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202111-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Sanierung des Fahrbahnbelages der Straße „Am Noßbacher Weg“ (K14)

Nummer
202111-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
03.12.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.02.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 202111 Sanierung des Fahrbahnbelages der Straße „Am Noßbacher Weg“ (K14)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202111-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Sanierung des Fahrbahnbelages der Straße „Am
Noßbacher Weg“ (K14)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.12.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
zu 1.: Die Firma SCRIM Nordrhein GmbH & Co. KG hat am 20.08.2020 eine
Griffigkeitsmessung mit dem SKM-Messfahrzeug (SKM =
Seitenkraftmessverfahren ) durchgeführt. Das Unternehmen ist bundesweit für
Kommunen und Landesbetriebe tätig.
Zu 2.: Die Einordnung der Griffigkeit erfolgt auf Grundlage der M
BGriff (Merkblatt zur Bewertung der Straßengriffigkeit bei Nässe). Der
Zustandswert wird vom Messverfahren abgeleitet.
Zugrunde zu legen ist in diesem Fall das SKM bei 40km/h
Messgeschwindigkeit. Grundsätzlich sind neben dem Basiswert einer
neuen Fahrbahn ein Warnwert und ein Schwellenwert zu
berücksichtigen. Ab dem Warnwert sind Maßnahmen zur
Kompensierung von Griffigkeitsdefiziten durchzuführen, wobei bauliche
Maßnahmen nach Möglichkeit stets Vorrang vor den verkehrsrechtlichen
Maßnahmen haben. Demzufolge ist der Warnwert bei Unterschreitung
von 0,49μSKM bzw.der Schwellenwert bei Unterschreitung von
0,42μSKM erreicht.
Der betroffene Abschnitt hat eine Gesamtfläche von etwa 6500m².
Davon unterschreiten etwa 2000m² den Warnwert und etwa 1200m²den
Schwellenwert. Bezogen auf die Lage der Abschnitte ergibt sich eine
zusammenhängende Segmentabschnittsfläche von etwa 5050m². Aufgrund der
Tatsache, dass die Segmentabschnitte dicht aufeinander folgen und neben den
Griffigkeitsdefiziten auch weitere bauliche Mängel zu Grunde liegen wurde der
Gesamtabschnitt für eine Sanierung vorgesehen.
Zu 3.: Neben den Baustellenabsicherungskosten von etwa 20.000,- € werden
im Wesentlichen noch die Fräskosten in Höhe von ca. 60.000,- Euro
und Asphaltarbeiten in Höhe von ca. 200.000,- Euro veranschlagt.
Zu 4.: Über die Maßnahme wurde per Pressemitteilung
und Anwohnerinformation informiert. Eine Information über die Abwicklung des
RVK-Busverkehrs über die Ließemer Straße war nicht erforderlich. DieSeite 1 von 2

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Ließemer Straße ist grundsätzlich für die Aufnahme von Straßenverkehr jeder
Art geeignet. Noch vor Errichtung der Umgehungsstrecke über Am Noßbacher
Weg, war die Ließemer Straße die klassifizierte Verbindungsstrecke zwischen
Lannesdorf und Ließem.
Zu 5.: Um den Anliegern Parkraum zu schaffen, hat das Halteverbot nur
tagsüber während der Bauaktivität von 7 bis 17 Uhr Gültigkeit.
Zu 6.: Neben dem Linienverkehr sind auch Schulbuslinien betroffen. In
Abstimmung mit der RVK wäre eine umfangreiche Umstellung aufgrund
längerer Fahrzeiten unausweichlich. Da die Fahrtaktung zu halten ist, begrenzt
der Fahrzeugbestand die Möglichkeiten.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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