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202118-04 · Beschlussvorlage

Verkehrsberuhigung Löwenburgstraße im Bereich Neubaugebiet "Niederholtorf-Süd"

Nummer
202118-04
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
06.09.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 20.10.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 61,2 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 202118 Bürgerantrag: Verkehrsberuhigung Löwenburgstraße im Bereich Neubaugebiet "Niederholtorf-Süd"

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Beschlussvorlage
öffentlich
202118-04
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Verkehrsberuhigung Löwenburgstraße im Bereich
Neubaugebiet "Niederholtorf-Süd"
Beratungsfolge
Hauptausschuss 20.10.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Beuel hatte in ihrer Sitzung am 03.11.2021 folgenden
Prüfauftrag im Rahmen der Beratung des Bürgerantrages 202118 beschlossen,
hierüber hat der Hauptausschuss abschließend zu entscheiden:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob temporär eine Begrenzung
auf Tempo 30 möglich ist
Begründung
Zur Zuständigkeit:
Da es sich bei der Löwenburgstraße als Kreisstraße um eine Straße mit
überörtlicher Bedeutung handelt (§ 3 Abs. 3 StrWG NRW), ist die
Bezirksvertretung Beuel mangels (ausschließlicher) bezirklicher Bedeutung
unzuständig für den Prüfauftrag.
Zum Prüfauftrag:
Die Verwaltung hatte bereits unter Drucksache 202118-01 ST mitgeteilt, dass
die rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung von Tempo 30 nicht
gegeben sind. Durch die verkehrlichen Beruhigungsmaßnahmen sollte sich die
Problematik allerdings erledigt haben.
Anlage/n
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