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202118-02 · Mitteilungsvorlage

Verkehrsberuhigung Löwenburgstraße im Bereich Neubaugebiet "Niederholtorf-Süd"

Nummer
202118-02
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
23.12.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 02.02.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 57,1 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 202118 Bürgerantrag: Verkehrsberuhigung Löwenburgstraße im Bereich Neubaugebiet "Niederholtorf-Süd"

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
202118-02
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Verkehrsberuhigung Löwenburgstraße im Bereich
Neubaugebiet "Niederholtorf-Süd"
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 02.02.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Bezirksvertretung hat zum Bürgerantrag am 03.11.2021 Folgendes
beschlossen:
„Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob temporär eine Begrenzung auf
Tempo 30 möglich ist.“
Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit:
Nach Prüfung des Sachverhalts ist auch eine temporäre Einrichtung von
Tempo 30 im betroffenen Abschnitt der Löwenburgstraße nicht möglich.
Dies wäre in Verbindung mit dem Gefahrenzeichen „Fußgänger“ nur dann
denkbar gewesen, wenn die Gefahr einer regelmäßigen Überfahrt auf den klar
abgegrenzten Seitenstreifen bestünde. Die Verwaltung wird dieses geringfügige
Risiko durch weitere Markierungen komplett beheben, indem parallel zur
Fahrbahn Parkflächen markiert werden. Der Fußgänger wird dann hinter den
parkenden Fahrzeugen geführt, so dass ein Konflikt erst gar nicht entstehen
kann.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 20:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de