. DS-Nr. 1911278). Die Gemeinde hat gemäß § 116 GO NRW i.V.m. § 50 ff. KomHVO NRW für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und Konzernrechnungslegung (GoK) aufzustellen. Zu diesem Zweck hat die Gemeinde ihren Jahresabschluss des gleichen Geschäftsjahres aller wesentlichen verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form zu konsolidieren. Gemäß § 116 GO NRW besteht der Gesamtabschluss aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz, dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Der Beteiligungsbericht gemäß § 117 GO NRW ist dem Gesamtabschluss beizufügen. Der Gesamtabschluss und der Gesamtlagebericht sind nach § 116 Abs. 8 GO NRW innerhalb der ersten neun Monate nach dem Abschlussstichtag aufzustellen. Mit der vorrangigen Erstellung der Eröffnungsbilanz und der Jahresabschlüsse der Kernverwaltung wurden die Arbeiten für den erstmalig für das Jahr 2010 aufzustellenden Gesamtabschluss zunächst zurückgestellt. Dies war notwendig, weil die Daten der Einzelabschlüsse Grundlage für den Gesamtabschluss sind. Da auch in den Tochterunternehmen die Einzelabschlüsse prioritär behandelt wurden, konnte erst nach Vorlage aller Daten mit der Erstellung des Gesamtabschlusses 2010 und darauf basierend der Folgeabschlüsse begonnen werden.Seite 1 von 2 Seite 2 Die Aufstellung und Einbringung des Gesamtabschlusses 2017 erfolgte unmittelbar nach Fertigstellung der Gesamtabschlüsse 2011 bis 2016 (vgl. DS- Nr. 1911792, 1912629, 1912888, 190752, 200265, 201295). Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2017 schließt mit einem Gesamtjahresergebnis im Konzern von 66.392 TEUR ab. Unter Berücksichtigung des anderen Gesellschaftern zuzurechnenden Ergebnisses von -17.279 TEUR beläuft sich das Gesamtjahresergebnis laut Bilanz auf 49.113 TEUR. Im Vergleich zum Vorjahr (-63.380 TEUR) hat sich das das Ergebnis um 112.493 TEUR erhöht. Die Gesamtbilanz 2017 weist eine Bilanzsumme von 5.728.684 TEUR und eine Allgemeine Rücklage von 910.416 TEUR aus. Auf Grund der Inanspruchnahme der Erleichterungsregelungen nach § 2 des Beschleunigungsgesetzes erfolgt nur dieser Hinweis und kein Verweis des Gesamtabschlusses 2017 an den Rechnungsprüfungsausschuss. Der Regelung entsprechend wird der Gesamtabschluss 2017 – gemeinsam mit den Gesamtabschlüssen 2011 bis 2016 - in der vom Bürgermeister nach § 116 i. V. m. § 95 GO NRW bestätigten Entwurfsfassung der Anzeige des Gesamtabschlusses des Haushaltsjahres 2018 beigefügt. Hinweis: Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2017 mit allen Anlagen (und der Vorjahre) wird im Rahmen der Entwurfsaufstellung des Gesamtabschlusses 2018 beigefügt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de