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202101-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Pilotprojekt: Umzäunung von Sportplätzen zum Schutz vor Vandalismus

Nummer
202101-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.01.2021
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 04.02.2021 Entscheidung federführend
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  1. 202101 Pilotprojekt: Umzäunung von Sportplätzen zum Schutz vor Vandalismus

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202101-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Pilotprojekt: Umzäunung von Sportplätzen zum
Schutz vor Vandalismus
Beratungsfolge
Rat 04.02.2021 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
zu 1.
Im Rahmen eines Pilotprojektes werden ausgewählte Bonner Kunstrasenplätze
mit einer geeigneten Umzäunung versehen.
Die Sportstätten öffnen täglich in der Zeit von 8.00 - 22.00 Uhr.
Die Vereine übernehmen den Schließdienst.
Die Verwaltung begleitet das Projekt und berichtet dem Fachgremium nach
einem Jahr über die Ergebnisse.
Der Sportausschuss hatte in seiner Sitzung am 12.09.2018 der Durchführung
eines Pilotprojektes zur Beteiligung der Sportvereine an der Pflege von
Kunstrasenplätzen zugestimmt und deren Einzäunung befürwortet
(Drucksachen-Nr. 1812250EB4).
Die nachfolgend aufgeführten Vereine nehmen am Pilotprojekt teil:
FC Blau-Weiß Friesdorf e.V.
SV Roleber 1919 e.V.
Oberkasseler FV 1910 e.V.
Sportfreunde Ippendorf e.V.
FV Endenich e.V. (vorbehaltlich Entscheidung der Bezirksvertretung Bonn)
Die Vereine übernehmen neben Pflegearbeiten den täglich anfallenden
Schließdienst und öffnen bzw. schließen die Sportstätten gemäß den in der
Benutzungszeitenordnung festgelegten Zeiten (montags bis sonntags: 8.00 Uhr
bis 22.00 Uhr).
Die Ausschreibung der Einzäunungen im Herbst 2020 brachte kein
umsetzbares Ergebnis und wird daher aufgehoben, das Vergabeverfahren wird
zu Jahresbeginn erneut durchgeführt. Unabhängig von den Einzäunungen
haben aktuell drei Vereine mit der Pflege der Anlagen begonnen.Seite 1 von 2

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Über den Fortgang des Verfahrens sowie die Erfahrungen und Ergebnisse des
Pilotprojektes wird die Verwaltung zu gegebener Zeit im Sportausschuss
berichten.
zu 2.
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob und wie der TV Rheindorf in das
Pilotprojekt eingebunden werden kann.
Das Pilotprojekt ist eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit im Sinne des
Personalvertretungsgesetzes, da die Pflegearbeiten, die im Rahmen des
Pilotprojektes auf die Vereine übertragen wurden, originäre Aufgaben des
Sportstättenpflegedienstes sind. Vor Einführung des Pilotprojektes war daher
die Zustimmung des Personalrates erforderlich. Der Personalrat hatte
seinerzeit einer Übertragung der Aufgaben in dem beschriebenen Rahmen
zugestimmt. Die maximale Anzahl der am Pilotprojekt teilnehmenden Vereine
ist somit erreicht, so dass derzeit kein weiterer Verein aufgenommen werden
kann.
Nach einer Evaluierung des Pilotprojektes wird darüber zu entscheiden sein, ob
und in welchem Umfang mit weiteren Vereinen Vereinbarungen getroffen
werden.
Anlage/n
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