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202121 · Dringlichkeitsantrag

Außerbetriebnahme des Parkticketautomaten an der Nordseite der Kreuzung Friedrich-Breuer-Straße/Hans-Böckler-Straße

Nummer
202121
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
03.12.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 03.12.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 24.02.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 24.02.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 59,8 KB Öffnen ↗

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
202121
Antragsteller/in:
Dr. Martin Eßer
FDP-Fraktion
27.11.2020 gez. Mohn
Außerbetriebnahme des Parkticketautomaten an
der Nordseite der Kreuzung Friedrich-Breuer-
Straße/Hans-Böckler-Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit
Durch den in Betrieb befindlichen Parkscheinautomaten und die aktuelle
Beschilderung besteht eine unklare Situation für die Bürgerinnen und Bürger
hinsichtlich des Parkverbots. Die Bürgerinnen und Bürger werden durch den
funktionierenden Automaten und die Schilder zumindest verunsichert. Der
Parkscheinautomat sollte daher unverzüglich deaktiviert und die Beschilderung
angepasst werden, damit hier nicht der Eindruck erweckt wird, es wäre eine
Gebühr zu entrichten oder das Parken wäre erlaubt. Weitere Begründung
erfolgt bei Bedarf mündlich.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Die Verwaltung wird gebeten,
1) den Parkticketautomaten an der Friedrich-Breuer-Str. 4 mit der Nr. 504
außer Betrieb zu nehmen.
2) den Aufkleber für Gebührenbefreiung für Elektrofahrzeuge zu entfernen.
3) auf dem Automat gut sichtbar auf das bestehende Parkverbot auf dem
Bürgersteig hinzuweisen.
4) mit Hinweiszetteln an den Autos bei Verstößen gegen das Parkverbot auf die
geänderte Situation hinzuweisen und bis zum 31. März 2021 auf die
Verhängung von Ordnungsstrafen zu verzichten.
Begründung
Seit einiger Zeit ist das Parken auf der Nordseite der Friedrich-Breuer-Straße
zwischen der Einmündung Kreuzstraße bis Rathausstraße nicht mehr erlaubt.
Die Beschilderung für das Parkverbot ist für die Autofahrer z.T. schwierig zu
sehen. Deshalb gibt es zurzeit eine Reihe von Autofahrer*Innen, die im guten
Glauben sind, dass man hier wie seit eh und je parken darf. Bestärkt wird man
in dieser Vermutung, wenn der im Betreff genannte Parkscheinautomat anzeigt,
dass das Parken gebührenpflichtig ist und dass man bei Betätigung derSeite 1 von 2

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Brötchentaste für 15 Min von der Gebührenpflicht befreit ist. Groß sichtbar ist
auch ein grüner Aufkleber mit dem Hinweis, dass Elektrofahrzeuge von der
Gebührenpflicht befreit sind, aber mit Hilfe einer Parkscheibe die Parkzeit
einstellen können.
Das Parkverbot war auch unter dem Gesichtspunkt eingeführt worden, dass für
zusätzliche Außengastronomie oder ähnliches Gewerbe Platz geschaffen
werden sollte. Auf Grund der Witterung ist bis ins Frühjahr nicht mit
Außengastronomie zu rechnen. Weitere Begründung erfolgt bei Bedarf
mündlich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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