202112 · Mitteilungsvorlage
Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn; Umsetzungsstand zum Stichtag 30.06.2020
Kerndaten
- Nummer
- 202112
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 05.02.2021
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
- Sitzung des Kulturausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Kenntnisnahme
- Sitzung des Sportausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Schulausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Integrationsrates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Kenntnisnahme
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 202112 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn; Umsetzungsstand zum Stichtag 30.06.2020 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen Kenntnisnahme Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Kenntnisnahme Kulturausschuss Kenntnisnahme Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung Kenntnisnahme Betriebsausschuss SGB Kenntnisnahme Sportausschuss Kenntnisnahme Schulausschuss Kenntnisnahme Integrationsrat Kenntnisnahme Rat 04.02.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung berichtet über die Umsetzung des „Behindertenpolitischen Teilhabeplans für die Bundesstadt Bonn“ zum Stichtag 30.06.2020. Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist der jeweils letzte gemeldete Stand zur jeweiligen Handlungsempfehlung dargestellt und nicht die gesamte Historie. Abweichend hiervon ist ein früherer Stand nachrichtlich zusätzlich aufgeführt, wenn dies zur Nachvollziehbarkeit aktueller Meldungen hilfreich ist oder wenn auf einen früheren Stand Bezug genommen wird. Der Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan hat in verschiedenen Sitzungen zu einzelnen Handlungsempfehlungen um weitergehende Informationen zum Umsetzungsstand gebeten. Die weitergehenden Informationen sind als ergänzende Hinweise bei zuvor bereits abgeschlossenen Handlungsempfehlungen entsprechend gekennzeichnet. Eine Übersicht über die Handlungsempfehlungen mit dem zuletzt gemeldeten Umsetzungsstand wird in der Anlage vorgelegt (Teil A). Im zweiten Teil der Übersicht (Teil B) sind alle bereits zuvor als „umgesetzt“ gemeldeten Handlungsempfehlungen gelistet.Seite 1 von 77 Seite 2 Von den 111 Handlungsempfehlungen, die insgesamt umzusetzen sind, • sind 41 bereits abgeschlossen, • befinden sich 68 weiterhin in der Umsetzung. Bei den restlichen 2 Handlungsempfehlungen • wurde mit der Konzeptionserstellung begonnen, • traten im Zuge der Konzeptionserstellung Probleme auf (z. B. fehlende personelle oder finanzielle Ressourcen, rechtliche Grenzen), • wurde ein Zeitpunkt benannt, an dem mit der Konzeptionserstellung begonnen wird, • ist der Abstimmungsprozess noch nicht abgeschlossen oder • liegt für die Umsetzung keine Zuständigkeit der Bundesstadt Bonn vor (z.B. gesetzliche Normierung). Der Projektbeirat „Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“, dem die Begleitung der Umsetzung, Evaluation und Weiterentwicklung des „Behindertenpolitischen Teilhabeplans für die Bundesstadt Bonn“ obliegt, wird über den Umsetzungsstand zum Stichtag 30.06.2020 informiert.1 Anlage/n 1 Umsetzungsstand Behindertenpol. Teilhabeplan Stand 30.06.2020 (öffentlich) 1 Vorbehaltlich der Konstituierung nach Erstellung dieser VorlageSeite 2 von 77 „Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 - 1 Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn Übersicht über Handlungsempfehlungen, deren Umsetzung abgeschlossen ist oder mit deren Umsetzung bereits begonnen wurde oder mit deren Konzepterstellung begonnen wurde oder bei denen der Zeitpunkt der Konzeptionserstellung bereits benannt wurde (letzter Stichtag 30.06.2020/ Stichtag für Eingang bei der Geschäftsstelle: 05.08.2020) Erläuterungen: In dieser Tabelle ist aus Gründen der Übersichtlichkeit der jeweils letzte gemeldete Stand zur jeweiligen Handlungsempfeh- lung dargestellt. Abweichend hiervon ist ein früherer Stand nachrichtlich zusätzlich mit aufgeführt, wenn dies zur Nachvollziehbarkeit aktuel- ler Meldungen hilfreich ist/ wenn auf einen früheren Stand Bezug genommen wird. Ab 2018 ist die Tabelle in zwei Teile gegliedert. Teil A enthält die aktuellen Meldungen zu noch nicht abgeschlossene Handlungsempfehlun- gen sowie die erstmalig als „abgeschlossen“ gekennzeichneten Handlungsempfehlungen. In Teil B sind die bereits bis zum letzten Stichtag abgeschlossenen Handlungsempfehlungen mit dem letzten Umsetzungsstand aufgeführt. Teil A Nr. Handlungsempfehlung Umsetzungsstand Federführung Dez. Amt 1-11 Handlungsempfehlungen der Lenkungsgruppe 1 Transfer von Informationen über Menschen mit Behinderung (und sonstigen Belangen) durch be- troffene Personen (u. a. Peer- Counseling oder Selbsterfahrung). Stand 30.06.2020 Menschen mit Behinderung und sonstigen Belangen sind Teil der ehrenamtlichen Beratungsstruktur der Behinderten-Gemeinschaft Bonn. Ob im Bereich der sogenannten Koordinationsaufgaben der BG Bonn, in Arbeitskreisen oder Projekten werden sie als Experten in eigener Sache beratend aktiv. Behinderten- Gemeinschaft Bonn e.V. 2 Öffentlichkeitsarbeit und Informati- onsveranstaltungen für Bürgerin- nen und Bürger, Verwaltung und sonstige gesellschaftliche Akteure Stand 30.06.2020 Am 08.05.2019 hat der Aktionstag zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Men- schen mit Behinderung auf dem Münsterplatz in Bonn stattgefunden. Das tänzerische und sportliche Bühnen- und Aktionsprogramm wurde um die interaktive Darstellung barrierefreier Kommunikationsmöglichkeiten ergänzt. Z.B. wurde die Brailleschrift für blinde und sehbeein- Behinderten- Gemeinschaft Bonn e.V.Seite 3 von 77 „Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 - 2 2 zum Abbau von Hemmschwellen zur Verwirklichung der Inklusion. trächtigte Menschen erklärt und veranschaulicht, ebenso wie ein interaktiver Gebärden-Crash- kurs und das Thema Leichte Sprache. Experten in eigener Sache sind fester Bestandteil des Bühnenprogramms. Bürger und Bürgerinnen mit und ohne Beeinträchtigung und sonstigen Be- langen sind traditionsgemäß zu einem gemeinsamen Tanzkurs auf dem Münsterplatz aufgefor- dert, bei dem es um den Abbau von Hemmschwellen geht. Diese Aktion wird bereits im vierten Jahr in Kooperation mit einer Bonner Tanzschule (Tanzhaus Bonn) umgesetzt. Das Netzwerk der Behinderten-Gemeinschaft Bonn soll um weitere gesellschaftliche Akteure erweitert werden. Das Bonner Netzwerk rheintalk, bestehend aus Vertretern und Vertreterinnen aus Behörden, Ministerien, Unternehmen bietet zum einen Chancen für beide Seiten beim Wis- sensaustausch (konkret: Konzept Digitalisierung Projekt “Ein Platz für Alle”) an und schafft neue Möglichkeiten für inklusive Projekte (z.B. Kooperationen mit den Volunteerdays Bonner Firmen). 3 Aufklärung darüber, dass UN-Be- hindertenrechtskonvention bin- dendes Recht ist. (Bewusstseins- veränderung) Stand 30.06.2020 Die BG Bonn plante im Mai 2020 eine Beteiligung an den Bonner SDG-Tagen, um das Thema Teilhabe und Inklusion in Verbindung mit Nachhaltigkeitsthemen zu bringen. Eine Verschiebung der SDG-Tage ist voraussichtlich auf den Herbst 2020 vorgesehen. Die geplanten Aktivitäten werden mit dem Amt für Soziales und Wohnen (Abteilung Besondere Betreuungsaufgaben, Ge- schäftsstelle Behindertenpolitischer Teilhabeplan) gemeinsam umgesetzt. Behinderten- Gemeinschaft Bonn e.V. 4 Die Bundesstadt Bonn setzt sich dafür ein, dass die Ausbildungs- pläne für die städtischen Mitarbei- terinnen und Mitarbeiter um die UN-Behindertenrechtskonvention erweitert werden. Sie erweitert die Fortbildungspläne entsprechend. Sie verpflichtet ihr Personal, be- ginnend mit den Führungskräften, zur Teilnahme an Fortbildungen, Stand 30.06.2020 Um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft in der Bun- desstadt Bonn zu verbessern, wurden in den vergangenen Jahren und werden auch zukünftig Fortbildungen ganzjährig angeboten, die die unterschiedlichen Aspekte von Diversity aufgrei- fen, um u. a. die Sozialkompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Bonn zu stärken. I 10Seite 4 von 77 „Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 - 3 4 die an das Schweizer Konzept "Seitenwechsel" angelehnt sind. 5 Die Umsetzung der Handlungs- empfehlungen im Stadtteil, im So- zialraum mit allen Bürgerinnen und Bürgern diskutieren (vor Ort alle einbeziehen und Synergien nutzen). Stand 30.06.2020 Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. beteiligt sich aktiv am Stadtteilarbeitskreis AK Vielfalt Tannenbusch. Ebenso am Begegnungsfest Tannenbusch, einer jährlich stattfindenden Veran- staltung im Stadtteil. Die Kooperation der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. mit dem benachbarten Zentrum Haus VielinBusch läuft auf unterschiedlichen Ebenen. Zum Beispiel im Bereich der Vorstellung von jeweils eigenen Projekten, der Vermittlung von Netzwerkpartnern und der gegenseitigen Unter- stützung bei Beratungsfragen. Im Bereich der Arbeit mit Migrantinnen und Migranten wurden konkret Synergien zum Haus Migrapolis und der Selbsthilfe hergestellt. Behinderten- Gemeinschaft Bonn e.V. 6 Erforderliche personelle und finan- zielle Stärkung der Behinderten- Gemeinschaft Bonn e. V. in ihrer Funktion als Behindertenbeauf- tragte der Bundesstadt Bonn. Stand 30.06.2020 Mit der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. ist ein bis zum 31.12.2019 befristeter Öffentlich- Rechtlicher Vertrag abgeschlossen worden. Er gilt derzeit fort. Die Rolle der Behinderten-Ge- meinschaft soll wieder gestärkt werden. Verhandlungen über eine geänderte Leistungsbeschrei- bung laufen. V 50 7 Mitwirkungsrechte für die Behin- dertengemeinschaft Bonn als Be- hindertenbeauftragte im Rat und allen städtischen Ausschüssen und Gremien. Stand 30.06.2020 Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. wirkt derzeit im Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen, sowie im Bau- und Vergabeausschuss mit. Außerdem ist sie in folgen- den Gremien vertreten: Kommunale Gesundheitskonferenz, Kommunale Konferenz Alter und Pflege, Projektbeirat "Behindertenpolitischer Teilhabeplan". Die Möglichkeit zur Wahrnehmung weiterer Mitwirkungsrechte wird im Rahmen der Verhandlungen über die neue Leistungsbe- schreibung erörtert. Ein entsprechender Ratsbeschluss wird nach Abschluss der Verhandlungen vorbereitet. V 50Seite 5 von 77 „Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 - 4 8 Es wird eine trägerunabhängige zentrale Beratungs- und Anlauf- stelle mit Lotsenfunktion bei der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e. V. eingerichtet. Zu diesem Zweck wird eine Leistungsverein- barung zwischen der Behinderten- Gemeinschaft Bonn e.V., ggf. in Kooperation mit anderen Bera- tungsträgern und der Bundesstadt Bonn - Amt für Soziales und Woh- nen - abgeschlossen. Die Bera- tung soll vorrangig von Betroffe- nen erfolgen. Stand 30.06.2020 Durch den Umzug der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. Ende 2019 in neue Räumlichkei- ten ist die bisherige räumliche Nähe zu der EUTB (Ergänzende Unabhängige Teilhabebera- tung) nicht mehr gegeben. Eine Kooperation mit allen Bonner EUTB-Stellen ist weiterhin über die Beratungsarbeit gegeben. Das Amt für Soziales und Wohnen befindet sich seit 2019 in Gesprächen, im Rahmen der Fort- schreibung des Behindertenpolitischen Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn eine Prüfgruppe in der Behinderten-Gemeinschaft Bonn zu installieren, die u.a. die Aufgabe hat, zu umfassenden gesellschaftlichen Themen zur Verfügung zu stehen (z.B. Prüfung der Umsetzung der Hand- lungsempfehlungen, prüfen der Barrierefreiheit bezogen auf Örtlichkeiten, Kommunikation und Digitalisierung.) Behinderten- Gemeinschaft Bonn e.V. 9 Internetpräsenz Teilhabeplan mit Abfragemodulen... Stand 30.06.2017 Umsetzung bereits abgeschlossen Meldung zum Abschluss siehe Teil B der Liste Dez OB 13 10 Die Lenkungsgruppe besteht im Sinne einer Projektgruppe wei- ter... Stand 30.06.2016 Umsetzung bereits abgeschlossen Meldung zum Abschluss siehe Teil B der Liste V 50 11 Überprüfung aller Satzungen, Richtlinien und Dienstanweisun- gen auf ihre Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention Stand 30.06.2020 26 Organisationseinheiten haben die Vereinbarkeit mit der UN-BRK festgestellt. 