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202117-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Volkerstraße

Nummer
202117-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.12.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.03.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 202117 Bürgerantrag: Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Volkerstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202117-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Einrichtung eines verkehrsberuhigten
Bereichs in der Volkerstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.12.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Bei entsprechender Beschlussfassung wird die Verwaltung zunächst die
Prüfung vornehmen, ob und wie die Straße zu einem „Verkehrsberuhigten
Bereich“ umgewandelt werden sollte/könnte. Bisher stellte sich die
Verkehrssituation in der Volkerstraße als unauffällig dar.
Von Seiten der reinen Netzstruktur und der Verkehrsfunktion der Volkerstraße
als Wohnstraße/Wohnweg zur Erschließung der direkten Anlieger sind die
Voraussetzungen zur Ausweisung wahrscheinlich erfüllt. Es sind aber auch die
baulichen Rahmenbedingungen zu prüfen. Diese sind voraussichtlich im
Bestand nicht gegeben. Es fehlen mindestens verkehrsberuhigende Elemente
(z.B. Aufpflasterungen). Diese erforderlichen Umbauten würden unter
Umständen Beitragspflichten für die Anlieger auslösen. Auch dies muss geprüft
werden. Zudem sollten Verkehrszählungen und Geschwindigkeitsmessungen in
der Straße durchgeführt werden, um eine bessere Beurteilungsbasis zu
erlangen. Die Zählungen können aber aufgrund der Empfehlungen für
Verkehrserhebungen (EVE) sinnvollerweise erst ab März vorgenommen
werden.
Die Verwaltung wird die Bezirksvertretung nach Vorliegen der Prüfergebnisse
informieren.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bad Godesberg:
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg befürwortet die von der Verwaltung
vorgeschlagene Vorgehensweise zur Vorbereitung einer inhaltlichen
Entscheidung hinsichtlich der Umwandlung der Volkerstraße zu einem
verkehrsberuhigten Bereich. Mit diesem Votum und der Beratung ist das
formelle, in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene
Verfahren zum Abschluss gelangt. Der Antragstellende wird über den Fortgang
in der Sache informiert.
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