202093-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Alternative Verkehrsberuhigung Oedekovener Straße
Kerndaten
- Nummer
- 202093-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 05.01.2021
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.740 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202093-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I 24.11.2020 gez. Reeh-Schall Alternative Verkehrsberuhigung Oedekovener Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 26.01.2021 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Aus Sicht der Verwaltung wird ein Rückbau der Fahrbahnschwellen, insbesondere im Einzugsbereich der Grundschule, nicht befürwortet, da Fahrbahnschwellen grundsätzlich die effektivste Lösung darstellen um die Geschwindigkeit einzudämmen. Verkehrsberuhigende Elemente wie z. B. Fahrbahnschwellen tragen wirksam zur Verlangsamung des Verkehrs bei. Eine alternative Neugestaltung des Straßenraumes mit z. B. Einengungen der Fahrbahn wäre aufgrund der Erfahrungen aus anderen Tempo 30-Zonen hinsichtlich der Einhaltung der Geschwindigkeiten nicht so effektiv wie die Fahrbahnschwellen und werden daher nicht von der Veraltung befürwortet. Die Verwaltung hat in der Oedekovener Straße Höhe Hausnummer 18 am 03. Dezember 2020 in der Zeit von 07:07 Uhr – 08:37 Uhr eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. In Fahrtrichtung Wegscheid wurden insgesamt 110 Fahrzeuge gemessen, es wurden keine unerlaubten Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt. In Fahrtrichtung Bahnhofstraße wurden insgesamt 196 Fahrzeuge gemessen, unerlaubte Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden auch hier nicht festgestellt. Weitere Geschwindigkeitsmessungen sind aufgrund des Ergebnisses nicht vorgesehen. Eine Gefahrenstelle liegt nicht vor, an der aufgrund festzustellender überdurchschnittlich häufiger Geschwindigkeitsüberschreitungen von einer erhöhten Unfallgefahr auszugehen ist. Es wird angeregt, den Antrag abzulehnen.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de