202090 · Beschlussvorlage
Fortführung des Programms Rucksack Kita
Kerndaten
- Nummer
- 202090
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 03.12.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 202090 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Stabsstelle Integration Dezernat: Dez. OB Fortführung des Programms Rucksack Kita Beratungsfolge Rat 10.12.2020 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Zuständigkeit für das Programm Rucksack Kita wechselt zum 01.01.2021 vom Amt für Kinder, Jugend und Familie zum Kommunalen Integrationszentrum. Da sich die verwaltungsinterne Abstimmung hierzu verzögert hat, konnte die Beschlussvorlage nicht fristgerecht fertiggestellt werden. Eine Entscheidung des Rates ist jedoch dringend notwendig, damit der Verband binationaler Familien und Partnerschaften iaf e.V. seine 13 Rucksackgruppen ab Januar 2021 fortsetzen kann. Beschlussvorschlag Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften iaf e.V. erhält für die Weiterführung der Rucksack Kita-Gruppen im Haushaltsjahr 2021 119.427,00 €. Begründung Die Zuständigkeit für das Programm Rucksack Kita wechselt zum 01.01.2021 vom Amt für Kinder, Jugend und Familie zum Kommunalen Integrationszentrum (siehe DS 200366). Damit der Verband binationaler Familien und Partnerschaften iaf e.V., der auch bisher schon Träger des Programms Rucksack war, die 13 Rucksack-Gruppen ab Januar fortsetzen kann, benötigt er die von ihm beantragten Fördermittel in Höhe von 119.427,00 €. Damit wird in 2021 die bisherige Förderpraxis des Amtes 51 fortgesetzt. Die Rucksack-Gruppen finden in folgenden Kitas bzw. Familienzentren statt: Unterm Regenbogen, Auf dem Huckstein und An der Rheindorfer Burg mit türkischsprachigen Gruppen, Oberaustraße, Waldenburger Ring und Montihäuschen mit arabischsprachigen Gruppen, Auerburg, Medinghoven, AmSeite 1 von 3 Seite 2 Stadion, Siemensstraße, Finkennest und Lummerland mit gemischtsprachigen Gruppen. Der Start im „Monti Haus“ muss aus personellen Gründen verschoben werden. Das Programm Rucksack Kita ist ein bundesweit anerkanntes Programm der Elternbildung und Sprachförderung. Es soll bereits ab der Kita die Sprachbildung der Kinder fördern und Familien mit Migrationsgeschichte bei den Bildungsprozessen ihrer Kinder unterstützen. Das Programm zielt darauf ab, die Erziehungskompetenz der Eltern zu erweitern und die Sprachkompetenz der Kinder sowohl in Deutsch als auch in ihrer Familiensprache zu fördern. Die Umsetzung erfolgt in Elterngruppen, die sich wöchentlich in der Kita treffen und von zweisprachigen Elternbegleiterinnen angeleitet werden. Im Rahmen dieser Treffen wird mit den teilnehmenden Eltern (in der Regel Mütter) nach einem vom Land NRW für das Programm Rucksack vorgegebenen Konzept erarbeitet, wie sie ihre Kinder systematisch unterstützen können. Diese Übungen umfassen Aktivitäten wie Spielen, Basteln, Malen, Lesen, Singen, Beobachten und Erzählen und beziehen sich jeweils auf ein Thema. Die Mütter nehmen sie quasi „im Rucksack“ mit nachhause und setzen sie dort täglich mit den Kindern um. Parallel zur herkunftssprachlichen Förderung in der Familie sollen die wöchentlichen Themen in der Kita in der Zweitsprache Deutsch aufgegriffen werden, so dass die Kinder ihre sprachlichen Kompetenzen in beiden Sprachen festigen und erweitern können. Über die gemeinsame Arbeit in der Rucksack-Gruppe entsteht eine Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Kita, da vielfältige Themen angesprochen und bearbeitet werden. Aufgrund der Covid-19 Pandemie findet der Kontakt zu den Teilnehmerinnen und Teilnehmern auf unterschiedlichen Wegen wie über Briefe, Telefonate und WhatsApp-Gruppen statt. Coaching und Fortbildungen finden online statt. Finanzielle Auswirkungen: Aus den bis 31.12.2020 bei Amt 51 bereitgestellten Haushaltsmitteln für das Programm Rucksack Kita werden für die Förderung des Rucksack-Trägers Verband binationaler Familien und Partnerschaften iaf e.V. (119.427,00 €) und für die Umsetzung der von FiBB e.V. durchgeführten Rucksack-Gruppen durch das Kommunale Integrationszentrum (59.165,00 €) Haushaltsmittel in einer Gesamthöhe von 178.592,00 € für den Haushalt 2021/2022 ff. nachgemeldet. Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.04 Koordination Integration 1.01.04.01 Koordination IntegrationSeite 2 von 3 Seite 3 Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten) (früherer Vermögenshaushalt) Betrag Finanzstelle Veranschlagt in Noch bereitzustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten) Konsumtive Kosten der Maßnahme (früherer Verwaltungshaushalt) Betrag Finanzstelle Vorgesehen in Noch bereitzustell en Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 178.592,00 190000104 73. 1000 70.1900/74.1000 2021ff. Für den Plan 2021/2022 nachge meldet Einzahlungen / Erträge 0,00 Haushaltsbelastung jährlich 178.592,00 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de