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202133 · Mitteilungsvorlage

Controllingbericht 3. Quartal 2020 über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen der Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn

Nummer
202133
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
19.04.2021
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 04.05.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 10.03.2021 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
202133
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn
Dezernat:
Dez. II
Controllingbericht 3. Quartal 2020 über die
Entwicklung der Erträge und Aufwendungen der
Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
04.05.2021 Kenntnisnahme
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
10.03.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Als Anlage wird gem. § 9 der Betriebssatzung für die Seniorenzentren der
Bundesstadt Bonn in Verbindung mit den §§ 7 und 20 der
Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen eine Übersicht über die Erträge
und Aufwendungen einschließlich eines Plan-Ist-Vergleiches zum 30.09.2020
vorgelegt.
Nachdem im Jahr 2019 die durchschnittliche Auslastung der Einrichtungen im
Vergleich zu den Vorjahren bereits deutlich verbessert wurde, konnte im Januar
2020 eine weitergehende Steigerung zu 2019 um 0,7% auf 98,0% erreicht
werden.
Auslastungsgrad 2016 2017 2018 2019 Januar 2020
Haus Elisabeth 94,0% 93,4% 93,0% 95,9 98,8%
St. Albertus-Magnus-Haus 95,5% 98,0% 96,7% 99,2 99,9%
Wilhelmine-Lübke-Haus 94,5% 91,6% 87,4% 97,3 96,0%
Durchschnitt 94,6% 93,9% 92,0% 97,3 98,0%
Seit Beginn der Pandemie wurden zahlreiche Verordnungen und Verfügungen
erlassen, die deutliche Auswirkungen auf die Ertrags- und
Aufwandsentwicklung hatten. So wurde z. B. der Betrieb aller
Tagespflegeeinrichtungen landesweit zwischen dem 16.03.2020 und dem
08.06.2020 untersagt. In diesem Zeitraum konnten in diesem Segment dadurch
keine Erträge erwirtschaftet werden.
Auf Grund der Risikolage in stationären Einrichtungen war dort ein Rückgang
der Nachfrage zu verzeichnen. Ferner wurde durch die verpflichtende
Einrichtung von Quarantäne- und Isolationsbereichen die Aufnahmemöglichkeit
von neuen Bewohnern reduziert. Dies verursachte ebenfalls negative
Auswirkungen auf die Auslastung, so dass sich der dahingehende Trend des
Vorjahres und Jahresanfangs nicht fortgesetzte, sondern eine Reduzierung derSeite 1 von 5
Seite 2
Auslastung erfolgte.
Auslastungsgrad 2016 2017 2018 2019 1. - 3. Quart. 2020
Haus Elisabeth 94,0% 93,4% 93,0% 95,9 94,0%
St. Albertus-Magnus-Haus 95,5% 98,0% 96,7% 99,2 98,9%
Wilhelmine-Lübke-Haus 94,5% 91,6% 87,4% 97,3 96,6%
Durchschnitt 94,6% 93,9% 92,0% 97,3 96,3%
Neben den Einnahmeausfällen sind andererseits erhebliche zusätzliche
Sachkosten für Schutzmaterialien, wie Handschuhe, Masken, Schutzvisiere
und dergleichen entstanden. Zudem wurde in den stationären Einrichtungen
der Einsatz zusätzlichen Personals im Eingangsbereich erforderlich, durch das
die Sicherstellung des vorübergehenden Besuchsverbots bzw. das
Symptomscreening oder Monitoring der Besucher durchgeführt wird.
Durch die Regelungen des Krankenhausentlastungsgesetzes wurden den
Pflegeeinrichtungen im Rahmen des Rettungsschirms während der Pandemie
entstandene Mindereinnahmen durch Auslastungsrückgänge im Vergleich zum
Referenzmonat Januar 2020 gem. § 150 Abs. 2 SGB XI erstattet. In diesem
Kontext wurden auch die entstandenen zusätzlichen Personal- und Sachkosten
erstattet.