3 Normen wer- den geändert. Die anderen Organisationseinheiten haben die Überprüfung noch nicht abge- schlossen. Gesamtstädtisch stehen aktuell noch 14 Abschlussmeldungen zur Überprüfung aus. Dezernate OB, I, II, III, IV, V, (Amt 50-3)Seite 6 von 77 „Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 - 5 12-40 Handlungsempfehlungen zum Lebensbereich „Familie, Kinder und (Weiter-) Bildung“ 12 Zusätzliche Hilfen zur Wahrneh- mung von Weiterbildungsangebo- ten werden - auch bei nicht-berufs- bezogenen Angeboten - unbüro- kratisch bereitgestellt. Hierfür wird eine Koordinierungsstelle bei der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. eingerichtet. Stand 30.06.2020 Siehe auch Handlungsempfehlung 6. Im Rahmen der neuen Leistungsbeschreibung beim Ab- schluss öffentlich-rechtlichen Vertrages ist die Wahrnehmung dieser Aufgabe durch die Behin- derten-Gemeinschaft zu berücksichtigen. V 50 13 Neben inklusiven werden bei Be- darf und Nachfrage auch spezielle zielgruppenspezifische Angebote für Menschen mit unterschiedli- chen Behinderungsarten und Per- sonen in ihrem Umfeld (z. B. An- gehörige, Assistenten, Dozenten, Begleiter, Betreuer) durchgeführt. Hierbei erfolgt eine Abstimmung mit den Behinderten- organisationen sowie mit anderen Trägern der Erwachsenenbildung. Stand 30.06.2020 Die Angebote des kommunalen Weiterbildungszentrums, der Volkshochschule (VHS), stehen allen Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr offen. (Einschränkungen gelten nur für Ver- anstaltungen, die an bestimmte Teilnahmevoraussetzungen oder Vorkenntnisse gebunden sind.) Die Veranstaltungen führen Jung und Alt, Menschen aller Kulturkreise, verschiedener Her- kunft und unterschiedlicher Lebenssituationen unabhängig vom Sozialstatus und Bildungsgang zusammen. Die Unterschiedlichkeit und Vielfältigkeit der Teilnehmenden ist eine Res- source, von der alle Lernenden profitieren. Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen daran setzt zum einen die ge- nerell barrierefreie Zugänglichkeit dieser Angebote und zum anderen bei Bedarf auch die Bereitstellung zusätzlicher Hilfen voraus. Zu letzterem gehört z.B., wenn erforderlich, die Er- möglichung der Teilnahme einer Begleit-/Assistenzperson. Diese wird von der VHS grundsätzlich unbürokratisch und unentgeltlich gewährleistet. Wird der Einsatz zusätzlicher Fachassistenz (z.B. Gebärdensprach-Dolmetschenden) angefragt, be- müht sich die VHS um entsprechende Finanzierungsmöglichkeiten. Mit dem Umzug der Hauptgeschäftsstelle der VHS aus der Wilhelmstraße ins Haus der Bildung im Jahre 2015 wurde die Zugänglichkeit von VHS-Kursen für körperlich behinderte und bewe- gungseingeschränkte Menschen erheblich verbessert. Auch die neuen VHS-Räume in Bad Godesberg sind für diese Personen gut erreichbar. Defizite in der Zugänglichkeit bestehen nach wie vor am VHS-Standort in Duisdorf. IV 41-8Seite 7 von 77 „Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 - 6 13 Veranstaltungen der VHS finden in allen Stadtbezirken statt. Hierbei ist die VHS auf Kooperati- onspartner und die Überlassung bzw. Anmietung von externen Räumlichkeiten angewiesen. Bei der Auswahl externer Räumlichkeiten ist die Barrierefreiheit ein wichtiges Kriterium. Um das Bewusstsein für die die Bedeutung des Themas Inklusion und die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu stärken, führt die VHS regelmäßig einschlägige Bildungs- und Diskussi- onsveranstaltungen dazu durch. Veranstaltungsthemen der letzten Jahre waren u.a. „Leichte Sprache“, „Behinderung und Sexualität“ sowie „Was ist Blindheit?“. Im Januar 2020 wurde ein Seminar „Blindenschrift für Sehende“ angeboten. Entsprechend der Handlungsempfehlung 13 des Behindertenpolitischen Teilhabeplans werden bei Bedarf und Nachfrage neben inklusiven auch spezielle zielgruppenspezifische Angebote für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungsarten durchgeführt. Beispiele hierfür waren ein Kommunikationstraining für Mitglieder von Selbsthilfegruppen (in Kooperation mit der Selbsthil- fekontaktstelle und der Freiwilligenagentur), eine Einführung zum SEPA-Verfahren für den Blin- den- und Sehbehindertenverein, ein Seminar zur Willkommenskultur in Selbsthilfegruppen so- wie in Zusammenarbeit mit dem Bonner Gehörlosen-Verein “Einigkeit“ e.V. 1931 bisher schon 4 Computerkurse für Gehörlose in Gebärdensprache. Im November 2019 war die VHS Mitveranstalterin der Präsentation und Diskussion von Ergeb- nissen des Projektes“ BeWEGt-Beratung von Familien mit Kindern mit Beeinträchtigung, in Zu- sammenarbeit mit dem Schulamt – Inklusionsbüro -, der Behindertenbeauftragen, der Lebens- hilfe und anderen. Entsprechend der Handlungsempfehlung 14 des Behindertenpolitischen Teilhabeplans wäre es zur Herstellung einer besseren Übersichtlichkeit sowohl für die Betroffenen als auch für die Bil- dungsträger untereinander wünschenswert, wenn derartige zielgruppenspeziellen Angebote und Kompetenzen auf einer kontinuierlich zu aktualisierenden gemeinsamen Internetseite ver- öffentlicht würden. Die VHS und die Behindertengemeinschaft haben sich bereits 2014 verstän- digt, dass die Behindertengemeinschaft die Federführung bei der Umsetzung dieser Handlungs- empfehlung übernimmt. Die VHS hat angeboten, sie dabei zu unterstützen.Seite 8 von 77 „Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 - 7 14 Zur Herstellung einer besseren Übersichtlichkeit sowohl für die Interessenten als auch für die Bil- dungsträger untereinander wer- den diese zielgruppenspeziellen und sozialraumorientierten Ange- bote und Kompetenzen zusätzlich auf einer kontinuierlich zu aktualisierenden Internetseite der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e. V. veröffentlicht. Die Anbieter sind für die Aktualität der Ange- bote verantwortlich. Stand 30.06.2020 Die barrierefreie Webseite der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. wurde nach mehrfacher Überarbeitung finalisiert und ist aktiviert. Behinderten- Gemeinschaft Bonn e.V. 15 Bedarfsplanungen sollen inklusiv erfolgen. Stand 31.12.2018 Für die Kindergarten- und Freizeitstätten-Bedarfsplanung war die Handlungsempfehlung bereits zum 30.06.2016 abgeschlossen. Kindertageseinrichtungen und offene Angebote für Kinder und Jugendliche stehen grund- sätzlich jedem offen. Kinder/ Jugendliche mit und ohne Förderbedarf können die Einrichtungen nutzen. Im Erziehungshilfebereich, der unter anderem mit dem Personenkreis der seelisch behinder- ten Kinder- und Jugendlichen betraut ist, erfolgen die Planungen zunehmend inklusiv. In Bonn ist beispielhaft das Angebot der evangelischen Jugendhilfe Godesheim zu nennen: "Begleitetes Familienwohnen - Inklusive Entwicklung und Befähigung von Kindern und Eltern mit und ohne Behinderung". Bisher wurden seelisch behinderte Minderjährige überwiegend in spezialisierten Einrichtungen betreut. In welchem Umfang künftig alle Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung inklusiv gestaltet werden können, ist sukzessive mit den Trägern der Einrichtungen zu überprü- fen. Gemeinsam mit der evangelischen Jugendhilfe Godesheim und anderen Partnern der Inob- hutnahme gibt es derzeit Überlegungen, für eine bedarfs- und behindertengerechte Unterbrin- gung im Rahmen der Inobhutnahme zu sorgen. V 51Seite 9 von 77 „Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 - 8 15 Darüber hinaus wird inzwischen bei allen neuen Angeboten eingefordert und systematisch ge- prüft, dass die von den freien Trägern zu erstellenden schriftlichen Leistungsbeschreibungen konkrete Aussagen zu behinderungsspezifischen Anforderungen enthalten (z. B. in Bezug auf speziell vorzuhaltendes Personal (Qualifikation) und spezifische inhaltliche Leistungen). 16 Es wird angeregt, das Verfahren zur Feststellung des sonderpäda- gogischen Förderbedarfs zu För- derkonferenzen... Stand 31.12.2016 Umsetzung bereits abgeschlossen Meldung zum Abschluss und zusätzliche Hinweise siehe Teil B der Liste V 40 17 An die Schulleitungen in Bonn wird appelliert, ......eine Teilnahme am gemeinsamen Unterricht..... Stand 31.12.2016 Umsetzung bereits abgeschlossen Meldung zum Abschluss und zusätzliche Hinweise siehe Teil B der Liste V 40 18 Die Eltern werden zum Unterstüt- zungs- bzw. Förderbedarf ihres Kindes beraten. Über die unter- schiedlichen Förderorte ....... Stand 31.12.2016 Umsetzung bereits abgeschlossen Meldung zum Abschluss und zusätzliche Hinweise siehe Teil B der Liste V 40 19 Die Bundesstadt Bonn wirkt darauf hin, alle Mittel, die für die schuli- sche Bildung von Kindern mit Be- hinderung...... Stand 31.12.2016 Umsetzung bereits abgeschlossen Meldung zum Abschluss und zusätzliche Hinweise siehe Teil B der Liste V 40Seite 10 von 77 „Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 - 9 20 In jedem Stadtbezirk wird mindes- tens eine Schule jedes Schultyps im Primär- sowie Sekundarbereich I und II in die Lage versetzt, ge- meinsamen Unterricht.... Stand 31.12.2016 Umsetzung bereits abgeschlossen Meldung zum Abschluss und zusätzliche Hinweise siehe Teil B der Liste V 40 21 In jedem Stadtbezirk wird mindes- tens eine Schule jedes Schultyps im Primär- sowie Sekundarbereich I und II in die Lage versetzt, ge- meinsamen Unterricht anzubieten. Das beinhaltet Barrierefreiheit im umfassenden Sinne in den Berei- chen Didaktik, Methodik, räumli- che und sächliche Ausstattung sowie das nicht-leh- rende Personal, insbesondere verlässliche Schulzeiten und Ganztagesangebote. Stand 31.12.2017 Es gibt in jedem Stadtbezirk schulische Angebote für Gemeinsames Lernen. Bereits im Hand- buch Inklusive Bildung Bonn ist verankert, dass Inklusion und Ganztag sich unmittelbar bedin- gen. Verlässliche Schulzeiten und Ganztagsangebote sind im Primarbereich flächendeckend ge- geben. Ein weiterer Ausbau der Plätze in Offenen Ganztagsschulen kann nur im Rahmen des bestehenden Raumangebotes und unter Berücksichtigung der finanziellen Lage der Stadt Bonn erfolgen. Im Sekundarbereich I werden die Betreuungszeiten sukzessive ausgebaut. Der HE wird somit bei den weiteren Maßnahmen im Inklusionsprozess Rechnung getragen. Die abschließende Erfüllung des Auftrags ist jedoch ein auf Jahre ausgerichteter Prozess der Schulentwicklungsplanung, der in erheblichem Maße von Landesvorgaben abhängig ist. Stand 30.06.2018 Ausbau Ganztag: Seit der letzten Berichterstattung zum 31.12.2017 sind keine weiteren Ganztagsstandorte hinzu- gekommen. Stand 31.12.2018 und 30.06.2020 Es gibt eine verwaltungsinterne Übersicht des städtischen Gebäudemanagements über die Aus- stattung und Barrierefreiheit eines jeden Schulstandortes. Diese Liste wird stetig fortgeschrie- ben. Auf Basis dieser Liste werden Eltern, die einen geeigneten Schulstandort für ihr Kind suchen und besondere Bedarfe haben, im Inklusionsbüro über die einzelnen Schulstandorte informiert und ausführlich beraten. Sofern im Einzelfall besondere Vorkehrungen getroffen werden müs- sen, können die Möglichkeiten direkt erörtert werden. Die vorhandene Liste stellt lediglich eine grobe Übersicht dar, z.B. über ein Behinderten-WC, akustikgerechte Räume etc. Die Möglichkeiten, die individuell für das Kind eingerichtet werden V 40Seite 11 von 77 „Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 - 10 21 können, können den Eltern nur im persönlichen Gespräch dargestellt werden. Die Liste allein ist nicht geeignet, Eltern interessengerecht über die Fördermöglichkeiten an dem Standort zu infor- mieren. Außerdem ist insbesondere an den weiterführenden Schulen die Wohnortnähe ein Aufnahme- kriterium. An der nächstgelegenen Schule besteht ein Vorrangsrecht für die jeweilige Schüle- rin/den jeweiligen Schüler, so dass dieser Schulstandort vorrangig zu wählen ist (§ 1 Abs. 4 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I). Der Schulstandort kann daher nicht völlig frei gewählt werden, um allen Kindern mit Unterstützungsbedarf möglichst wohnortnah eine Schule anbieten zu können. Diese wohnortnahe Schule wird soweit möglich individuell an die Bedarfe der Schüler*innen an- gepasst. Hinsichtlich der Fragen nach den Möglichkeiten der zieldifferenten Förderung und der Förderung von schwerst-mehrfachbehinderten Kindern ist Folgendes festzuhalten: Derzeit können in Bonn an Schulen jeder Schulform Kinder mit dem Unterstützungsbedarf Geis- tige Entwicklung oder Lernen zieldifferent gefördert werden. Für schwerst-mehrfach-behinderte Schüler*innen wurde ein Gesamtschulstandort umfassend ausgestattet. Es wurde ein Pflege- raum mit einer Pflegeliege und einem Deckenlifter ausgestattet. Darüber hinaus ist der Schul- komplex barrierefrei. 