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202119-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verkehrssituation/verkehrsberuhigende Maßnahmen für die Stiftsstraße bzw. Schwarzrheindorf/Vilich Rheindorf- Stellungnahme der Verwaltung

Nummer
202119-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.01.2021
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 16.03.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 202119 Bürgerantrag: Verkehrssituation/verkehrsberuhigende Maßnahmen für die Stiftsstraße bzw. Schwarzrheindorf/Vilich Rheindorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202119-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag:
Verkehrssituation/verkehrsberuhigende
Maßnahmen für die Stiftsstraße bzw.
Schwarzrheindorf/Vilich Rheindorf- Stellungnahme
der Verwaltung
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 03.02.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu den im Bürgerantrag angesprochenen Themenbereichen kann von Seiten
der Verwaltung Folgendes mitgeteilt werden:
Bei der Stiftsstraße handelt es sich um eine Hauptverkehrsstraße, die als
Bestandteil des Vorfahrtsstraßennetzes an diverse Tempo 30 Zonen angrenzt.
Sie ist demnach auch nicht Bestandteil einer Tempo 30 Zone. In Teilbereichen
besteht aufgrund des heilpädagogischen Heims als schützenswerte Einrichtung
seit etlichen Jahren eine Tempo 30 Einzelregelung. Außerhalb dieser
Einrichtung ist eine Absenkung auf Tempo 30 nicht zulässig und ein
gleichlautender Antrag wurde bereits durch die BV Beuel einstimmig durch die
damalige Stellungnahme der Verwaltung als erledigt betrachtet (siehe auch
Ds.Nr. 1810375EB5 altes Boris).
Die Ordnungsbehörde führt in regelmäßigen Abständen
Geschwindigkeitsüberwachungen auf der Stiftsstraße durch. Die
Überschreitungsquoten lagen bei den letzten 4 Messungen in 2020 lediglich
zwischen 1,52 und 5,17 %, so dass weitere verkehrsberuhigende bauliche
Maßnahmen als nicht erforderlich angesehen werden. Mobile
Geschwindigkeitskontrollen werden in der Stiftsstraße derzeit im Bereich
zwischen Am Ledenhof und Adelheidisstraße sowie zwischen Dixstraße und
Niederkasseler Straße durchgeführt. Im weiteren Streckenabschnitt der
Stiftsstraße zwischen Am Ledenhof und Niederkasseler Str. wurden bisher
noch keine Geschwindigkeitsmessungen durch die Verwaltung durchgeführt.
Die Verwaltung wird mittels einer Verkehrsanalyse, die durch ein Seitenradar
erstellt wird, prüfen, ob dort ebenfalls Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt
werden können.
Gemäß § 48 Abs. 2 OBG NRW und den dazu erlassenen
Verwaltungsvorschriften darf die Verwaltung außerhalb schützenswerter
Einrichtungen nur „blitzen“, wenn dort überdurchschnittlich häufigeSeite 1 von 3

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Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt werden. Dies wird die
Verwaltung ermitteln.
Selbstverständlich führt der Stadtordnungsdienst im Rahmen der personellen
Möglichkeit auch Kontrollen des ruhenden Verkehrs durch. Zusätzlich besteht
die Möglichkeit – auch am späten Abend und Wochenende – die Leitstelle des
Stadtordnungsdienstes über Falschparker zu informieren (Tel. 77-3333).
Die Änderung des Straßenkonzepts wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht
befürwortet, da die aktuelle Verkehrssituation nicht den Normalzustand darstellt
(z.B. Sperrung Brücke Schultheißstraße). Insbesondere für die Betrachtung des
Durchgangsverkehrs wäre eine eingehende Untersuchung des Ist-Zustands
erforderlich, um entsprechende Maßnahmen auswählen und deren Wirksamkeit
bewerten zu können.
Bei Verkehrserhebungen soll in der Regel eine für den Alltagsverkehr
repräsentative Verkehrsbelastung ermittelt werden. Ein wesentlicher Punkt bei
der Vorbereitung ist daher die Wahl der Erhebungszeiten zur Sicherung von
Belastbarkeit und Verlässlichkeit der erhobenen Verkehrsdaten.
Verkehrsbelastungen fallen im Winterhalbjahr witterungsbedingt oftmals
abweichend vom Durchschnitt aus. Empfehlungen für Verkehrserhebungen
grenzen den Erhebungszeitraum daher auch auf das Sommerhalbjahr (März
bis Oktober), außerhalb der Ferien, ein. Durch die verkehrlichen Auswirkungen
der COVID-19 Pandemie wurden geplante Verkehrserhebungen im Jahr 2020
verschoben. Aktuell sind dadurch eine Reihe von Erhebungen ausstehend. Auf
die Durchführung der Erhebungen soll daher vorerst bis zum März 2021
verzichtet werden.
Sofern im Bereich der Stiftsstraße ausschließlich die oberste Fahrbahnschicht
(Verschleißdecke) ausgetauscht wird, lösen diese Arbeiten keine Beitragspflicht
aus. Sofern jedoch darüber hinaus Arbeiten im Unterbau der Fahrbahn
vorgenommen werden, sind diese dem Grunde nach geeignet,
Beitragspflichten nach § 8 KAG auszulösen
SWB Bus und Bahn favorisiert die Beschaffung von emissionsfreien
Fahrzeugen. Jedoch ist diese stark von der Marktentwicklung und der
Förderlandschaft abhängig. Wir gehen weiterhin von einer steigenden
Marktreife aus, sodass mittel-langfristig die Umstellung auf Elektromobilität
abgeschlossen werden kann. Ein finaler Zeitpunkt lässt sich nicht festlegen,
allerdings können bis Dezember 2021 voraussichtlich sieben eigene
Elektrobusse im Linienbetrieb eingesetzt werden.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel:
Die Bezirksvertretung Beuel schließt sich den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung an und regt an, die Antragstellende über die
zum Teil ablehnenden Gründe bzw die geplante weitere Vorgehensweise zu
informieren. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Beuel
ist das formelle, in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren zum Abschluss gebracht.Seite 2 von 3

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Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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