202116-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verbesserung der Verkehrssicherheit und Verkehrsführung im Rosental 9 - 52
Kerndaten
- Nummer
- 202116-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.02.2021
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202116-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Verbesserung der Verkehrssicherheit und Verkehrsführung im Rosental 9 - 52 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.03.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1. Schaffung von Fahrradabstellplätzen Die Verwaltung erweitert durch das jährliche Fahrradstellplatzprogramm für die Stadtbezirke sukzessive das Angebot an Fahrradstellplätzen im Stadtgebiet. Bei Annahme des Antrags wird die Verwaltung den Standort Rosental Hausnummer 9-52 in die Liste der potenziellen Standorte für das Stellplatzprogramm 2021 für den Stadtbezirk Bonn aufnehmen und den Standort prüfen. Zu 2. Umwandlung des gesamten Rosentals in eine Fahrradstraße Der Abschnitt Rosental zwischen Kölnstraße und Römerstraße wurde im Zuge des Fahrradstraßenkonzeptes vor einigen Jahren als mögliche Fahrradstraße untersucht und seinerzeit zurückgestellt, aufgrund seiner tlw. hohen Bedeutung für den Kfz-Verkehr (Abschnitt Kölnstr. - Graurheindorfer Straße). Fahrradstraßen dürfen gem. der VwV zur StVO nur dort eingerichtet werden, wo der Radverkehr vorherrschende Verkehrsart ist oder dies bald zu erwarten ist. Dies muss durch Zahlen belegt werden. Insoweit müsste vor Beurteilung der Zulässigkeit eine Verkehrszählung über einen längeren Zeitraum durchgeführt werden. Die Verwaltung wird den Abschnitt Rosental zwischen Kölnstraße und Römerstraße erneut als mögliche Fahrradstraße prüfen, da der Abschnitt eine wichtige Bedeutung für den Lückenschluss des Fahrradstraßennetzes (Fahrradstraßenring Nordstadt) hat. Es ist beim Rosental jedoch zu differenzieren zwischen dem Abschnitt Kölnstraße – Graurheindorfer Straße und dem Abschnitt Graurheindorfer Straße – Römerstraße. Eine alte Zählung zeigt, dass auf dem ersten Abschnitt (Kölnstraße – Graurheindorfer Str.) etwa die doppelte Belastung durch Kraftfahrzeuge gegenüber dem zweiten Abschnitt (Graurheindorfer Straße - Römerstraße) zu erkennen ist. Die Verwaltung wird eine Zählung auf diesem Abschnitt (Graurheindorfer Straße – Römerstraße) veranlassen. Dies wäre zunächst abzuwarten.Seite 1 von 3 Seite 2 Insofern wird die Verwaltung bei Annahme des Antrags eine Zählung durchführen. Dabei und insbesondere in diesen Zeiten ist Folgendes zu beachten: Bei Verkehrserhebungen soll in der Regel eine für den Alltagsverkehr repräsentative Verkehrsbelastung ermittelt werden. Ein wesentlicher Punkt bei der Vorbereitung ist daher die Wahl der Erhebungszeiten zur Sicherung von Belastbarkeit und Verlässlichkeit der erhobenen Verkehrsdaten. Verkehrsbelastungen fallen im Winterhalbjahr witterungsbedingt oftmals abweichend vom Durchschnitt aus. Die Empfehlungen für Verkehrserhebungen (EVE) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), die für die Fachverwaltung maßgebend sind, grenzen den Erhebungszeitraum daher grundsätzlich auch auf das Sommerhalbjahr (März bis Oktober, außerhalb der Ferien) ein. Insofern sollten Zählungen in der Regel erst ab Mitte März erfolgen. Im Moment sind jedoch zusätzlich die verkehrlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu berücksichtigen, sodass aktuelle Zähldaten absolut nicht aussagekräftig wären. Aus diesem Grund sind auch bereits einige für das Jahr 2020 geplante Verkehrserhebungen in das Jahr 2021 verschoben worden. Auf die Durchführung von Erhebungen muss daher zunächst mindestens bis Mitte März 2021 gewartet werden. Sollten die pandemischen Entwicklungen es dann erlauben, wird die Verwaltung u.a. auch im Rosental eine entsprechende Verkehrszählung vornehmen. Liegen diese Voraussetzungen dann weiterhin nicht vor, müssten Zählungen (insbesondere wegen der Einrichtung einer Fahrradstraße) verschoben werden. Zu 3. Schaffung von zusätzlichen Schrägparkplätzen Die Schaffung weiterer Schrägparkplätze in dem genannten Bereich wird kritisch gesehen, da dies aus Platzgründen nur in der Nähe des Einmündungsbereiches zur Römerstraße gehen würde. Hierbei könnte es allerdings zu Problemen beim Begegnungsverkehr kommen, wenn mehrere Fahrzeuge gleichzeitig aus der Römerstraße abbiegen möchten. Zu 4. Deutlichere Hinweisschilder zur besser erkennbaren Kennzeichnung der Anwohnerparkplätze Die Beschilderung wird optimiert, in dem wie z.B. vor Haus Nr. 25 der Standort optimiert wird oder zustandsbedingt schlecht zu erkennende Schilder getauscht werden. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Die Bezirksvertrtetung Bonn befürwortet die Punkte 1, 2 und 4 des Antrages und die von der Verwaltung zur Umsetzung vorgeschlagene weitere Vorgehensweise .Punkt 3 wird abgelehnt. Mit der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das formelle, in § 24 GO NRW für die Beratung vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.Seite 2 von 3 Seite 3 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de