22 In jedem Stadtbezirk wird mindes- tens eine Schule jedes Schultyps im Primär- sowie Sekundarbereich I und II in die Lage versetzt, ge- meinsamen Unterricht.... insbe- sondere Einsatz von Schulbeglei- terinnen und Schulbegleitern. Stand 30.06.2017 Umsetzung bereits abgeschlossen Meldung zum Abschluss und zusätzliche Hinweise siehe Teil B der Liste V 40 23 In jedem Stadtbezirk wird mindes- tens eine Schule jedes Schultyps im Primär- sowie Sekundarbereich I und II in die Lage versetzt, ge- meinsamen Unterricht anzubieten. Stand 31.12.2017 Für das Schuljahr 2018/19 können die erforderlichen Hilfsmittel erst nach Abschluss des Auf- nahmeverfahrens an den Bonner Schulen im März 2018 beantragt werden. V 40Seite 12 von 77 „Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 - 11 23 Das beinhaltet Barrierefreiheit im umfassenden Sinne in den Berei- chen Didaktik, Methodik, räumli- che und sächliche Ausstattung so- wie das nicht-lehrende Personal, insbesondere Bereit- stellung aller notwendigen Hilfs- mittel. Die notwendigen Hilfsmittel werden zu gegebener Zeit unter Ausschöpfung der Inklusionspau- schale des Landschaftsverbandes Rheinland beschafft und rechtzeitig zu Beginn des Schuljah- res 2018/19 den Schulen zur Verfügung gestellt. Stand 30.06.2018 Es wurden für sieben Schulstandorte Hilfsmittel beschafft bzw. Umbauten vorgenommen. Hier- bei handelte es sich insbesondere um Pflegeliegen, Schränke für Pflegeutensilien, Soundfield- Anlagen, Spezialstühle und -tische und sowie um die akustikgerechte Ertüchtigung eines Klas- senraums. Stand 31.12.2018 Derzeit werden die von den Schulen beantragten Hilfsmittel bearbeitet. Die Zuschüsse des Land- schaftsverbandes Rheinland können bis zum 31.05.2019 beantragt werden. Vorbereitende Orts- begehungen, insbesondere in Bezug auf die akustikgerechte Ertüchtigung, den Ausbau von Pfle- geräumen etc. haben bereits stattgefunden. Stand 30.06.2020 Die von den Schulen beantragten Hilfsmittel wurden bearbeitet und die entsprechenden Zu- schüsse des Landschaftsverbandes Rheinland fristgerecht bis zum 31.05.2020 beantragt. 24 Die Bundesstadt Bonn ist aufge- fordert, auf die Umsetzung ...... ge- meinsamer Unterricht in der Se- kundarstufe I/II in allen Schulfor- men. Stand 31.12.2016 Umsetzung bereits abgeschlossen Meldung zum Abschluss und zusätzliche Hinweise siehe Teil B der Liste V 40 25 Die Bundesstadt Bonn ist aufge- fordert, auf die Umsetzung.... durchgängige Doppelbesetzung im Unterricht (Lehrerteam) in allen Klassen. Stand 31.12.2016 Umsetzung bereits abgeschlossen Meldung zum Abschluss und zusätzliche Hinweise siehe Teil B der Liste V 40Seite 13 von 77 „Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 - 12 26 Die Bundesstadt Bonn ist aufge- fordert, auf die ...Einrichtung eines dezentralen "Feuerwehr-Pools" von Sonderpädagogen zum Aus- gleich von Personalausfällen. Stand 31.12.2016 Umsetzung bereits abgeschlossen Meldung zum Abschluss siehe Teil B der Liste V 40 27 Die Bundesstadt Bonn ist aufge- fordert, auf die Umsetzung.... Klassengrößen von 20 Kindern (Grundschulen) bzw. 25 Kindern (Sekundarstufe). Stand 31.12.2017 Umsetzung bereits abgeschlossen Meldung zum Abschluss siehe Teil B der Liste V 40 28 Die Bundesstadt Bonn ist aufge- fordert, auf die Umsetzung..... Re- duzierung der Klassengrößen in besonderen Situationen (siehe Handlungsempfehlung Nr. 27). Stand 31.12.2017 Umsetzung bereits abgeschlossen Meldung zum Abschluss und zusätzliche Hinweise siehe Teil B der Liste V 40 29 Die Bundesstadt Bonn ist aufge- fordert, auf die Umsetzung.... Öff- nung der Schulen für unterstützen- des Personal .... Stand 31.12.2016 Umsetzung bereits abgeschlossen Meldung zum Abschluss und zusätzliche Hinweise siehe Teil B der Liste V 40 30 Es werden teilhabeorientierte Fortbildungen und Informationen für Mitarbeiterinnen und Mitarbei- ter in Kindertagesstätten......... Stand 30.04.2015 Umsetzung bereits abgeschlossen Meldung zum Abschluss und zusätzliche Hinweise siehe Teil B der Liste V 51Seite 14 von 77 „Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 - 13 31 Die Bundesstadt Bonn wirkt darauf hin, dass Frühfördereinrichtungen, Kindertagesstätten, Kinderärztin- nen und -ärzte, Kliniken und Bera- tungsstellen Eltern von Kindern mit Behinderung in ihrer Kompe- tenz respektieren, sie aufklären, stärken und in der Nutzung ihrer Rechte unterstützen. Stand 31.12.2018 Abt. 51-1 baut sukzessive entsprechende Kooperationen mit den jeweiligen Partnern auf. Im FFE fehlen die personellen Ressourcen, um umfassend die beschriebenen Prozesse forcie- ren zu können. Selbst in einigen FFE-Dienststellen sind zum Teil nicht behindertengerechte Be- dingungen vorhanden. Im Bereich der Hilfen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung wurde im Frühjahr 2018 die zentrale Anlaufstelle für Integrationsassistenz an Schulen eingerichtet. Bei der zentralen Anlauf- stelle handelt es sich um eine gemeinsame Beratungsstelle der Ämter 50 und 51. Eltern mit Kindern mit Behinderung erhalten hierbei eine umfassende Beratung und bei Bedarf auch eine Vermittlung an andere Stellen und Institutionen mit ergänzenden Beratungs- und Un- terstützungsmöglichkeiten (Lotsenfunktion der zentralen Anlaufstelle). V 51 32 Kindertageseinrichtungen, die derzeit ausschließlich Kinder mit Behinderung betreuen, werden für nicht-behinderte Kinder geöffnet und umgekehrt. Stand 31.12.2018 Informationen siehe Beschlussvorlage „Neukonzeption der heilpädagogischen Kindergärten“, Drucksachen-Nr. 1812284 Die Stadt Bonn als Träger heilpädagogischer Kitas hat begonnen, die reinen heilpädagogischen Einrichtungen aufzulösen und in den Kindertagesstätten Kinder mit und ohne Förderbedarf zu betreuen. So bietet die ehemals heilpädagogische Kita Buschackerweg Betreuungsplätze für Kinder in Regelgruppen und heilpädagogischen Gruppen an. Auch werden heilpädagogische Gruppen in Regeleinrichtungen verlagert. In der Tannenbuscher Kita Waldenburger Ring 44 ste- hen nunmehr Plätze in einer heilpädagogischen Gruppe und in inklusiven Regelgruppen zur Ver- fügung. Ziel ist es, alle heilpädagogischen Gruppen in inklusive Kindertagesstätten zu überfüh- ren und dort Kindern mit Förderbedarf ein passendes Betreuungs- und Förderangebot zur Ver- fügung zu stellen. Es ist geplant, die städtische Kita Sommerbergweg baulich zu erweitern und in diesem Zuge heilpädagogische Gruppen aus der nahegelegenen Einrichtung Pappelweg dort- hin zu integrieren. Auch für den Sprachheilkindergarten in der Basaltstraße wird eine Umwand- lung in eine inklusive Einrichtung avisiert. Das Cläre-Grüneisen-Haus des DRK hat sich ebenfalls zur heilpädagogisch-inklusiven Kindertagesstätte qualifiziert. Die rein heilpädagogische Einrich- tung der Lebenshilfe bietet zwei Gruppen für Förderkinder an. V 51Seite 15 von 77 „Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 - 14 32 Aktuelle Hinweise: Der heilpädagogische Kindergarten im Pappelweg wird zum Kindergartenjahr 2021/2022 auf- gelöst. Zwei Gruppen ziehen in die nahegelegene Kita Sommerbergweg, die derzeit ausgebaut wird. Eine Gruppe wird in die städtische Kita „Verbund Auerburg“ in Auerberg integriert, um eine Verteilung des heilpädagogischen Angebots im Stadtgebiet zu gewährleisten. Die Sprach- heilgruppe wird abgebaut. (Stand. November 2020) 33 Bedarfsorientierter Ausbau von in- klusiven U3 - Plätzen für Kinder mit Förderbedarf ..... Stand 31.12.2017 Umsetzung bereits abgeschlossen Meldung zum Abschluss und zusätzliche Hinweise siehe Teil B der Liste V 51 34 Die Familienzentren werden in die Lage versetzt, kompetent zu Fra- gen der Teilhabe für Kinder mit Behinderung zu beraten. Stand 30.04.2015 Umsetzung bereits abgeschlossen Meldung zum Abschluss und zusätzliche Hinweise siehe Teil B der Liste V 51 35 Jährlich wird pro Stadtteil mindes- tens eine Kindertagesstätte inklu- siv gestaltet. Stand 30.06.2016 Umsetzung bereits abgeschlossen Meldung zum Abschluss und zusätzliche Hinweise siehe Teil B der Liste V 51 36 Gründung eines inklusiven Kinder- und Jugendparlaments. Stand 31.12.2018 Ein Kinder- und Jugendparlament konnte nicht initiiert werden, da es bisher seitens der Jugend- lichen kein Interesse gab. V 51Seite 16 von 77 „Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 - 15 37 Kinder, Jugendliche und junge Er- wachsene gestalten die Jugend- hilfeplanung aktiv und inklusiv mit. Hierzu entwickelt die Bundesstadt Bonn gemeinsam mit ihnen ein entsprechendes Konzept. Stand 31.12.2018 Die HE kann in dieser Form nicht umgesetzt werden. Die Jugendhilfeplanung basiert auf kom- plexen Sozialraumanalysen, die für Kinder und Jugendliche nicht zu erfassen sind. Um Jugendhilfeplanung Kind- und jugendgerecht zu gestalten, erfolgt eine inklusive Beteiligung bei konkreten Umsetzungsprojekten. Ein aktuelles Beispiel hierfür stellt die Baumaßnahme des neuen Jugendzentrums in Auerberg dar. Hier wurden die Kinder und Jugendlichen frühzeitig über Einzelheiten der Maßnahme informiert und ebenfalls an der Gestaltung der Außenanlagen beteiligt. V 51 38 Die Bundesstadt Bonn entwickelt gemeinsam mit Leistungsanbie- tern ein inklusives Konzept zur Verbesserung der individuellen Unterstützungsleistungen, damit Menschen mit Behinderung Fami- lie leben können. Stand 31.12.2018 Für den Bereich der Erziehungshilfen wird inzwischen bei allen neuen Angeboten eingefordert und systematisch geprüft, dass die von den freien Trägern zu erstellenden schriftlichen Leis- tungsbeschreibungen konkrete Aussagen zu behinderungsspezifischen Anforderungen enthal- ten (z. B. in Bezug auf speziell vorzuhaltendes Personal (Qualifikation) und spezifische inhaltli- che Leistungen). Darüber hinaus bestehen bereits bei verschiedenen Leistungsanbietern diverse Unterstützungsangebote für Eltern mit Kindern mit seelischer Behinderung (zum Beispiel heilpä- dagogische Familienhilfe, stationäre Angebote unter Einbeziehung der Eltern, begleitetes Fami- lienwohnen, Zentrale Anlaufstelle für Integrationsassistenz etc.) sowie Hilfen für Kinder und Ju- gendliche mit sucht- bzw. psychisch erkrankten Eltern (sowie das Netzwerk JuPs für diesen Be- reich). Des Weiteren ist das Amt für Kinder, Jugend und Familie an dem Projekt „Beratung von Familien mit einem Kind mit Behinderung“ beteiligt. Ziel des Projektes ist es insbesondere, aus Sicht der Familien evaluiert werden, inwieweit die bereits vorhandenen Angebote ihren Beratungs- und Unterstützungsbedarfen gerecht werden, um anschließend die Beratungsstrukturen einer fami- lienorientierten und lebenslaufbegleitenden Beratung (weiter) zu entwickeln. V (50+ 51) 39 System zur Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen wird in- klusiv gestaltet. Stand 30.04.2015 Umsetzung bereits abgeschlossen Meldung zum Abschluss und zusätzliche Hinweise siehe Teil B der Liste V 51Seite 17 von 77 „Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 - 16 40 Die Berufskollegs werden in die Lage versetzt, inklusiv zu unter- richten. Das beinhaltet..... Stand 30.04.2015 Umsetzung bereits abgeschlossen Meldung zum Abschluss und zusätzliche Hinweise siehe Teil B der Liste V 40 41-51 Handlungsempfehlungen zum Lebensbereich „Arbeit“ 41 Bildung eines Koordinations- und Lenkungsgremiums bezogen auf den Bereich "ARBEIT" unter der Verantwortung der Bundesstadt Bonn, welches die Teilhabe-Leis- tungen in Bonn für alle Menschen mit Behinderung koordiniert. Es wird besetzt mit Entscheidungsträ- gern, um verbindliche Entschei- dungen treffen zu können. Stand 30.06.2020 Das Projekt "Reha-Pro" des Jobcenters Bonn wurde im Dezember 2019 bewilligt. Gegenstand des Projektes ist die Einrichtung einer Regionalen Arbeitsgemeinschaft (RAG) nach § 25 SGB IX, die die Funktion eines solchen Koordinationsgremiums hätte. Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie konnte die RAG noch nicht installiert werden. Darüber hinaus wird die Handlungsempfehlung in Teilaspekten durch das Netzwerk "bonn-rhein-sieg-fairbindet" um- gesetzt. V 50 42 Die Vertreterinnen und Vertreter der Kommune in der Trägerver- sammlung des Job-Centers ....... Stand 31.12.2017 Umsetzung bereits abgeschlossen Meldung zum Abschluss siehe Teil B der Liste V 50 43 Auslobung/ Veröffentlichung von Arbeitgebern, die sich im Bereich der Arbeit und Ausbildung von Menschen mit Behinderung enga- Stand 30.04.2015 Es bestehen keine Ressourcen, dies mit der erforderlichen Professionalität anzugehen, es sind aber viele sehr problematische Einzelfälle bekannt. Behinderten- Gemeinschaft Bonn e.V.Seite 18 von 77 „Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 - 17 gieren (Einstellung, Einstellungs- quote, Förderung [von Auszubil- denden], Betreuung). Hierfür muss ein Kriterienkatalog entwi- ckelt werden. Zusätzliche Hinweise Stand 31.12.2018 (Amt 50 als Beteiligte) Nach Recherchen der Verwaltung stehen keine Landesmittel zur Unterstützung dieser Aufgabe zur Verfügung. 