← Vorlagen

202112 · Mitteilungsvorlage

Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn; Umsetzungsstand zum Stichtag 30.06.2020

Nummer
202112
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
05.02.2021
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 11.03.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Kulturausschusses 15.04.2021 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 22.04.2021 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Sportausschusses 22.04.2021 Kenntnisnahme
  5. Sitzung des Schulausschusses 16.03.2021 Kenntnisnahme
  6. Sitzung des Integrationsrates 05.05.2021 Kenntnisnahme
  7. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 04.05.2021 Kenntnisnahme
  8. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 16.03.2021 Kenntnisnahme
  9. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 04.02.2021 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 1,8 MB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (100.000 Zeichen)
Mitteilungsvorlage
öffentlich
202112
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die
Bundesstadt Bonn; Umsetzungsstand zum Stichtag
30.06.2020
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit
und Wohnen
Kenntnisnahme
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Kenntnisnahme
Kulturausschuss Kenntnisnahme
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung Kenntnisnahme
Betriebsausschuss SGB Kenntnisnahme
Sportausschuss Kenntnisnahme
Schulausschuss Kenntnisnahme
Integrationsrat Kenntnisnahme
Rat 04.02.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Verwaltung berichtet über die Umsetzung des „Behindertenpolitischen
Teilhabeplans für die Bundesstadt Bonn“ zum Stichtag 30.06.2020.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist der jeweils letzte gemeldete Stand zur
jeweiligen Handlungsempfehlung dargestellt und nicht die gesamte Historie.
Abweichend hiervon ist ein früherer Stand nachrichtlich zusätzlich aufgeführt,
wenn dies zur Nachvollziehbarkeit aktueller Meldungen hilfreich ist oder wenn
auf einen früheren Stand Bezug genommen wird.
Der Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan hat in verschiedenen
Sitzungen zu einzelnen Handlungsempfehlungen um weitergehende
Informationen zum Umsetzungsstand gebeten. Die weitergehenden
Informationen sind als ergänzende Hinweise bei zuvor bereits
abgeschlossenen Handlungsempfehlungen entsprechend gekennzeichnet.
Eine Übersicht über die Handlungsempfehlungen mit dem zuletzt gemeldeten
Umsetzungsstand wird in der Anlage vorgelegt (Teil A). Im zweiten Teil der
Übersicht (Teil B) sind alle bereits zuvor als „umgesetzt“ gemeldeten
Handlungsempfehlungen gelistet.Seite 1 von 77

Seite 2
Von den 111 Handlungsempfehlungen, die insgesamt umzusetzen sind,
• sind 41 bereits abgeschlossen,
• befinden sich 68 weiterhin in der Umsetzung.
Bei den restlichen 2 Handlungsempfehlungen
• wurde mit der Konzeptionserstellung begonnen,
• traten im Zuge der Konzeptionserstellung Probleme auf (z. B. fehlende
personelle oder finanzielle Ressourcen, rechtliche Grenzen),
• wurde ein Zeitpunkt benannt, an dem mit der Konzeptionserstellung
begonnen wird,
• ist der Abstimmungsprozess noch nicht abgeschlossen oder
• liegt für die Umsetzung keine Zuständigkeit der Bundesstadt Bonn vor
(z.B. gesetzliche Normierung).
Der Projektbeirat „Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt
Bonn“, dem die Begleitung der Umsetzung, Evaluation und Weiterentwicklung
des „Behindertenpolitischen Teilhabeplans für die Bundesstadt Bonn“ obliegt,
wird über den Umsetzungsstand zum Stichtag 30.06.2020 informiert.1
Anlage/n
1 Umsetzungsstand Behindertenpol. Teilhabeplan Stand 30.06.2020
(öffentlich)
1 Vorbehaltlich der Konstituierung nach Erstellung dieser VorlageSeite 2 von 77

„Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 -
1
Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn
Übersicht über Handlungsempfehlungen, deren Umsetzung abgeschlossen ist oder mit deren Umsetzung bereits begonnen wurde
oder mit deren Konzepterstellung begonnen wurde oder bei denen der Zeitpunkt der Konzeptionserstellung bereits benannt wurde
(letzter Stichtag 30.06.2020/ Stichtag für Eingang bei der Geschäftsstelle: 05.08.2020)
Erläuterungen: In dieser Tabelle ist aus Gründen der Übersichtlichkeit der jeweils letzte gemeldete Stand zur jeweiligen Handlungsempfeh-
lung dargestellt. Abweichend hiervon ist ein früherer Stand nachrichtlich zusätzlich mit aufgeführt, wenn dies zur Nachvollziehbarkeit aktuel-
ler Meldungen hilfreich ist/ wenn auf einen früheren Stand Bezug genommen wird.
Ab 2018 ist die Tabelle in zwei Teile gegliedert. Teil A enthält die aktuellen Meldungen zu noch nicht abgeschlossene Handlungsempfehlun-
gen sowie die erstmalig als „abgeschlossen“ gekennzeichneten Handlungsempfehlungen. In Teil B sind die bereits bis zum letzten Stichtag
abgeschlossenen Handlungsempfehlungen mit dem letzten Umsetzungsstand aufgeführt.
Teil A
Nr. Handlungsempfehlung Umsetzungsstand Federführung
Dez. Amt
1-11 Handlungsempfehlungen der Lenkungsgruppe
1 Transfer von Informationen über
Menschen mit Behinderung (und
sonstigen Belangen) durch be-
troffene Personen (u. a. Peer-
Counseling oder Selbsterfahrung).
Stand 30.06.2020
Menschen mit Behinderung und sonstigen Belangen sind Teil der ehrenamtlichen
Beratungsstruktur der Behinderten-Gemeinschaft Bonn. Ob im Bereich der sogenannten
Koordinationsaufgaben der BG Bonn, in Arbeitskreisen oder Projekten werden sie als Experten
in eigener Sache beratend aktiv.
Behinderten-
Gemeinschaft
Bonn e.V.
2 Öffentlichkeitsarbeit und Informati-
onsveranstaltungen für Bürgerin-
nen und Bürger, Verwaltung und
sonstige gesellschaftliche Akteure
Stand 30.06.2020
Am 08.05.2019 hat der Aktionstag zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Men-
schen mit Behinderung auf dem Münsterplatz in Bonn stattgefunden. Das tänzerische und
sportliche Bühnen- und Aktionsprogramm wurde um die interaktive Darstellung barrierefreier
Kommunikationsmöglichkeiten ergänzt. Z.B. wurde die Brailleschrift für blinde und sehbeein-
Behinderten-
Gemeinschaft
Bonn e.V.Seite 3 von 77

„Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 -
2
2 zum Abbau von Hemmschwellen
zur Verwirklichung der Inklusion.
trächtigte Menschen erklärt und veranschaulicht, ebenso wie ein interaktiver Gebärden-Crash-
kurs und das Thema Leichte Sprache. Experten in eigener Sache sind fester Bestandteil des
Bühnenprogramms. Bürger und Bürgerinnen mit und ohne Beeinträchtigung und sonstigen Be-
langen sind traditionsgemäß zu einem gemeinsamen Tanzkurs auf dem Münsterplatz aufgefor-
dert, bei dem es um den Abbau von Hemmschwellen geht. Diese Aktion wird bereits im vierten
Jahr in Kooperation mit einer Bonner Tanzschule (Tanzhaus Bonn) umgesetzt.
Das Netzwerk der Behinderten-Gemeinschaft Bonn soll um weitere gesellschaftliche Akteure
erweitert werden. Das Bonner Netzwerk rheintalk, bestehend aus Vertretern und Vertreterinnen
aus Behörden, Ministerien, Unternehmen bietet zum einen Chancen für beide Seiten beim Wis-
sensaustausch (konkret: Konzept Digitalisierung Projekt “Ein Platz für Alle”) an und schafft neue
Möglichkeiten für inklusive Projekte (z.B. Kooperationen mit den Volunteerdays Bonner Firmen).
3 Aufklärung darüber, dass UN-Be-
hindertenrechtskonvention bin-
dendes Recht ist. (Bewusstseins-
veränderung)
Stand 30.06.2020
Die BG Bonn plante im Mai 2020 eine Beteiligung an den Bonner SDG-Tagen, um das Thema
Teilhabe und Inklusion in Verbindung mit Nachhaltigkeitsthemen zu bringen. Eine Verschiebung
der SDG-Tage ist voraussichtlich auf den Herbst 2020 vorgesehen. Die geplanten Aktivitäten
werden mit dem Amt für Soziales und Wohnen (Abteilung Besondere Betreuungsaufgaben, Ge-
schäftsstelle Behindertenpolitischer Teilhabeplan) gemeinsam umgesetzt.
Behinderten-
Gemeinschaft
Bonn e.V.
4 Die Bundesstadt Bonn setzt sich
dafür ein, dass die Ausbildungs-
pläne für die städtischen Mitarbei-
terinnen und Mitarbeiter um die
UN-Behindertenrechtskonvention
erweitert werden. Sie erweitert die
Fortbildungspläne entsprechend.
Sie verpflichtet ihr Personal, be-
ginnend mit den Führungskräften,
zur Teilnahme an Fortbildungen,
Stand 30.06.2020
Um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft in der Bun-
desstadt Bonn zu verbessern, wurden in den vergangenen Jahren und werden auch zukünftig
Fortbildungen ganzjährig angeboten, die die unterschiedlichen Aspekte von Diversity aufgrei-
fen, um u. a. die Sozialkompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung
Bonn zu stärken.
I 10Seite 4 von 77

„Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 -
3
4 die an das Schweizer Konzept
"Seitenwechsel" angelehnt sind.
5 Die Umsetzung der Handlungs-
empfehlungen im Stadtteil, im So-
zialraum mit allen Bürgerinnen
und Bürgern diskutieren (vor Ort
alle einbeziehen und Synergien
nutzen).
Stand 30.06.2020
Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. beteiligt sich aktiv am Stadtteilarbeitskreis AK Vielfalt
Tannenbusch. Ebenso am Begegnungsfest Tannenbusch, einer jährlich stattfindenden Veran-
staltung im Stadtteil.
Die Kooperation der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. mit dem benachbarten Zentrum Haus
VielinBusch läuft auf unterschiedlichen Ebenen. Zum Beispiel im Bereich der Vorstellung von
jeweils eigenen Projekten, der Vermittlung von Netzwerkpartnern und der gegenseitigen Unter-
stützung bei Beratungsfragen. Im Bereich der Arbeit mit Migrantinnen und Migranten wurden
konkret Synergien zum Haus Migrapolis und der Selbsthilfe hergestellt.
Behinderten-
Gemeinschaft
Bonn e.V.
6 Erforderliche personelle und finan-
zielle Stärkung der Behinderten-
Gemeinschaft Bonn e. V. in ihrer
Funktion als Behindertenbeauf-
tragte der Bundesstadt Bonn.
Stand 30.06.2020
Mit der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. ist ein bis zum 31.12.2019 befristeter Öffentlich-
Rechtlicher Vertrag abgeschlossen worden. Er gilt derzeit fort. Die Rolle der Behinderten-Ge-
meinschaft soll wieder gestärkt werden. Verhandlungen über eine geänderte Leistungsbeschrei-
bung laufen.
V 50
7 Mitwirkungsrechte für die Behin-
dertengemeinschaft Bonn als Be-
hindertenbeauftragte im Rat und
allen städtischen Ausschüssen
und Gremien.
Stand 30.06.2020
Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. wirkt derzeit im Ausschuss für Soziales, Migration,
Gesundheit und Wohnen, sowie im Bau- und Vergabeausschuss mit. Außerdem ist sie in folgen-
den Gremien vertreten: Kommunale Gesundheitskonferenz, Kommunale Konferenz Alter und
Pflege, Projektbeirat "Behindertenpolitischer Teilhabeplan". Die Möglichkeit zur Wahrnehmung
weiterer Mitwirkungsrechte wird im Rahmen der Verhandlungen über die neue Leistungsbe-
schreibung erörtert. Ein entsprechender Ratsbeschluss wird nach Abschluss der Verhandlungen
vorbereitet.
V 50Seite 5 von 77

„Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 -
4
8 Es wird eine trägerunabhängige
zentrale Beratungs- und Anlauf-
stelle mit Lotsenfunktion bei der
Behinderten-Gemeinschaft Bonn
e. V. eingerichtet. Zu diesem
Zweck wird eine Leistungsverein-
barung zwischen der Behinderten-
Gemeinschaft Bonn e.V., ggf. in
Kooperation mit anderen Bera-
tungsträgern und der Bundesstadt
Bonn - Amt für Soziales und Woh-
nen - abgeschlossen. Die Bera-
tung soll vorrangig von Betroffe-
nen erfolgen.
Stand 30.06.2020
Durch den Umzug der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. Ende 2019 in neue Räumlichkei-
ten ist die bisherige räumliche Nähe zu der EUTB (Ergänzende Unabhängige Teilhabebera-
tung) nicht mehr gegeben. Eine Kooperation mit allen Bonner EUTB-Stellen ist weiterhin über
die Beratungsarbeit gegeben.
Das Amt für Soziales und Wohnen befindet sich seit 2019 in Gesprächen, im Rahmen der Fort-
schreibung des Behindertenpolitischen Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn eine Prüfgruppe
in der Behinderten-Gemeinschaft Bonn zu installieren, die u.a. die Aufgabe hat, zu umfassenden
gesellschaftlichen Themen zur Verfügung zu stehen (z.B. Prüfung der Umsetzung der Hand-
lungsempfehlungen, prüfen der Barrierefreiheit bezogen auf Örtlichkeiten, Kommunikation und
Digitalisierung.)
Behinderten-
Gemeinschaft
Bonn e.V.
9 Internetpräsenz Teilhabeplan mit
Abfragemodulen...
Stand 30.06.2017 Umsetzung bereits abgeschlossen
Meldung zum Abschluss siehe Teil B der Liste
Dez OB 13
10 Die Lenkungsgruppe besteht im
Sinne einer Projektgruppe wei-
ter...
Stand 30.06.2016 Umsetzung bereits abgeschlossen
Meldung zum Abschluss siehe Teil B der Liste
V 50
11 Überprüfung aller Satzungen,
Richtlinien und Dienstanweisun-
gen auf ihre Vereinbarkeit mit der
UN-Behindertenrechtskonvention
Stand 30.06.2020
26 Organisationseinheiten haben die Vereinbarkeit mit der UN-BRK festgestellt. 3 Normen wer-
den geändert. Die anderen Organisationseinheiten haben die Überprüfung noch nicht abge-
schlossen. Gesamtstädtisch stehen aktuell noch 14 Abschlussmeldungen zur Überprüfung aus.
Dezernate OB,
I, II, III, IV, V,
(Amt 50-3)Seite 6 von 77

„Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 -
5
12-40 Handlungsempfehlungen zum Lebensbereich „Familie, Kinder und (Weiter-) Bildung“
12 Zusätzliche Hilfen zur Wahrneh-
mung von Weiterbildungsangebo-
ten werden - auch bei nicht-berufs-
bezogenen Angeboten - unbüro-
kratisch bereitgestellt. Hierfür wird
eine Koordinierungsstelle bei der
Behinderten-Gemeinschaft Bonn
e.V. eingerichtet.
Stand 30.06.2020
Siehe auch Handlungsempfehlung 6. Im Rahmen der neuen Leistungsbeschreibung beim Ab-
schluss öffentlich-rechtlichen Vertrages ist die Wahrnehmung dieser Aufgabe durch die Behin-
derten-Gemeinschaft zu berücksichtigen.
V 50
13 Neben inklusiven werden bei Be-
darf und Nachfrage auch spezielle
zielgruppenspezifische Angebote
für Menschen mit unterschiedli-
chen Behinderungsarten und Per-
sonen in ihrem Umfeld (z. B. An-
gehörige, Assistenten, Dozenten,
Begleiter, Betreuer) durchgeführt.
Hierbei erfolgt eine
Abstimmung mit den Behinderten-
organisationen sowie mit anderen
Trägern der Erwachsenenbildung.
Stand 30.06.2020
Die Angebote des kommunalen Weiterbildungszentrums, der Volkshochschule (VHS), stehen
allen Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr offen. (Einschränkungen gelten nur für Ver-
anstaltungen, die an bestimmte Teilnahmevoraussetzungen oder Vorkenntnisse gebunden
sind.) Die Veranstaltungen führen Jung und Alt, Menschen aller Kulturkreise, verschiedener Her-
kunft und unterschiedlicher Lebenssituationen unabhängig vom Sozialstatus und Bildungsgang
zusammen. Die Unterschiedlichkeit und Vielfältigkeit der Teilnehmenden ist eine Res-
source, von der alle Lernenden profitieren.
Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen daran setzt zum einen die ge-
nerell barrierefreie Zugänglichkeit dieser Angebote und zum anderen bei Bedarf auch die
Bereitstellung zusätzlicher Hilfen voraus. Zu letzterem gehört z.B., wenn erforderlich, die Er-
möglichung der Teilnahme einer Begleit-/Assistenzperson.
Diese wird von der VHS grundsätzlich unbürokratisch und unentgeltlich gewährleistet. Wird der
Einsatz zusätzlicher Fachassistenz (z.B. Gebärdensprach-Dolmetschenden) angefragt, be-
müht sich die VHS um entsprechende Finanzierungsmöglichkeiten.
Mit dem Umzug der Hauptgeschäftsstelle der VHS aus der Wilhelmstraße ins Haus der Bildung
im Jahre 2015 wurde die Zugänglichkeit von VHS-Kursen für körperlich behinderte und bewe-
gungseingeschränkte Menschen erheblich verbessert. Auch die neuen VHS-Räume in Bad
Godesberg sind für diese Personen gut erreichbar. Defizite in der Zugänglichkeit bestehen nach
wie vor am VHS-Standort in Duisdorf.
IV 41-8Seite 7 von 77

„Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 -
6
13
Veranstaltungen der VHS finden in allen Stadtbezirken statt. Hierbei ist die VHS auf Kooperati-
onspartner und die Überlassung bzw. Anmietung von externen Räumlichkeiten angewiesen. Bei
der Auswahl externer Räumlichkeiten ist die Barrierefreiheit ein wichtiges Kriterium.
Um das Bewusstsein für die die Bedeutung des Themas Inklusion und die Rechte von Menschen
mit Behinderungen zu stärken, führt die VHS regelmäßig einschlägige Bildungs- und Diskussi-
onsveranstaltungen dazu durch. Veranstaltungsthemen der letzten Jahre waren u.a. „Leichte
Sprache“, „Behinderung und Sexualität“ sowie „Was ist Blindheit?“.
Im Januar 2020 wurde ein Seminar „Blindenschrift für Sehende“ angeboten.
Entsprechend der Handlungsempfehlung 13 des Behindertenpolitischen Teilhabeplans werden
bei Bedarf und Nachfrage neben inklusiven auch spezielle zielgruppenspezifische Angebote für
Menschen mit unterschiedlichen Behinderungsarten durchgeführt. Beispiele hierfür waren ein
Kommunikationstraining für Mitglieder von Selbsthilfegruppen (in Kooperation mit der Selbsthil-
fekontaktstelle und der Freiwilligenagentur), eine Einführung zum SEPA-Verfahren für den Blin-
den- und Sehbehindertenverein, ein Seminar zur Willkommenskultur in Selbsthilfegruppen so-
wie in Zusammenarbeit mit dem Bonner Gehörlosen-Verein “Einigkeit“ e.V. 1931 bisher schon 4
Computerkurse für Gehörlose in Gebärdensprache.
Im November 2019 war die VHS Mitveranstalterin der Präsentation und Diskussion von Ergeb-
nissen des Projektes“ BeWEGt-Beratung von Familien mit Kindern mit Beeinträchtigung, in Zu-
sammenarbeit mit dem Schulamt – Inklusionsbüro -, der Behindertenbeauftragen, der Lebens-
hilfe und anderen.
Entsprechend der Handlungsempfehlung 14 des Behindertenpolitischen Teilhabeplans wäre es
zur Herstellung einer besseren Übersichtlichkeit sowohl für die Betroffenen als auch für die Bil-
dungsträger untereinander wünschenswert, wenn derartige zielgruppenspeziellen Angebote
und Kompetenzen auf einer kontinuierlich zu aktualisierenden gemeinsamen Internetseite ver-
öffentlicht würden. Die VHS und die Behindertengemeinschaft haben sich bereits 2014 verstän-
digt, dass die Behindertengemeinschaft die Federführung bei der Umsetzung dieser Handlungs-
empfehlung übernimmt. Die VHS hat angeboten, sie dabei zu unterstützen.Seite 8 von 77

„Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 -
7
14 Zur Herstellung einer besseren
Übersichtlichkeit sowohl für die
Interessenten als auch für die Bil-
dungsträger untereinander wer-
den diese zielgruppenspeziellen
und sozialraumorientierten Ange-
bote und Kompetenzen zusätzlich
auf einer kontinuierlich zu
aktualisierenden Internetseite der
Behinderten-Gemeinschaft Bonn
e. V. veröffentlicht. Die Anbieter
sind für die Aktualität der Ange-
bote verantwortlich.
Stand 30.06.2020
Die barrierefreie Webseite der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. wurde nach mehrfacher
Überarbeitung finalisiert und ist aktiviert.
Behinderten-
Gemeinschaft
Bonn e.V.
15 Bedarfsplanungen sollen inklusiv
erfolgen.
Stand 31.12.2018
Für die Kindergarten- und Freizeitstätten-Bedarfsplanung war die Handlungsempfehlung
bereits zum 30.06.2016 abgeschlossen.
Kindertageseinrichtungen und offene Angebote für Kinder und Jugendliche stehen grund-
sätzlich jedem offen. Kinder/ Jugendliche mit und ohne Förderbedarf können die Einrichtungen
nutzen.
Im Erziehungshilfebereich, der unter anderem mit dem Personenkreis der seelisch behinder-
ten Kinder- und Jugendlichen betraut ist, erfolgen die Planungen zunehmend inklusiv. In Bonn
ist beispielhaft das Angebot der evangelischen Jugendhilfe Godesheim zu nennen: "Begleitetes
Familienwohnen - Inklusive Entwicklung und Befähigung von Kindern und Eltern mit und ohne
Behinderung". Bisher wurden seelisch behinderte Minderjährige überwiegend in spezialisierten
Einrichtungen betreut. In welchem Umfang künftig alle Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung
inklusiv gestaltet werden können, ist sukzessive mit den Trägern der Einrichtungen zu überprü-
fen. Gemeinsam mit der evangelischen Jugendhilfe Godesheim und anderen Partnern der Inob-
hutnahme gibt es derzeit Überlegungen, für eine bedarfs- und behindertengerechte Unterbrin-
gung im Rahmen der Inobhutnahme zu sorgen.
V 51Seite 9 von 77

„Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 -
8
15
Darüber hinaus wird inzwischen bei allen neuen Angeboten eingefordert und systematisch ge-
prüft, dass die von den freien Trägern zu erstellenden schriftlichen Leistungsbeschreibungen
konkrete Aussagen zu behinderungsspezifischen Anforderungen enthalten (z. B. in Bezug auf
speziell vorzuhaltendes Personal (Qualifikation) und spezifische inhaltliche Leistungen).
16 Es wird angeregt, das Verfahren
zur Feststellung des sonderpäda-
gogischen Förderbedarfs zu För-
derkonferenzen...
Stand 31.12.2016 Umsetzung bereits abgeschlossen
Meldung zum Abschluss und zusätzliche Hinweise siehe Teil B der Liste
V 40
17 An die Schulleitungen in Bonn wird
appelliert, ......eine Teilnahme am
gemeinsamen Unterricht.....
Stand 31.12.2016 Umsetzung bereits abgeschlossen
Meldung zum Abschluss und zusätzliche Hinweise siehe Teil B der Liste
V 40
18 Die Eltern werden zum Unterstüt-
zungs- bzw. Förderbedarf ihres
Kindes beraten. Über die unter-
schiedlichen Förderorte .......
Stand 31.12.2016 Umsetzung bereits abgeschlossen
Meldung zum Abschluss und zusätzliche Hinweise siehe Teil B der Liste
V 40
19 Die Bundesstadt Bonn wirkt darauf
hin, alle Mittel, die für die schuli-
sche Bildung von Kindern mit Be-
hinderung......
Stand 31.12.2016 Umsetzung bereits abgeschlossen
Meldung zum Abschluss und zusätzliche Hinweise siehe Teil B der Liste
V 40Seite 10 von 77

„Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 -
9
20 In jedem Stadtbezirk wird mindes-
tens eine Schule jedes Schultyps
im Primär- sowie Sekundarbereich
I und II in die Lage versetzt, ge-
meinsamen Unterricht....
Stand 31.12.2016 Umsetzung bereits abgeschlossen
Meldung zum Abschluss und zusätzliche Hinweise siehe Teil B der Liste
V 40
21 In jedem Stadtbezirk wird mindes-
tens eine Schule jedes Schultyps
im Primär- sowie Sekundarbereich
I und II in die Lage versetzt, ge-
meinsamen Unterricht anzubieten.
Das beinhaltet Barrierefreiheit im
umfassenden Sinne in den Berei-
chen Didaktik, Methodik, räumli-
che und sächliche
Ausstattung sowie das nicht-leh-
rende Personal, insbesondere
verlässliche Schulzeiten und
Ganztagesangebote.
Stand 31.12.2017
Es gibt in jedem Stadtbezirk schulische Angebote für Gemeinsames Lernen. Bereits im Hand-
buch Inklusive Bildung Bonn ist verankert, dass Inklusion und Ganztag sich unmittelbar bedin-
gen. Verlässliche Schulzeiten und Ganztagsangebote sind im Primarbereich flächendeckend ge-
geben. Ein weiterer Ausbau der Plätze in Offenen Ganztagsschulen kann nur im Rahmen
des bestehenden Raumangebotes und unter Berücksichtigung der finanziellen Lage der Stadt
Bonn erfolgen. Im Sekundarbereich I werden die Betreuungszeiten sukzessive ausgebaut.
Der HE wird somit bei den weiteren Maßnahmen im Inklusionsprozess Rechnung getragen.
Die abschließende Erfüllung des Auftrags ist jedoch ein auf Jahre ausgerichteter Prozess der
Schulentwicklungsplanung, der in erheblichem Maße von Landesvorgaben abhängig ist.
Stand 30.06.2018
Ausbau Ganztag:
Seit der letzten Berichterstattung zum 31.12.2017 sind keine weiteren Ganztagsstandorte hinzu-
gekommen.
Stand 31.12.2018 und 30.06.2020
Es gibt eine verwaltungsinterne Übersicht des städtischen Gebäudemanagements über die Aus-
stattung und Barrierefreiheit eines jeden Schulstandortes. Diese Liste wird stetig fortgeschrie-
ben. Auf Basis dieser Liste werden Eltern, die einen geeigneten Schulstandort für ihr Kind suchen
und besondere Bedarfe haben, im Inklusionsbüro über die einzelnen Schulstandorte informiert
und ausführlich beraten. Sofern im Einzelfall besondere Vorkehrungen getroffen werden müs-
sen, können die Möglichkeiten direkt erörtert werden.
Die vorhandene Liste stellt lediglich eine grobe Übersicht dar, z.B. über ein Behinderten-WC,
akustikgerechte Räume etc. Die Möglichkeiten, die individuell für das Kind eingerichtet werden
V 40Seite 11 von 77

„Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 -
10
21 können, können den Eltern nur im persönlichen Gespräch dargestellt werden. Die Liste allein ist
nicht geeignet, Eltern interessengerecht über die Fördermöglichkeiten an dem Standort zu infor-
mieren.
Außerdem ist insbesondere an den weiterführenden Schulen die Wohnortnähe ein Aufnahme-
kriterium. An der nächstgelegenen Schule besteht ein Vorrangsrecht für die jeweilige Schüle-
rin/den jeweiligen Schüler, so dass dieser Schulstandort vorrangig zu wählen ist (§ 1 Abs. 4 der
Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I). Der Schulstandort kann daher nicht völlig
frei gewählt werden, um allen Kindern mit Unterstützungsbedarf möglichst wohnortnah eine
Schule anbieten zu können.
Diese wohnortnahe Schule wird soweit möglich individuell an die Bedarfe der Schüler*innen an-
gepasst.
Hinsichtlich der Fragen nach den Möglichkeiten der zieldifferenten Förderung und der Förderung
von schwerst-mehrfachbehinderten Kindern ist Folgendes festzuhalten:
Derzeit können in Bonn an Schulen jeder Schulform Kinder mit dem Unterstützungsbedarf Geis-
tige Entwicklung oder Lernen zieldifferent gefördert werden. Für schwerst-mehrfach-behinderte
Schüler*innen wurde ein Gesamtschulstandort umfassend ausgestattet. Es wurde ein Pflege-
raum mit einer Pflegeliege und einem Deckenlifter ausgestattet. Darüber hinaus ist der Schul-
komplex barrierefrei.
22 In jedem Stadtbezirk wird mindes-
tens eine Schule jedes Schultyps
im Primär- sowie Sekundarbereich
I und II in die Lage versetzt, ge-
meinsamen Unterricht.... insbe-
sondere Einsatz von Schulbeglei-
terinnen und Schulbegleitern.
Stand 30.06.2017 Umsetzung bereits abgeschlossen
Meldung zum Abschluss und zusätzliche Hinweise siehe Teil B der Liste
V 40
23 In jedem Stadtbezirk wird mindes-
tens eine Schule jedes Schultyps
im Primär- sowie Sekundarbereich
I und II in die Lage versetzt, ge-
meinsamen Unterricht anzubieten.
Stand 31.12.2017
Für das Schuljahr 2018/19 können die erforderlichen Hilfsmittel erst nach Abschluss des Auf-
nahmeverfahrens an den Bonner Schulen im März 2018 beantragt werden.
V 40Seite 12 von 77

„Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 -
11
23 Das beinhaltet Barrierefreiheit im
umfassenden Sinne in den Berei-
chen Didaktik, Methodik, räumli-
che und sächliche Ausstattung so-
wie das nicht-lehrende
Personal, insbesondere Bereit-
stellung aller notwendigen Hilfs-
mittel.
Die notwendigen Hilfsmittel werden zu gegebener Zeit unter Ausschöpfung der Inklusionspau-
schale des Landschaftsverbandes Rheinland beschafft und rechtzeitig zu Beginn des Schuljah-
res 2018/19 den Schulen zur Verfügung gestellt.
Stand 30.06.2018
Es wurden für sieben Schulstandorte Hilfsmittel beschafft bzw. Umbauten vorgenommen. Hier-
bei handelte es sich insbesondere um Pflegeliegen, Schränke für Pflegeutensilien, Soundfield-
Anlagen, Spezialstühle und -tische und sowie um die akustikgerechte Ertüchtigung eines Klas-
senraums.
Stand 31.12.2018
Derzeit werden die von den Schulen beantragten Hilfsmittel bearbeitet. Die Zuschüsse des Land-
schaftsverbandes Rheinland können bis zum 31.05.2019 beantragt werden. Vorbereitende Orts-
begehungen, insbesondere in Bezug auf die akustikgerechte Ertüchtigung, den Ausbau von Pfle-
geräumen etc. haben bereits stattgefunden.
Stand 30.06.2020
Die von den Schulen beantragten Hilfsmittel wurden bearbeitet und die entsprechenden Zu-
schüsse des Landschaftsverbandes Rheinland fristgerecht bis zum 31.05.2020 beantragt.
24 Die Bundesstadt Bonn ist aufge-
fordert, auf die Umsetzung ...... ge-
meinsamer Unterricht in der Se-
kundarstufe I/II in allen Schulfor-
men.
Stand 31.12.2016 Umsetzung bereits abgeschlossen
Meldung zum Abschluss und zusätzliche Hinweise siehe Teil B der Liste
V 40
25 Die Bundesstadt Bonn ist aufge-
fordert, auf die Umsetzung....
durchgängige Doppelbesetzung
im Unterricht (Lehrerteam) in allen
Klassen.
Stand 31.12.2016 Umsetzung bereits abgeschlossen
Meldung zum Abschluss und zusätzliche Hinweise siehe Teil B der Liste
V 40Seite 13 von 77

„Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 -
12
26 Die Bundesstadt Bonn ist aufge-
fordert, auf die ...Einrichtung eines
dezentralen "Feuerwehr-Pools"
von Sonderpädagogen zum Aus-
gleich von Personalausfällen.
Stand 31.12.2016 Umsetzung bereits abgeschlossen
Meldung zum Abschluss siehe Teil B der Liste
V 40
27 Die Bundesstadt Bonn ist aufge-
fordert, auf die Umsetzung....
Klassengrößen von 20 Kindern
(Grundschulen) bzw. 25 Kindern
(Sekundarstufe).
Stand 31.12.2017 Umsetzung bereits abgeschlossen
Meldung zum Abschluss siehe Teil B der Liste
V 40
28 Die Bundesstadt Bonn ist aufge-
fordert, auf die Umsetzung..... Re-
duzierung der Klassengrößen in
besonderen Situationen (siehe
Handlungsempfehlung Nr. 27).
Stand 31.12.2017 Umsetzung bereits abgeschlossen
Meldung zum Abschluss und zusätzliche Hinweise siehe Teil B der Liste
V 40
29 Die Bundesstadt Bonn ist aufge-
fordert, auf die Umsetzung.... Öff-
nung der Schulen für unterstützen-
des Personal ....
Stand 31.12.2016 Umsetzung bereits abgeschlossen
Meldung zum Abschluss und zusätzliche Hinweise siehe Teil B der Liste
V 40
30 Es werden teilhabeorientierte
Fortbildungen und Informationen
für Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
ter in Kindertagesstätten.........
Stand 30.04.2015 Umsetzung bereits abgeschlossen
Meldung zum Abschluss und zusätzliche Hinweise siehe Teil B der Liste
V 51Seite 14 von 77

„Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 -
13
31 Die Bundesstadt Bonn wirkt darauf
hin, dass Frühfördereinrichtungen,
Kindertagesstätten, Kinderärztin-
nen und -ärzte, Kliniken und Bera-
tungsstellen Eltern von Kindern
mit Behinderung in ihrer Kompe-
tenz respektieren, sie aufklären,
stärken und in der Nutzung ihrer
Rechte unterstützen.
Stand 31.12.2018
Abt. 51-1 baut sukzessive entsprechende Kooperationen mit den jeweiligen Partnern auf.
Im FFE fehlen die personellen Ressourcen, um umfassend die beschriebenen Prozesse forcie-
ren zu können. Selbst in einigen FFE-Dienststellen sind zum Teil nicht behindertengerechte Be-
dingungen vorhanden.
Im Bereich der Hilfen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung wurde im Frühjahr 2018 die
zentrale Anlaufstelle für Integrationsassistenz an Schulen eingerichtet. Bei der zentralen Anlauf-
stelle handelt es sich um eine gemeinsame Beratungsstelle der Ämter 50 und 51.
Eltern mit Kindern mit Behinderung erhalten hierbei eine umfassende Beratung und bei Bedarf
auch eine Vermittlung an andere Stellen und Institutionen mit ergänzenden Beratungs- und Un-
terstützungsmöglichkeiten (Lotsenfunktion der zentralen Anlaufstelle).
V 51
32 Kindertageseinrichtungen, die
derzeit ausschließlich Kinder mit
Behinderung betreuen, werden für
nicht-behinderte Kinder geöffnet
und umgekehrt.
Stand 31.12.2018
Informationen siehe Beschlussvorlage „Neukonzeption der heilpädagogischen Kindergärten“,
Drucksachen-Nr. 1812284
Die Stadt Bonn als Träger heilpädagogischer Kitas hat begonnen, die reinen heilpädagogischen
Einrichtungen aufzulösen und in den Kindertagesstätten Kinder mit und ohne Förderbedarf zu
betreuen. So bietet die ehemals heilpädagogische Kita Buschackerweg Betreuungsplätze für
Kinder in Regelgruppen und heilpädagogischen Gruppen an. Auch werden heilpädagogische
Gruppen in Regeleinrichtungen verlagert. In der Tannenbuscher Kita Waldenburger Ring 44 ste-
hen nunmehr Plätze in einer heilpädagogischen Gruppe und in inklusiven Regelgruppen zur Ver-
fügung. Ziel ist es, alle heilpädagogischen Gruppen in inklusive Kindertagesstätten zu überfüh-
ren und dort Kindern mit Förderbedarf ein passendes Betreuungs- und Förderangebot zur Ver-
fügung zu stellen. Es ist geplant, die städtische Kita Sommerbergweg baulich zu erweitern und
in diesem Zuge heilpädagogische Gruppen aus der nahegelegenen Einrichtung Pappelweg dort-
hin zu integrieren. Auch für den Sprachheilkindergarten in der Basaltstraße wird eine Umwand-
lung in eine inklusive Einrichtung avisiert. Das Cläre-Grüneisen-Haus des DRK hat sich ebenfalls
zur heilpädagogisch-inklusiven Kindertagesstätte qualifiziert. Die rein heilpädagogische Einrich-
tung der Lebenshilfe bietet zwei Gruppen für Förderkinder an.
V 51Seite 15 von 77

„Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 -
14
32 Aktuelle Hinweise:
Der heilpädagogische Kindergarten im Pappelweg wird zum Kindergartenjahr 2021/2022 auf-
gelöst. Zwei Gruppen ziehen in die nahegelegene Kita Sommerbergweg, die derzeit ausgebaut
wird. Eine Gruppe wird in die städtische Kita „Verbund Auerburg“ in Auerberg integriert, um
eine Verteilung des heilpädagogischen Angebots im Stadtgebiet zu gewährleisten. Die Sprach-
heilgruppe wird abgebaut. (Stand. November 2020)
33 Bedarfsorientierter Ausbau von in-
klusiven U3 - Plätzen für Kinder
mit Förderbedarf .....
Stand 31.12.2017 Umsetzung bereits abgeschlossen
Meldung zum Abschluss und zusätzliche Hinweise siehe Teil B der Liste
V 51
34 Die Familienzentren werden in die
Lage versetzt, kompetent zu Fra-
gen der Teilhabe für Kinder mit
Behinderung zu beraten.
Stand 30.04.2015 Umsetzung bereits abgeschlossen
Meldung zum Abschluss und zusätzliche Hinweise siehe Teil B der Liste
V 51
35 Jährlich wird pro Stadtteil mindes-
tens eine Kindertagesstätte inklu-
siv gestaltet.
Stand 30.06.2016 Umsetzung bereits abgeschlossen
Meldung zum Abschluss und zusätzliche Hinweise siehe Teil B der Liste
V 51
36 Gründung eines inklusiven Kinder-
und Jugendparlaments.
Stand 31.12.2018
Ein Kinder- und Jugendparlament konnte nicht initiiert werden, da es bisher seitens der Jugend-
lichen kein Interesse gab.
V 51Seite 16 von 77

„Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 -
15
37 Kinder, Jugendliche und junge Er-
wachsene gestalten die Jugend-
hilfeplanung aktiv und inklusiv mit.
Hierzu entwickelt die Bundesstadt
Bonn gemeinsam mit ihnen ein
entsprechendes Konzept.
Stand 31.12.2018
Die HE kann in dieser Form nicht umgesetzt werden. Die Jugendhilfeplanung basiert auf kom-
plexen Sozialraumanalysen, die für Kinder und Jugendliche nicht zu erfassen sind.
Um Jugendhilfeplanung Kind- und jugendgerecht zu gestalten, erfolgt eine inklusive Beteiligung
bei konkreten Umsetzungsprojekten. Ein aktuelles Beispiel hierfür stellt die Baumaßnahme des
neuen Jugendzentrums in Auerberg dar. Hier wurden die Kinder und Jugendlichen frühzeitig
über Einzelheiten der Maßnahme informiert und ebenfalls an der Gestaltung der Außenanlagen
beteiligt.
V 51
38 Die Bundesstadt Bonn entwickelt
gemeinsam mit Leistungsanbie-
tern ein inklusives Konzept zur
Verbesserung der individuellen
Unterstützungsleistungen, damit
Menschen mit Behinderung Fami-
lie leben können.
Stand 31.12.2018
Für den Bereich der Erziehungshilfen wird inzwischen bei allen neuen Angeboten eingefordert
und systematisch geprüft, dass die von den freien Trägern zu erstellenden schriftlichen Leis-
tungsbeschreibungen konkrete Aussagen zu behinderungsspezifischen Anforderungen enthal-
ten (z. B. in Bezug auf speziell vorzuhaltendes Personal (Qualifikation) und spezifische inhaltli-
che Leistungen). Darüber hinaus bestehen bereits bei verschiedenen Leistungsanbietern diverse
Unterstützungsangebote für Eltern mit Kindern mit seelischer Behinderung (zum Beispiel heilpä-
dagogische Familienhilfe, stationäre Angebote unter Einbeziehung der Eltern, begleitetes Fami-
lienwohnen, Zentrale Anlaufstelle für Integrationsassistenz etc.) sowie Hilfen für Kinder und Ju-
gendliche mit sucht- bzw. psychisch erkrankten Eltern (sowie das Netzwerk JuPs für diesen Be-
reich).
Des Weiteren ist das Amt für Kinder, Jugend und Familie an dem Projekt „Beratung von Familien
mit einem Kind mit Behinderung“ beteiligt. Ziel des Projektes ist es insbesondere, aus Sicht der
Familien evaluiert werden, inwieweit die bereits vorhandenen Angebote ihren Beratungs- und
Unterstützungsbedarfen gerecht werden, um anschließend die Beratungsstrukturen einer fami-
lienorientierten und lebenslaufbegleitenden Beratung (weiter) zu entwickeln.
V (50+
51)
39 System zur Inobhutnahme von
Kindern und Jugendlichen wird in-
klusiv gestaltet.
Stand 30.04.2015 Umsetzung bereits abgeschlossen
Meldung zum Abschluss und zusätzliche Hinweise siehe Teil B der Liste
V 51Seite 17 von 77

„Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 -
16
40 Die Berufskollegs werden in die
Lage versetzt, inklusiv zu unter-
richten. Das beinhaltet.....
Stand 30.04.2015 Umsetzung bereits abgeschlossen
Meldung zum Abschluss und zusätzliche Hinweise siehe Teil B der Liste
V 40
41-51 Handlungsempfehlungen zum Lebensbereich „Arbeit“
41 Bildung eines Koordinations- und
Lenkungsgremiums bezogen auf
den Bereich "ARBEIT" unter der
Verantwortung der Bundesstadt
Bonn, welches die Teilhabe-Leis-
tungen in Bonn für alle Menschen
mit Behinderung koordiniert. Es
wird besetzt mit Entscheidungsträ-
gern, um verbindliche Entschei-
dungen treffen zu können.
Stand 30.06.2020
Das Projekt "Reha-Pro" des Jobcenters Bonn wurde im Dezember 2019 bewilligt. Gegenstand
des Projektes ist die Einrichtung einer Regionalen Arbeitsgemeinschaft (RAG) nach § 25 SGB
IX, die die Funktion eines solchen Koordinationsgremiums hätte. Aufgrund der Einschränkungen
durch die Corona-Pandemie konnte die RAG noch nicht installiert werden. Darüber hinaus wird
die Handlungsempfehlung in Teilaspekten durch das Netzwerk "bonn-rhein-sieg-fairbindet" um-
gesetzt.
V 50
42 Die Vertreterinnen und Vertreter
der Kommune in der Trägerver-
sammlung des Job-Centers .......
Stand 31.12.2017 Umsetzung bereits abgeschlossen
Meldung zum Abschluss siehe Teil B der Liste
V 50
43 Auslobung/ Veröffentlichung von
Arbeitgebern, die sich im Bereich
der Arbeit und Ausbildung von
Menschen mit Behinderung enga-
Stand 30.04.2015
Es bestehen keine Ressourcen, dies mit der erforderlichen Professionalität anzugehen, es sind
aber viele sehr problematische Einzelfälle bekannt.
Behinderten-
Gemeinschaft
Bonn e.V.Seite 18 von 77

„Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 -
17
gieren (Einstellung, Einstellungs-
quote, Förderung [von Auszubil-
denden], Betreuung). Hierfür
muss ein Kriterienkatalog entwi-
ckelt werden.
Zusätzliche Hinweise Stand 31.12.2018 (Amt 50 als Beteiligte)
Nach Recherchen der Verwaltung stehen keine Landesmittel zur Unterstützung dieser Aufgabe
zur Verfügung.
44 Förderung der Einrichtung von
(mobilen) CAP-Märkten in ver-
schiedenen Ortsteilen.
Stand 30.06.2016 Umsetzung bereits abgeschlossen
Meldung zum Abschluss siehe Teil B der Liste
Dez OB 03
45 Abschluss einer innerbetrieblichen
Zielvereinbarung für die Bun-
desstadt Bonn und ihre Eigenbe-
triebe bezüglich der Anpassung
der Beschäftigungsquote an den
Durchschnitt der Europäischen
Union (11 %), der Erhöhung des
Anteils von Menschen mit Behin-
derung an Ausbildung und Einstel-
lungen sowie der Durchführung
von Präventionsmaßnahmen.
Stand 30.06.2020
Zum letzten Stichtag am 31.12.2019 betrug der Anteil der Beschäftigten mit einer Schwerbe-
hinderung bei der Bundesstadt Bonn 11,42 %. Er liegt damit weiterhin deutlich über der Pflicht-
quote und nahezu am Durchschnitt der Europäischen Union.
Im Rahmen von Stellenbesetzungen und bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen werden
immer wieder Menschen mit Behinderungen eingestellt.
In Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen innerhalb der Verwaltung werden Möglichkeiten
ausgeschöpft die Arbeitsplätze entsprechend auszugestalten und zu sichern.
I 10
46 Verbesserung der Strategie zur
Einstellung von Menschen mit
Behinderung in Betrieben durch
offensive Werbung,
Stand 30.06.2020
Die HE wird durch das Netzwerk "bonn-rhein-sieg-fairbindet" kontinuierlich umgesetzt. Im Zeit-
raum vom 31.12.2018 bis zum 30.06.2020 wurden folgende Veranstaltungen durchgeführt: Der
Kurzfilm über die Beschäftigung von Mitarbeiter*innen mit Behinderung bei einem Mitglied der
Steuerungsgruppe lief im Werbeprogramm des Kinopolis.
V 50Seite 19 von 77

„Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 -
18
Das Spiel der TelekomBaskets am 17.03.2019 stand unter dem Motto "Inklusion". Im Kinopolis
traten Margie Kinsky und Bill Mockridge vor einem Film kostenlos auf. Die TelekomBaskets kre-
ierten im Godesburger einen eigenen Burger und Radio Bonn/Rhein Sieg führte mit Herrn Land-
rat Schuster, Rhein-Sieg-Kreis, und Herrn Pütz, der die Netzwerkleitung innehat ein Interview.
Es konnten weitere Netzwerkmitglieder gewonnen werden.
47 Verbesserung der Strategie zur
Einstellung von Menschen mit Be-
hinderung in Betrieben durch Ein-
satz von Dozentinnen und Dozen-
ten/Referentinnen und Referenten
mit Behinderung, auch unter Ein-
beziehung der Schwerbehinder-
tenvertretung
Stand 30.06.2020
Bei den zu HE 46 aufgeführten Veranstaltungen kommen immer auch die Arbeitnehmer mit Be-
hinderung zu Wort. Dies trägt immer wieder dazu bei, Berührungsängste bei Arbeitgebern abzu-
bauen.
V 50
48 Verbesserung der Strategie zur
Einstellung von Menschen mit Be-
hinderung in Betrieben durch Pla-
nung und Durchführung einer Ver-
anstaltung analog dem Markt der
Möglichkeiten auf einem zentralen
Platz in Bonn durch die beteiligten
Kostenträger (Bundesstadt Bonn,
Agentur für Arbeit, Job-Center, In-
tegrationsamt) und Dienstleister
Stand 30.06.2018
Die Bundesstadt Bonn ist Mitglied des Netzwerkes "bonn-rhein-sieg-fairbindet" und engagiert
sich dort gemeinsam mit den verschiedenen Kostenträgern für öffentliche Veranstaltungen. Job-
börsen für Menschen mit Behinderung zählen zu den Angeboten. Eine zentrale Großveranstal-
tung ist noch nicht geplant.
30.06.2020
Die Agentur für Arbeit führte am 09.10.2019 die 3.StellDichDein-Job(fair)bindet-Berufsmesse für
Menschen mit Behinderung durch.
V 50Seite 20 von 77

„Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 -
19
49 Verbesserung der Strategie zur
Einstellung von Menschen mit Be-
hinderung in Betrieben durch Ver-
anstaltungsreihe mit dem Zweck
des Dialogs zwischen Unterneh-
mensvertretern und Menschen mit
Behinderung
Stand 30.06.2020
Die Veranstaltungen des Netzwerkes "bonn-rhein-sieg-fairbindet" dienen dem Zweck dieses Di-
alogs. Sie waren auch im vergangenen Jahr Gegenstand angeregter Diskussionen.
V 50
50 Konzeption zur Schaffung von
neuen, individuellen Beschäfti-
gungsmöglichkeiten für Menschen
mit Behinderung. Hierbei werden
auch Beschäftigungsmöglichkei-
ten mit einer wöchentlichen Ar-
beitszeit von unter 15 Stunden er-
fasst.
Stand 30.06.2020
Eine Konzeption wurde noch nicht erstellt, in den erwähnten Gesprächen mit dem Landschafts-
verband Rheinland ist es gelungen einen Teil der bestehenden Angebote für einen Übergangs-
zeitraum bis zum 31.12.2021 verbindlich zu sichern. Ein Angebot "INTRA GGmbH-Arbeit und
Qualifikation" muss leider eingestellt werden, da keine Finanzierungssicherheit mehr für dieses
Format besteht. Die weiteren Auswirkungen des BTHG (Bundesteilhabegesetz) bleiben abzu-
warten. Die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung betrug im zurückliegenden
Zeitraum 8,6 % und ist im Grunde konstant geblieben. Dem Inklusionsbarometer 2019 der Aktion
Mensch ist zu entnehmen, dass die Arbeitslosenquote bei Menschen mit Behinderung mit 11,2
% immer noch wesentlich höher liegt als die allgemeine Arbeitslosenquote von 5,7 %. Die Ver-
ringerung der Quote ist bei Menschen mit Behinderung nach wie vor geringer als allgemein.
Zahlen für den gerade zurückliegenden Zeitraum unter den Auswirkungen der Corona-Pande-
mie liegen noch nicht vor.
V 50
51 Unternehmen, die die Quote zur
Beschäftigung schwerbehinderter
Menschen nicht erfüllen, werden
hierauf gezielt angesprochen.
Stand 31.12.2018
In den Fällen, in denen die „Die Fachstelle für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben“ die
Informationen erhält, dass die Quote zur Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehin-
derung nicht erfüllt wird, werden die hiervon betroffenen Unternehmen jeweils angesprochen.
Das Votum des Projektbeirats aus seiner Sitzung am 24.04.2018, "Information und Sensibilisie-
rung soll verstärkt werden." wird zukünftig versucht umzusetzen.
V 50Seite 21 von 77

„Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 -
20
52-60 Handlungsempfehlungen zum Lebensbereich „Wohnen / Persönliches Budget“
52 Die Bundestadt Bonn übernimmt
die Kosten bei Beratung zum per-
sönlichen Budget durch Förde-
rung von (trägerunabhängigen)
Beratungsstellen und wirkt bei al-
len anderen Rehabilitationsträ-
gern darauf hin.
Stand 30.06.2020
Durch die Förderung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) durch den Bund
im Rahmen des § 32 SGB IX ist die Finanzierung einer trägerunabhängigen Beratung zusätzlich
gesichert worden. Die Finanzierung von weiteren Beratungsstellen konnte durch die Gespräche
mit dem LVR nach Inkrafttreten des SGB IX-Neu bis zum 31.12.2021 gesichert werden. Die
Notwendigkeit der Finanzierung von Beratungsstellen neben den EUTB's wird im genannten
Übergangszeitraum geprüft.
V 50
53 Der "Runde Tisch" mit den am Mo-
dellprojekt "Budgetassistenz und
Budgetberatung" bisher Beteilig-
ten und Vertreterinnen und
Vertretern weiterer Träger und Or-
ganisationen wird unter Federfüh-
rung der Sozialverwaltung in Bonn
fortgeführt mit dem Ziel, eine Ver-
netzung der Träger zu fördern, um
das Angebot des Trägerübergrei-
fenden Persönlichen Budgets in
Bonn für alle
Menschen mit Behinderung zu er-
möglichen. Die Konzepte aller
Leistungsträger zum Persönlichen
Budget werden aneinander ange-
passt, um das Verfahren für alle
Prozessbeteiligten (Leistungsträ-
ger und Leistungsempfängerinnen
Stand 30.06.2020
Der "Runde Tisch" konnte noch nicht wieder aufgenommen werden. Die EUTB's (Ergänzende
Unabhängige Teilhabeberatung) in Bonn haben sich in einem Netzwerk zusammengeschlossen.
Das Ziel der Angleichung der Konzepte aller Leistungsträger zum Persönlichen Budget scheint
nicht auf der kommunalen Ebene umsetzbar.
V 50Seite 22 von 77

„Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 -
21
53
und Leistungsempfänger) zu ver-
einfachen.
54 Verbesserung der Organisation
des städtischen Grundstücksma-
nagements zur Unterstützung und
Förderung von barrierefreiem
Wohnraum.
Stand 31.12.2014
Passgenauer gestalten und ausbauen.
In Abstimmung
55 Intensivierung der Zusammenar-
beit mit dem Rhein-Sieg Kreis auf
dem Gebiet der Wohnungsbauför-
derung.
Stand 31.12.2018
Im Rahmen der Projektgruppe geförderter Wohnungsbau wird sicherlich auch thematisiert, in
wie weit eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem Rhein-Sieg-Kreis auf dem Gebiet der
Wohnungsbauförderung möglich ist und wie dabei auch positive Ergebnisse für die Ziele des
Teilhabeplan erzielt werden könnten.
V 50
56 Unterstützung zur Gründung einer
Stiftung oder Genossenschaft zur
Schaffung neuer Wohnformen.
Stand 30.06.2020
Die Prüfung einer möglichen städtischen Beteiligung an der Genossenschaftserweiterung der
Amaryllis eG läuft nach wie vor, eine Entscheidung steht aufgrund der noch nicht abschließend
geklärten Grundstücksfrage für den geplanten Erweiterungsbau noch aus. Weitere Optionen
sind aktuell nicht ersichtlich, werden jedoch fortlaufend geprüft. Die Vermarktung der Grundstü-
cke ist für 2021 geplant. Aktuell werden Abstimmungsgespräche mit der Amaryllis eG geführt.
V 50
57 Verleihung einer Auszeichnung für
Eigentümerinnen und Eigentümer
von Gebäuden für deren soziales
Stand 31.12.2016
Es sind leider keine auszeichnungswürdigen Objekte bekannt geworden.
Behinderten-
Gemeinschaft
Bonn e.V.Seite 23 von 77

„Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 -
22
57
Engagement im Wohnungs-
bau/Auszeichnung von Bauherrin-
nen und Bauherren für barriere-
freies Bauen.
Die Arbeiten des Runden Tisch Wohnen zeigen ganz deutlich, dass hier mit die größten Be-
wusstseinsdefizite bezüglich der Bedeutung von Menschen mit Behinderung bestehen.
Die Behindertenselbsthilfe hat inzwischen erreicht, dass die LBO weniger Möglichkeiten für In-
vestoren hat, die nicht barrierefrei bauen wollen.
58 Informationsmöglichkeiten zur Be-
ratung von Bauherrinnen und Bau-
herren und Vermieterinnen und
Vermietern ...
Stand 31.12.2017 Umsetzung bereits abgeschlossen
Meldung zum Abschluss siehe Teil B der Liste
V 50
59 Anreize im freien Wohnungsmarkt
durch Kommune schaffen, um
Wohnraum barrierefrei bauen zu
können, z. B. Katalog von Vortei-
len erstellen.
Stand 31.12.2018
Wir waren im Bündnis Bedarfsgerechtes Wohnen Mitglied und haben unsere Expertise in den
Arbeitstreffen eingebracht. Eine konkrete Umsetzung eines Katalogs haben wir in der BG nicht
umgesetzt bzw. alleine umsetzen können.
Behinderten-
Gemeinschaft
Bonn e.V.
60 Verbesserung der Vermittlung von
barrierearmen Wohnungen.
Stand 31.12.2017 Umsetzung bereits abgeschlossen
Meldung zum Abschluss siehe Teil B der Liste
V 50
61-77 Handlungsempfehlungen zum Lebensbereich „Teilhabe am kulturellen / gesellschaftlichen Leben“
61 Die Bundesstadt Bonn gewähr-
leistet, dass in Museen Projekte
für Menschen unterschiedlicher
Behinderungen und ihre Familien
durchgeführt werden.
Stand 30.06.2020 Kunstmuseum
BARRIEREFREIE INFORMATION
Erstmals wurden die Saalzettel mit Informationen zu allen Sammlungsräumen auch in Leichte
Sprache übersetzt und stehen nun allen Museumsbesucher*innen in einer einzigen Drucksache
(dt., engl., Leichte Sprache) zur Verfügung.
IV 41-3Seite 24 von 77

„Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 -
23
61 INKLUSIVES VERMITTLUNGSPROGRAMM – ZIELGRUPPEN
Das Kunstmuseum Bonn konnte mit seinen Vermittlungsprogrammen Inklusion und Teilhabe
weiter berücksichtigen. Corona-bedingt konnte aber gerade seit Beginn der Pandemie diese
Zielgruppe als besondere Risikogruppe nicht wieder in Angebote eingebunden werden.
INFORMATION ZU BONNER MUSEEN
Im Januar 2020 erschien, mit finanzieller Unterstützung des Drucks durch das Amt für Soziales
und Wohnen, die Broschüre „Bonner Museen inklusiv“ mit Hinweisen zu barrierearmen Angebo-
ten und Zugängen in neun Bonner Museen (Kunstmuseum Bonn, StadtMuseum Bonn, LVR-
Landesmuseum Bonn, Haus der Geschichte, Deutsches Museum Bonn, Beethoven-Haus Bonn,
Bundeskunsthalle, Zoologisches Forschungsmuseum Koenig).
Stand 30.06.2020 Stadtmuseum
Bis 2016 wurden Führungen für Blinde und Sehbehinderte angeboten.
Mangels Nachfrage bieten wir seit 2017 keine festen Termine für Führungen für Blinde mehr
an. Auf Anfrage sind wir aber gerne bereit, solche Führungen durchzuführen. Eine solche An-
frage hat es leider seit Jahren nicht mehr gegeben.
Hier der entsprechende Link zur website:
http://www.bonn.de/tourismus_kultur_sport_freizeit/bonn_ist_kultur/stadtmuseum/ange-
bote_fuer_jung_und_alt/18459/index.html?lang=de
Stand 30.06.2018 + 30.06.2020 Stadtarchiv
Neben der Barrierefreiheit bietet das Stadtarchiv bei Veranstaltungen wie dem „Tag der Ar-
chive“ seit vielen Jahren auch Führungen für Gehörlose an. Bei Besuchen im Stadtarchiv sind
wir behinderten und nicht behinderten Besucherinnen und Besuchen immer schon gleicherma-
ßen gerne behilflich.
Wird fortlaufend umgesetztSeite 25 von 77

„Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 -
24
62 Die Bundesstadt Bonn gewähr-
leistet, dass in Einrichtungen der
Musikerziehung Projekte für Men-
schen unterschiedlicher Behinde-
rungen und ihre Familien durchge-
führt werden.
Stand 30.06.2020 + aktuelle Hinweise 07.12.2020
1) Insgesamt besuchten im Jahr 2019 40 Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinde-
rung Musikunterricht an der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn. Der Unterricht fand in
einem inklusiven Kindergarten sowie z.T. in den Musikschulgebäuden statt.
2) Für das im Februar 2019 gestartete Bonn weite Singprojekt „Starke Kinderstimmen – gut
eingestimmt fürs Leben“ konnten neben Grundschulen auch eine inklusive Grundschule sowie
zwei Förderschulen gewonnen werden. Hierdurch konnte die Anzahl der Kinder und Jugendli-
chen mit Handicap, die auf diese Weise ein Musikschulangebot erhielten, im Jahr 2019 erhöht
werden.
3) Bedingt durch die Folgen der Corona-Pandemie musste im Jahr 2020 das Projekt „Starke
Kinderstimmen“ unterbrochen werden. Auch der elementare Musikunterricht in einem inklusi-
ven Kindergarten konnte daher nicht fortgesetzt werden. Es ist aber der Wunsch aller Beteilig-
ten, die Arbeit wiederaufzunehmen, sobald es die Pandemielage zulässt.
4) Die 2018 neu eingerichtete halbe Stelle der Fachbereichsleitung Inklusion ist derzeit nicht
besetzt. Eine Neubesetzung wird geprüft.
Langfristig ist es das Ziel, Kooperationen mit Förderschulen und Förderkindergärten zu stärken
und die Anzahl der Kooperationspartner zu erhöhen.
Es bleibt anzumerken, dass alle Gebäude der LvB-Musikschule nicht barrierefrei sind. Eine
Nutzung von Räumen anderer, teilweise barrierefreier Einrichtungen für den Musikunterricht
erfolgt bereits umfassend. Die Musikschule ist neben ihren Gebäuden jede Woche an weiteren
Standorten in Bonn tätig (Schulen und Kindergärten).
Das größte Angebot der Musikschule findet jedoch in den Musikschulgebäuden statt, da es nur
dort möglich ist, die Räume dauerhaft entsprechend auszustatten (Schlagzeuge, Klaviere, Flü-
gel, Früherziehungsinstrumente etc.). Von daher haben z.B. Menschen mit Gehbehinderung
nur Zugang zu dem Teil des Musikschulangebots, der in barrierefreien Schulen oder Kindergär-
ten stattfindet. Auch Konzerte oder Vorspiele in den Musikschulgebäuden können von Men-
schen mit Gehbehinderung nicht besucht werden.
IV 41-7Seite 26 von 77

„Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 -
25
63 Bei der Planung kultureller Veran-
staltungsreihen werden Produktio-
nen mit Akteurinnen und Akteuren
mit Behinderung eingebunden.
Stand 30.06.2020
Die vom Kulturamt veranstalteten Projekte (derzeit: „spARTE EINSZWEIDREI“, Kulturrucksack,
Kultur und Schule, Rheinisches Lesefest Käptn Book) richten sich grundsätzlich an alle Kinder
und Jugendlichen. Die Projekte werden in allen Schulformen beworben. Die Projekte finden jähr-
lich statt.
Im Bereich der Förderung kultureller Projekte werden immer wieder Projekte gefördert, die Men-
schen mit Beeinträchtigung oder mit besonderem Hilfsbedarf einbeziehen. Die Aufgabe wird
kontinuierlich wahrgenommen, sofern entsprechende Anträge eingereicht werden. Im 2. Halbjahr
2019 war dies leider nicht der Fall.
IV 41-1
64 Die Bundesstadt Bonn als Sitz des
Internationalen Paralympischen
Komitee (IPC) bewirbt sich als
Olympiastützpunkt.
Stand 30.06.2020
Vorschlag für eine neue Formulierung der Maßnahme: Als Standort des Internationalen Para-
lympischen Komitees (IPC)wird die Bundesstadt Bonn gemeinsam mit dem IPC eine Agenda
erstellen, um Bonn zur „Paralympic City“ und damit zu einer paralympischen Sporthochburg
werden zu lassen. Dies beinhaltet insbesondere die Durchführung von inklusiven oder behin-
dertengerechten Wettkämpfen in Bonn.
IV 52
65 Es gibt bereits viele Ressourcen
(z.B. Sportstätten), die nicht in
städtischer Hand sind. Um diese
effizienter zu nutzen, wird eine Be-
standerhebung durchgeführt und
somit die Teilhabe von Menschen
mit Behinderung im sportlichen
Bereich verbessert.
Stand 31.12.2018 Umsetzung bereits abgeschlossen.
Meldung zum Abschluss siehe Teil B der Liste
IV 52Seite 27 von 77

„Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 -
26
66 Es gibt bereits viele Ressourcen
(z.B. Sportstätten), die nicht in
städtischer Hand sind. Um diese
effizienter zu nutzen, wird eine
Konzeption zur Verbesserung der
Nutzung entwickelt und somit die
Teilhabe von Menschen mit Behin-
derung im sportlichen Bereich ver-
bessert.
Stand 30.06.2020
Das von der Sportverwaltung in Auftrag gegebene Gutachten zur Sportentwicklung in der Bun-
desstadt Bonn ist im Dezember 2019 vom Rat der Stadt verabschiedet worden. Eine Verbesse-
rung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung an sportlichen Angeboten ist innerhalb des
Leitmotivs „Sport für alle Menschen“ eine der zentralen Empfehlungen des Gutachtens. Die
Verwaltung wurde beauftragt, die im Gutachten enthaltenen Maßnahmen und Empfehlungen
zu prüfen und einen Vorschlag für eine Umsetzung zu machen.
IV 52
67 Es gibt bereits viele Ressourcen
(z.B. Sportstätten), die nicht in
städtischer Hand sind. Um diese
effizienter zu nutzen, werden Ko-
operationen unterstützt und somit
die Teilhabe von Menschen mit
Behinderung im sportlichen Be-
reich verbessert.
Stand 30.06.2020
Das von der Sportverwaltung in Auftrag gegebene Gutachten zur Sportentwicklung in der Bun-
desstadt Bonn ist im Dezember 2019 vom Rat der Stadt verabschiedet worden. Eine Verbesse-
rung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung an sportlichen Angeboten ist innerhalb des
Leitmotivs „Sport für alle Menschen“ eine der zentralen Empfehlungen des Gutachtens. Die
Verwaltung wurde beauftragt, die im Gutachten enthaltenen Maßnahmen und Empfehlungen
zu prüfen und einen Vorschlag für eine Umsetzung zu machen.
IV 52
68 Alle Veranstaltungshinweise ent-
halten auch Informationen über
Barrierefreiheit.
Stand 30.06.2017 Umsetzung bereits abgeschlossen
Meldung zum Abschluss und zusätzliche Hinweise siehe Teil B der Liste
Dez OB 13
69 Öffnung der Freizeit- und Kultur-
angebote für alle Kinder mit und
ohne Behinderung: Ausbau der
städtischen Angebote...
Stand 30.04.2015 Umsetzung bereits abgeschlossen
Meldung zum Abschluss und zusätzliche Hinweise siehe Teil B der Liste
V 51Seite 28 von 77

„Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 -
27
70 Öffnung der Freizeit- und Kultur-
angebote für alle Kinder mit und
ohne Behinderung: Ausbau von
Ferienprogrammen.
Stand 30.04.2015 Umsetzung bereits abgeschlossen
Meldung zum Abschluss und zusätzliche Hinweise siehe Teil B der Liste
V 51
71 Öffnung der Freizeit- und Kultur-
angebote für alle Kinder mit und
ohne Behinderung: Erweiterung
der bereits bestehenden Ange-
bote von Museen.
Stand 28.02.2014
Öffnung der Freizeit- und Kulturangebote für alle Kinder mit und ohne Behinderung: Erweiterung
der bereits bestehenden Angebote von Museen.
Sämtliche Freizeitangebote des Museums für Kinder stehen grundsätzlich allen Kindern offen.
Allerdings müsste im Falle eines größeren Anteils von Kindern mit zusätzlichem Betreuungsbe-
darf bzw. im Falle darauf abgestimmter museumspädagogischer Konzepte auf jeden
Fall zusätzliches Geld bereitgestellt werden, weil derzeit dafür weder eigenes Personal zur Ver-
fügung steht noch entsprechend ausgebildete Personen dafür bezahlt werden können.
IV 41-3
72 Qualifizierte Vorbereitungsmaß-
nahmen für Betreuerinnen und Be-
treuer von inklusiven Freizeiten,
Sport- und Kulturveranstaltungen
durchführen zum Umgang mit Kin-
dern, Jugendlichen und jungen Er-
wachsenen, ggf. die Technik des
"Teamteachings" anwenden.
Stand 30.06.2020
Die Behindertengemeinschaft Bonn ist aktiv in die Umsetzung von Veranstaltungen einbezogen
und unterstützt das Projekt durch die Beteiligung in der Projektgruppe.
„Abenteuer Lernen“ hat mehrere Möglichkeiten erhalten, sich in der Forumsveranstaltung den
Teilnehmenden Partnern aus anderen Organisationen und Vereinen zu präsentieren. Pro-
gramme wurden auch immer über den E-Mailverteiler/Homepage veröffentlicht.
Bei einer Fortsetzung des Projektes wird die BG Bonn „Abenteuer Lernen“ mit seinen inklusiven
Freizeitangeboten weiterhin unterstützen.
Einzelne Angebote wurden mit Abenteuer Lernen 2019 umgesetzt und veröffentlicht.
Behinderten-
Gemeinschaft
Bonn e.V.
73 Die Richtlinien zur Förderung von
Jugendfreizeitmaßnahmen wer-
den dahingehend überarbeitet,
dass die Teilnahme....
Stand 31.12.2017 Umsetzung bereits abgeschlossen
Meldung zum Abschluss und zusätzliche Hinweise siehe Teil B der Liste
V 51Seite 29 von 77

„Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 -
28
74 Sommerferienprogramm barriere-
frei darstellen und inklusiv anbie-
ten.
Stand 30.04.2015 Umsetzung bereits abgeschlossen
Meldung zum Abschluss siehe Teil B der Liste
V 51
75 Die Bundesstadt Bonn gewähr-
leistet, dass Bibliotheken Ange-
bote für Menschen unterschiedli-
cher Behinderungen und ihre Fa-
milien vorhalten
Stand 31.12.2018
Am 1.6. 2016 wurde die Integrierte Stadtteilbibliothek Auerberg, Warschauer Straße 66, eröff-
net. Diese Bibliothek ist zwar in städtischer Trägerschaft, aber das Ausleihgeschäft und die da-
mit verbundenen sonstigen Arbeiten werden von einem Kooperationspartner, der mlg wohnen
gGmbh - "Verein Haus am Müllestumpe", mit eigenen angestellten behinderten Kräften sowie
zusätzlich mit ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürgern erledigt. Dabei wird die Bibli-
othek unterstützt durch den Förderverein der Stadtteilbücherei Rheindorf e.V.
Alle zusammen betreuen diese Bibliothek, sie stellen die Bücher und CDs in die Regale, sie
helfen bei der Ausleihe und Rückgabe der Medien und sie organisieren Veranstaltungen für
Kinder und Erwachsene.
Alle Arbeitsplätze verfügen über elektrisch höhenverstellbare Tische, die Bibliothek ist mit nied-
rigen Regalen sowie einer elektrisch höhenverstellbaren Selbstverbuchungsstation für die Aus-
leihe und Rückgabe der Medien ausgestattet worden.
Auch die Unterhaltsreinigung wird ebenfalls von behinderten Kräften des Vereins Haus am
Müllestumpe im Auftrag des SGB erledigt. Angestrebt wird, auch die Pflege der Außenanlagen
in diesem Sinne durchzuführen.
Die Stadtbibliothek verfügt über drei sogenannte betriebsintegrierte Arbeitsplätze (BiAps). Die
Betroffenen sind im täglichen Arbeitsprozess fest eingebunden und werden von den Werkstät-
ten für Behinderte betreut. Darüber hinaus gibt es regelmäßig Arbeitstrainierende u.a. vom Ver-
ein für psychisch Kranke als Jahrespraktikanten.
IV 41-6Seite 30 von 77

„Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 -
29
76 Ausbau und zeitliche Ausdehnung
des Fahrdienstes für Menschen
mit Behinderung, um allen eine
Teilhabe am Leben in der Gemein-
schaft zu ermöglichen.
Stand 31.12.2018
Die Vergabe der Dienstleistung "Fahrdienst für Menschen mit Behinderung" ist ab dem
01.01.2016 aufgrund einer durchgeführten Ausschreibung erfolgt. Hierbei wurde bereits eine
qualitative Verbesserung dahingehend erreicht, dass nunmehr sowohl Fahrtleistungen ohne als
auch mit Trageleistungen zum Angebot gehören. Mittels Fragebögen wurde die Zufriedenheit
aller Nutzer mit dem qualitativen und quantitativen Angebot des Fahrdienstes sowie Verbesse-
rungsvorschläge abgefragt. Die Auswertung der Fragebögen ergab, dass eine Ausweitung des
Angebots weder qualitativ noch quantitativ erforderlich ist.
Der Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen hat in seiner Sitzung am
13.12.2016 die Auswertung zur Kenntnis genommen. Zuvor wurde bereits der Projektbeirat „Be-
hindertenpolitischer Teilhabeplan“ in der Sitzung am 15.11.2016 über die Umsetzung der Hand-
lungsempfehlung informiert. Er empfiehlt eine Wiederholung der Fragebogenaktion in einem ge-
wissen zeitlichen Abstand.
V 50
77 Informationsbroschüre bezüglich
Sensibilisierung von Gastwirtin-
nen und Gastwirten für eine barri-
erefreie Gastronomie im Stadtge-
biet Bonn entwickeln.
Stand 30.06.2020
Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn hat einen Koordinator für den Bereich Tourismus akqui-
riert, der sich beratend mit den Gastwirtinnen und Gastwirten in Bonn zum Thema Barrierefrei-
heit auseinandersetzen wird.
Behinderten-
Gemeinschaft
Bonn e.V.
78-85 Handlungsempfehlungen zum Lebensbereich „Gesundheit / Pflege“
78 Netzwerke der Einrichtungen im
Gesundheitswesen sollen geför-
dert werden, um mehr Fachwissen
im Umgang mit Menschen mit Be-
hinderung allen Mitarbeiterinnen
Stand 31.12.2018
Zurzeit beschränken sich die Ressourcen auf die Beteiligung an Arbeitskreisen und Fachveran-
staltungen. Wir sind auf der Suche nach einem Koordinator, der das Thema und die Aufarbei-
tung von Ergebnissen in der Öffentlichkeitsarbeit unterstützt.
Behinderten-
Gemeinschaft
Bonn e.V.Seite 31 von 77

„Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 -
30
78
und Mitarbeitern im Gesundheits-
wesen verfügbar zu machen. Dar-
aus soll eine praxisorientierte Fort-
bildungsreihe, beispielsweise zu
den Themen "UN-Behinderten-
rechtskonvention", "Menschen-
würde", "Versorgung von Men-
schen mit Behinderung", "Hilfen
für Menschen mit einer Hörschädi-
gung" und "interkulturelle Kompe-
tenz" entstehen. Die Selbsthilfe ist
zu beteiligen.
Barrierefreiheit durch Wissen.
79 Die Bundesstadt Bonn wirkt darauf
hin, dass der Service in der Pati-
entinnen- und Patientenbetreuung
(z. B. Patientenbegleitung und
Fahrdienst auf dem Gelände der
Universitätskliniken) und die Barri-
erefreiheit in Kranken-häusern
den Bedürfnissen der Patientin-
nen und Patienten angepasst wer-
den.
Stand 31.12.2018 Umsetzung bereits abgeschlossen.
Meldung zum Abschluss siehe Teil B der Liste
II 53Seite 32 von 77

„Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 -
31
80 Transparente Informationen im
BABS (BonnerAdressBuchSozia-
les) für Schwerhörige, dass es
Schriftdolmetscher und Gebär-
densprachdolmetscher gibt, die
bei Arztbesuchen, im Kranken-
haus, bei Gutachtern usw. assis-
tieren und deren Inanspruch-
nahme von den Krankenkassen
und den Ämtern bezahlt wird.
Dadurch werden Hemmungen der
Inanspruchnahme dieser Dienst-
leistungen abgebaut.
Stand 30.06.2020
Informationen zu den in Bonn und Umgebung ansässigen Gebärdensprachdolmetschenden wur-
den in das Bonner Adressbuch Soziales aufgenommen. Dies erfolgte in Abstimmung mit der
Behinderten-Gemeinschaft Bonn.
Umsetzung abgeschlossen
V 50
81 Menschen mit Behinderung wird
ermöglicht, medizinische Ent-
scheidungen in ihrem eigenen
Sinne treffen zu können. Hierzu
erhalten Sie die individuell erfor-
derliche professionelle Unterstüt-
zung und zielgruppengerechte In-
formationen.
Stand 31.12.2018
Wir sind in der Planung, mit dem Gesundheitsamt der Stadt Bonn Gespräche zu führen.
Behinderten-
Gemeinschaft
Bonn e.V.
82 Der vereinheitlichte Patienten-
überleitungsbogen wird dahinge-
hend überprüft, ob die Belange
von Menschen mit Behinderung
ausreichend berücksichtigt sind.
Stand 31.12.2018 Umsetzung bereits abgeschlossen.
Meldung zum Abschluss siehe Teil B der Liste
II 53Seite 33 von 77

„Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 -
32
82
Er ist ggf. entsprechend weiterzu-
entwickeln.
83 Ausweitung und Vernetzung der
vorhandenen Daten über Ärztin-
nen und Ärzte und Zahnärztinnen
und Zahnärzte, .............. Verlin-
kung mit BABS (BonnerAdress-
BuchSoziales).
Stand 31.12.2015 Umsetzung bereits abgeschlossen.
Meldung zum Abschluss siehe Teil B der Liste
V 50
84 Arztpraxen, die sich auf Menschen
mit Behinderung einstellen, sollten
keine Nachteile hierdurch haben.
Vielmehr sollte eine Förderung der
Teilhabe von Menschen mit Behin-
derung an Gesundheitsleistun-
gen........ Die Bundesstadt Bonn
initiiert entsprechende Gespräche
im Rahmen der Gesundheitskon-
ferenz.
Stand 31.12.2015 Umsetzung bereits abgeschlossen.
Meldung zum Abschluss siehe Teil B der Liste
II 53
85 Die Bundesstadt Bonn wirkt darauf
hin, dass in lokalen Krankenhäu-
sern Angebote für spezifische Be-
hinderungen und Menschen mit
Mehrfachbehinderung vorgehal-
ten werden. Dieses schließt die
Stand 31.12.2018 Umsetzung bereits abgeschlossen.
Meldung zum Abschluss siehe Teil B der Liste
II 53Seite 34 von 77

„Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 -
33
85
stationäre Aufnahme von persönli-
chen Pflegepersonen oder-
Assistenten mit ein.
86-
107
Handlungsempfehlungen zum Lebensbereich „Barrierefreiheit im weitesten Sinne“
86 Abschluss von Vereinbarungen
zur Einbeziehung der Behinder-
ten-Gemeinschaft Bonn e.V. in
das Verwaltungsverfahren für den
gesamten öffentlich zugänglichen
Raum. Zur Umsetzung von Einzel-
maßnahmen werden Zielvereinba-
rungen abgeschlossen. In Fällen,
in denen die Bundesstadt Bonn
nicht zuständig ist, wirkt sie bei der
verantwortlichen Stelle hierauf hin.
Stand 30.06.2016
Es gibt in Bonn keine spezifischen Zielvereinbarungen auf diesem Gebiet, dafür aber eine
inzwischen recht gut funktionierende Zusammenarbeit mit den SWB und der Stadtplanung.
Das gilt allerdings nicht für Bestandsimmobilien. Wir bauen zurzeit einen entsprechenden Da-
tenbestand auf, mit dem wir in geeigneten Fällen auf eine Zielvereinbarung hinwirken können.
Behinderten-
Gemeinschaft
Bonn e.V.
88 Einrichtung einer Informations-
plattform im Internet (z.B. auf der
Homepage der SWB), die darüber
Auskunft gibt, ob bzw. inwieweit
die einzelnen Bus- und Bahnlinien
barrierefrei zugänglich sind und
die z.B. auch über den aktuellen
Stand von Umbauten, Strecken-
sperrungen oder über defekte
Stand 30.06.2020
Realisiert:
Eine Internetplattform informiert unter Service > Barrierefrei Reisen:
- über besondere Betriebszustände, z.B. Bahnersatzverkehr bei Streckensperrungen
- wenn Übergänge für Menschen mit eingeschränkter Mobilität nicht barrierefrei zu nut-
zen sind. Alternative Fahrtenmöglichkeiten werden angeboten.
- über vorübergehend nicht barrierefreie Haltestellen, z.B., wenn Aufzüge ausfallen. Al-
ternative Möglichkeiten werden aufgezeigt, wie der in der Mobilität eingeschränkte
Fahrgast dennoch an sein Ziel gelangt.
Stadtwerke
BonnSeite 35 von 77

„Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 -
34
88
Fahrstühle informiert. Die Internet-
plattform hat ihrerseits ebenfalls
barrierefrei zu sein (z.B. durch Ge-
bärdensprache und laut vorgele-
senen Text).
Über geänderte Linienführung informieren wir auf unseren Internetseiten unter:
- „Aktuelles“
- „Geänderte Linienführung“
- Die Internetseiten sind weitestgehend barrierefrei und können mit einem Screen Reader
vorgelesen werden
Hinweise darüber, ob Haltestellen barrierefrei ausgebaut sind, geben:
- ab 2. Halbjahr 2017: in einer deutlich verbesserten Weise gibt der interaktive Stadt- und
Liniennetzplan unter swb-netzplan-bonn.de Informationen zu allen barrierefreien oder
bedingt-barrierefreien Haltestellen. Außerdem kann der Status von Aufzügen und Roll-
treppen per Knopfdruck eingesehen werden und ausgewählte Linien live verfolgt wer-
den.
- der schematische Liniennetzplan SWB Bus und Bahn
- Schienennetzplan VRS – Region Bonn
- Link zum Interaktiven Stadt- und Liniennetzplan
Die App SWB easy.GO ist für Blinde und Menschen mit Sehbeeinträchtigung optimiert worden:
- Auskunft über Verbindungen, Abfahrt in Echtzeit von Haltestellen, Ticketkauf, Hinweise
über besondere Betriebszustände
- Abbildung des Interaktiven Liniennetzplans
Noch nicht realisiert:
- Das Internet ist „barrierearm“, noch nicht „barrierefrei“
- Hinweise erfolgen in einer möglichst einfachen Sprache, aber noch nicht in „leichter
Sprache“ oder durch Gebärdensprache.
Zwischenzeitlich wurden in einem ersten Schritt sämtliche Aspekte identifiziert, die nicht barrie-
refrei sind. Nun sind wir aktuell daran, die Kosten für die Umsetzungen zu ermitteln und dann
im nächsten Schritt die Kosten einerseits und die rechtlichen Notwendigkeiten sowie die Anfor-
derungen aus dem Teilhabeplan andererseits übereinander zu legen. Die Umsetzung der als
nötig und möglich identifizierten Aspekte wird zeitnah beginnen.Seite 36 von 77

„Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 -
35
89 Barrierefreie Information und
Kommunikation zwischen Bun-
desstadt Bonn und Bürgerinnen
und Bürgern: Die Stadt Bonn hat
bereits die „Bürgerfreundliche
Sprache“ in ihrem Schriftverkehr
über Schulungen und interne Hin-
weise gut realisiert. Sie wird dar-
über hinaus prüfen, wie im Einzel-
fall eine Übersetzung in „Leichte
Sprache“ realisiert werden kann.
Stand 30.06.2020
Bei Bedarf und auf Anforderung der Fachdienststellen werden regelmäßig Schulungsveranstal-
tungen (ca. 2 – 3 Veranstaltungen jährlich) durchgeführt, die die Thematik „Bürgerfreundliche
Kommunikation“ sowie darin eingebettet auch das Thema „Leichte Sprache“ beinhalten.
Darüber wird im Zuge der laufenden Arbeit der Organisationsentwicklung auch der Aspekt der
bürgerfreundlichen Kommunikation berücksichtigt und bei festgestellten Auffälligkeiten werden
Verbesserungsvorschläge eingebracht bzw. Schulungsmaßnahmen empfohlen.
I 10
90 Barrierefreie Information und
Kommunikation zwischen Bun-
desstadt Bonn und Bürgerinnen
und Bürgern: Formulare werden
sukzessiv barrierefrei nutzbar ge-
macht.
Stand 30.06.2020
Eine absolute Barrierefreiheit lässt sich derzeit aufgrund der HTML-Standards nicht erreichen.
Die Stadt ist jedoch bemüht, Formulare soweit wie möglich barrierearm anzubieten. Bisher ge-
schah dies in Form von interaktiven PDF-Formularen. Aufgrund der Software-Weiterentwick-
lung von Internetbrowsern, welche interaktive Felder nicht wie bisher unterstützen, werden die
angebotenen Formulare mit Hilfe des Programms „FormSolutions“ in den nächsten Jahren
technisch nach und nach überarbeitet und künftig hauptsächlich als HTML-Dokument angebo-
ten. Die Erfordernisse der Barrierefreiheit werden hierbei berücksichtigt.
I 10
91 Barrierefreie Information und
Kommunikation zwischen Bun-
desstadt Bonn und Bürgerinnen
und Bürgern: Internetauftritt der
Bundesstadt Bonn
(www.bonn.de) ist barrierefrei.
Stand 30.06.2017 Umsetzung bereits abgeschlossen
Meldung zum Abschluss siehe Teil B der Liste
Dez OB 13Seite 37 von 77

„Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 -
36
91
Barrierefreie Gestaltung weiterer
Subsysteme ...
92 Barrierefreie Information und
Kommunikation zwischen Bun-
desstadt Bonn und Bürgerinnen
und Bürgern: Bereitstellung eines
ausführlichen Info-Pakets zum An-
gebot Barrierefreiheit im Internet
und Intranet, ...... Bewerbung der
Infos durch ein „Barrierefrei-Logo“
auf der Homepage.
Stand 30.06.2017 Umsetzung bereits abgeschlossen
Meldung zum Abschluss siehe Teil B der Liste
Dez OB 13
93 Barrierefreie Information und
Kommunikation zwischen Bun-
desstadt Bonn und Bürgerinnen
und Bürgern: Darstellung von In-
formationen/Plänen in für alle
nachvollziehbarer Form.
Stand 31.12.2014 (B Amt 50; nachrichtlich)
50-11 Internetauftritt der Freiwilligenagentur (FWA): Anfragen auch in Gebärdensprache mög-
lich. Die Umsetzung weiterer Möglichkeiten wird geprüft.
Stand 30.04.2015
Aufgrund der personellen Situation bei 50-11 ist derzeit die Betreuung des Internetauftritts nur
eingeschränkt möglich.
V 50
94 Die öffentlichen Verkehrsmittel
und ihre Einrichtungen werden
barrierefrei ausgestaltet: sukzessi-
ver Umbau aller Haltestellen.
Stand 31.12.2016
Stadtbahn- /Straßenbahnhaltestellen
Bis zum 31.12.2016 wurden die Haltestellen Stadthalle und die Haltestelle Gunterstraße, stadt-
auswärts ausgebaut.
Dez III, Amt 66
(zu 94);
Stadtwerke
Bonn (siehe zu
94 a und 94 b)Seite 38 von 77

„Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 -
37
94 Stand 31.12.2018
Stadtbahnhaltestellen
Der barrierefreie Zugang zur Stadtbahnhaltestelle Robert-Kirchhoff-Straße ist im April 2017 fer-
tiggestellt und in Betrieb genommen worden. Die Bahnsteigoberfläche ist danach komplett er-
neuert worden und mit taktilen Leitstreifen ausgerüstet worden.
Die anderen Stadtbahnhaltestellen Juridicum, Bundesrechnungshof, Ramersdorf (FR Sieg-
burg), Oberkassel-Nord, -Mitte und –Süd müssen noch barrierefrei ausgebaut werden.
Die Stadtbahnhaltestelle Vilich wird im Rahmen des S13-Neubaus vollständig neu gebaut.
Der barrierefreie Umbau der Stadtbahnhaltestelle Buschdorf hat im Dezember 2018 begonnen.
Bushaltestellen
Von 1027 Haltepunkten sind 422 (41 %) umgebaut.
94a Die öffentlichen Verkehrsmittel
und ihre Einrichtungen werden
barrierefrei ausgestaltet: sukzessi-
ver Umbau aller Haltestellen
(Bahnhaltestellen)
Stand 30.06.2020
Bushaltestellen und Strab-Haltestellen im Straßenverlauf – Zuständigkeit Stadt Bonn
Realisiert:
Im Zeitraum vom 31.12. 2018 bis zum Stichtag (bzw. bis zum 03.08.2020) wurden in Bonn fol-
gende Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut:
- Schwarzrheindorf Schule (stadtauswärts)
- Nordfriedhof (Linie 601, beide)
- Albertus-Magnus-Straße (beide)
- Buschdorf (Stadtbahn, Umbau Bus soll bald folgen)
- Nordstraße (2 Steige)
- An der Esche (2 Steige)
- Heinrich-Brüning-Straße (1 Steig)
- Fritz-Erler-Straße (1 Steig)
- Löbestraße (1 Steig)
Wir kommen nun auf 452 barrierefreie Haltestellenpositionen im Busbereich (obwohl nur 7
Steige ausgebaut wurden, ist das ein + von 24 Steigen gegenüber dem letzten Bericht).
Stadtwerke
BonnSeite 39 von 77

„Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 -
38
94a
Das liegt daran, dass man aus Fördermittelgründen nun auch Haltestellen als barrierefrei defi-
niert, die nur über ein Hochboard aber keine taktilen Leitelemente verfügen.
An 241 Haltestellen ist mindestens eine Haltestellenposition barrierefrei. Durch zahlreiche, zum
Fahrplanwechsel neu eingerichtete Steige, die noch nicht barrierefrei sind, sinkt der Prozent-
satz der barrierefreien Haltestellen und Positionen leicht um 2 Prozentpunkte von ca. 43 auf ca.
41 %.
Noch nicht realisiert:
- An ca. 300 Bushaltestellen
- Strab-Haltestellen 7 plus ½ Thomas-Mann-Straße (Fahrtrichtung Stadthaus)
- Königstraße
- Poppelsdorfer Allee
- Hauptbahnhof
- Beuel Rathaus
- Obere Wilhelmstraße
- Rosental
- Chlodwigplatz
94b Die öffentlichen Verkehrsmittel
und ihre Einrichtungen werden
barrierefrei ausgestaltet: sukzessi-
ver Umbau aller Haltestellen (Bus-
haltetellen)
Stand 30.06.2020
Strab-Haltestellen und Stadtbahnhaltestellen auf eigenem Bahnkörper in Bonn – Zustän-
digkeit SWB/SSB
Realisiert:
- Strab-Haltestellen 11
- Stadtbahnhaltestellen 27
- 7 Haltestellen verfügen über ein Blindeninformationssystem
(Olof-Palme-Allee, Ollenhauerstraße, Bonn West, Tannenbusch Süd, Tannen
busch Mitte, - Buschdorf, Thomas-Mann-Straße in Richtung Stadthaus)
Noch nicht realisiert:
Die Planung ist weitestgehend abgeschlossen. Jeweiliger Ausführungsbeginn abhängig von
Freigabe Fördermittel durch NVR.
Stadtwerke
BonnSeite 40 von 77

„Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 -
39
94b Strab-Haltestellen 5
- Limperich
- Küdinghoven
- Oberkassel Nord
- Oberkassel Mitte
- Oberkassel Süd/Römlinghoven
Stadtbahnhaltestellen 7; plus ½ Ramersdorf (Fahrtrichtung Oberkassel); plus 1 provisorischer
Ausbau
- Juridicum
- Bundesrechnungshof/Auswärtiges Amt
- Ramersdorf Fahrtrichtung Siegburg
- Vilich – bisher nur provisorischer barrierefreier Ausbau (wegen
- Oberkassel Nord
- Oberkassel Mitte
- Oberkassel Süd/Römlinghoven
- Buschdorf – Fertigstellung voraussichtlich Ende 2020
Bahnhaltestellen außerhalb von Bonn im Liniennetz der SSB
Realisiert:
Stadtbahnhaltestellen 16
Beginn der Umbauarbeiten:
- Königswinter-Clemens-August-Straße – Beginn Sommer 2021Seite 41 von 77

„Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 -
40
95 Die öffentlichen Verkehrsmittel
und ihre Einrichtungen werden
barrierefrei ausgestaltet: Beschaf-
fung fahrzeuggebundener Ein-
stiegshilfen in Bussen
Stand 30.06.2020 (bzw. 3.8.2020)
Realisiert:
Wir setzen ausschließlich Niederflurbusse ein, die eine Absenkfunktion besitzen
- 203 Busse (alle ab Baureihe 2000) haben eine klappbare Rampe
- 84 Gelenkbusse mit Absenkfunktion und Rampe
- 119 Solobusse mit Absenkfunktion und Rampe
Noch nicht realisiert:
- 1 Linienbus aus der Baureihe 1999 ist noch im Einsatz. Dieser wird im Rahmen der
Neubeschaffung ausgemustert und durch die kommende Neubeschaffung im Herbst
2020 ersetzt.
Stadtwerke
Bonn
96 Die öffentlichen Verkehrsmittel
und ihre Einrichtungen werden
barrierefrei ausgestaltet: Bei Neu-
anschaffungen wird die Behinder-
ten-Gemeinschaft Bonn e. V. bei
der Erstellung.....
Stand 31.12.2017 Umsetzung bereits abgeschlossen
Meldung zum Abschluss siehe Teil B der Liste
Stadtwerke
Bonn
97 Die öffentlichen Verkehrsmittel
und ihre Einrichtungen werden
barrierefrei ausgestaltet: Einrich-
tung eines Begleitservices (bei
Störungen) im ÖPNV
Stand 30.06.2020 (bzw. 3.8.2020)
Realisiert:
- Ein Fahrzeug des VfB (Verein für Behindertensport) wurde von der SWB Bus und Bahn
mit einer mobilen Einstiegsrampe ausgerüstet.
- Bei verschiedenen Bahnersatzverkehren, bei denen das Umsteigen zwischen Stadtbahn
und Bus nicht barrierefrei möglich ist und es keine alternative Umsteigemöglichkeiten
gibt, sowie beim Ausfall von Aufzügen, wenn keine alternative Fahrmöglichkeiten beste-
hen, bietet SWB Bus und Bahn einen Begleitservice mit Taxis (auch für E-Rollstuhlnut-
zer) an. Anmeldung nötig, Kosten für Taxis werden auf Antrag erstattet oder durch Ser-
vicekräfte vor Ort kostenfrei bestellt.
Stadtwerke
BonnSeite 42 von 77

„Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 -
41
- Für E-Rollstuhlfahrer ist die Beförderung im Flughafenzubringer SB60 aus Sicherheits-
gründen nicht möglich. Kunden mit E-Rollstuhl können über die Service Nummer für di-
verse Taxibusse ein Spezialfahrzeug bestellen. Kosten für den Nutzer nicht höher, als
die Beförderung im Flughafenbus.
Umsetzung abgeschlossen
98 Die öffentlichen Verkehrsmittel
und ihre Einrichtungen werden
barrierefrei ausgestaltet: Hinweise
auf barrierefreie Haltestellen so-
wie Nachbarhaltestellen von nicht-
barrierefreien Haltestellen von
Bus und Bahn im Internet.
Stand 30.06.2020
Realisiert:
-Hinweise auf barrierefreie Haltestellen sowie (ausgebaute) Nachbarhaltestellen von nicht-
barrierefrei ausgebauten Haltestellen von Bus und Bahn im Internet – s. HE 88.
-Ergänzung der VRS-Fahrplanauskunft, die sogenannte „Fahrplanauskunft ohne Stufen“. Je
nach im Auskunftssystem wählbaren Einschränkungsgrad der Mobilität werden künftig nur die
(barrierefrei) benutzbaren Verbindungen angezeigt, die der persönlichen Einschränkung des
Nutzers entsprechen.
Die Einstiegs-, Umstiegs- und Zielhaltestellen für Menschen mit Behinderungen sollen
beschrieben werden. Im Oktober 2016 wurde das Projekt den Behindertenverbänden vorge-
stellt. Die Realisierung ist davon abhängig, wie und wann genau die jeweiligen Kriterien und
Zustände der einzelnen Haltestellen in das ASS-System eingepflegt werden.
Stadtwerke
Bonn
99 Die öffentlichen Verkehrsmittel
und ihre Einrichtungen werden
barrierefrei ausgestaltet: Es wird
ein dem Bedarf entsprechender
Pool von barrierefreien Taxis vor-
gehalten.
Stand 30.06.2020
Die regelmäßig stattfindende Schulung der SWB-Busfahrer durch Menschen mit unterschiedli-
chen Beeinträchtigungen bewährt sich positiv und die SWB kündigt an, die Schulung auf alle
Fahrer auszuweiten.
Behinderten-
Gemeinschaft
Bonn e. VSeite 43 von 77

„Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 -
42
100 Barrierefreie Parkplätze: Bedarfs-
gerechte Schaffung von barriere-
freien und personenbezogenen
Parkplätzen. Hierzu wird ein Krite-
rienkatalog unter Beteiligung der
Behinderten-Gemeinschaft Bonn
e. V. entwickelt.
Stand 30.06.2018
Die Beratung ist in Einzelfällen durch die Behinderten-Gemeinschaft Bonn erfolgt.
Es besteht noch weiterhin Handlungsbedarf.
Behinderten-
Gemeinschaft
Bonn e. V.
101 Die Bundesstadt Bonn berück-
sichtigt weiterhin die Barrierefrei-
heit für öffentliche Gebäude und
Grünanlagen (z.B. bei Neubau o-
der Umbau von Schulen, Sportan-
lagen, Kultureinrichtungen, Ver-
waltungsgebäuden und Kinder-
gärten). Sukzessiver Umbau
sämtlicher städtischer Gebäude.
Stand 30.06.2020
Folgende Maßnahmen wurden bzw. werden derzeit barrierefrei umgesetzt. Sie wurden im Vor-
feld mit der Behindertengemeinschaft abgestimmt.
Fertig gestellt:
 GS Om Berg – Neubau Grundschule barrierefrei fertig gestellt
 Haus der Natur – fertiggestellt 2019
Im Bau:
 Bernhardschule – Erweiterungsneubau im Bau; Umbau Bestandsgebäude mit barriere-
freiem Zugang und Treppenlift in Planung (kein Aufzug für übrigen Etagen)
 Schlossbachschule; Neubau und Umbau, teilweise barrierefrei mit Aufzug, Behinderten
WC
 Karl-Simrock-Schule – Sanierung Bauteil E,F,G. Einbau Behinderten WC, kein Aufzug.
In Planung:
 GS Buschdorf - Neubau einer Grundschule mit Sporthalle,, barrierefrei
 OGS Adelheidisschule –Umbau und Neubau
 Kita Weinheimstraße, barrierefrei mit Aufzug
 Feuerwache III, barrierefrei mit Aufzug
 Rochusschule; Erweiterung, barrierefrei mit Aufzug, Behinderten WC
 Neubau Turnhalle Tannenbusch, barrierefrei mit Aufzug, barrierefreie Umkleide /WC
 Neubau Schulzentrum Tannenbusch, barrierefrei mit Aufzug, Behinderten WC
Städtisches
Gebäudema-
nagementSeite 44 von 77

„Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 -
43
101
 Neubau Stadtarchiv und Umbau im Bestand, barrierefrei mit Aufzug, Behinderten WC
 Bertolt-Brecht-Gesamtschule, Sanierung (BT A, B und C) mit Erstellung eines Barriere-
frei-Konzeptes
 Donatusschule, Neubau Mensa, barrierefrei, Behinderten WC
 Kiga Kaiser-Karl-Ring, Ausbau 1. OG, barrierefrei mit Aufzug
 Neubau Kiga Limpericher Straße, barrierefrei mit Aufzug , Behinderten WC
 Kiga Veilchenweg Umbau im Bestand, barrierefrei (eingeschossig), Behinderten WC
 Kiga Wilhelmstraße; Umbau im Bestand, barrierefrei mit Aufzug , Behinderten WC
 Neubau Turnhalle Wittestraße, in Planung, barrierefreie Umkleide + WC
 Erweiterung OGS Elsa-Brändström / Paulusschule, barrierefrei mit Aufzug, Behinderten
WC
 Eingeschossiger Anbau Jugendzentrum HIP, barrierefrei, Behinderten WC im Bestand
Folgende zusätzliche kleinere Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit wurden bzw.
werden ebenfalls umgesetzt.
 Weiterhin fortlaufend Schallschutzmaßnahmen im Rahmen von Inklusion an diversen
Schulen
 Am Diagnostikzentrum Gotenstraße 7-9 wurde eine Rampe zum barrierefreien Zugang
des Gebäudes installiert.
 In der Elisabeth-Selbert-Gesamtschule wurde ein zusätzlicher Aufzug eingebaut, um
die Bauteile I und J behindertengerecht zu erschließen.
102 Die Bundesstadt Bonn berück-
sichtigt weiterhin die Barrierefrei-
heit für öffentliche Gebäude und
Grünanlagen (z.B. bei Neubau o-
der Umbau von Schulen, Sportan-
lagen, Kultureinrichtungen, Ver-
waltungsgebäuden und Kinder-
gärten). Barrierefreiheit ist zwin-
gende Voraussetzung bei allen
städtischen Anmietungen.
Stand 30.06.2020
In 2019 wurden zwei Anmietungen zur Deckung des städtischen Büroflächenbedarfs getätigt.
In den Objekten Bertha-von-Suttner-Platz 2 und Oppelner Str. 130 wurden Büroräume angemie-
tet, die behindertengerecht zugänglich sind und über entsprechende WC-Anlagen verfügen.
Des Weiteren wurde in 2019 ein Kindergarten in der Deutschherrenstr. 89 angemietet und einem
freien Träger zur Verfügung gestellt. Auch dieser Kindergarten ist behindertengerecht zugänglich
und verfügt über entsprechende WC-Anlagen.
Städtisches
Gebäudema-
nagementSeite 45 von 77

„Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 -
44
102
In 2020 wurden Büroräume im Objekt Welschnonnenstr. 2 angemietet, die ebenfalls behinder-
tengerecht zugänglich sind und über entsprechende WC-Anlagen verfügen.
103 Die Bundesstadt Bonn berück-
sichtigt weiterhin die Barrierefrei-
heit für öffentliche Gebäude und
Grünanlagen (z.B. bei Neubau
ober Umbau von Schulen, Sport-
anlagen, Kultureinrichtungen, Ver-
waltungsgebäuden und Kinder-
gärten). Konkretisierung der erfor-
derlichen Maßnahmen, die barrie-
refreies Wohnen möglich machen.
Stand 31.12.2018
Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn beteiligt sich an einem inklusiven Beirat zur Beratung des
Umbaus und der Umgestaltung des LVR Landesmuseums.
Behinderten-
Gemeinschaft
Bonn e.V.
104 Die Bundesstadt Bonn berück-
sichtigt weiterhin die Barrierefrei-
heit für öffentliche Gebäude und
Grünanlagen (z.B. bei Neubau
ober Umbau von Schulen, Sport-
anlagen, Kultureinrichtungen,
Verwaltungsgebäuden und Kin-
dergärten). Erstellung eines sys-
tematischen Empfehlungshandbu-
ches als Muster für Planerin und
Planer und Bauherrinnen und
Bauherren (Bonner Modell ist kon-
sensfähiger Kompromiss, der seit
vielen Jahren in Zusammenarbeit
mit der Behinderten-Gemeinschaft
Bonn entwickelt wurde [Hoch- und
Tiefbau]).
Stand 30.06.2018
Es wurden Regellösungen zwischen den planenden Ämtern und der Behinderten-Gemeinschaft
Bonn abgestimmt, nach denen verfahren wird.
Das Abstimmungsverfahren ist etabliert.
Behinderten-
Gemeinschaft
Bonn e.V.Seite 46 von 77

„Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 -
45
105 Die Bundesstadt Bonn berück-
sichtigt weiterhin die Barrierefrei-
heit für öffentliche Gebäude und
Grünanlagen...
Hier: e) Jede Veröffentlichung der
Bundesstadt Bonn beschreibt Bar-
rierefreiheit
Stand 30.06.2017 (HE 105 Buchst. E) Umsetzung bereits abgeschlossen
Meldung zum Abschluss siehe Teil B der Liste
Dez OB 03
107 Die Bundesstadt Bonn berück-
sichtigt weiterhin die Barrierefrei-
heit für öffentliche Gebäude und
Grünanlagen (z.B. bei Neubau
ober Umbau von Schulen, Sport-
anlagen, Kultureinrichtungen, Ver-
waltungsgebäuden und Kinder-
gärten). Erarbeitung eines Kata-
logs für abstimmungsrelevante
Baumaßnahmen.
Stand 30.06.2018
Es wird nach abgestimmten Kriterien zu Baumaßnahmen gearbeitet und die Zusammenarbeit
mit den Stadtplanern wurde optimiert.
Behinderten-
Gemeinschaft
Bonn e.V.
108-
111
Handlungsempfehlungen zum Lebensbereich „Behinderung und besondere Aspekte“
108 Anbieterinnen und Anbieter von
Unterstützungsangeboten für Per-
sonengruppen in verschiedenen
besonderen Lebenssituationen (z.
B. Frauen, Behinderung,
Migration, Alter, Sucht, Obdach-
losigkeit) vernetzen sich und tau-
schen Informationen aus.
Stand 30.06.2020
Die regelmäßig stattfindenden Forumssitzungen der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V., die
auch für Nichtmitglieder offen sind, werden als Plattform genutzt um auf Unterstützungsangebote
für Personengruppen in verschiedenen besonderen Lebenssituationen hinzuweisen. Das Spekt-
rum reicht von Hospizarbeit, über Beratungstätigkeiten hin zu inklusiven kulturellen Angeboten.
Ziel des Austauschs ist, die Bonner (Beratungs-)Landschaft sichtbar und die Akteure über die
Forumssitzungen miteinander bekannt zu machen.
Behinderten-
Gemeinschaft
Bonn e.V.Seite 47 von 77

„Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 -
46
109 Menschen mit Behinderung und
ihre Angehörigen werden über
mehrsprachige, kultursensible und
betroffenenspezifische Beratungs-
stellen informiert und zu deren
Nutzung motiviert.
Stand 30.06.2020
Insbesondere ist hierbei die Kooperation mit der Selbsthilfe Haus Migrapolis und den Bera-
tungsangeboten in Haus VielinBusch hervorzuheben, auf die in der telefonischen Beratungsar-
beit der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. verstärkt hingewiesen wird.
Behinderten-
Gemeinschaft
Bonn e.V
110 Beratungsstellen suchen Be-
troffene und deren Verbände aktiv
auf.
Stand 31.12.2018
Eine Zusammenarbeit und ein Austausch mit der EUTB (Ergänzende Unabhängige Teilhabebe-
ratung) finden statt.
Behinderten-
Gemeinschaft
Bonn e.V.
111 Die Bundesstadt Bonn wirkt darauf
hin, dass alle Beratungsangebote
bzw. -stellen für Menschen in be-
sonderen Lebenssituationen (z. B.
Frauenhäuser, Obdachlosen-, Se-
nioren-, Sucht-
bzw. Migrantinnen- und Migran-
tenberatung) für Menschen mit
Behinderung barrierefrei (erreich-
bar) und in ihrer inhaltlichen Arbeit
auch auf Menschen mit Behinde-
rung ausgerichtet sind.
Stand 31.12.2018
Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn unterstützt die Beurteilung der neugebauten und umge-
bauten Gebäude mit Stellungnahmen zur baulichen Barrierefreiheit. Die Barrierefreiheit im Hin-
blick auf sämtliche Bedarfe unterschiedlicher Zielgruppen zu erfassen, ist ein so umfangrei-
ches Projekt, dass wir gerne unterstützen aber nicht alleine bewältigen können. Vor einigen
Jahren hat sich die Behindertengemeinschaft mit diversen freiwilligen Mitgliedern an der Erhe-
bung zum „Signet Barrierefrei“ des Landes NRW beteiligt und es wurden öffentliche Gebäude
nach unterschiedlichen Kriterien der baulichen Barrierefreiheit und Erreichbarkeit beurteilt. Die-
ses Projekt hat sich nur auf diese beiden Teilbereiche konzentriert und ist letztlich am Umfang
der Erhebungen gescheitert. Wenn man eine zielgruppenübergreifende Barrierefreiheit erfas-
sen möchte, bedarf es vieler Beteiligter, einer guten Struktur und zusätzlicher finanzieller Mit-
tel, um das Projekt umzusetzen. Oder man geht es, so wie es jetzt geschieht, schrittweise und
über unterschiedliche Bereiche an. Eine zentrale Bündelung der Ergebnisse wäre aus unserer
Sicht auch erstrebenswert und die Behinderten-Gemeinschaft Bonn könnte die Ergebnisse
auch veröffentlichen. In der Bonner Broschüre zur Barrierefreiheit werden Ende 2019 die Texte
aktualisiert und auch hier besteht die Möglichkeit, neue Erkenntnisse zur Barrierefreiheit zu
kommunizieren.
Behinderten-
Gemeinschaft
Bonn e.V.Seite 48 von 77

„Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 -
47
Teil B Umsetzungsstand: ABGESCHLOSSEN
Federführung
Dez Amt
1 - 11 Handlungsempfehlungen der Lenkungsgruppe
9 Internetpräsenz Teilhabeplan mit
Abfragemodulen schaffen und
barrierefrei und einfach zugäng-
lich machen.
Stand 30.06.2017
Die Internetpräsenz „Teilhabeplan“ ist seit Jahren online und wird laufend fortgeschrieben.
Sie ist unter der Kurz-URL
https://www.bonn.de/service-bieten/barrierefrei/behindertenpolitischer-teilhabeplan.php
leicht zugänglich. Abfragemodule sind nicht realisiert. Bisher wurde von der inhaltlich verantwort-
lichen Stelle (Amt 50) kein Bedarf angemeldet.
Umsetzung abgeschlossen
Dez OB 13
10 Die Lenkungsgruppe besteht im
Sinne einer Projektgruppe weiter
und begleitet den Umsetzung-
prozess sowie die Fortschreibung
des "Behindertenpolitischen Teil-
habeplans für die Bundesstadt
Bonn". Der Rat der Bundesstadt
Bonn benennt die Mitglieder der
Lenkungsgruppe. Sie setzt sich
gemäß des Ratsbeschlusses vom
24.09.2009 (Drucksachennum-
mer: 0912157) zusammen.
Die Lenkungsgruppe erhält eine
Geschäftsordnung und wird in den
Terminkalender der politischen
Gremien aufgenommen. Die Ge-
Stand 30.06.2016
Die Lenkungsgruppe wurde bereits in der vergangenen Legislaturperiode als "Projektbeirat Be-
hindertenpolitischer Teilhabeplan" fortgeführt. Für die laufende Legislaturperiode hat der Rat am
11.12.2014 beschlossen, den Projektbeirat als Steuerungsgremium für die Umsetzung einzuset-
zen. Das Gremium hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, tagt regelmäßig (quartalsweise)
und ist in den Terminkalender der politischen Gremien aufgenommen.
Zusätzlicher Hinweis Stand 30.06.2020
Im Jahr 2020 steht die Kommunalwahl an. Die Verwaltung hat die politischen Vertreterinnen und
Vertreter im "Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan" darauf hingewiesen, dass bei
der Konstituierung der politischen Gremien in der neuen Wahlperiode der Projektbeirat berück-
sichtigt werden muss.
Umsetzung abgeschlossen/
ggfls. Wiederaufnahme ab III. Quartal 2020
V 50Seite 49 von 77

„Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 -
48
10
schäftsführung der Lenkungs-
gruppe obliegt der Behindertenko-
ordination.
12-40 Handlungsempfehlungen zum Lebensbereich „Familie, Kinder und (Weiter-) Bildung“
16 Es wird angeregt, das Verfahren
zur Feststellung des sonderpäda-
gogischen Förderbedarfs zu För-
derkonferenzen weiter zu entwi-
ckeln. Hierbei ist darauf zu achten,
dass die rechtlichen Rahmenbe-
dingungen dahingehend geändert
werden, dass die sonderpädago-
gischen Ressourcen innerhalb der
Schule verankert sind.
Stand 31.12.2016
Umsetzung abgeschlossen
Zusätzlicher Hinweis Stand 31.12.2018
Mit dem Inkrafttreten des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes zum Schuljahr 2014/2015 ist ein
förmliches Feststellungsverfahren nach der AO-SF in der Grundschule im Bereich der Lern- und
Entwicklungsstörungen gem. § 4 AO-SF (Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie Emotio-
nale und soziale Entwicklung kurz LES) nicht mehr notwendig, um die Zahl der notwendigen
Lehrerstellen für sonderpädagogische Fachkräfte zu ermitteln. Dies ist möglich, weil die sonder-
pädagogische Unterstützung bei einer Schule mit Gemeinsamem Lernen – entsprechend der
Handlungsempfehlung – zwischenzeitlich im System verankert wurde.
Grundsätzlich kann bei den vermuteten Förderschwerpunkten LES eine sogenannte Förderkon-
ferenz einberufen werden, um gemeinsam mit Eltern und Schule die erweiterte individuelle För-
derung des Schülers festzulegen.
Für Kinder mit Sinnesschädigungen sowie für Kinder mit geistigen oder körperlichen Behinde-
rungen ist jedoch weiterhin ein förmliches AO-SF-Verfahren erforderlich, um die benötigten Res-
sourcen bereitstellen zu können. Ebenfalls ist ein AO-SF-Verfahren einzuleiten, wenn die Eltern
die Beschulung auf einer Förderschule wünschen.
Zu beachten ist, dass eine Förderkonferenz ein förmliches AO-SF-Verfahren nicht ersetzen
kann. Es stellt nur ein adäquates Mittel zur Ermittlung des Unterstützungsbedarfs dar, wenn kein
AO-SF-Verfahren erforderlich oder gewollt ist.
Ob und wie häufig bei vermuteten Förderschwerpunkten im Bereich LES eine Förderkonferenz
anstelle eines AO-SF-Verfahrens eingeleitet wird, obliegt der Schulaufsicht. Eine Statistik über
die gestellten AO-SF-Verfahren wird im Schulamt der Stadt Bonn geführt.
Eine Statistik über die Anzahl der Förderkonferenzen liegt nicht vor. Ebenfalls wurde eine Eva-
luation über die Wirksamkeit von Förderkonferenzen bisher nicht vorgenommen.
V 40Seite 50 von 77

„Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 -
49
16
Dies ist der Tatsache geschuldet, dass das Schulamt der Stadt Bonn in das Verfahren der För-
derkonferenzen in der Regel nicht involviert ist, sondern die Verfahren an den Schulen direkt
durchgeführt werden.
17 An die Schulleitungen in Bonn wird
appelliert, in einem gemeinsamen
Verfahren jedem Kind, das sich
bereits im gemeinsamen Unter-
richt befindet, bis zum Ende seiner
Schullaufbahn eine Teilnahme am
gemeinsamen Unterricht zu er-
möglichen.
Stand 31.12.2016
Umsetzung abgeschlossen
Zusätzliche Hinweise Stand 31.12.2018
Seitens des Schulamtes werden die Schulen des Gemeinsamen Lernens unterstützt, Kinder im
Gemeinsamen Lernen zu behalten. Es werden sowohl sächliche Hilfsmittel bereitgestellt als
auch umfangreiche Umbauten in Bezug auf die Akustik etc. vorgenommen. Die Ausstattung mit
den erforderlichen personellen Ressourcen erfolgt durch die untere Schulaufsicht. Sofern es sich
um den Förderbedarf Sehen oder Hören und Kommunikation handelt, werden von den Förder-
schulen des Landschaftsverbandes Rheinland die erforderlichen Lehrerressourcen bereitge-
stellt, unabhängig davon, ob es sich um eine GL-Schule handelt oder eine Einzelintegration er-
folgen soll. Die personelle Ausstattung wird flankiert durch die genannten sächlichen Hilfsmittel
und Umbauten in enger Absprache mit der Schulaufsicht.
Ob und wann ein Wechsel von einer Schule des Gemeinsamen Lernens auf eine Förderschule
erfolgt, ist dem Schulamt häufig nicht bekannt. In der Regel sind an der Entscheidung aus-
schließlich die Schüler*innen, die Eltern und die abgebende bzw. die aufnehmende Schule be-
teiligt.
Gründe für einen Schulwechsel liegen möglicherweise im persönlichen und sozialen Umfeld des
Schülers (Peergroup etc.). Ein Wechsel aufgrund fehlender sächlicher Voraussetzungen ist der
Verwaltung nicht bekannt. In einem Fall kam es trotz Umbauarbeiten in einem 5-stelligen EUR-
Bereich später zu einem Wechsel auf eine Förderschule.
Sofern dem Schulamt Probleme in Einzelfällen bekannt werden, können den Schulen von hier
folgende Unterstützungen angeboten werden:
• Begleitung und Unterstützung durch die Schulpsychologie Bonn
• Beratung durch die Inklusionsfachberatung bei der Schulaufsicht
• Angebot von spezifischen Fortbildungen in einer Schule
V 40Seite 51 von 77

„Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ – Umsetzungsstand 30.06.2020 -
50
18 Die Eltern werden zum Unterstüt-
zungs- bzw. Förderbedarf ihres
Kindes beraten. Über die unter-
schiedlichen Förderorte erhalten
die Eltern neutrale Informationen.
Der Förderort (z.B. Förderschule,
gemeinsamer Unterricht) kann frei
gewählt werden.
Stand 31.12.2016
Umsetzung abgeschlossen
Zusätzliche Hinweise Stand 31.12.2018
Die Stadt Bonn verfügt über unterschiedliche Beratungsstellen. Für Eltern von Kindern mit einer
Behinderung sind dies insbesondere:
1. Inklusionsbüro für die Beratung von Kindern im schulpflichtigen Alten
2. Inklusionsberatung für den vorschulischen Bereich
3. Beratungsstelle im Gesundheitsamt
4. Zentrale Anlaufstelle für Integrationsassistenz
5. Familienbüro
6. Schulpsychologie Bonn
7. Autismus Fachberatung
Die Beratungsstellen sind eng miteinander vernetzt und in einem regelmäßigen Austausch.
Für Eltern von Kindern mit einem Unterstützungsbedarf, die an eine weiterführende Schule
wechseln, findet über das ständige 

Gekürzt — den vollständigen Text enthält das PDF.

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 01:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de