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202098 · Antrag

Aufmerksamkeitsstreifen für Sehbehinderte an der Fußgängerampel gegenüber dem Hauptbahnhof

Nummer
202098
Art
Antrag
Veröffentlicht
25.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 25.11.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 02.02.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.02.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 56,5 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 202098-01 ST Aufmerksamkeitsstreifen für Sehbehinderte an der Fußgängerampel gegenüber dem Hauptbahnhof

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Antrag
öffentlich
202098
Antragsteller/in:
Nicole Bonnie
Dipl.-Ing. Arno Hospes
CDU Bezirksfraktion Bonn
24.11.2020 gez. Reeh-Schall
Aufmerksamkeitsstreifen für Sehbehinderte an der
Fußgängerampel gegenüber dem Hauptbahnhof
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 15.12.2020 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird gebeten, den Aufmerksamkeitsstreifen vor der
Fußgängerampel am Ende der Poststraße gegenüber dem Hauptbahnhof über
die gesamte Länge der schrägverlaufenden Treppenstufe aufzubringen. Zurzeit
sind nur Dreiviertel der Fläche mit den hinweisenden Noppen ausgelegt.
Zudem sollte die Fußgängerampel an dieser zentralen Stelle mit einem
akustischen Signal für Menschen mit Sehbehinderung ausgestattet werden.
Begründung
Das barrierefreie Bauen im öffentlichen Bereich ist eine Errungenschaft, um
Menschen mit Behinderungen ohne Erschwernisse und fremde Hilfe die
Teilnahme am Gesellschaftsleben zu ermöglichen. Dazu sind
Aufmerksamkeitsstreifen eine gute Hilfe, um Aufprallunfälle zu vermeiden und
eine sichere Orientierung zu ermöglichen.
Bei einem Mobilitätsrundgang mit blinden sowie sehbehinderten Menschen
durch die Bonner Innenstadt hat sich am Hauptbahnhof die oben beschriebene
missliche Situation gezeigt.
Aufmerksamkeitsstreifen sollen leiten und entsprechen festen Regeln. Fehlt ein
Streifen, wird freier Zugang suggeriert. An der Fläche vor der in Rede
stehenden Ampel auf der Poststraße bedeutet dies, dass keine Treppe
vermutet werden kann.
Die Wegeverbindung vor dem Hauptbahnhof wird zudem von vielen
ortsunkundigen sehbehinderten Menschen genutzt und sollte schon deswegen
den Regelungen entsprechen.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 19:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de