202118-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verkehrsberuhigung Löwenburgstraße im Bereich Neubaugebiet "Niederholtorf-Süd"
Kerndaten
- Nummer
- 202118-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 30.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202118-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Verkehrsberuhigung Löwenburgstraße im Bereich Neubaugebiet "Niederholtorf-Süd" Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 06.10.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die derzeit vorhandene Gehweganlage, die durch eine durchgezogene Linie von der Fahrbahn abgetrennt ist, wird als verkehrssicher eingestuft. Messungen haben aber ergeben, dass dort relativ schnell gefahren wird. Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in der Löwenburgstraße ist nicht zulässig. Die Straßenverkehrsordnung sieht die Anordnung einer solchen Geschwindigkeitsreduzierung sowohl im unmittelbaren Bereich von schützenswerten Einrichtungen wie bspw. Schulen, Altenheimen etc. als auch an Gefahrenstellen wie bspw. an Unfallhäufungsstellen oder – linien vor. Im o.g. Bereich befindet sich keine schützenswerte Einrichtung mit direktem Zugang zum o.g. Bereich. Eine Gefahrenlage konnte insgesamt nicht festgestellt werden, da weder eine Unfallhäufungsstelle oder –linie festgestellt werden konnte. Da die Voraussetzungen in diesem Abschnitt nicht vorliegen, wäre die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h nicht zulässig und kann daher von Seiten der Verwaltung nicht angeordnet werden. Der Einbau von Kissen zur Geschwindigkeitsreduzierung ist bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h aus Verkehrssicherheitsgründen grundsätzlich nicht möglich. Die Kissen reduzieren die Geschwindigkeit auf 25-30 km/h. Die Verwaltung schlägt daher vor, zur Verkehrsverlangsamung die Fahrbahn mittels einbetonierter Baken in einer Sperrfläche und Verkehrszeichen 208/308 zu verschwenken. Beschlussvorschlag: Dem Bürgerantrag wird im Sinne der Stellungnahme der Verwaltung zugestimmt und die von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verkehrsverlangsamung umgesetzt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen vorgeseheneSeite 1 von 2 Seite 2 Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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