202098 · Antrag
Aufmerksamkeitsstreifen für Sehbehinderte an der Fußgängerampel gegenüber dem Hauptbahnhof
Kerndaten
- Nummer
- 202098
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 25.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Antrag öffentlich 202098 Antragsteller/in: Nicole Bonnie Dipl.-Ing. Arno Hospes CDU Bezirksfraktion Bonn 24.11.2020 gez. Reeh-Schall Aufmerksamkeitsstreifen für Sehbehinderte an der Fußgängerampel gegenüber dem Hauptbahnhof Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 15.12.2020 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Verwaltung wird gebeten, den Aufmerksamkeitsstreifen vor der Fußgängerampel am Ende der Poststraße gegenüber dem Hauptbahnhof über die gesamte Länge der schrägverlaufenden Treppenstufe aufzubringen. Zurzeit sind nur Dreiviertel der Fläche mit den hinweisenden Noppen ausgelegt. Zudem sollte die Fußgängerampel an dieser zentralen Stelle mit einem akustischen Signal für Menschen mit Sehbehinderung ausgestattet werden. Begründung Das barrierefreie Bauen im öffentlichen Bereich ist eine Errungenschaft, um Menschen mit Behinderungen ohne Erschwernisse und fremde Hilfe die Teilnahme am Gesellschaftsleben zu ermöglichen. Dazu sind Aufmerksamkeitsstreifen eine gute Hilfe, um Aufprallunfälle zu vermeiden und eine sichere Orientierung zu ermöglichen. Bei einem Mobilitätsrundgang mit blinden sowie sehbehinderten Menschen durch die Bonner Innenstadt hat sich am Hauptbahnhof die oben beschriebene missliche Situation gezeigt. Aufmerksamkeitsstreifen sollen leiten und entsprechen festen Regeln. Fehlt ein Streifen, wird freier Zugang suggeriert. An der Fläche vor der in Rede stehenden Ampel auf der Poststraße bedeutet dies, dass keine Treppe vermutet werden kann. Die Wegeverbindung vor dem Hauptbahnhof wird zudem von vielen ortsunkundigen sehbehinderten Menschen genutzt und sollte schon deswegen den Regelungen entsprechen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de