44 Förderung der Einrichtung von (mobilen) CAP-Märkten in ver- schiedenen Ortsteilen. Stand 30.06.2016 Umsetzung bereits abgeschlossen Meldung zum Abschluss siehe Teil B der Liste Dez OB 03 45 Abschluss einer innerbetrieblichen Zielvereinbarung für die Bun- desstadt Bonn und ihre Eigenbe- triebe bezüglich der Anpassung der Beschäftigungsquote an den Durchschnitt der Europäischen Union (11 %), der Erhöhung des Anteils von Menschen mit Behin- derung an Ausbildung und Einstel- lungen sowie der Durchführung von Präventionsmaßnahmen. Stand 30.06.2020 Zum letzten Stichtag am 31.12.2019 betrug der Anteil der Beschäftigten mit einer Schwerbe- hinderung bei der Bundesstadt Bonn 11,42 %. Er liegt damit weiterhin deutlich über der Pflicht- quote und nahezu am Durchschnitt der Europäischen Union. Im Rahmen von Stellenbesetzungen und bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen werden immer wieder Menschen mit Behinderungen eingestellt. In Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen innerhalb der Verwaltung werden Möglichkeiten ausgeschöpft die Arbeitsplätze entsprechend auszugestalten und zu sichern. I 10 46 Verbesserung der Strategie zur Einstellung von Menschen mit Behinderung in Betrieben durch offensive Werbung, Stand 30.06.2020 Die HE wird durch das Netzwerk "bonn-rhein-sieg-fairbindet" kontinuierlich umgesetzt. Im Zeit- raum vom 31.12.2018 bis zum 30.06.2020 wurden folgende Veranstaltungen durchgeführt: Der Kurzfilm über die Beschäftigung von Mitarbeiter*innen mit Behinderung bei einem Mitglied der Steuerungsgruppe lief im Werbeprogramm des Kinopolis. V 50Seite 19 von 77 „Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 - 18 Das Spiel der TelekomBaskets am 17.03.2019 stand unter dem Motto "Inklusion". Im Kinopolis traten Margie Kinsky und Bill Mockridge vor einem Film kostenlos auf. Die TelekomBaskets kre- ierten im Godesburger einen eigenen Burger und Radio Bonn/Rhein Sieg führte mit Herrn Land- rat Schuster, Rhein-Sieg-Kreis, und Herrn Pütz, der die Netzwerkleitung innehat ein Interview. Es konnten weitere Netzwerkmitglieder gewonnen werden. 47 Verbesserung der Strategie zur Einstellung von Menschen mit Be- hinderung in Betrieben durch Ein- satz von Dozentinnen und Dozen- ten/Referentinnen und Referenten mit Behinderung, auch unter Ein- beziehung der Schwerbehinder- tenvertretung Stand 30.06.2020 Bei den zu HE 46 aufgeführten Veranstaltungen kommen immer auch die Arbeitnehmer mit Be- hinderung zu Wort. Dies trägt immer wieder dazu bei, Berührungsängste bei Arbeitgebern abzu- bauen. V 50 48 Verbesserung der Strategie zur Einstellung von Menschen mit Be- hinderung in Betrieben durch Pla- nung und Durchführung einer Ver- anstaltung analog dem Markt der Möglichkeiten auf einem zentralen Platz in Bonn durch die beteiligten Kostenträger (Bundesstadt Bonn, Agentur für Arbeit, Job-Center, In- tegrationsamt) und Dienstleister Stand 30.06.2018 Die Bundesstadt Bonn ist Mitglied des Netzwerkes "bonn-rhein-sieg-fairbindet" und engagiert sich dort gemeinsam mit den verschiedenen Kostenträgern für öffentliche Veranstaltungen. Job- börsen für Menschen mit Behinderung zählen zu den Angeboten. Eine zentrale Großveranstal- tung ist noch nicht geplant. 30.06.2020 Die Agentur für Arbeit führte am 09.10.2019 die 3.StellDichDein-Job(fair)bindet-Berufsmesse für Menschen mit Behinderung durch. V 50Seite 20 von 77 „Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 - 19 49 Verbesserung der Strategie zur Einstellung von Menschen mit Be- hinderung in Betrieben durch Ver- anstaltungsreihe mit dem Zweck des Dialogs zwischen Unterneh- mensvertretern und Menschen mit Behinderung Stand 30.06.2020 Die Veranstaltungen des Netzwerkes "bonn-rhein-sieg-fairbindet" dienen dem Zweck dieses Di- alogs. Sie waren auch im vergangenen Jahr Gegenstand angeregter Diskussionen. V 50 50 Konzeption zur Schaffung von neuen, individuellen Beschäfti- gungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung. Hierbei werden auch Beschäftigungsmöglichkei- ten mit einer wöchentlichen Ar- beitszeit von unter 15 Stunden er- fasst. Stand 30.06.2020 Eine Konzeption wurde noch nicht erstellt, in den erwähnten Gesprächen mit dem Landschafts- verband Rheinland ist es gelungen einen Teil der bestehenden Angebote für einen Übergangs- zeitraum bis zum 31.12.2021 verbindlich zu sichern. Ein Angebot "INTRA GGmbH-Arbeit und Qualifikation" muss leider eingestellt werden, da keine Finanzierungssicherheit mehr für dieses Format besteht. Die weiteren Auswirkungen des BTHG (Bundesteilhabegesetz) bleiben abzu- warten. Die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung betrug im zurückliegenden Zeitraum 8,6 % und ist im Grunde konstant geblieben. Dem Inklusionsbarometer 2019 der Aktion Mensch ist zu entnehmen, dass die Arbeitslosenquote bei Menschen mit Behinderung mit 11,2 % immer noch wesentlich höher liegt als die allgemeine Arbeitslosenquote von 5,7 %. Die Ver- ringerung der Quote ist bei Menschen mit Behinderung nach wie vor geringer als allgemein. Zahlen für den gerade zurückliegenden Zeitraum unter den Auswirkungen der Corona-Pande- mie liegen noch nicht vor. V 50 51 Unternehmen, die die Quote zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht erfüllen, werden hierauf gezielt angesprochen. Stand 31.12.2018 In den Fällen, in denen die „Die Fachstelle für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben“ die Informationen erhält, dass die Quote zur Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehin- derung nicht erfüllt wird, werden die hiervon betroffenen Unternehmen jeweils angesprochen. Das Votum des Projektbeirats aus seiner Sitzung am 24.04.2018, "Information und Sensibilisie- rung soll verstärkt werden." wird zukünftig versucht umzusetzen. V 50Seite 21 von 77 „Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 - 20 52-60 Handlungsempfehlungen zum Lebensbereich „Wohnen / Persönliches Budget“ 52 Die Bundestadt Bonn übernimmt die Kosten bei Beratung zum per- sönlichen Budget durch Förde- rung von (trägerunabhängigen) Beratungsstellen und wirkt bei al- len anderen Rehabilitationsträ- gern darauf hin. Stand 30.06.2020 Durch die Förderung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) durch den Bund im Rahmen des § 32 SGB IX ist die Finanzierung einer trägerunabhängigen Beratung zusätzlich gesichert worden. Die Finanzierung von weiteren Beratungsstellen konnte durch die Gespräche mit dem LVR nach Inkrafttreten des SGB IX-Neu bis zum 31.12.2021 gesichert werden. Die Notwendigkeit der Finanzierung von Beratungsstellen neben den EUTB's wird im genannten Übergangszeitraum geprüft. V 50 53 Der "Runde Tisch" mit den am Mo- dellprojekt "Budgetassistenz und Budgetberatung" bisher Beteilig- ten und Vertreterinnen und Vertretern weiterer Träger und Or- ganisationen wird unter Federfüh- rung der Sozialverwaltung in Bonn fortgeführt mit dem Ziel, eine Ver- netzung der Träger zu fördern, um das Angebot des Trägerübergrei- fenden Persönlichen Budgets in Bonn für alle Menschen mit Behinderung zu er- möglichen. Die Konzepte aller Leistungsträger zum Persönlichen Budget werden aneinander ange- passt, um das Verfahren für alle Prozessbeteiligten (Leistungsträ- ger und Leistungsempfängerinnen Stand 30.06.2020 Der "Runde Tisch" konnte noch nicht wieder aufgenommen werden. Die EUTB's (Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung) in Bonn haben sich in einem Netzwerk zusammengeschlossen. Das Ziel der Angleichung der Konzepte aller Leistungsträger zum Persönlichen Budget scheint nicht auf der kommunalen Ebene umsetzbar. V 50Seite 22 von 77 „Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 - 21 53 und Leistungsempfänger) zu ver- einfachen. 54 Verbesserung der Organisation des städtischen Grundstücksma- nagements zur Unterstützung und Förderung von barrierefreiem Wohnraum. Stand 31.12.2014 Passgenauer gestalten und ausbauen. In Abstimmung 55 Intensivierung der Zusammenar- beit mit dem Rhein-Sieg Kreis auf dem Gebiet der Wohnungsbauför- derung. Stand 31.12.2018 Im Rahmen der Projektgruppe geförderter Wohnungsbau wird sicherlich auch thematisiert, in wie weit eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem Rhein-Sieg-Kreis auf dem Gebiet der Wohnungsbauförderung möglich ist und wie dabei auch positive Ergebnisse für die Ziele des Teilhabeplan erzielt werden könnten. V 50 56 Unterstützung zur Gründung einer Stiftung oder Genossenschaft zur Schaffung neuer Wohnformen. Stand 30.06.2020 Die Prüfung einer möglichen städtischen Beteiligung an der Genossenschaftserweiterung der Amaryllis eG läuft nach wie vor, eine Entscheidung steht aufgrund der noch nicht abschließend geklärten Grundstücksfrage für den geplanten Erweiterungsbau noch aus. Weitere Optionen sind aktuell nicht ersichtlich, werden jedoch fortlaufend geprüft. Die Vermarktung der Grundstü- cke ist für 2021 geplant. Aktuell werden Abstimmungsgespräche mit der Amaryllis eG geführt. V 50 57 Verleihung einer Auszeichnung für Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden für deren soziales Stand 31.12.2016 Es sind leider keine auszeichnungswürdigen Objekte bekannt geworden. Behinderten- Gemeinschaft Bonn e.V.Seite 23 von 77 „Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 - 22 57 Engagement im Wohnungs- bau/Auszeichnung von Bauherrin- nen und Bauherren für barriere- freies Bauen. Die Arbeiten des Runden Tisch Wohnen zeigen ganz deutlich, dass hier mit die größten Be- wusstseinsdefizite bezüglich der Bedeutung von Menschen mit Behinderung bestehen. Die Behindertenselbsthilfe hat inzwischen erreicht, dass die LBO weniger Möglichkeiten für In- vestoren hat, die nicht barrierefrei bauen wollen. 58 Informationsmöglichkeiten zur Be- ratung von Bauherrinnen und Bau- herren und Vermieterinnen und Vermietern ... Stand 31.12.2017 Umsetzung bereits abgeschlossen Meldung zum Abschluss siehe Teil B der Liste V 50 59 Anreize im freien Wohnungsmarkt durch Kommune schaffen, um Wohnraum barrierefrei bauen zu können, z. B. Katalog von Vortei- len erstellen. Stand 31.12.2018 Wir waren im Bündnis Bedarfsgerechtes Wohnen Mitglied und haben unsere Expertise in den Arbeitstreffen eingebracht. Eine konkrete Umsetzung eines Katalogs haben wir in der BG nicht umgesetzt bzw. alleine umsetzen können. Behinderten- Gemeinschaft Bonn e.V. 60 Verbesserung der Vermittlung von barrierearmen Wohnungen. Stand 31.12.2017 Umsetzung bereits abgeschlossen Meldung zum Abschluss siehe Teil B der Liste V 50 61-77 Handlungsempfehlungen zum Lebensbereich „Teilhabe am kulturellen / gesellschaftlichen Leben“ 61 Die Bundesstadt Bonn gewähr- leistet, dass in Museen Projekte für Menschen unterschiedlicher Behinderungen und ihre Familien durchgeführt werden. Stand 30.06.2020 Kunstmuseum BARRIEREFREIE INFORMATION Erstmals wurden die Saalzettel mit Informationen zu allen Sammlungsräumen auch in Leichte Sprache übersetzt und stehen nun allen Museumsbesucher*innen in einer einzigen Drucksache (dt., engl., Leichte Sprache) zur Verfügung. IV 41-3Seite 24 von 77 „Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 - 23 61 INKLUSIVES VERMITTLUNGSPROGRAMM – ZIELGRUPPEN Das Kunstmuseum Bonn konnte mit seinen Vermittlungsprogrammen Inklusion und Teilhabe weiter berücksichtigen. Corona-bedingt konnte aber gerade seit Beginn der Pandemie diese Zielgruppe als besondere Risikogruppe nicht wieder in Angebote eingebunden werden. INFORMATION ZU BONNER MUSEEN Im Januar 2020 erschien, mit finanzieller Unterstützung des Drucks durch das Amt für Soziales und Wohnen, die Broschüre „Bonner Museen inklusiv“ mit Hinweisen zu barrierearmen Angebo- ten und Zugängen in neun Bonner Museen (Kunstmuseum Bonn, StadtMuseum Bonn, LVR- Landesmuseum Bonn, Haus der Geschichte, Deutsches Museum Bonn, Beethoven-Haus Bonn, Bundeskunsthalle, Zoologisches Forschungsmuseum Koenig). Stand 30.06.2020 Stadtmuseum Bis 2016 wurden Führungen für Blinde und Sehbehinderte angeboten. Mangels Nachfrage bieten wir seit 2017 keine festen Termine für Führungen für Blinde mehr an. Auf Anfrage sind wir aber gerne bereit, solche Führungen durchzuführen. Eine solche An- frage hat es leider seit Jahren nicht mehr gegeben. Hier der entsprechende Link zur website: http://www.bonn.de/tourismus_kultur_sport_freizeit/bonn_ist_kultur/stadtmuseum/ange- bote_fuer_jung_und_alt/18459/index.html?lang=de Stand 30.06.2018 + 30.06.2020 Stadtarchiv Neben der Barrierefreiheit bietet das Stadtarchiv bei Veranstaltungen wie dem „Tag der Ar- chive“ seit vielen Jahren auch Führungen für Gehörlose an. Bei Besuchen im Stadtarchiv sind wir behinderten und nicht behinderten Besucherinnen und Besuchen immer schon gleicherma- ßen gerne behilflich. Wird fortlaufend umgesetztSeite 25 von 77 „Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 - 24 62 Die Bundesstadt Bonn gewähr- leistet, dass in Einrichtungen der Musikerziehung Projekte für Men- schen unterschiedlicher Behinde- rungen und ihre Familien durchge- führt werden. Stand 30.06.2020 + aktuelle Hinweise 07.12.2020 1) Insgesamt besuchten im Jahr 2019 40 Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinde- rung Musikunterricht an der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn. Der Unterricht fand in einem inklusiven Kindergarten sowie z.T. in den Musikschulgebäuden statt. 