202101-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Pilotprojekt: Umzäunung von Sportplätzen zum Schutz vor Vandalismus
Kerndaten
- Nummer
- 202101-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 11.01.2021
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202101-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Pilotprojekt: Umzäunung von Sportplätzen zum Schutz vor Vandalismus Beratungsfolge Rat 04.02.2021 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: zu 1. Im Rahmen eines Pilotprojektes werden ausgewählte Bonner Kunstrasenplätze mit einer geeigneten Umzäunung versehen. Die Sportstätten öffnen täglich in der Zeit von 8.00 - 22.00 Uhr. Die Vereine übernehmen den Schließdienst. Die Verwaltung begleitet das Projekt und berichtet dem Fachgremium nach einem Jahr über die Ergebnisse. Der Sportausschuss hatte in seiner Sitzung am 12.09.2018 der Durchführung eines Pilotprojektes zur Beteiligung der Sportvereine an der Pflege von Kunstrasenplätzen zugestimmt und deren Einzäunung befürwortet (Drucksachen-Nr. 1812250EB4). Die nachfolgend aufgeführten Vereine nehmen am Pilotprojekt teil: FC Blau-Weiß Friesdorf e.V. SV Roleber 1919 e.V. Oberkasseler FV 1910 e.V. Sportfreunde Ippendorf e.V. FV Endenich e.V. (vorbehaltlich Entscheidung der Bezirksvertretung Bonn) Die Vereine übernehmen neben Pflegearbeiten den täglich anfallenden Schließdienst und öffnen bzw. schließen die Sportstätten gemäß den in der Benutzungszeitenordnung festgelegten Zeiten (montags bis sonntags: 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr). Die Ausschreibung der Einzäunungen im Herbst 2020 brachte kein umsetzbares Ergebnis und wird daher aufgehoben, das Vergabeverfahren wird zu Jahresbeginn erneut durchgeführt. Unabhängig von den Einzäunungen haben aktuell drei Vereine mit der Pflege der Anlagen begonnen.Seite 1 von 2 Seite 2 Über den Fortgang des Verfahrens sowie die Erfahrungen und Ergebnisse des Pilotprojektes wird die Verwaltung zu gegebener Zeit im Sportausschuss berichten. zu 2. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob und wie der TV Rheindorf in das Pilotprojekt eingebunden werden kann. Das Pilotprojekt ist eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit im Sinne des Personalvertretungsgesetzes, da die Pflegearbeiten, die im Rahmen des Pilotprojektes auf die Vereine übertragen wurden, originäre Aufgaben des Sportstättenpflegedienstes sind. Vor Einführung des Pilotprojektes war daher die Zustimmung des Personalrates erforderlich. Der Personalrat hatte seinerzeit einer Übertragung der Aufgaben in dem beschriebenen Rahmen zugestimmt. Die maximale Anzahl der am Pilotprojekt teilnehmenden Vereine ist somit erreicht, so dass derzeit kein weiterer Verein aufgenommen werden kann. Nach einer Evaluierung des Pilotprojektes wird darüber zu entscheiden sein, ob und in welchem Umfang mit weiteren Vereinen Vereinbarungen getroffen werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de