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202118-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verkehrsberuhigung Löwenburgstraße im Bereich Neubaugebiet "Niederholtorf-Süd"

Nummer
202118-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
30.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 03.11.2021 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 64,4 KB Öffnen ↗

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  1. 202118 Bürgerantrag: Verkehrsberuhigung Löwenburgstraße im Bereich Neubaugebiet "Niederholtorf-Süd"

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  1. 202118-03 BBB-Antrag: Abbau von Verkehrsschikanen in der Löwenburgstraße Drucksachengruppe 202118

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202118-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Verkehrsberuhigung
Löwenburgstraße im Bereich Neubaugebiet
"Niederholtorf-Süd"
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 06.10.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die derzeit vorhandene Gehweganlage, die durch eine durchgezogene
Linie von der Fahrbahn abgetrennt ist, wird als verkehrssicher eingestuft.
Messungen haben aber ergeben, dass dort relativ schnell gefahren wird.
Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in der Löwenburgstraße
ist nicht zulässig. Die Straßenverkehrsordnung sieht die Anordnung einer
solchen Geschwindigkeitsreduzierung sowohl im unmittelbaren Bereich
von schützenswerten Einrichtungen wie bspw. Schulen, Altenheimen etc.
als auch an Gefahrenstellen wie bspw. an Unfallhäufungsstellen oder –
linien vor.
Im o.g. Bereich befindet sich keine schützenswerte Einrichtung mit
direktem Zugang zum o.g. Bereich. Eine Gefahrenlage konnte insgesamt
nicht festgestellt werden, da weder eine Unfallhäufungsstelle oder –linie
festgestellt werden konnte.
Da die Voraussetzungen in diesem Abschnitt nicht vorliegen, wäre die
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h nicht zulässig und kann daher
von Seiten der Verwaltung nicht angeordnet werden.
Der Einbau von Kissen zur Geschwindigkeitsreduzierung ist bei einer
zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h aus
Verkehrssicherheitsgründen grundsätzlich nicht möglich. Die Kissen
reduzieren die Geschwindigkeit auf 25-30 km/h. Die Verwaltung schlägt
daher vor, zur Verkehrsverlangsamung die Fahrbahn mittels
einbetonierter Baken in einer Sperrfläche und Verkehrszeichen 208/308
zu verschwenken.
Beschlussvorschlag:
Dem Bürgerantrag wird im Sinne der Stellungnahme der Verwaltung
zugestimmt und die von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen
zur Verkehrsverlangsamung umgesetzt. Mit diesem Votum ist das in §
24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen vorgeseheneSeite 1 von 2
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Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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