202117 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Volkerstraße
Kerndaten
- Nummer
- 202117
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 27.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 202117 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB 22.11.2020 Bürgerantrag: Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Volkerstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.12.2020 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag beinhaltet den Wunsch nach Umwandlung der Volkerstraße in einen verkehrsberuhigten Bereich. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Bürgerantrag Online Datum 22.11.2020 Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Volkerstraße Ihr Antrag Die Verwaltung möge prüfen, ob die Volkerstraße in 53179 Bonn-Mehlem in einen verkehrsberuhigten Bereich umgewandelt werden könnte und falls sie zu einer positiven Prüfung gelangen sollte, eine solche Verkehrsberuhigung in der Volkerstraße nach Beteiligung der Anwohner durchführen. Verkehrsberuhigte Zonen sollen das Unfallrisiko minimieren und räumen Fußgängern Vorrang ein. Da in der Volkerstraße es gar keinen Fußweg gibt, wäre die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs eine wichtige Sicherheitsmaßnahme für die dort lebenden Familien mit Kindern. Spielende Kinder und Fußgänger dürften die komplette Straße nutzen, Autofahrer und Radler müssen hier besondere Rücksicht nehmen. Außerdem würden in der Straße folgende Verkehrsregeln gelten: •Fußgänger dürfen nicht behindert oder gefährdet werden. •Fußgänger und Autofahrer sind gleichberechtigt. •Autos müssen warten, wenn nötig anhalten. •Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig aufhalten. •Nur Schrittgeschwindigkeit – zwischen vier und sieben km/h – ist erlaubt, das gilt auch nachts. •Überholen ist verboten, man muss nicht damit rechnen, überholt zu werden. •Parken ist nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt, halten zum Be- und Entladen oder Ein- und Aussteigen ist gestattet. •Der verkehrsberuhigte Bereich endet nicht genau an dem aufhebenden Schild, sondern erst an der Einmündung in eine andere Straße. und falls sie zu einer positiven Prüfung gelangen sollte, eine solche Verkehrsberuhigung in der Volkerstraße nach Beteiligung der Anwohner durchführen. Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_0011_000022 3322GW22aTj 2222..1111..2200 2211::1122Seite 2 von 2
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