202119-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verkehrssituation/verkehrsberuhigende Maßnahmen für die Stiftsstraße bzw. Schwarzrheindorf/Vilich Rheindorf- Stellungnahme der Verwaltung
Kerndaten
- Nummer
- 202119-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 06.01.2021
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202119-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Verkehrssituation/verkehrsberuhigende Maßnahmen für die Stiftsstraße bzw. Schwarzrheindorf/Vilich Rheindorf- Stellungnahme der Verwaltung Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 03.02.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu den im Bürgerantrag angesprochenen Themenbereichen kann von Seiten der Verwaltung Folgendes mitgeteilt werden: Bei der Stiftsstraße handelt es sich um eine Hauptverkehrsstraße, die als Bestandteil des Vorfahrtsstraßennetzes an diverse Tempo 30 Zonen angrenzt. Sie ist demnach auch nicht Bestandteil einer Tempo 30 Zone. In Teilbereichen besteht aufgrund des heilpädagogischen Heims als schützenswerte Einrichtung seit etlichen Jahren eine Tempo 30 Einzelregelung. Außerhalb dieser Einrichtung ist eine Absenkung auf Tempo 30 nicht zulässig und ein gleichlautender Antrag wurde bereits durch die BV Beuel einstimmig durch die damalige Stellungnahme der Verwaltung als erledigt betrachtet (siehe auch Ds.Nr. 1810375EB5 altes Boris). Die Ordnungsbehörde führt in regelmäßigen Abständen Geschwindigkeitsüberwachungen auf der Stiftsstraße durch. Die Überschreitungsquoten lagen bei den letzten 4 Messungen in 2020 lediglich zwischen 1,52 und 5,17 %, so dass weitere verkehrsberuhigende bauliche Maßnahmen als nicht erforderlich angesehen werden. Mobile Geschwindigkeitskontrollen werden in der Stiftsstraße derzeit im Bereich zwischen Am Ledenhof und Adelheidisstraße sowie zwischen Dixstraße und Niederkasseler Straße durchgeführt. Im weiteren Streckenabschnitt der Stiftsstraße zwischen Am Ledenhof und Niederkasseler Str. wurden bisher noch keine Geschwindigkeitsmessungen durch die Verwaltung durchgeführt. Die Verwaltung wird mittels einer Verkehrsanalyse, die durch ein Seitenradar erstellt wird, prüfen, ob dort ebenfalls Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden können. Gemäß § 48 Abs. 2 OBG NRW und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften darf die Verwaltung außerhalb schützenswerter Einrichtungen nur „blitzen“, wenn dort überdurchschnittlich häufigeSeite 1 von 3 Seite 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt werden. Dies wird die Verwaltung ermitteln. Selbstverständlich führt der Stadtordnungsdienst im Rahmen der personellen Möglichkeit auch Kontrollen des ruhenden Verkehrs durch. Zusätzlich besteht die Möglichkeit – auch am späten Abend und Wochenende – die Leitstelle des Stadtordnungsdienstes über Falschparker zu informieren (Tel. 77-3333). Die Änderung des Straßenkonzepts wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht befürwortet, da die aktuelle Verkehrssituation nicht den Normalzustand darstellt (z.B. Sperrung Brücke Schultheißstraße). Insbesondere für die Betrachtung des Durchgangsverkehrs wäre eine eingehende Untersuchung des Ist-Zustands erforderlich, um entsprechende Maßnahmen auswählen und deren Wirksamkeit bewerten zu können. Bei Verkehrserhebungen soll in der Regel eine für den Alltagsverkehr repräsentative Verkehrsbelastung ermittelt werden. Ein wesentlicher Punkt bei der Vorbereitung ist daher die Wahl der Erhebungszeiten zur Sicherung von Belastbarkeit und Verlässlichkeit der erhobenen Verkehrsdaten. Verkehrsbelastungen fallen im Winterhalbjahr witterungsbedingt oftmals abweichend vom Durchschnitt aus. Empfehlungen für Verkehrserhebungen grenzen den Erhebungszeitraum daher auch auf das Sommerhalbjahr (März bis Oktober), außerhalb der Ferien, ein. Durch die verkehrlichen Auswirkungen der COVID-19 Pandemie wurden geplante Verkehrserhebungen im Jahr 2020 verschoben. Aktuell sind dadurch eine Reihe von Erhebungen ausstehend. Auf die Durchführung der Erhebungen soll daher vorerst bis zum März 2021 verzichtet werden. Sofern im Bereich der Stiftsstraße ausschließlich die oberste Fahrbahnschicht (Verschleißdecke) ausgetauscht wird, lösen diese Arbeiten keine Beitragspflicht aus. Sofern jedoch darüber hinaus Arbeiten im Unterbau der Fahrbahn vorgenommen werden, sind diese dem Grunde nach geeignet, Beitragspflichten nach § 8 KAG auszulösen SWB Bus und Bahn favorisiert die Beschaffung von emissionsfreien Fahrzeugen. Jedoch ist diese stark von der Marktentwicklung und der Förderlandschaft abhängig. Wir gehen weiterhin von einer steigenden Marktreife aus, sodass mittel-langfristig die Umstellung auf Elektromobilität abgeschlossen werden kann. Ein finaler Zeitpunkt lässt sich nicht festlegen, allerdings können bis Dezember 2021 voraussichtlich sieben eigene Elektrobusse im Linienbetrieb eingesetzt werden. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel: Die Bezirksvertretung Beuel schließt sich den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung an und regt an, die Antragstellende über die zum Teil ablehnenden Gründe bzw die geplante weitere Vorgehensweise zu informieren. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Beuel ist das formelle, in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gebracht.Seite 2 von 3 Seite 3 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de