2) Für das im Februar 2019 gestartete Bonn weite Singprojekt „Starke Kinderstimmen – gut eingestimmt fürs Leben“ konnten neben Grundschulen auch eine inklusive Grundschule sowie zwei Förderschulen gewonnen werden. Hierdurch konnte die Anzahl der Kinder und Jugendli- chen mit Handicap, die auf diese Weise ein Musikschulangebot erhielten, im Jahr 2019 erhöht werden. 3) Bedingt durch die Folgen der Corona-Pandemie musste im Jahr 2020 das Projekt „Starke Kinderstimmen“ unterbrochen werden. Auch der elementare Musikunterricht in einem inklusi- ven Kindergarten konnte daher nicht fortgesetzt werden. Es ist aber der Wunsch aller Beteilig- ten, die Arbeit wiederaufzunehmen, sobald es die Pandemielage zulässt. 4) Die 2018 neu eingerichtete halbe Stelle der Fachbereichsleitung Inklusion ist derzeit nicht besetzt. Eine Neubesetzung wird geprüft. Langfristig ist es das Ziel, Kooperationen mit Förderschulen und Förderkindergärten zu stärken und die Anzahl der Kooperationspartner zu erhöhen. Es bleibt anzumerken, dass alle Gebäude der LvB-Musikschule nicht barrierefrei sind. Eine Nutzung von Räumen anderer, teilweise barrierefreier Einrichtungen für den Musikunterricht erfolgt bereits umfassend. Die Musikschule ist neben ihren Gebäuden jede Woche an weiteren Standorten in Bonn tätig (Schulen und Kindergärten). Das größte Angebot der Musikschule findet jedoch in den Musikschulgebäuden statt, da es nur dort möglich ist, die Räume dauerhaft entsprechend auszustatten (Schlagzeuge, Klaviere, Flü- gel, Früherziehungsinstrumente etc.). Von daher haben z.B. Menschen mit Gehbehinderung nur Zugang zu dem Teil des Musikschulangebots, der in barrierefreien Schulen oder Kindergär- ten stattfindet. Auch Konzerte oder Vorspiele in den Musikschulgebäuden können von Men- schen mit Gehbehinderung nicht besucht werden. IV 41-7Seite 26 von 77 „Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 - 25 63 Bei der Planung kultureller Veran- staltungsreihen werden Produktio- nen mit Akteurinnen und Akteuren mit Behinderung eingebunden. Stand 30.06.2020 Die vom Kulturamt veranstalteten Projekte (derzeit: „spARTE EINSZWEIDREI“, Kulturrucksack, Kultur und Schule, Rheinisches Lesefest Käptn Book) richten sich grundsätzlich an alle Kinder und Jugendlichen. Die Projekte werden in allen Schulformen beworben. Die Projekte finden jähr- lich statt. Im Bereich der Förderung kultureller Projekte werden immer wieder Projekte gefördert, die Men- schen mit Beeinträchtigung oder mit besonderem Hilfsbedarf einbeziehen. Die Aufgabe wird kontinuierlich wahrgenommen, sofern entsprechende Anträge eingereicht werden. Im 2. Halbjahr 2019 war dies leider nicht der Fall. IV 41-1 64 Die Bundesstadt Bonn als Sitz des Internationalen Paralympischen Komitee (IPC) bewirbt sich als Olympiastützpunkt. Stand 30.06.2020 Vorschlag für eine neue Formulierung der Maßnahme: Als Standort des Internationalen Para- lympischen Komitees (IPC)wird die Bundesstadt Bonn gemeinsam mit dem IPC eine Agenda erstellen, um Bonn zur „Paralympic City“ und damit zu einer paralympischen Sporthochburg werden zu lassen. Dies beinhaltet insbesondere die Durchführung von inklusiven oder behin- dertengerechten Wettkämpfen in Bonn. IV 52 65 Es gibt bereits viele Ressourcen (z.B. Sportstätten), die nicht in städtischer Hand sind. Um diese effizienter zu nutzen, wird eine Be- standerhebung durchgeführt und somit die Teilhabe von Menschen mit Behinderung im sportlichen Bereich verbessert. Stand 31.12.2018 Umsetzung bereits abgeschlossen. Meldung zum Abschluss siehe Teil B der Liste IV 52Seite 27 von 77 „Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 - 26 66 Es gibt bereits viele Ressourcen (z.B. Sportstätten), die nicht in städtischer Hand sind. Um diese effizienter zu nutzen, wird eine Konzeption zur Verbesserung der Nutzung entwickelt und somit die Teilhabe von Menschen mit Behin- derung im sportlichen Bereich ver- bessert. Stand 30.06.2020 Das von der Sportverwaltung in Auftrag gegebene Gutachten zur Sportentwicklung in der Bun- desstadt Bonn ist im Dezember 2019 vom Rat der Stadt verabschiedet worden. Eine Verbesse- rung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung an sportlichen Angeboten ist innerhalb des Leitmotivs „Sport für alle Menschen“ eine der zentralen Empfehlungen des Gutachtens. Die Verwaltung wurde beauftragt, die im Gutachten enthaltenen Maßnahmen und Empfehlungen zu prüfen und einen Vorschlag für eine Umsetzung zu machen. IV 52 67 Es gibt bereits viele Ressourcen (z.B. Sportstätten), die nicht in städtischer Hand sind. Um diese effizienter zu nutzen, werden Ko- operationen unterstützt und somit die Teilhabe von Menschen mit Behinderung im sportlichen Be- reich verbessert. Stand 30.06.2020 Das von der Sportverwaltung in Auftrag gegebene Gutachten zur Sportentwicklung in der Bun- desstadt Bonn ist im Dezember 2019 vom Rat der Stadt verabschiedet worden. Eine Verbesse- rung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung an sportlichen Angeboten ist innerhalb des Leitmotivs „Sport für alle Menschen“ eine der zentralen Empfehlungen des Gutachtens. Die Verwaltung wurde beauftragt, die im Gutachten enthaltenen Maßnahmen und Empfehlungen zu prüfen und einen Vorschlag für eine Umsetzung zu machen. IV 52 68 Alle Veranstaltungshinweise ent- halten auch Informationen über Barrierefreiheit. Stand 30.06.2017 Umsetzung bereits abgeschlossen Meldung zum Abschluss und zusätzliche Hinweise siehe Teil B der Liste Dez OB 13 69 Öffnung der Freizeit- und Kultur- angebote für alle Kinder mit und ohne Behinderung: Ausbau der städtischen Angebote... Stand 30.04.2015 Umsetzung bereits abgeschlossen Meldung zum Abschluss und zusätzliche Hinweise siehe Teil B der Liste V 51Seite 28 von 77 „Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 - 27 70 Öffnung der Freizeit- und Kultur- angebote für alle Kinder mit und ohne Behinderung: Ausbau von Ferienprogrammen. Stand 30.04.2015 Umsetzung bereits abgeschlossen Meldung zum Abschluss und zusätzliche Hinweise siehe Teil B der Liste V 51 71 Öffnung der Freizeit- und Kultur- angebote für alle Kinder mit und ohne Behinderung: Erweiterung der bereits bestehenden Ange- bote von Museen. Stand 28.02.2014 Öffnung der Freizeit- und Kulturangebote für alle Kinder mit und ohne Behinderung: Erweiterung der bereits bestehenden Angebote von Museen. Sämtliche Freizeitangebote des Museums für Kinder stehen grundsätzlich allen Kindern offen. Allerdings müsste im Falle eines größeren Anteils von Kindern mit zusätzlichem Betreuungsbe- darf bzw. im Falle darauf abgestimmter museumspädagogischer Konzepte auf jeden Fall zusätzliches Geld bereitgestellt werden, weil derzeit dafür weder eigenes Personal zur Ver- fügung steht noch entsprechend ausgebildete Personen dafür bezahlt werden können. IV 41-3 72 Qualifizierte Vorbereitungsmaß- nahmen für Betreuerinnen und Be- treuer von inklusiven Freizeiten, Sport- und Kulturveranstaltungen durchführen zum Umgang mit Kin- dern, Jugendlichen und jungen Er- wachsenen, ggf. die Technik des "Teamteachings" anwenden. Stand 30.06.2020 Die Behindertengemeinschaft Bonn ist aktiv in die Umsetzung von Veranstaltungen einbezogen und unterstützt das Projekt durch die Beteiligung in der Projektgruppe. „Abenteuer Lernen“ hat mehrere Möglichkeiten erhalten, sich in der Forumsveranstaltung den Teilnehmenden Partnern aus anderen Organisationen und Vereinen zu präsentieren. Pro- gramme wurden auch immer über den E-Mailverteiler/Homepage veröffentlicht. Bei einer Fortsetzung des Projektes wird die BG Bonn „Abenteuer Lernen“ mit seinen inklusiven Freizeitangeboten weiterhin unterstützen. Einzelne Angebote wurden mit Abenteuer Lernen 2019 umgesetzt und veröffentlicht. Behinderten- Gemeinschaft Bonn e.V. 73 Die Richtlinien zur Förderung von Jugendfreizeitmaßnahmen wer- den dahingehend überarbeitet, dass die Teilnahme.... Stand 31.12.2017 Umsetzung bereits abgeschlossen Meldung zum Abschluss und zusätzliche Hinweise siehe Teil B der Liste V 51Seite 29 von 77 „Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 - 28 74 Sommerferienprogramm barriere- frei darstellen und inklusiv anbie- ten. Stand 30.04.2015 Umsetzung bereits abgeschlossen Meldung zum Abschluss siehe Teil B der Liste V 51 75 Die Bundesstadt Bonn gewähr- leistet, dass Bibliotheken Ange- bote für Menschen unterschiedli- cher Behinderungen und ihre Fa- milien vorhalten Stand 31.12.2018 Am 1.6. 2016 wurde die Integrierte Stadtteilbibliothek Auerberg, Warschauer Straße 66, eröff- net. Diese Bibliothek ist zwar in städtischer Trägerschaft, aber das Ausleihgeschäft und die da- mit verbundenen sonstigen Arbeiten werden von einem Kooperationspartner, der mlg wohnen gGmbh - "Verein Haus am Müllestumpe", mit eigenen angestellten behinderten Kräften sowie zusätzlich mit ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürgern erledigt. Dabei wird die Bibli- othek unterstützt durch den Förderverein der Stadtteilbücherei Rheindorf e.V. Alle zusammen betreuen diese Bibliothek, sie stellen die Bücher und CDs in die Regale, sie helfen bei der Ausleihe und Rückgabe der Medien und sie organisieren Veranstaltungen für Kinder und Erwachsene. Alle Arbeitsplätze verfügen über elektrisch höhenverstellbare Tische, die Bibliothek ist mit nied- rigen Regalen sowie einer elektrisch höhenverstellbaren Selbstverbuchungsstation für die Aus- leihe und Rückgabe der Medien ausgestattet worden. Auch die Unterhaltsreinigung wird ebenfalls von behinderten Kräften des Vereins Haus am Müllestumpe im Auftrag des SGB erledigt. Angestrebt wird, auch die Pflege der Außenanlagen in diesem Sinne durchzuführen. Die Stadtbibliothek verfügt über drei sogenannte betriebsintegrierte Arbeitsplätze (BiAps). Die Betroffenen sind im täglichen Arbeitsprozess fest eingebunden und werden von den Werkstät- ten für Behinderte betreut. Darüber hinaus gibt es regelmäßig Arbeitstrainierende u.a. vom Ver- ein für psychisch Kranke als Jahrespraktikanten. IV 41-6Seite 30 von 77 „Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 - 29 76 Ausbau und zeitliche Ausdehnung des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderung, um allen eine Teilhabe am Leben in der Gemein- schaft zu ermöglichen. Stand 31.12.2018 Die Vergabe der Dienstleistung "Fahrdienst für Menschen mit Behinderung" ist ab dem 01.01.2016 aufgrund einer durchgeführten Ausschreibung erfolgt. Hierbei wurde bereits eine qualitative Verbesserung dahingehend erreicht, dass nunmehr sowohl Fahrtleistungen ohne als auch mit Trageleistungen zum Angebot gehören. Mittels Fragebögen wurde die Zufriedenheit aller Nutzer mit dem qualitativen und quantitativen Angebot des Fahrdienstes sowie Verbesse- rungsvorschläge abgefragt. Die Auswertung der Fragebögen ergab, dass eine Ausweitung des Angebots weder qualitativ noch quantitativ erforderlich ist. Der Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 die Auswertung zur Kenntnis genommen. Zuvor wurde bereits der Projektbeirat „Be- hindertenpolitischer Teilhabeplan“ in der Sitzung am 15.11.2016 über die Umsetzung der Hand- lungsempfehlung informiert. Er empfiehlt eine Wiederholung der Fragebogenaktion in einem ge- wissen zeitlichen Abstand. V 50 77 Informationsbroschüre bezüglich Sensibilisierung von Gastwirtin- nen und Gastwirten für eine barri- erefreie Gastronomie im Stadtge- biet Bonn entwickeln. Stand 30.06.2020 Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn hat einen Koordinator für den Bereich Tourismus akqui- riert, der sich beratend mit den Gastwirtinnen und Gastwirten in Bonn zum Thema Barrierefrei- heit auseinandersetzen wird. Behinderten- Gemeinschaft Bonn e.V. 78-85 Handlungsempfehlungen zum Lebensbereich „Gesundheit / Pflege“ 78 Netzwerke der Einrichtungen im Gesundheitswesen sollen geför- dert werden, um mehr Fachwissen im Umgang mit Menschen mit Be- hinderung allen Mitarbeiterinnen Stand 31.12.2018 Zurzeit beschränken sich die Ressourcen auf die Beteiligung an Arbeitskreisen und Fachveran- staltungen. Wir sind auf der Suche nach einem Koordinator, der das Thema und die Aufarbei- tung von Ergebnissen in der Öffentlichkeitsarbeit unterstützt. Behinderten- Gemeinschaft Bonn e.V.Seite 31 von 77 „Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 - 30 78 und Mitarbeitern im Gesundheits- wesen verfügbar zu machen. Dar- aus soll eine praxisorientierte Fort- bildungsreihe, beispielsweise zu den Themen "UN-Behinderten- rechtskonvention", "Menschen- würde", "Versorgung von Men- schen mit Behinderung", "Hilfen für Menschen mit einer Hörschädi- gung" und "interkulturelle Kompe- tenz" entstehen. Die Selbsthilfe ist zu beteiligen. Barrierefreiheit durch Wissen. 