202118-04 · Beschlussvorlage
Verkehrsberuhigung Löwenburgstraße im Bereich Neubaugebiet "Niederholtorf-Süd"
Kerndaten
- Nummer
- 202118-04
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 06.09.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 202118-04 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Verkehrsberuhigung Löwenburgstraße im Bereich Neubaugebiet "Niederholtorf-Süd" Beratungsfolge Hauptausschuss 20.10.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Bezirksvertretung Beuel hatte in ihrer Sitzung am 03.11.2021 folgenden Prüfauftrag im Rahmen der Beratung des Bürgerantrages 202118 beschlossen, hierüber hat der Hauptausschuss abschließend zu entscheiden: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob temporär eine Begrenzung auf Tempo 30 möglich ist Begründung Zur Zuständigkeit: Da es sich bei der Löwenburgstraße als Kreisstraße um eine Straße mit überörtlicher Bedeutung handelt (§ 3 Abs. 3 StrWG NRW), ist die Bezirksvertretung Beuel mangels (ausschließlicher) bezirklicher Bedeutung unzuständig für den Prüfauftrag. Zum Prüfauftrag: Die Verwaltung hatte bereits unter Drucksache 202118-01 ST mitgeteilt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung von Tempo 30 nicht gegeben sind. Durch die verkehrlichen Beruhigungsmaßnahmen sollte sich die Problematik allerdings erledigt haben. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de