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202135 · Beschlussvorlage

Bestellung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses der Seniorenzentren für das Jahr 2020

Nummer
202135
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.04.2021
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 04.05.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
202135
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn
Dezernat:
Dez. II
Bestellung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung
des Jahresabschlusses der Seniorenzentren für
das Jahr 2020
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
04.05.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Betriebsausschuss stimmt dem Vorschlag der Betriebsleitung zu, der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW für die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses
2020 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Carl-
Wilhelm-Str.16, 47789 Krefeld, zu benennen.
Begründung
Nach § 106 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW unterliegt der Jahresabschluss der
Seniorenzentren der Prüfungspflicht der Gemeindeprüfungsanstalt. Die
Gemeindeprüfungsanstalt bedient sich zur Durchführung dieser Prüfung eines
Wirtschaftsprüfers. Gemäß § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW
obliegt dem Betriebsausschuss das Vorschlagsrecht einer
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für diese Prüfung.
Die Dr. Heilmaier & Partner GmbH verfügt über eine langjährige Erfahrung in
der Prüfung und Beratung von Einrichtungen der stationären Altenhilfe und soll
auf Vorschlag der Betriebsleitung mit der Prüfung des Jahresabschlusses
beauftragt werden.
Anlage/n
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