202117-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Volkerstraße
Kerndaten
- Nummer
- 202117-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.12.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202117-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Volkerstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.12.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Bei entsprechender Beschlussfassung wird die Verwaltung zunächst die Prüfung vornehmen, ob und wie die Straße zu einem „Verkehrsberuhigten Bereich“ umgewandelt werden sollte/könnte. Bisher stellte sich die Verkehrssituation in der Volkerstraße als unauffällig dar. Von Seiten der reinen Netzstruktur und der Verkehrsfunktion der Volkerstraße als Wohnstraße/Wohnweg zur Erschließung der direkten Anlieger sind die Voraussetzungen zur Ausweisung wahrscheinlich erfüllt. Es sind aber auch die baulichen Rahmenbedingungen zu prüfen. Diese sind voraussichtlich im Bestand nicht gegeben. Es fehlen mindestens verkehrsberuhigende Elemente (z.B. Aufpflasterungen). Diese erforderlichen Umbauten würden unter Umständen Beitragspflichten für die Anlieger auslösen. Auch dies muss geprüft werden. Zudem sollten Verkehrszählungen und Geschwindigkeitsmessungen in der Straße durchgeführt werden, um eine bessere Beurteilungsbasis zu erlangen. Die Zählungen können aber aufgrund der Empfehlungen für Verkehrserhebungen (EVE) sinnvollerweise erst ab März vorgenommen werden. Die Verwaltung wird die Bezirksvertretung nach Vorliegen der Prüfergebnisse informieren. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bad Godesberg: Die Bezirksvertretung Bad Godesberg befürwortet die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise zur Vorbereitung einer inhaltlichen Entscheidung hinsichtlich der Umwandlung der Volkerstraße zu einem verkehrsberuhigten Bereich. Mit diesem Votum und der Beratung ist das formelle, in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Der Antragstellende wird über den Fortgang in der Sache informiert. Anlage/nSeite 1 von 2 Seite 2 KeineSeite 2 von 2
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