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202087 · Beschlussvorlage

Förderung der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. im Jahr 2020

Nummer
202087
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
30.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 14.12.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
202087
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Förderung der Behinderten-Gemeinschaft Bonn
e.V. im Jahr 2020
Beratungsfolge
Rat 10.12.2020 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Förderung der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. erfolgt derzeit
unter Vorbehalt auf der Basis der Förderhöhe in 2019. Die Gespräche
mit der Behinderten-Gemeinschaft und die interne Abstimmung konnten
nun erst abgeschlossen werden. Ein Beschluss ist noch in diesem Jahr
erforderlich, damit die Förderung erfolgen kann. Da in diesem Jahr keine
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und
Wohnen vorgesehen ist, ist ein Beschluss des Rates erforderlich.
Beschlussvorschlag
„Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. (BG) erhält im Jahr 2020 eine
Förderung in Höhe von bis zu 278.427,06 € zur Wahrnehmung der
Aufgabe der Behindertenbeauftragten der Bundesstadt Bonn.
Der Zuschuss dient der Finanzierung der Aufgaben, die der BG in einem
öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den dazugehörigen Anlagen übertragen
werden."
Begründung
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat bereits am 29.09.2005 (DS.-Nr.:
0512494) folgenden Beschluss gefasst:
1. „Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e. V. (BG) wird mit
der Wahrnehmung der Funktion der Behindertenbeauftragten der
Bundesstadt Bonn beauftragt.Seite 1 von 4

Seite 2
2. Die sächliche und finanzielle Ausstattung der BG wird, da
sie eine Pflichtaufgabe übernimmt, im Rahmen des bereits
gewährten Betriebskostenzuschusses finanziert.“
Mit der Bestimmung einer Behindertenbeauftragten wird das Ziel des
„Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen - BGG NRW“
umgesetzt. Dort ist festgelegt:
„Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung von Menschen mit
Behinderung zu verhindern und zu beseitigen sowie die volle,
wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit
Behinderung am Leben in der Gesellschaft durch die Beseitigung
von Barrieren und die Herstellung von Auffindbarkeit,
Zugänglichkeit und Nutzbarkeit zu gewährleisten. Hierzu gehört
auch die Ermöglichung einer selbstbestimmten Lebensführung.
Die Träger öffentlicher Belange sind verpflichtet sich aktiv für die
Ziele des Gesetzes einzusetzen. Sie arbeiten hierzu eng mit den
Organisationen und Verbänden der Menschen mit Behinderung
zusammen.
Die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen auch
auf örtlicher Ebene ist eine Aufgabe von wesentlicher Bedeutung
für die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von
Menschen mit Behinderungen.“
Die Aufgaben der BG haben sich insbesondere nach dem Inkrafttreten
der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Beschluss von „Bonn-
Inklusiv Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn
(Bonn-Inklusiv)“ (DS-Nr.: 1111968EB4) qualitativ verändert.
Die BG ist nicht mehr eine reine Dienstleisterin, die die Stadtverwaltung
bei der Beurteilung der Barrierefreiheit ihrer Maßnahmen im weitesten
Sinne oder der Beratung von Menschen mit Behinderung unterstützt,
sondern bewusstseinsbildend und gestaltend in die Umsetzung von
„Bonn- Inklusiv“ und die Wahrung der Belange der Menschen mit
Behinderung in Bonn eingebunden.
Beispielhafte Aufgaben der BG sind:
 Interessenvertretung für Menschen mit Behinderung
 Umsetzung und Weiterentwicklung von „Bonn-Inklusiv“
 Öffentlichkeitsarbeit insbesondere zur Bewusstseinsbildung und
zur Vermeidung von Stigmatisierung
 Ansprechpartnerin für Verwaltung und Politik bezüglich der
inklusiven Ausrichtung von Entscheidungen und der Wahrung der
Belange von Menschen mit Behinderung
 Lotsenfunktion für Menschen mit Behinderung und deren
Verbände
 Stellungnahmen zu Maßnahmen der Bundesstadt Bonn bezüglich
der Barrierefreiheit im weitesten SinneSeite 2 von 4

Seite 3
 Vorhalten eines Gebärdensprachdolmetscherpools sowie
Entwicklung und Verbesserung von inklusiven
Kommunikationsmöglichkeiten.
Die Rolle der BG ist in „Bonn-Inklusiv“ beschrieben.
Sie ist Gegenstand von Handlungsempfehlungen, die nun umfassend
umgesetzt werden sollen.
Eine Handlungsempfehlung lautet:
„Erforderliche personelle und finanzielle Stärkung der
„Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V.“ in ihrer Funktion als
Behindertenbeauftragte der Bundesstadt Bonn“
„Bonn-Inklusiv“ weist der BG darüber hinaus die Federführung für die
Umsetzung von insgesamt 22 Handlungsempfehlungen zu.
Die Förderung der BG betrug im Jahr 2019 bis zu 206.900,00 €.
Der nun erhöhte Förderungsbetrag beruht auf einer
Personalkostenfinanzierung, die eine angemessene Eingruppierung der
Mitarbeitenden der BG ermöglicht, und erhöhten Mietkosten.
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung, dabei wird zu einem Teil
auch auf die Mittel, die für „Bonn-Inklusiv“ in den Haushalt eingestellt
wurden, zurückgegriffen.
Eine Veränderung der Aufgabenverteilung zwischen dem
ehrenamtlichen Vorstand und den hauptamtlichen Mitarbeitenden sichert
die Kontinuität der Aufgabenwahrnehmung, die der Projektbeirat
„Behindertenpolitischer Teilhabeplan“ bereits im Jahr 2011 mit der
Aufnahme der oben erwähnten Handlungsempfehlung in „Bonn-Inklusiv“
beabsichtigt hat.
Die Räumlichkeiten der BG sind nun barrierefrei und den Bedürfnissen
der Menschen mit Behinderung angepasst.
Die Beschlussvorlage zur Förderung der Behinderten-Gemeinschaft
Bonn e.V. für die Jahre 2021/2022 wird nach entsprechender
Verwendungsnachweisführung und Prüfung eingebracht.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förderung von Trägern der
Wohlfahrtspflege, Vereinen
und sonstigen Trägern
1.50.00.05.06.01 Förderung von Trägern der
Wohlfahrtspflege, Vereinen und
sonstigen TrägernSeite 3 von 4

Seite 4
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in 2020
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
278.427,06 150000506/
72.1000
211.000,00 67.427,06 15000051001/
72.1000
Einzahlungen /
Erträge
0,00
Haushaltsbelastung
jährlich
278.427,06
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 20:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de