79 Die Bundesstadt Bonn wirkt darauf hin, dass der Service in der Pati- entinnen- und Patientenbetreuung (z. B. Patientenbegleitung und Fahrdienst auf dem Gelände der Universitätskliniken) und die Barri- erefreiheit in Kranken-häusern den Bedürfnissen der Patientin- nen und Patienten angepasst wer- den. Stand 31.12.2018 Umsetzung bereits abgeschlossen. Meldung zum Abschluss siehe Teil B der Liste II 53Seite 32 von 77 „Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 - 31 80 Transparente Informationen im BABS (BonnerAdressBuchSozia- les) für Schwerhörige, dass es Schriftdolmetscher und Gebär- densprachdolmetscher gibt, die bei Arztbesuchen, im Kranken- haus, bei Gutachtern usw. assis- tieren und deren Inanspruch- nahme von den Krankenkassen und den Ämtern bezahlt wird. Dadurch werden Hemmungen der Inanspruchnahme dieser Dienst- leistungen abgebaut. Stand 30.06.2020 Informationen zu den in Bonn und Umgebung ansässigen Gebärdensprachdolmetschenden wur- den in das Bonner Adressbuch Soziales aufgenommen. Dies erfolgte in Abstimmung mit der Behinderten-Gemeinschaft Bonn. Umsetzung abgeschlossen V 50 81 Menschen mit Behinderung wird ermöglicht, medizinische Ent- scheidungen in ihrem eigenen Sinne treffen zu können. Hierzu erhalten Sie die individuell erfor- derliche professionelle Unterstüt- zung und zielgruppengerechte In- formationen. Stand 31.12.2018 Wir sind in der Planung, mit dem Gesundheitsamt der Stadt Bonn Gespräche zu führen. Behinderten- Gemeinschaft Bonn e.V. 82 Der vereinheitlichte Patienten- überleitungsbogen wird dahinge- hend überprüft, ob die Belange von Menschen mit Behinderung ausreichend berücksichtigt sind. Stand 31.12.2018 Umsetzung bereits abgeschlossen. Meldung zum Abschluss siehe Teil B der Liste II 53Seite 33 von 77 „Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 - 32 82 Er ist ggf. entsprechend weiterzu- entwickeln. 83 Ausweitung und Vernetzung der vorhandenen Daten über Ärztin- nen und Ärzte und Zahnärztinnen und Zahnärzte, .............. Verlin- kung mit BABS (BonnerAdress- BuchSoziales). Stand 31.12.2015 Umsetzung bereits abgeschlossen. Meldung zum Abschluss siehe Teil B der Liste V 50 84 Arztpraxen, die sich auf Menschen mit Behinderung einstellen, sollten keine Nachteile hierdurch haben. Vielmehr sollte eine Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behin- derung an Gesundheitsleistun- gen........ Die Bundesstadt Bonn initiiert entsprechende Gespräche im Rahmen der Gesundheitskon- ferenz. Stand 31.12.2015 Umsetzung bereits abgeschlossen. Meldung zum Abschluss siehe Teil B der Liste II 53 85 Die Bundesstadt Bonn wirkt darauf hin, dass in lokalen Krankenhäu- sern Angebote für spezifische Be- hinderungen und Menschen mit Mehrfachbehinderung vorgehal- ten werden. Dieses schließt die Stand 31.12.2018 Umsetzung bereits abgeschlossen. Meldung zum Abschluss siehe Teil B der Liste II 53Seite 34 von 77 „Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 - 33 85 stationäre Aufnahme von persönli- chen Pflegepersonen oder- Assistenten mit ein. 86- 107 Handlungsempfehlungen zum Lebensbereich „Barrierefreiheit im weitesten Sinne“ 86 Abschluss von Vereinbarungen zur Einbeziehung der Behinder- ten-Gemeinschaft Bonn e.V. in das Verwaltungsverfahren für den gesamten öffentlich zugänglichen Raum. Zur Umsetzung von Einzel- maßnahmen werden Zielvereinba- rungen abgeschlossen. In Fällen, in denen die Bundesstadt Bonn nicht zuständig ist, wirkt sie bei der verantwortlichen Stelle hierauf hin. Stand 30.06.2016 Es gibt in Bonn keine spezifischen Zielvereinbarungen auf diesem Gebiet, dafür aber eine inzwischen recht gut funktionierende Zusammenarbeit mit den SWB und der Stadtplanung. Das gilt allerdings nicht für Bestandsimmobilien. Wir bauen zurzeit einen entsprechenden Da- tenbestand auf, mit dem wir in geeigneten Fällen auf eine Zielvereinbarung hinwirken können. Behinderten- Gemeinschaft Bonn e.V. 88 Einrichtung einer Informations- plattform im Internet (z.B. auf der Homepage der SWB), die darüber Auskunft gibt, ob bzw. inwieweit die einzelnen Bus- und Bahnlinien barrierefrei zugänglich sind und die z.B. auch über den aktuellen Stand von Umbauten, Strecken- sperrungen oder über defekte Stand 30.06.2020 Realisiert: Eine Internetplattform informiert unter Service > Barrierefrei Reisen: - über besondere Betriebszustände, z.B. Bahnersatzverkehr bei Streckensperrungen - wenn Übergänge für Menschen mit eingeschränkter Mobilität nicht barrierefrei zu nut- zen sind. Alternative Fahrtenmöglichkeiten werden angeboten. - über vorübergehend nicht barrierefreie Haltestellen, z.B., wenn Aufzüge ausfallen. Al- ternative Möglichkeiten werden aufgezeigt, wie der in der Mobilität eingeschränkte Fahrgast dennoch an sein Ziel gelangt. Stadtwerke BonnSeite 35 von 77 „Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 - 34 88 Fahrstühle informiert. Die Internet- plattform hat ihrerseits ebenfalls barrierefrei zu sein (z.B. durch Ge- bärdensprache und laut vorgele- senen Text). Über geänderte Linienführung informieren wir auf unseren Internetseiten unter: - „Aktuelles“ - „Geänderte Linienführung“ - Die Internetseiten sind weitestgehend barrierefrei und können mit einem Screen Reader vorgelesen werden Hinweise darüber, ob Haltestellen barrierefrei ausgebaut sind, geben: - ab 2. Halbjahr 2017: in einer deutlich verbesserten Weise gibt der interaktive Stadt- und Liniennetzplan unter swb-netzplan-bonn.de Informationen zu allen barrierefreien oder bedingt-barrierefreien Haltestellen. Außerdem kann der Status von Aufzügen und Roll- treppen per Knopfdruck eingesehen werden und ausgewählte Linien live verfolgt wer- den. - der schematische Liniennetzplan SWB Bus und Bahn - Schienennetzplan VRS – Region Bonn - Link zum Interaktiven Stadt- und Liniennetzplan Die App SWB easy.GO ist für Blinde und Menschen mit Sehbeeinträchtigung optimiert worden: - Auskunft über Verbindungen, Abfahrt in Echtzeit von Haltestellen, Ticketkauf, Hinweise über besondere Betriebszustände - Abbildung des Interaktiven Liniennetzplans Noch nicht realisiert: - Das Internet ist „barrierearm“, noch nicht „barrierefrei“ - Hinweise erfolgen in einer möglichst einfachen Sprache, aber noch nicht in „leichter Sprache“ oder durch Gebärdensprache. Zwischenzeitlich wurden in einem ersten Schritt sämtliche Aspekte identifiziert, die nicht barrie- refrei sind. Nun sind wir aktuell daran, die Kosten für die Umsetzungen zu ermitteln und dann im nächsten Schritt die Kosten einerseits und die rechtlichen Notwendigkeiten sowie die Anfor- derungen aus dem Teilhabeplan andererseits übereinander zu legen. Die Umsetzung der als nötig und möglich identifizierten Aspekte wird zeitnah beginnen.Seite 36 von 77 „Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 - 35 89 Barrierefreie Information und Kommunikation zwischen Bun- desstadt Bonn und Bürgerinnen und Bürgern: Die Stadt Bonn hat bereits die „Bürgerfreundliche Sprache“ in ihrem Schriftverkehr über Schulungen und interne Hin- weise gut realisiert. Sie wird dar- über hinaus prüfen, wie im Einzel- fall eine Übersetzung in „Leichte Sprache“ realisiert werden kann. Stand 30.06.2020 Bei Bedarf und auf Anforderung der Fachdienststellen werden regelmäßig Schulungsveranstal- tungen (ca. 2 – 3 Veranstaltungen jährlich) durchgeführt, die die Thematik „Bürgerfreundliche Kommunikation“ sowie darin eingebettet auch das Thema „Leichte Sprache“ beinhalten. Darüber wird im Zuge der laufenden Arbeit der Organisationsentwicklung auch der Aspekt der bürgerfreundlichen Kommunikation berücksichtigt und bei festgestellten Auffälligkeiten werden Verbesserungsvorschläge eingebracht bzw. Schulungsmaßnahmen empfohlen. I 10 90 Barrierefreie Information und Kommunikation zwischen Bun- desstadt Bonn und Bürgerinnen und Bürgern: Formulare werden sukzessiv barrierefrei nutzbar ge- macht. Stand 30.06.2020 Eine absolute Barrierefreiheit lässt sich derzeit aufgrund der HTML-Standards nicht erreichen. Die Stadt ist jedoch bemüht, Formulare soweit wie möglich barrierearm anzubieten. Bisher ge- schah dies in Form von interaktiven PDF-Formularen. Aufgrund der Software-Weiterentwick- lung von Internetbrowsern, welche interaktive Felder nicht wie bisher unterstützen, werden die angebotenen Formulare mit Hilfe des Programms „FormSolutions“ in den nächsten Jahren technisch nach und nach überarbeitet und künftig hauptsächlich als HTML-Dokument angebo- ten. Die Erfordernisse der Barrierefreiheit werden hierbei berücksichtigt. I 10 91 Barrierefreie Information und Kommunikation zwischen Bun- desstadt Bonn und Bürgerinnen und Bürgern: Internetauftritt der Bundesstadt Bonn (www.bonn.de) ist barrierefrei. Stand 30.06.2017 Umsetzung bereits abgeschlossen Meldung zum Abschluss siehe Teil B der Liste Dez OB 13Seite 37 von 77 „Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 - 36 91 Barrierefreie Gestaltung weiterer Subsysteme ... 92 Barrierefreie Information und Kommunikation zwischen Bun- desstadt Bonn und Bürgerinnen und Bürgern: Bereitstellung eines ausführlichen Info-Pakets zum An- gebot Barrierefreiheit im Internet und Intranet, ...... Bewerbung der Infos durch ein „Barrierefrei-Logo“ auf der Homepage. Stand 30.06.2017 Umsetzung bereits abgeschlossen Meldung zum Abschluss siehe Teil B der Liste Dez OB 13 93 Barrierefreie Information und Kommunikation zwischen Bun- desstadt Bonn und Bürgerinnen und Bürgern: Darstellung von In- formationen/Plänen in für alle nachvollziehbarer Form. Stand 31.12.2014 (B Amt 50; nachrichtlich) 50-11 Internetauftritt der Freiwilligenagentur (FWA): Anfragen auch in Gebärdensprache mög- lich. Die Umsetzung weiterer Möglichkeiten wird geprüft. Stand 30.04.2015 Aufgrund der personellen Situation bei 50-11 ist derzeit die Betreuung des Internetauftritts nur eingeschränkt möglich. V 50 94 Die öffentlichen Verkehrsmittel und ihre Einrichtungen werden barrierefrei ausgestaltet: sukzessi- ver Umbau aller Haltestellen. Stand 31.12.2016 Stadtbahn- /Straßenbahnhaltestellen Bis zum 31.12.2016 wurden die Haltestellen Stadthalle und die Haltestelle Gunterstraße, stadt- auswärts ausgebaut. Dez III, Amt 66 (zu 94); Stadtwerke Bonn (siehe zu 94 a und 94 b)Seite 38 von 77 „Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 - 37 94 Stand 31.12.2018 Stadtbahnhaltestellen Der barrierefreie Zugang zur Stadtbahnhaltestelle Robert-Kirchhoff-Straße ist im April 2017 fer- tiggestellt und in Betrieb genommen worden. Die Bahnsteigoberfläche ist danach komplett er- neuert worden und mit taktilen Leitstreifen ausgerüstet worden. Die anderen Stadtbahnhaltestellen Juridicum, Bundesrechnungshof, Ramersdorf (FR Sieg- burg), Oberkassel-Nord, -Mitte und –Süd müssen noch barrierefrei ausgebaut werden. Die Stadtbahnhaltestelle Vilich wird im Rahmen des S13-Neubaus vollständig neu gebaut. Der barrierefreie Umbau der Stadtbahnhaltestelle Buschdorf hat im Dezember 2018 begonnen. Bushaltestellen Von 1027 Haltepunkten sind 422 (41 %) umgebaut. 