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202090 · Beschlussvorlage

Fortführung des Programms Rucksack Kita

Nummer
202090
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
03.12.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 14.12.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
202090
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Stabsstelle Integration
Dezernat:
Dez. OB
Fortführung des Programms Rucksack Kita
Beratungsfolge
Rat 10.12.2020 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Zuständigkeit für das Programm Rucksack Kita wechselt zum
01.01.2021 vom Amt für Kinder, Jugend und Familie zum Kommunalen
Integrationszentrum. Da sich die verwaltungsinterne Abstimmung hierzu
verzögert hat, konnte die Beschlussvorlage nicht fristgerecht
fertiggestellt werden. Eine Entscheidung des Rates ist jedoch dringend
notwendig, damit der Verband binationaler Familien und Partnerschaften
iaf e.V. seine 13 Rucksackgruppen ab Januar 2021 fortsetzen kann.
Beschlussvorschlag
Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften iaf e.V. erhält für die
Weiterführung der Rucksack Kita-Gruppen im Haushaltsjahr 2021 119.427,00
€.
Begründung
Die Zuständigkeit für das Programm Rucksack Kita wechselt zum 01.01.2021
vom Amt für Kinder, Jugend und Familie zum Kommunalen Integrationszentrum
(siehe DS 200366). Damit der Verband binationaler Familien und
Partnerschaften iaf e.V., der auch bisher schon Träger des Programms
Rucksack war, die 13 Rucksack-Gruppen ab Januar fortsetzen kann, benötigt
er die von ihm beantragten Fördermittel in Höhe von 119.427,00 €. Damit wird
in 2021 die bisherige Förderpraxis des Amtes 51 fortgesetzt.
Die Rucksack-Gruppen finden in folgenden Kitas bzw. Familienzentren statt:
Unterm Regenbogen, Auf dem Huckstein und An der Rheindorfer Burg mit
türkischsprachigen Gruppen, Oberaustraße, Waldenburger Ring und
Montihäuschen mit arabischsprachigen Gruppen, Auerburg, Medinghoven, AmSeite 1 von 3

Seite 2
Stadion, Siemensstraße, Finkennest und Lummerland mit gemischtsprachigen
Gruppen. Der Start im „Monti Haus“ muss aus personellen Gründen
verschoben werden.
Das Programm Rucksack Kita ist ein bundesweit anerkanntes Programm der
Elternbildung und Sprachförderung. Es soll bereits ab der Kita die
Sprachbildung der Kinder fördern und Familien mit Migrationsgeschichte bei
den Bildungsprozessen ihrer Kinder unterstützen. Das Programm zielt darauf
ab, die Erziehungskompetenz der Eltern zu erweitern und die
Sprachkompetenz der Kinder sowohl in Deutsch als auch in ihrer
Familiensprache zu fördern.
Die Umsetzung erfolgt in Elterngruppen, die sich wöchentlich in der Kita treffen
und von zweisprachigen Elternbegleiterinnen angeleitet werden. Im Rahmen
dieser Treffen wird mit den teilnehmenden Eltern (in der Regel Mütter) nach
einem vom Land NRW für das Programm Rucksack vorgegebenen Konzept
erarbeitet, wie sie ihre Kinder systematisch unterstützen können. Diese
Übungen umfassen Aktivitäten wie Spielen, Basteln, Malen, Lesen, Singen,
Beobachten und Erzählen und beziehen sich jeweils auf ein Thema. Die Mütter
nehmen sie quasi „im Rucksack“ mit nachhause und setzen sie dort täglich mit
den Kindern um.
Parallel zur herkunftssprachlichen Förderung in der Familie sollen
die wöchentlichen Themen in der Kita in der Zweitsprache Deutsch
aufgegriffen werden, so dass die Kinder ihre sprachlichen Kompetenzen in
beiden Sprachen festigen und erweitern können.
Über die gemeinsame Arbeit in der Rucksack-Gruppe entsteht eine Bildungs-
und Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Kita, da vielfältige Themen
angesprochen und bearbeitet werden.
Aufgrund der Covid-19 Pandemie findet der Kontakt zu den Teilnehmerinnen
und Teilnehmern auf unterschiedlichen Wegen wie über Briefe, Telefonate und
WhatsApp-Gruppen statt. Coaching und Fortbildungen finden online statt.
Finanzielle Auswirkungen:
Aus den bis 31.12.2020 bei Amt 51 bereitgestellten Haushaltsmitteln für das
Programm Rucksack Kita werden für die Förderung des Rucksack-Trägers
Verband binationaler Familien und Partnerschaften iaf e.V. (119.427,00 €) und
für die Umsetzung der von FiBB e.V. durchgeführten Rucksack-Gruppen durch
das Kommunale Integrationszentrum (59.165,00 €) Haushaltsmittel in einer
Gesamthöhe von 178.592,00 € für den Haushalt 2021/2022 ff. nachgemeldet.
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.04 Koordination Integration 1.01.04.01 Koordination IntegrationSeite 2 von 3

Seite 3
Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten) (früherer Vermögenshaushalt)
Betrag Finanzstelle Veranschlagt in Noch
bereitzustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich kalkulatorische
Kosten (Folgekosten)
Konsumtive Kosten der Maßnahme (früherer Verwaltungshaushalt)
Betrag Finanzstelle Vorgesehen
in
Noch
bereitzustell
en
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
178.592,00 190000104 73.
1000
70.1900/74.1000
2021ff. Für den Plan
2021/2022 nachge
meldet
Einzahlungen / Erträge 0,00
Haushaltsbelastung
jährlich
178.592,00
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 20:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de