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202117 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Volkerstraße

Nummer
202117
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
27.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 27.11.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 17.03.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.03.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 127,2 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 202117-01 ST Bürgerantrag: Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Volkerstraße

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Text anzeigen (2.508 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
202117
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
22.11.2020
Bürgerantrag: Einrichtung eines verkehrsberuhigten
Bereichs in der Volkerstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.12.2020 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag beinhaltet den Wunsch nach Umwandlung der Volkerstraße in einen
verkehrsberuhigten Bereich.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2

Bürgerantrag Online
Datum
22.11.2020
Anrede Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Volkerstraße
Ihr Antrag
Die Verwaltung möge prüfen, ob die Volkerstraße in 53179 Bonn-Mehlem in einen verkehrsberuhigten Bereich
umgewandelt werden könnte und falls sie zu einer positiven Prüfung gelangen sollte, eine solche
Verkehrsberuhigung in der Volkerstraße nach Beteiligung der Anwohner durchführen.
Verkehrsberuhigte Zonen sollen das Unfallrisiko minimieren und räumen Fußgängern Vorrang ein. Da in der
Volkerstraße es gar keinen Fußweg gibt, wäre die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs eine wichtige
Sicherheitsmaßnahme für die dort lebenden Familien mit Kindern.
Spielende Kinder und Fußgänger dürften die komplette Straße nutzen, Autofahrer und Radler müssen hier
besondere Rücksicht nehmen.
Außerdem würden in der Straße folgende Verkehrsregeln gelten:
•Fußgänger dürfen nicht behindert oder gefährdet werden.
•Fußgänger und Autofahrer sind gleichberechtigt.
•Autos müssen warten, wenn nötig anhalten.
•Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig aufhalten.
•Nur Schrittgeschwindigkeit – zwischen vier und sieben km/h – ist erlaubt, das gilt auch nachts.
•Überholen ist verboten, man muss nicht damit rechnen, überholt zu werden.
•Parken ist nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt, halten zum Be- und Entladen oder Ein- und Aussteigen ist
gestattet.
•Der verkehrsberuhigte Bereich endet nicht genau an dem aufhebenden Schild, sondern erst an der
Einmündung in eine andere Straße.
und falls sie zu einer positiven Prüfung gelangen sollte, eine solche Verkehrsberuhigung in der Volkerstraße
nach Beteiligung der Anwohner durchführen.
Seite 1 von2
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_0011_000022
3322GW22aTj
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Datenstand: 02.11.2026, 18:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de