Das Gesamtergebnis für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 30.09.2020
schließt mit einem Gewinn in Höhe von 567 TEUR, die Hochrechnung zum
Jahresende mit 714 TEUR.
Detaillierte Ausführungen zu den maßgeblichen Planabweichungen im
Wirtschaftsjahr 2020 sind auf dem Erläuterungsblatt der Anlage dargestellt.
Anlage/n
1 SZB Gewinn- und Verlustrechnung Controlling 01-09.2020 (öffentlich)
2 SZB Gewinn- und Verlustrechnung 01-09.2020 Erläuterungen (öffentlich)Seite 2 von 5
Ist
01-09 '20
Plan
01-09 '20
Ist
01-09 '19
Plan
2020 Hochrechnung
in TEUR in TEUR in TEUR in % in TEUR in TEUR in % in TEUR in TEUR
1.
8.997,7 8.775,2 222,5 2,5% 8.665,9 331,8 3,8% 11.700,3 11.996,9
a) Tagespflege 254,0 229,0 25,0 10,9% 201,4 52,6 26,1% 305,4 338,7
b) vollstationärer Bereich 8458,7 8263,7 195,0 2,4% 8222,9 235,8 2,9% 11018,2 11.278,2
c) Kurzzeitpflege (KZP) 285,0 282,5 2,5 0,9% 241,6 43,4 18,0% 376,7 380,0
2.
3.528,8 3.531,6 -2,8 -0,1% 3.361,6 167,2 5,0% 4.708,8 4.705,1
a) Tagespflege 64,3 63,9 0,4 0,6% 56,6 7,7 13,6% 85,2 85,7
b) vollstationärer Bereich 3355,3 3360,4 -5,2 -0,2% 3198,8 156,5 4,9% 4480,6 4.473,7
c) Kurzzeitpflege (KZP) 109,3 107,3 2,0 1,8% 106,2 3,1 2,9% 143,1 145,7
3.
101,7 113,0 -11,3 -10,0% 112,9 -11,2 -10,0% 150,6 135,6
a) Tagespflege 35,5 48,9 -13,4 -27,4% 46,9 -11,4 -24,4% 65,2 47,3
b) vollstationärer Bereich 0 0 0 0,0% 0 0 0% 0 0
c) Inkontinenzpauschale 66,2 64,1 2,1 3,3% 66,0 0,2 0,3% 85,4 88,3
d) Kurzzeitpflege (KZP) 0 0 0 0,0% 0 0 0% 0 0
4. 1035,2 983,9 51,3 5,2% 1019,4 15,8 1,6% 1311,9 1.380,3
5.
857,2 700,6 156,5 22,3% 677,8 179,4 26,5% 934,2 1.135,0
a) Tagespflege 65,0 75,0 -10,0 -13,3% 74,9 -9,9 -13,2% 100,0 80,0
b) vollstationärer Bereich 460,8 296,5 164,2 55,4% 277,8 183,0 65,9% 395,4 614,3
c) Konvente 14,8 22,5 -7,7 -34,2% 18,5 -3,7 -20,0% 30,0 18,5
d) Erstattungen Altenpflegeumlage 316,6 306,6 10,0 3,3% 306,6 10,0 3,3% 408,8 422,2
6. 99,4 146,0 -46,6 -31,9% 146,0 -46,6 -31,9% 194,7 132,5
7. 4,4 11,5 -7,1 -61,5% 11,5 -7,1 -61,6% 15,3 5,9
14.624,4 14.261,9 362,5 2,5% 13.995,0 629,4 4,5% 19.015,8 19.491,3
8. -10.579,4 -10.584,0 4,6 0,0% -10.173,2 -406,2 4,0% -14.112,0 -14.240,1
a) Löhne und Gehälter -7841,6 -8000,1 158,5 -2,0% -7658,8 -182,8 2,4% -10666,8 -10.560,5
b) Soziale Abgaben, Altersversorgung
und sonstige Aufwendungen -2105,7 -2001,5 -104,2 5,2% -1947,7 -158,0 8,1% -2668,7 -2.836,9
c) Altenpflegeumlage, Jobticket,
Unfallversicherung -632,0 -582,4 -49,7 8,5% -566,7 -65,3 11,5% -776,5 -842,7
9. -2.561,6 -2.795,1 233,5 -8,4% -2.773,7 212,1 -7,6% -3.726,8 -3.315,5
a) Lebensmittel -476,5 -504,9 28,4 -5,6% -510,0 33,5 -6,6% -673,2 -635,4
b) Aufwendungen für Zusatzleistungen -51,1 -55,5 4,4 -7,9% -54,4 3,3 -6,0% -74,0 -68,2
c) Wasser, Energie, Brennstoffe -471,3 -478,2 6,9 -1,4% -478,2 6,9 -1,4% -637,6 -628,4
d) Wirtschaftsbedarf/
Verwaltungsbedarf -1562,6 -1756,5 193,8 -11,0% -1731,0 168,4 -9,7% -2342,0 -1.983,5
10.
