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202125 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Erhaltung der Grünflächen und Bäume zwischen Eltviller Straße und Rüdesheimer Straße zum Schutz von gefährdeten Vogelarten

Nummer
202125
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
30.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 30.11.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 17.02.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.02.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 119,1 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 202125-01 ST Bürgerantrag: Erhaltung der Grünflächen und Bäume zwischen Eltviller Straße und Rüdesheimer Straße zum Schutz von gefährdeten Vogelarten

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
202125
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
25.11.2020
Bürgerantrag: Erhaltung der Grünflächen und
Bäume zwischen Eltviller Straße und Rüdesheimer
Straße zum Schutz von gefährdeten Vogelarten
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.12.2020 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Die Bezirksvertretung Bonn Bad Godesberg möge beschließen:
Zum Schutz von gefährdeten Vogelarten sollen die Grünflächen mit den alten
Bäumen zwischen Eltviller und Rüdesheimer Straße erhalten werden.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3

An den
Bezirksbürgermeister Bad Godesberg
Herrn Christoph Jansen
Kurfürstenallee 1 A
53177 Bonn
Bonn, den 25. November 2020
Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW
Die Bezirksvertretung Bonn Bad Godesberg möge beschließen:
Zum Schutz von gefährdeten Vogelarten sollen die Grünflächen mit den alten
Bäumen zwischen Eltviller und Rüdesheimer Straße erhalten werden
Begründung:
Die Wohnbau GmbH, die Eigentümerin der Flächen ist, plant im Rahmen eines Ihnen
bekannten Bauvorhabens mit positivem Bauvorbescheid vom 24.03.2020, Teile dieser
Flächen zu bebauen und somit Innenhöfe zu schaffen. Dafür ist geplant, 34 zum Teil sehr
hohe Bäume zu fällen, von denen 25 satzungsgeschützt sind.
Durch die Fällung der Bäume und die Bebauung der Grünflächen geht mindestens zwei
besonders geschützten Vogelarten wichtiger Lebensraum verloren. Der Girlitz fällt in der
6. Fassung der Roten Liste der Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens (Stand Juni 2016) in
die Kategorie 2 – Stark gefährdet, der Star in die Kategorie 3 – Gefährdet. Beide Arten
konnten dieses Jahr in dem beschriebenen Viertel nachgewiesen werden, der Star in einer
größeren Anzahl (mindestens 50 Individuen).
Der Bestand des Girlitzes ist regional in den letzten 10 Jahren stark zurückgegangen, was
Brutvogel-Kartierungen in den vergangenen Jahren gezeigt haben. Einer der Hauptgründe
für die deutliche Bestandsabnahme ist die kontinuierliche Verdichtung der Stadtviertel
durch Neubauten. Während der Girlitz im Jahr 2010 noch in den meisten Stadtteilen von
Bad Godesberg gebrütet hat, konnte er 2015 nur noch in Heiderhof und Friesdorf
nachgewiesen werden. 2020 gelang neben einigen Nachweisen in Mehlem und
Lannesdorf nur ein Nachweis in Friesdorf, und zwar in einem der Bäume an der Eltviller
Straße. Die Fällung der 34 Bäume würde wahrscheinlich zum endgültigen Verschwinden
des Girlitzes in Friesdorf führen. Dies könnte auch durch die geplante Neupflanzung von
40 Bäumen nicht verhindert werden, weil der Girlitz hohe Bäume als Singwarte und als
Nistplatz benötigt. Girlitze sind keine Höhlenbrüter, deshalb kann dieser Art auch mit der
geplanten Installation von Nistkästen kein Ausgleich geschaffen werden. Die in der
Informationsbroschüre beschriebenen Ausgleichsmaßnahmen (Neupflanzung von
Bäumen, Nistkästen) sind demnach unzureichend, um den Girlitz in dem beschriebenen
Viertel zu erhalten.Seite 2 von 3

Der Star hat in den letzten Jahren regional sowie überregional deutliche
Bestandsrückgänge zu verzeichnen, was in ländlichen Gebieten auf den Einsatz von
Pestiziden in Offenlandflächen zurückzuführen ist, in städtischen Gebieten hingegen auf
die kontinuierliche Verkleinerung der Parks und Grünflächen. Die Wohnbau GmbH geht
nur von einem geringen Vorkommen an Staren in unserem Viertel aus, tatsächlich ist es
ein Schwarm von mindestens 50 Individuen. Im Winter sind es teilweise noch viel mehr.
Bestandserfassungen haben gezeigt, dass in unserem Viertel deutlich mehr Stare
vorkommen, als in vergleichbaren Vierteln in Bad Godesberg, wo es mehr Innenhöfe und
weniger hohe Bäume gibt. Stare benötigen große Wiesen zur Nahrungssuche sowie hohe
Bäume als Schlafplatz oder Singwarte. Hohe Bäume bieten außerdem ein großes Angebot
an Bruthöhlen, was bei neu gepflanzten Bäumen nicht gegeben ist. Durch den Neubau
werden die Wiesen signifikant verkleinert, was das Nahrungsangebot verringert. Durch
den Bau von weiteren Innenhöfen werden die Fluchtwege von nahrungssuchenden
Schwärmen vor Luftangreifern erschwert. Die beschriebenen Ausgleichsmaßnahmen
(Installation von Nistkästen) kann zwar die verlorenen Bruthöhlen kompensieren, nicht
aber das deutlich kleinere Angebot an Nahrung. Hinzu kommt, dass Wiesen in Innenhöfen
tendenziell häufiger von Menschen aufgesucht werden, was die Stare bei der
Nahrungssuche stören kann. Das geht auch aus der Beschreibung der Innenhöfe als
„neue gemeinschaftliche Treff- und Begegnungsorte für die Bewohner des Quartiers“
hervor.
Die Vögel können von den geplanten Ausgleichsmaßnahmen (Neupflanzung von 40
Bäumen und Installation von Nistkästen) nur profitieren, wenn die bestehenden Bäume
und Grünflächen erhalten bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag der Initiative MargarineviertelSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 21:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de