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202106-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Einrichtung einer Begegnungsstätte im Haus Vogt (Schulleiterhaus), Muffendorf, Am Helpert 36 a

Nummer
202106-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.01.2021
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.02.2021 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 1,4 MB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 202106 Einrichtung einer Begegnungsstätte im Haus Vogt (Schulleiterhaus), Muffendorf, Am Helpert 36 a

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202106-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
Einrichtung einer Begegnungsstätte im Haus Vogt
(Schulleiterhaus), Muffendorf, Am Helpert 36 a
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.02.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Wie beurteilt die Verwaltung eine mögliche künftige Nutzung des
zurzeit nicht nutzbaren Teils des Hauses Vogt (Altes Schulleiterhaus)
durch den OA Muffendorf als Begegnungsstätte?
Sofern einer Nutzungsänderung nach einer Sanierung zugestimmt wird, wäre
eine Nutzung grundsätzlich möglich.
2. Welche baulichen Maßnahmen wären im Falle einer Nutzung als
Begegnungsstätte aus Sicht der Verwaltung erforderlich?
Das Gebäude ist kernsanierungsbedürftig, insbesondere durch
Hausschwamm- und Nagekäfer-(„Holzwurm“)befall. Sämtliche Gewerke
(Mauerwerk, Dacheindeckung, Dachstuhl, Geschossdecken, Sanitär-,
Elektroinstallation, Heizung, Schornstein, Fenster, Ausbaugewerke) sind in
gewissem Umfang sanierungswürdig, größtenteils sind sie zu erneuern.
Zur beabsichtigten Nutzung als Begegnungsstätte wird ein zweiter baulicher
Rettungsweg erforderlich werden.
3. Welche Kosten würden für die bauliche Herrichtung des Gebäudes zu
diesem Zweck anfallen?
Eine Kostenschätzung aus 2005 ergab einen Mittelbedarf von 265.000,00 Euro.
Nicht zuletzt aufgrund der jährlichen Baukostensteigerung ist zwischenzeitlich
mit einer deutlich höheren Summe zu rechnen.
4. Wie lautet die Einschätzung der Verwaltung nach erneuter Begehung
des Objekts unter Einbindung der Unteren Denkmalbehörde, um eine
neue Bewertung der Bausubstanz vorzunehmen (DS 1613439ST2 zu
1.) ?Seite 1 von 4

Seite 2
Eine Begehung des denkmalwerten Objektes durch die Untere
Denkmalbehörde erfolgte zuletzt am 4. Dezember 2019.
Dabei war festzustellen, dass in allen Räumen verschiedene Bauteilöffnungen
vorgenommen wurden; so wurden z. B. umlaufend die Dielenböden aufgesägt
sowie Deckenverkleidungen abgenommen. Zur Erläuterung sind einige Fotos
angefügt.
Derzeit werden nur zwingend erforderliche Sicherungsmaßnahmen vom SGB
ausgeführt.
Anlage/n
1 Raum EG hofseitig (öffentlich)
2 Treppenhaus (öffentlich)Seite 2 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 10:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de