-7,4 -7,7 0,3 -3,9% -7,6 0,2 -2,1% -10,3 -9,9
11. -142,8 -134,9 -7,9 5,8% -132,3 -10,5 7,9% -179,9 -190,4
12. -68,2 -78,4 10,2 -13,0% -76,9 8,7 -11,3% -104,6 -91,0
-13.359,4 -13.600,2 240,7 -1,8% -13.163,6 -195,8 1,5% -18.133,6 -17.846,8
1.265,0 661,7 603,3 91,2% 831,4 433,6 52,1% 882,2 1.644,5
13.
47,1 43,0 4,2 9,7% 43,0 4,1 9,6% 57,3 62,8
14.
31,2 18,4 12,8 69,6% 18,4 12,8 69,8% 24,6 41,6
15. -516,3 -485,0 -31,3 6,4% -475,5 -40,8 8,6% -646,6 -688,3
a) auf immaterielle Vermögens-
gegenstände und Sachanlagen -515,3 -481,0 -34,3 7,1% -471,6 -43,7 9,3% -641,3 -687,1
b) auf Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände -0,9 -4,0 3,1 -76,9% -3,9 3,0 -76,4% -5,3 -1,2
16.
-218,8 -201,5 -17,3 8,6% -221,5 2,7 -1,2% -268,7 -291,7
17.
-3,5 -6,9 3,5 -50,0% -6,9 3,4 -49,9% -9,2 -4,6
604,8 29,6 575,2 1.941,1% 188,8 416,0 220,4% 39,5 764,3
18. 0 0 0 0,0% 0 0 0% 0 0
19.
-37,1 -29,6 -7,5 25,4% -115,4 78,3 -67,8% -39,5 -49,5
20.
567,7 0,0 567,7 73,4 494,3 673,4% 0,0 714,8
Erträge aus öffentlicher und nicht-
öffentlicher Förderung von
Investitionen
Erträge aus der Auflösung von
Sonderposten
Aufwendungen für zentrale
Dienstleistungen
Erträge aus allgemeinen
Pflegeleistungen
Erträge aus Unterkunft und
Verpflegung
Erträge aus Zusatzleistungen und
Transportleistungen nach PflegeVG
Erträge aus Investitionskosten
Zuweisungen und Zuschüsse zu
Betriebskosten
sonstige betriebliche Erträge
Gesamtleistung
Personalaufwand
Materialaufwand
Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn
Gewinn-und Verlustrechnung 01-09/ 2020
Ergebnis
Abweichung Ist/ Plan
Umsatzerlöse § 277 Abs. 1 HGB
Abweichung zum
Vorjahr
Abschreibungen
Aufwendungen für Instandhaltung
und Instandsetzung
sonstige ordentliche
Aufwendungen
Zwischenergebnis
Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Steuern, Abgaben, Versicherungen
Mieten, Pacht, Leasing
Summe der Aufwendungen 8. - 12.
