202121 · Dringlichkeitsantrag
Außerbetriebnahme des Parkticketautomaten an der Nordseite der Kreuzung Friedrich-Breuer-Straße/Hans-Böckler-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 202121
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 03.12.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 202121 Antragsteller/in: Dr. Martin Eßer FDP-Fraktion 27.11.2020 gez. Mohn Außerbetriebnahme des Parkticketautomaten an der Nordseite der Kreuzung Friedrich-Breuer- Straße/Hans-Böckler-Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit Durch den in Betrieb befindlichen Parkscheinautomaten und die aktuelle Beschilderung besteht eine unklare Situation für die Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich des Parkverbots. Die Bürgerinnen und Bürger werden durch den funktionierenden Automaten und die Schilder zumindest verunsichert. Der Parkscheinautomat sollte daher unverzüglich deaktiviert und die Beschilderung angepasst werden, damit hier nicht der Eindruck erweckt wird, es wäre eine Gebühr zu entrichten oder das Parken wäre erlaubt. Weitere Begründung erfolgt bei Bedarf mündlich. Inhalt des Dringlichkeitsantrags Die Verwaltung wird gebeten, 1) den Parkticketautomaten an der Friedrich-Breuer-Str. 4 mit der Nr. 504 außer Betrieb zu nehmen. 2) den Aufkleber für Gebührenbefreiung für Elektrofahrzeuge zu entfernen. 3) auf dem Automat gut sichtbar auf das bestehende Parkverbot auf dem Bürgersteig hinzuweisen. 4) mit Hinweiszetteln an den Autos bei Verstößen gegen das Parkverbot auf die geänderte Situation hinzuweisen und bis zum 31. März 2021 auf die Verhängung von Ordnungsstrafen zu verzichten. Begründung Seit einiger Zeit ist das Parken auf der Nordseite der Friedrich-Breuer-Straße zwischen der Einmündung Kreuzstraße bis Rathausstraße nicht mehr erlaubt. Die Beschilderung für das Parkverbot ist für die Autofahrer z.T. schwierig zu sehen. Deshalb gibt es zurzeit eine Reihe von Autofahrer*Innen, die im guten Glauben sind, dass man hier wie seit eh und je parken darf. Bestärkt wird man in dieser Vermutung, wenn der im Betreff genannte Parkscheinautomat anzeigt, dass das Parken gebührenpflichtig ist und dass man bei Betätigung derSeite 1 von 2 Seite 2 Brötchentaste für 15 Min von der Gebührenpflicht befreit ist. Groß sichtbar ist auch ein grüner Aufkleber mit dem Hinweis, dass Elektrofahrzeuge von der Gebührenpflicht befreit sind, aber mit Hilfe einer Parkscheibe die Parkzeit einstellen können. Das Parkverbot war auch unter dem Gesichtspunkt eingeführt worden, dass für zusätzliche Außengastronomie oder ähnliches Gewerbe Platz geschaffen werden sollte. Auf Grund der Witterung ist bis ins Frühjahr nicht mit Außengastronomie zu rechnen. Weitere Begründung erfolgt bei Bedarf mündlich. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de