202118 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Verkehrsberuhigung Löwenburgstraße im Bereich Neubaugebiet "Niederholtorf-Süd"
Kerndaten
- Nummer
- 202118
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 22.09.2021
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Untergeordnet
- BBB-Antrag: Abbau von Verkehrsschikanen in der Löwenburgstraße Drucksachengruppe 202118 (DS202118-03)
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- Verkehrsberuhigung Löwenburgstraße im Bereich Neubaugebiet "Niederholtorf-Süd"
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Volltext
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 202118 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB 20.11.2020 Bürgerantrag: Verkehrsberuhigung Löwenburgstraße im Bereich Neubaugebiet "Niederholtorf-Süd" Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 03.11.2021 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag beinhaltet verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Löwenburgstraße im Bereich Neubaugebiet „Niederholtorf-Süd“ Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Bürgerantrag Online Datum 20.11.2020 Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Verkehrsberuhigung Löwenburgstraße im Bereich Neubaugebiet "Niederholtorf-Süd" Ihr Antrag Im Sommer 2020 sind die Erschließungsarbeiten im Neubaugebiet "Niederholtorf-Süd" abgeschlossen worden und erste private Bauvorhaben sind aktuell in der Umsetzung. Da seitens des Bebauungsplan keine Vorgaben zu einer zeitnahen Bebauung der Grundstücke gemacht wurden, wird sich das Neubaugebiet die nächsten Jahre über "im Bau" befinden. Im Rahmen der Erschließungsarbeiten wurden entlang der Löwenburgstraße die bisherigen Gehweganlage entfernt und durch provisorische Asphaltflächen ersetzt. Eine bauliche Abgrenzung des Fußwegs zur Fahrbahn besteht nun nicht mehr. Die endgültige Herstellung des Gehwegs und der zusätzlicher Parkflächen soll laut Tiefbauamt aber erst in 2-3 Jahren (2022-2023) erfolgen, um frühzeitige Schäden durch weitere private Baumaßnahmen zu vermeiden. Die Löwenburgstraße ist eine stark frequentierte Kreisstraße mit viel Durchgangsverkehr. Gerade der stadteinwärts führende Verkehr (über Ungarten kommend und nach Beuel fließend) fällt dabei immer wieder durch starke Beschleunigung und teilweise überschätzte Überholmanöver auf, sobald die 90°-Kurve hinter Ungarten verlassen wird. Aber gerade in diesem Bereich der Löwenburgstraße fehlt der "sichere" Gehweg und sind durch die angrenzenden Baustellen die provisorischen Gehwege teils zugeparkt oder werden mit Baustellenfahrzeugen befahren. Zudem ist nun mit der Baustraße "Zur Saalkirche" eine Einmündung in die Löwenburgstraße geschaffen worden, die in der nächsten Zeit von vielen größeren Baustellenfahrzeugen befahren werden muss - Fahrzeuge die nicht schnell reagieren können. In Anbetracht der jungen Familien (mit Kindern!), die sich üblicherweise in einem solchen Neubaugebiet niederlassen und Nutzer der Gehwege sein werden, und der über Jahre anhaltenden Bautätigkeiten, sollte eine Verkehrsberuhigung der Löwenburgstraße - zumindest in diesem Teil - umgesetzt werden. Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_0011_000022 DaLZkgMn 2200..1111..2200 0011::1122Seite 2 von 2
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