ZwischenergebnisSeite 3 von 5
Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn
Gewinn- und Verlustrechnung 01-09/2020
Erläuterung der Planabweichungen
Zu Positionen 1 und 4
Die dem Wirtschaftsplan zugrunde liegende bereits gute durchschnittliche Auslastung aus
dem Vorjahr hat sich in den ersten beiden Monaten des Jahres nochmals verbessert.
Während der Pandemie entstandene Mindereinnahmen durch Auslastungsrückgänge im
Vergleich zum Referenzmonat Januar 2020 werden gem. § 150 Abs 2 SGB XI erstattet. Da
dadurch die coronabedingten negativen Wirkungen neutralisiert wurden, ergibt sich durch
die Reproduktion der besseren Auslastung aus dem Januar in den folgenden Monaten eine
höhere Ertragslage im Vergleich zum Vorjahr.
Zu Position 3a
Hier ergibt sich ein Rückgang der Erträge, da weniger Gäste durch den Hol-und Bringdienst
befördert wurden.
Zu Position 5
Zu 5a und c: Bedingt durch die vorübergehende Schließung der Tagespflege und den
coronabedingten Jahresverlauf hat sich der Zuschussbedarf reduziert.
Zu 5b: Nach Erstellung des Wirtschaftsplans wurden Leistungen nach § 8 Abs. 6 SGB XI
für alle drei vollstationären Einrichtungen bewilligt. Dies sind Erträge zur Refinanzierung
zusätzlicher Fachkräfte in der Pflege, das sogenannte "Spahn Personal".
Zu Position 6
In den Umsatzerlösen nach § 277 Abs. 1 HGB entfallen in 2020 die Mieterträge für die
Begegnungsstätte, da der Betrieb durch die Sozialverwaltung übernommen wurde. In
Positon 12 entfallen in diesem Zusammenhang die Mietaufwendungen für das Objekt, so
dass beide Positionen gemeinsam betrachtet ergebnisneutral sind.
Pandemiebedingt nahmen in diesem Jahr wesentlich weniger Externe die Verpflegungen
der Einrichtungen in Anspruch. Zudem sind die Erträge für die Stromeinspeisung durch die
Blockheizkraftwerke in diesem Jahr niedriger.
Zu Position 8c
Der Aufwand zur Finanzierung der Altenpflegeausbildung hat sich im Vergleich zum Vorjahr
erhöht, da im Zuge der Einführung der generalistischen Ausbildung nunmehr auch Kosten
zur Finanzierung der verbindlich vorgegebenen Praxisanleitung entstehen.
Zu Position 9a
Bedingt durch die niedrigere tatsächliche Auslastung sowie die vorübergehende Schließung
des Tagespflegehauses sind geringere Lebensmittelkosten angefallen. Die damit
verbundenen Einsparungen sind von den Erstattungsbeträgen der Positionen 1 bis 4 in
Abzug gebracht worden.
Zu Position 9d
Da seit dem Vergleichszeitraum des Vorjahres einige neue Pflegekräfte eingestellt werden
konnten, war es deutlich weniger erforderlich, Zeitarbeitskräfte zu beschäftigen.Seite 4 von 5
Zu Position 15a
Die Erhöhung im Bereich Abschreibungen ergibt sich aufgrund einer geänderten
Abschreibungsmethode der geringwertigen Wirtschaftsgüter. Diese werden nicht mehr in
einem Sammelposten jährlich zusammengefasst und über 5 Jahre, sondern direkt im Jahr
der Anschaffung abgeschrieben.
Zu Position 19
Die höheren Zinsaufwendungen in Position 19 ergeben sich, da erstmalig im Kalenderjahr
2020 Verwahrentgelte für Guthaben bei der Sparkasse erhoben werden.Seite 5 von 5

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

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Datenstand: 02.11.2026, 19:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de