94a Die öffentlichen Verkehrsmittel und ihre Einrichtungen werden barrierefrei ausgestaltet: sukzessi- ver Umbau aller Haltestellen (Bahnhaltestellen) Stand 30.06.2020 Bushaltestellen und Strab-Haltestellen im Straßenverlauf – Zuständigkeit Stadt Bonn Realisiert: Im Zeitraum vom 31.12. 2018 bis zum Stichtag (bzw. bis zum 03.08.2020) wurden in Bonn fol- gende Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut: - Schwarzrheindorf Schule (stadtauswärts) - Nordfriedhof (Linie 601, beide) - Albertus-Magnus-Straße (beide) - Buschdorf (Stadtbahn, Umbau Bus soll bald folgen) - Nordstraße (2 Steige) - An der Esche (2 Steige) - Heinrich-Brüning-Straße (1 Steig) - Fritz-Erler-Straße (1 Steig) - Löbestraße (1 Steig) Wir kommen nun auf 452 barrierefreie Haltestellenpositionen im Busbereich (obwohl nur 7 Steige ausgebaut wurden, ist das ein + von 24 Steigen gegenüber dem letzten Bericht). Stadtwerke BonnSeite 39 von 77 „Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 - 38 94a Das liegt daran, dass man aus Fördermittelgründen nun auch Haltestellen als barrierefrei defi- niert, die nur über ein Hochboard aber keine taktilen Leitelemente verfügen. An 241 Haltestellen ist mindestens eine Haltestellenposition barrierefrei. Durch zahlreiche, zum Fahrplanwechsel neu eingerichtete Steige, die noch nicht barrierefrei sind, sinkt der Prozent- satz der barrierefreien Haltestellen und Positionen leicht um 2 Prozentpunkte von ca. 43 auf ca. 41 %. Noch nicht realisiert: - An ca. 300 Bushaltestellen - Strab-Haltestellen 7 plus ½ Thomas-Mann-Straße (Fahrtrichtung Stadthaus) - Königstraße - Poppelsdorfer Allee - Hauptbahnhof - Beuel Rathaus - Obere Wilhelmstraße - Rosental - Chlodwigplatz 94b Die öffentlichen Verkehrsmittel und ihre Einrichtungen werden barrierefrei ausgestaltet: sukzessi- ver Umbau aller Haltestellen (Bus- haltetellen) Stand 30.06.2020 Strab-Haltestellen und Stadtbahnhaltestellen auf eigenem Bahnkörper in Bonn – Zustän- digkeit SWB/SSB Realisiert: - Strab-Haltestellen 11 - Stadtbahnhaltestellen 27 - 7 Haltestellen verfügen über ein Blindeninformationssystem (Olof-Palme-Allee, Ollenhauerstraße, Bonn West, Tannenbusch Süd, Tannen busch Mitte, - Buschdorf, Thomas-Mann-Straße in Richtung Stadthaus) Noch nicht realisiert: Die Planung ist weitestgehend abgeschlossen. Jeweiliger Ausführungsbeginn abhängig von Freigabe Fördermittel durch NVR. Stadtwerke BonnSeite 40 von 77 „Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 - 39 94b Strab-Haltestellen 5 - Limperich - Küdinghoven - Oberkassel Nord - Oberkassel Mitte - Oberkassel Süd/Römlinghoven Stadtbahnhaltestellen 7; plus ½ Ramersdorf (Fahrtrichtung Oberkassel); plus 1 provisorischer Ausbau - Juridicum - Bundesrechnungshof/Auswärtiges Amt - Ramersdorf Fahrtrichtung Siegburg - Vilich – bisher nur provisorischer barrierefreier Ausbau (wegen - Oberkassel Nord - Oberkassel Mitte - Oberkassel Süd/Römlinghoven - Buschdorf – Fertigstellung voraussichtlich Ende 2020 Bahnhaltestellen außerhalb von Bonn im Liniennetz der SSB Realisiert: Stadtbahnhaltestellen 16 Beginn der Umbauarbeiten: - Königswinter-Clemens-August-Straße – Beginn Sommer 2021Seite 41 von 77 „Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 - 40 95 Die öffentlichen Verkehrsmittel und ihre Einrichtungen werden barrierefrei ausgestaltet: Beschaf- fung fahrzeuggebundener Ein- stiegshilfen in Bussen Stand 30.06.2020 (bzw. 3.8.2020) Realisiert: Wir setzen ausschließlich Niederflurbusse ein, die eine Absenkfunktion besitzen - 203 Busse (alle ab Baureihe 2000) haben eine klappbare Rampe - 84 Gelenkbusse mit Absenkfunktion und Rampe - 119 Solobusse mit Absenkfunktion und Rampe Noch nicht realisiert: - 1 Linienbus aus der Baureihe 1999 ist noch im Einsatz. Dieser wird im Rahmen der Neubeschaffung ausgemustert und durch die kommende Neubeschaffung im Herbst 2020 ersetzt. Stadtwerke Bonn 96 Die öffentlichen Verkehrsmittel und ihre Einrichtungen werden barrierefrei ausgestaltet: Bei Neu- anschaffungen wird die Behinder- ten-Gemeinschaft Bonn e. V. bei der Erstellung..... Stand 31.12.2017 Umsetzung bereits abgeschlossen Meldung zum Abschluss siehe Teil B der Liste Stadtwerke Bonn 97 Die öffentlichen Verkehrsmittel und ihre Einrichtungen werden barrierefrei ausgestaltet: Einrich- tung eines Begleitservices (bei Störungen) im ÖPNV Stand 30.06.2020 (bzw. 3.8.2020) Realisiert: - Ein Fahrzeug des VfB (Verein für Behindertensport) wurde von der SWB Bus und Bahn mit einer mobilen Einstiegsrampe ausgerüstet. - Bei verschiedenen Bahnersatzverkehren, bei denen das Umsteigen zwischen Stadtbahn und Bus nicht barrierefrei möglich ist und es keine alternative Umsteigemöglichkeiten gibt, sowie beim Ausfall von Aufzügen, wenn keine alternative Fahrmöglichkeiten beste- hen, bietet SWB Bus und Bahn einen Begleitservice mit Taxis (auch für E-Rollstuhlnut- zer) an. Anmeldung nötig, Kosten für Taxis werden auf Antrag erstattet oder durch Ser- vicekräfte vor Ort kostenfrei bestellt. Stadtwerke BonnSeite 42 von 77 „Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 - 41 - Für E-Rollstuhlfahrer ist die Beförderung im Flughafenzubringer SB60 aus Sicherheits- gründen nicht möglich. Kunden mit E-Rollstuhl können über die Service Nummer für di- verse Taxibusse ein Spezialfahrzeug bestellen. Kosten für den Nutzer nicht höher, als die Beförderung im Flughafenbus. Umsetzung abgeschlossen 98 Die öffentlichen Verkehrsmittel und ihre Einrichtungen werden barrierefrei ausgestaltet: Hinweise auf barrierefreie Haltestellen so- wie Nachbarhaltestellen von nicht- barrierefreien Haltestellen von Bus und Bahn im Internet. Stand 30.06.2020 Realisiert: -Hinweise auf barrierefreie Haltestellen sowie (ausgebaute) Nachbarhaltestellen von nicht- barrierefrei ausgebauten Haltestellen von Bus und Bahn im Internet – s. HE 88. -Ergänzung der VRS-Fahrplanauskunft, die sogenannte „Fahrplanauskunft ohne Stufen“. Je nach im Auskunftssystem wählbaren Einschränkungsgrad der Mobilität werden künftig nur die (barrierefrei) benutzbaren Verbindungen angezeigt, die der persönlichen Einschränkung des Nutzers entsprechen. Die Einstiegs-, Umstiegs- und Zielhaltestellen für Menschen mit Behinderungen sollen beschrieben werden. Im Oktober 2016 wurde das Projekt den Behindertenverbänden vorge- stellt. Die Realisierung ist davon abhängig, wie und wann genau die jeweiligen Kriterien und Zustände der einzelnen Haltestellen in das ASS-System eingepflegt werden. Stadtwerke Bonn 99 Die öffentlichen Verkehrsmittel und ihre Einrichtungen werden barrierefrei ausgestaltet: Es wird ein dem Bedarf entsprechender Pool von barrierefreien Taxis vor- gehalten. Stand 30.06.2020 Die regelmäßig stattfindende Schulung der SWB-Busfahrer durch Menschen mit unterschiedli- chen Beeinträchtigungen bewährt sich positiv und die SWB kündigt an, die Schulung auf alle Fahrer auszuweiten. Behinderten- Gemeinschaft Bonn e. VSeite 43 von 77 „Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 - 42 100 Barrierefreie Parkplätze: Bedarfs- gerechte Schaffung von barriere- freien und personenbezogenen Parkplätzen. Hierzu wird ein Krite- rienkatalog unter Beteiligung der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e. V. entwickelt. Stand 30.06.2018 Die Beratung ist in Einzelfällen durch die Behinderten-Gemeinschaft Bonn erfolgt. Es besteht noch weiterhin Handlungsbedarf. Behinderten- Gemeinschaft Bonn e. V. 101 Die Bundesstadt Bonn berück- sichtigt weiterhin die Barrierefrei- heit für öffentliche Gebäude und Grünanlagen (z.B. bei Neubau o- der Umbau von Schulen, Sportan- lagen, Kultureinrichtungen, Ver- waltungsgebäuden und Kinder- gärten). Sukzessiver Umbau sämtlicher städtischer Gebäude. Stand 30.06.2020 Folgende Maßnahmen wurden bzw. werden derzeit barrierefrei umgesetzt. Sie wurden im Vor- feld mit der Behindertengemeinschaft abgestimmt. Fertig gestellt: GS Om Berg – Neubau Grundschule barrierefrei fertig gestellt Haus der Natur – fertiggestellt 2019 Im Bau: Bernhardschule – Erweiterungsneubau im Bau; Umbau Bestandsgebäude mit barriere- freiem Zugang und Treppenlift in Planung (kein Aufzug für übrigen Etagen) Schlossbachschule; Neubau und Umbau, teilweise barrierefrei mit Aufzug, Behinderten WC Karl-Simrock-Schule – Sanierung Bauteil E,F,G. Einbau Behinderten WC, kein Aufzug. In Planung: GS Buschdorf - Neubau einer Grundschule mit Sporthalle,, barrierefrei OGS Adelheidisschule –Umbau und Neubau Kita Weinheimstraße, barrierefrei mit Aufzug Feuerwache III, barrierefrei mit Aufzug Rochusschule; Erweiterung, barrierefrei mit Aufzug, Behinderten WC Neubau Turnhalle Tannenbusch, barrierefrei mit Aufzug, barrierefreie Umkleide /WC Neubau Schulzentrum Tannenbusch, barrierefrei mit Aufzug, Behinderten WC Städtisches Gebäudema- nagementSeite 44 von 77 „Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 - 43 101 Neubau Stadtarchiv und Umbau im Bestand, barrierefrei mit Aufzug, Behinderten WC Bertolt-Brecht-Gesamtschule, Sanierung (BT A, B und C) mit Erstellung eines Barriere- frei-Konzeptes Donatusschule, Neubau Mensa, barrierefrei, Behinderten WC Kiga Kaiser-Karl-Ring, Ausbau 1. OG, barrierefrei mit Aufzug Neubau Kiga Limpericher Straße, barrierefrei mit Aufzug , Behinderten WC Kiga Veilchenweg Umbau im Bestand, barrierefrei (eingeschossig), Behinderten WC Kiga Wilhelmstraße; Umbau im Bestand, barrierefrei mit Aufzug , Behinderten WC Neubau Turnhalle Wittestraße, in Planung, barrierefreie Umkleide + WC Erweiterung OGS Elsa-Brändström / Paulusschule, barrierefrei mit Aufzug, Behinderten WC Eingeschossiger Anbau Jugendzentrum HIP, barrierefrei, Behinderten WC im Bestand Folgende zusätzliche kleinere Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit wurden bzw. werden ebenfalls umgesetzt. Weiterhin fortlaufend Schallschutzmaßnahmen im Rahmen von Inklusion an diversen Schulen Am Diagnostikzentrum Gotenstraße 7-9 wurde eine Rampe zum barrierefreien Zugang des Gebäudes installiert. In der Elisabeth-Selbert-Gesamtschule wurde ein zusätzlicher Aufzug eingebaut, um die Bauteile I und J behindertengerecht zu erschließen. 102 Die Bundesstadt Bonn berück- sichtigt weiterhin die Barrierefrei- heit für öffentliche Gebäude und Grünanlagen (z.B. bei Neubau o- der Umbau von Schulen, Sportan- lagen, Kultureinrichtungen, Ver- waltungsgebäuden und Kinder- gärten). Barrierefreiheit ist zwin- gende Voraussetzung bei allen städtischen Anmietungen. Stand 30.06.2020 In 2019 wurden zwei Anmietungen zur Deckung des städtischen Büroflächenbedarfs getätigt. In den Objekten Bertha-von-Suttner-Platz 2 und Oppelner Str. 130 wurden Büroräume angemie- tet, die behindertengerecht zugänglich sind und über entsprechende WC-Anlagen verfügen. Des Weiteren wurde in 2019 ein Kindergarten in der Deutschherrenstr. 89 angemietet und einem freien Träger zur Verfügung gestellt. Auch dieser Kindergarten ist behindertengerecht zugänglich und verfügt über entsprechende WC-Anlagen. Städtisches Gebäudema- nagementSeite 45 von 77 „Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 - 44 102 In 2020 wurden Büroräume im Objekt Welschnonnenstr. 2 angemietet, die ebenfalls behinder- tengerecht zugänglich sind und über entsprechende WC-Anlagen verfügen. 