202106-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Einrichtung einer Begegnungsstätte im Haus Vogt (Schulleiterhaus), Muffendorf, Am Helpert 36 a
Kerndaten
- Nummer
- 202106-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 06.01.2021
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202106-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: Einrichtung einer Begegnungsstätte im Haus Vogt (Schulleiterhaus), Muffendorf, Am Helpert 36 a Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.02.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Wie beurteilt die Verwaltung eine mögliche künftige Nutzung des zurzeit nicht nutzbaren Teils des Hauses Vogt (Altes Schulleiterhaus) durch den OA Muffendorf als Begegnungsstätte? Sofern einer Nutzungsänderung nach einer Sanierung zugestimmt wird, wäre eine Nutzung grundsätzlich möglich. 2. Welche baulichen Maßnahmen wären im Falle einer Nutzung als Begegnungsstätte aus Sicht der Verwaltung erforderlich? Das Gebäude ist kernsanierungsbedürftig, insbesondere durch Hausschwamm- und Nagekäfer-(„Holzwurm“)befall. Sämtliche Gewerke (Mauerwerk, Dacheindeckung, Dachstuhl, Geschossdecken, Sanitär-, Elektroinstallation, Heizung, Schornstein, Fenster, Ausbaugewerke) sind in gewissem Umfang sanierungswürdig, größtenteils sind sie zu erneuern. Zur beabsichtigten Nutzung als Begegnungsstätte wird ein zweiter baulicher Rettungsweg erforderlich werden. 3. Welche Kosten würden für die bauliche Herrichtung des Gebäudes zu diesem Zweck anfallen? Eine Kostenschätzung aus 2005 ergab einen Mittelbedarf von 265.000,00 Euro. Nicht zuletzt aufgrund der jährlichen Baukostensteigerung ist zwischenzeitlich mit einer deutlich höheren Summe zu rechnen. 4. Wie lautet die Einschätzung der Verwaltung nach erneuter Begehung des Objekts unter Einbindung der Unteren Denkmalbehörde, um eine neue Bewertung der Bausubstanz vorzunehmen (DS 1613439ST2 zu 1.) ?Seite 1 von 4 Seite 2 Eine Begehung des denkmalwerten Objektes durch die Untere Denkmalbehörde erfolgte zuletzt am 4. Dezember 2019. Dabei war festzustellen, dass in allen Räumen verschiedene Bauteilöffnungen vorgenommen wurden; so wurden z. B. umlaufend die Dielenböden aufgesägt sowie Deckenverkleidungen abgenommen. Zur Erläuterung sind einige Fotos angefügt. Derzeit werden nur zwingend erforderliche Sicherungsmaßnahmen vom SGB ausgeführt. Anlage/n 1 Raum EG hofseitig (öffentlich) 2 Treppenhaus (öffentlich)Seite 2 von 4 Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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