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202098-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Aufmerksamkeitsstreifen für Sehbehinderte an der Fußgängerampel gegenüber dem Hauptbahnhof

Nummer
202098-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.12.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.02.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 202098 Aufmerksamkeitsstreifen für Sehbehinderte an der Fußgängerampel gegenüber dem Hauptbahnhof

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202098-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Aufmerksamkeitsstreifen für Sehbehinderte an der
Fußgängerampel gegenüber dem Hauptbahnhof
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 26.01.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Es wurden auf der einen Seite zunächst die falschen Platten (Noppen) verlegt.
Aufgrund eines entsprechenden Hinweises wurden dann aber auf der anderen
Seite Rillenplatten verbaut, mit der Zusage des Bauträgers auch die
gegenüberliegende Seite entsprechend auszustatten. Die Verwaltung hat den
Bauträger noch einmal an den erforderlichen Austausch erinnert. In dem Zuge
werden die Platten über die gesamte Breite ausgeführt.
Die Blindenakustik am Überweg Poststraße konnte zwischenzeitlich in Betrieb
genommen werden.
Anlage/n
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