103 Die Bundesstadt Bonn berück- sichtigt weiterhin die Barrierefrei- heit für öffentliche Gebäude und Grünanlagen (z.B. bei Neubau ober Umbau von Schulen, Sport- anlagen, Kultureinrichtungen, Ver- waltungsgebäuden und Kinder- gärten). Konkretisierung der erfor- derlichen Maßnahmen, die barrie- refreies Wohnen möglich machen. Stand 31.12.2018 Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn beteiligt sich an einem inklusiven Beirat zur Beratung des Umbaus und der Umgestaltung des LVR Landesmuseums. Behinderten- Gemeinschaft Bonn e.V. 104 Die Bundesstadt Bonn berück- sichtigt weiterhin die Barrierefrei- heit für öffentliche Gebäude und Grünanlagen (z.B. bei Neubau ober Umbau von Schulen, Sport- anlagen, Kultureinrichtungen, Verwaltungsgebäuden und Kin- dergärten). Erstellung eines sys- tematischen Empfehlungshandbu- ches als Muster für Planerin und Planer und Bauherrinnen und Bauherren (Bonner Modell ist kon- sensfähiger Kompromiss, der seit vielen Jahren in Zusammenarbeit mit der Behinderten-Gemeinschaft Bonn entwickelt wurde [Hoch- und Tiefbau]). Stand 30.06.2018 Es wurden Regellösungen zwischen den planenden Ämtern und der Behinderten-Gemeinschaft Bonn abgestimmt, nach denen verfahren wird. Das Abstimmungsverfahren ist etabliert. Behinderten- Gemeinschaft Bonn e.V.Seite 46 von 77 „Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 - 45 105 Die Bundesstadt Bonn berück- sichtigt weiterhin die Barrierefrei- heit für öffentliche Gebäude und Grünanlagen... Hier: e) Jede Veröffentlichung der Bundesstadt Bonn beschreibt Bar- rierefreiheit Stand 30.06.2017 (HE 105 Buchst. E) Umsetzung bereits abgeschlossen Meldung zum Abschluss siehe Teil B der Liste Dez OB 03 107 Die Bundesstadt Bonn berück- sichtigt weiterhin die Barrierefrei- heit für öffentliche Gebäude und Grünanlagen (z.B. bei Neubau ober Umbau von Schulen, Sport- anlagen, Kultureinrichtungen, Ver- waltungsgebäuden und Kinder- gärten). Erarbeitung eines Kata- logs für abstimmungsrelevante Baumaßnahmen. Stand 30.06.2018 Es wird nach abgestimmten Kriterien zu Baumaßnahmen gearbeitet und die Zusammenarbeit mit den Stadtplanern wurde optimiert. Behinderten- Gemeinschaft Bonn e.V. 108- 111 Handlungsempfehlungen zum Lebensbereich „Behinderung und besondere Aspekte“ 108 Anbieterinnen und Anbieter von Unterstützungsangeboten für Per- sonengruppen in verschiedenen besonderen Lebenssituationen (z. B. Frauen, Behinderung, Migration, Alter, Sucht, Obdach- losigkeit) vernetzen sich und tau- schen Informationen aus. Stand 30.06.2020 Die regelmäßig stattfindenden Forumssitzungen der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V., die auch für Nichtmitglieder offen sind, werden als Plattform genutzt um auf Unterstützungsangebote für Personengruppen in verschiedenen besonderen Lebenssituationen hinzuweisen. Das Spekt- rum reicht von Hospizarbeit, über Beratungstätigkeiten hin zu inklusiven kulturellen Angeboten. Ziel des Austauschs ist, die Bonner (Beratungs-)Landschaft sichtbar und die Akteure über die Forumssitzungen miteinander bekannt zu machen. Behinderten- Gemeinschaft Bonn e.V.Seite 47 von 77 „Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 - 46 109 Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen werden über mehrsprachige, kultursensible und betroffenenspezifische Beratungs- stellen informiert und zu deren Nutzung motiviert. Stand 30.06.2020 Insbesondere ist hierbei die Kooperation mit der Selbsthilfe Haus Migrapolis und den Bera- tungsangeboten in Haus VielinBusch hervorzuheben, auf die in der telefonischen Beratungsar- beit der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. verstärkt hingewiesen wird. Behinderten- Gemeinschaft Bonn e.V 110 Beratungsstellen suchen Be- troffene und deren Verbände aktiv auf. Stand 31.12.2018 Eine Zusammenarbeit und ein Austausch mit der EUTB (Ergänzende Unabhängige Teilhabebe- ratung) finden statt. Behinderten- Gemeinschaft Bonn e.V. 111 Die Bundesstadt Bonn wirkt darauf hin, dass alle Beratungsangebote bzw. -stellen für Menschen in be- sonderen Lebenssituationen (z. B. Frauenhäuser, Obdachlosen-, Se- nioren-, Sucht- bzw. Migrantinnen- und Migran- tenberatung) für Menschen mit Behinderung barrierefrei (erreich- bar) und in ihrer inhaltlichen Arbeit auch auf Menschen mit Behinde- rung ausgerichtet sind. Stand 31.12.2018 Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn unterstützt die Beurteilung der neugebauten und umge- bauten Gebäude mit Stellungnahmen zur baulichen Barrierefreiheit. Die Barrierefreiheit im Hin- blick auf sämtliche Bedarfe unterschiedlicher Zielgruppen zu erfassen, ist ein so umfangrei- ches Projekt, dass wir gerne unterstützen aber nicht alleine bewältigen können. Vor einigen Jahren hat sich die Behindertengemeinschaft mit diversen freiwilligen Mitgliedern an der Erhe- bung zum „Signet Barrierefrei“ des Landes NRW beteiligt und es wurden öffentliche Gebäude nach unterschiedlichen Kriterien der baulichen Barrierefreiheit und Erreichbarkeit beurteilt. Die- ses Projekt hat sich nur auf diese beiden Teilbereiche konzentriert und ist letztlich am Umfang der Erhebungen gescheitert. Wenn man eine zielgruppenübergreifende Barrierefreiheit erfas- sen möchte, bedarf es vieler Beteiligter, einer guten Struktur und zusätzlicher finanzieller Mit- tel, um das Projekt umzusetzen. Oder man geht es, so wie es jetzt geschieht, schrittweise und über unterschiedliche Bereiche an. Eine zentrale Bündelung der Ergebnisse wäre aus unserer Sicht auch erstrebenswert und die Behinderten-Gemeinschaft Bonn könnte die Ergebnisse auch veröffentlichen. In der Bonner Broschüre zur Barrierefreiheit werden Ende 2019 die Texte aktualisiert und auch hier besteht die Möglichkeit, neue Erkenntnisse zur Barrierefreiheit zu kommunizieren. Behinderten- Gemeinschaft Bonn e.V.Seite 48 von 77 „Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 - 47 Teil B Umsetzungsstand: ABGESCHLOSSEN Federführung Dez Amt 1 - 11 Handlungsempfehlungen der Lenkungsgruppe 9 Internetpräsenz Teilhabeplan mit Abfragemodulen schaffen und barrierefrei und einfach zugäng- lich machen. Stand 30.06.2017 Die Internetpräsenz „Teilhabeplan“ ist seit Jahren online und wird laufend fortgeschrieben. Sie ist unter der Kurz-URL https://www.bonn.de/service-bieten/barrierefrei/behindertenpolitischer-teilhabeplan.php leicht zugänglich. Abfragemodule sind nicht realisiert. Bisher wurde von der inhaltlich verantwort- lichen Stelle (Amt 50) kein Bedarf angemeldet. Umsetzung abgeschlossen Dez OB 13 10 Die Lenkungsgruppe besteht im Sinne einer Projektgruppe weiter und begleitet den Umsetzung- prozess sowie die Fortschreibung des "Behindertenpolitischen Teil- habeplans für die Bundesstadt Bonn". Der Rat der Bundesstadt Bonn benennt die Mitglieder der Lenkungsgruppe. Sie setzt sich gemäß des Ratsbeschlusses vom 24.09.2009 (Drucksachennum- mer: 0912157) zusammen. Die Lenkungsgruppe erhält eine Geschäftsordnung und wird in den Terminkalender der politischen Gremien aufgenommen. Die Ge- Stand 30.06.2016 Die Lenkungsgruppe wurde bereits in der vergangenen Legislaturperiode als "Projektbeirat Be- hindertenpolitischer Teilhabeplan" fortgeführt. Für die laufende Legislaturperiode hat der Rat am 11.12.2014 beschlossen, den Projektbeirat als Steuerungsgremium für die Umsetzung einzuset- zen. Das Gremium hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, tagt regelmäßig (quartalsweise) und ist in den Terminkalender der politischen Gremien aufgenommen. Zusätzlicher Hinweis Stand 30.06.2020 Im Jahr 2020 steht die Kommunalwahl an. Die Verwaltung hat die politischen Vertreterinnen und Vertreter im "Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan" darauf hingewiesen, dass bei der Konstituierung der politischen Gremien in der neuen Wahlperiode der Projektbeirat berück- sichtigt werden muss. Umsetzung abgeschlossen/ ggfls. Wiederaufnahme ab III. Quartal 2020 V 50Seite 49 von 77 „Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 - 48 10 schäftsführung der Lenkungs- gruppe obliegt der Behindertenko- ordination. 12-40 Handlungsempfehlungen zum Lebensbereich „Familie, Kinder und (Weiter-) Bildung“ 16 Es wird angeregt, das Verfahren zur Feststellung des sonderpäda- gogischen Förderbedarfs zu För- derkonferenzen weiter zu entwi- ckeln. Hierbei ist darauf zu achten, dass die rechtlichen Rahmenbe- dingungen dahingehend geändert werden, dass die sonderpädago- gischen Ressourcen innerhalb der Schule verankert sind. Stand 31.12.2016 Umsetzung abgeschlossen Zusätzlicher Hinweis Stand 31.12.2018 Mit dem Inkrafttreten des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes zum Schuljahr 2014/2015 ist ein förmliches Feststellungsverfahren nach der AO-SF in der Grundschule im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen gem. § 4 AO-SF (Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie Emotio- nale und soziale Entwicklung kurz LES) nicht mehr notwendig, um die Zahl der notwendigen Lehrerstellen für sonderpädagogische Fachkräfte zu ermitteln. Dies ist möglich, weil die sonder- pädagogische Unterstützung bei einer Schule mit Gemeinsamem Lernen – entsprechend der Handlungsempfehlung – zwischenzeitlich im System verankert wurde. Grundsätzlich kann bei den vermuteten Förderschwerpunkten LES eine sogenannte Förderkon- ferenz einberufen werden, um gemeinsam mit Eltern und Schule die erweiterte individuelle För- derung des Schülers festzulegen. Für Kinder mit Sinnesschädigungen sowie für Kinder mit geistigen oder körperlichen Behinde- rungen ist jedoch weiterhin ein förmliches AO-SF-Verfahren erforderlich, um die benötigten Res- sourcen bereitstellen zu können. Ebenfalls ist ein AO-SF-Verfahren einzuleiten, wenn die Eltern die Beschulung auf einer Förderschule wünschen. Zu beachten ist, dass eine Förderkonferenz ein förmliches AO-SF-Verfahren nicht ersetzen kann. Es stellt nur ein adäquates Mittel zur Ermittlung des Unterstützungsbedarfs dar, wenn kein AO-SF-Verfahren erforderlich oder gewollt ist. Ob und wie häufig bei vermuteten Förderschwerpunkten im Bereich LES eine Förderkonferenz anstelle eines AO-SF-Verfahrens eingeleitet wird, obliegt der Schulaufsicht. Eine Statistik über die gestellten AO-SF-Verfahren wird im Schulamt der Stadt Bonn geführt. Eine Statistik über die Anzahl der Förderkonferenzen liegt nicht vor. Ebenfalls wurde eine Eva- luation über die Wirksamkeit von Förderkonferenzen bisher nicht vorgenommen. V 40Seite 50 von 77 „Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 - 49 16 Dies ist der Tatsache geschuldet, dass das Schulamt der Stadt Bonn in das Verfahren der För- derkonferenzen in der Regel nicht involviert ist, sondern die Verfahren an den Schulen direkt durchgeführt werden. 17 An die Schulleitungen in Bonn wird appelliert, in einem gemeinsamen Verfahren jedem Kind, das sich bereits im gemeinsamen Unter- richt befindet, bis zum Ende seiner Schullaufbahn eine Teilnahme am gemeinsamen Unterricht zu er- möglichen. Stand 31.12.2016 Umsetzung abgeschlossen Zusätzliche Hinweise Stand 31.12.2018 Seitens des Schulamtes werden die Schulen des Gemeinsamen Lernens unterstützt, Kinder im Gemeinsamen Lernen zu behalten. Es werden sowohl sächliche Hilfsmittel bereitgestellt als auch umfangreiche Umbauten in Bezug auf die Akustik etc. vorgenommen. Die Ausstattung mit den erforderlichen personellen Ressourcen erfolgt durch die untere Schulaufsicht. Sofern es sich um den Förderbedarf Sehen oder Hören und Kommunikation handelt, werden von den Förder- schulen des Landschaftsverbandes Rheinland die erforderlichen Lehrerressourcen bereitge- stellt, unabhängig davon, ob es sich um eine GL-Schule handelt oder eine Einzelintegration er- folgen soll. Die personelle Ausstattung wird flankiert durch die genannten sächlichen Hilfsmittel und Umbauten in enger Absprache mit der Schulaufsicht. Ob und wann ein Wechsel von einer Schule des Gemeinsamen Lernens auf eine Förderschule erfolgt, ist dem Schulamt häufig nicht bekannt. In der Regel sind an der Entscheidung aus- schließlich die Schüler*innen, die Eltern und die abgebende bzw. die aufnehmende Schule be- teiligt. Gründe für einen Schulwechsel liegen möglicherweise im persönlichen und sozialen Umfeld des Schülers (Peergroup etc.). Ein Wechsel aufgrund fehlender sächlicher Voraussetzungen ist der Verwaltung nicht bekannt. In einem Fall kam es trotz Umbauarbeiten in einem 5-stelligen EUR- Bereich später zu einem Wechsel auf eine Förderschule. Sofern dem Schulamt Probleme in Einzelfällen bekannt werden, können den Schulen von hier folgende Unterstützungen angeboten werden: • Begleitung und Unterstützung durch die Schulpsychologie Bonn • Beratung durch die Inklusionsfachberatung bei der Schulaufsicht • Angebot von spezifischen Fortbildungen in einer Schule V 40Seite 51 von 77 „Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 - 50 18 Die Eltern werden zum Unterstüt- zungs- bzw. Förderbedarf ihres Kindes beraten. Über die unter- schiedlichen Förderorte erhalten die Eltern neutrale Informationen. Der Förderort (z.B. Förderschule, gemeinsamer Unterricht) kann frei gewählt werden. Stand 31.12.2016 Umsetzung abgeschlossen Zusätzliche Hinweise Stand 31.12.2018 Die Stadt Bonn verfügt über unterschiedliche Beratungsstellen. Für Eltern von Kindern mit einer Behinderung sind dies insbesondere: 1. Inklusionsbüro für die Beratung von Kindern im schulpflichtigen Alten 2. Inklusionsberatung für den vorschulischen Bereich 3. Beratungsstelle im Gesundheitsamt 4. Zentrale Anlaufstelle für Integrationsassistenz 5. Familienbüro 6. Schulpsychologie Bonn 7. Autismus Fachberatung Die Beratungsstellen sind eng miteinander vernetzt und in einem regelmäßigen Austausch. Für Eltern von Kindern mit einem Unterstützungsbedarf, die an eine weiterführende Schule wechseln, findet über das ständige
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de