202087 · Beschlussvorlage
Förderung der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. im Jahr 2020
Kerndaten
- Nummer
- 202087
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 30.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 202087 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Förderung der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. im Jahr 2020 Beratungsfolge Rat 10.12.2020 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Förderung der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. erfolgt derzeit unter Vorbehalt auf der Basis der Förderhöhe in 2019. Die Gespräche mit der Behinderten-Gemeinschaft und die interne Abstimmung konnten nun erst abgeschlossen werden. Ein Beschluss ist noch in diesem Jahr erforderlich, damit die Förderung erfolgen kann. Da in diesem Jahr keine Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen vorgesehen ist, ist ein Beschluss des Rates erforderlich. Beschlussvorschlag „Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. (BG) erhält im Jahr 2020 eine Förderung in Höhe von bis zu 278.427,06 € zur Wahrnehmung der Aufgabe der Behindertenbeauftragten der Bundesstadt Bonn. Der Zuschuss dient der Finanzierung der Aufgaben, die der BG in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den dazugehörigen Anlagen übertragen werden." Begründung Der Rat der Bundesstadt Bonn hat bereits am 29.09.2005 (DS.-Nr.: 0512494) folgenden Beschluss gefasst: 1. „Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e. V. (BG) wird mit der Wahrnehmung der Funktion der Behindertenbeauftragten der Bundesstadt Bonn beauftragt.Seite 1 von 4 Seite 2 2. Die sächliche und finanzielle Ausstattung der BG wird, da sie eine Pflichtaufgabe übernimmt, im Rahmen des bereits gewährten Betriebskostenzuschusses finanziert.“ Mit der Bestimmung einer Behindertenbeauftragten wird das Ziel des „Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen - BGG NRW“ umgesetzt. Dort ist festgelegt: „Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung von Menschen mit Behinderung zu verhindern und zu beseitigen sowie die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft durch die Beseitigung von Barrieren und die Herstellung von Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit zu gewährleisten. Hierzu gehört auch die Ermöglichung einer selbstbestimmten Lebensführung. Die Träger öffentlicher Belange sind verpflichtet sich aktiv für die Ziele des Gesetzes einzusetzen. Sie arbeiten hierzu eng mit den Organisationen und Verbänden der Menschen mit Behinderung zusammen. Die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen auch auf örtlicher Ebene ist eine Aufgabe von wesentlicher Bedeutung für die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.“ Die Aufgaben der BG haben sich insbesondere nach dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Beschluss von „Bonn- Inklusiv Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn (Bonn-Inklusiv)“ (DS-Nr.: 1111968EB4) qualitativ verändert. Die BG ist nicht mehr eine reine Dienstleisterin, die die Stadtverwaltung bei der Beurteilung der Barrierefreiheit ihrer Maßnahmen im weitesten Sinne oder der Beratung von Menschen mit Behinderung unterstützt, sondern bewusstseinsbildend und gestaltend in die Umsetzung von „Bonn- Inklusiv“ und die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in Bonn eingebunden. Beispielhafte Aufgaben der BG sind: Interessenvertretung für Menschen mit Behinderung Umsetzung und Weiterentwicklung von „Bonn-Inklusiv“ Öffentlichkeitsarbeit insbesondere zur Bewusstseinsbildung und zur Vermeidung von Stigmatisierung Ansprechpartnerin für Verwaltung und Politik bezüglich der inklusiven Ausrichtung von Entscheidungen und der Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung Lotsenfunktion für Menschen mit Behinderung und deren Verbände Stellungnahmen zu Maßnahmen der Bundesstadt Bonn bezüglich der Barrierefreiheit im weitesten SinneSeite 2 von 4 Seite 3 Vorhalten eines Gebärdensprachdolmetscherpools sowie Entwicklung und Verbesserung von inklusiven Kommunikationsmöglichkeiten. Die Rolle der BG ist in „Bonn-Inklusiv“ beschrieben. Sie ist Gegenstand von Handlungsempfehlungen, die nun umfassend umgesetzt werden sollen. Eine Handlungsempfehlung lautet: „Erforderliche personelle und finanzielle Stärkung der „Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V.“ in ihrer Funktion als Behindertenbeauftragte der Bundesstadt Bonn“ „Bonn-Inklusiv“ weist der BG darüber hinaus die Federführung für die Umsetzung von insgesamt 22 Handlungsempfehlungen zu. Die Förderung der BG betrug im Jahr 2019 bis zu 206.900,00 €. Der nun erhöhte Förderungsbetrag beruht auf einer Personalkostenfinanzierung, die eine angemessene Eingruppierung der Mitarbeitenden der BG ermöglicht, und erhöhten Mietkosten. Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung, dabei wird zu einem Teil auch auf die Mittel, die für „Bonn-Inklusiv“ in den Haushalt eingestellt wurden, zurückgegriffen. Eine Veränderung der Aufgabenverteilung zwischen dem ehrenamtlichen Vorstand und den hauptamtlichen Mitarbeitenden sichert die Kontinuität der Aufgabenwahrnehmung, die der Projektbeirat „Behindertenpolitischer Teilhabeplan“ bereits im Jahr 2011 mit der Aufnahme der oben erwähnten Handlungsempfehlung in „Bonn-Inklusiv“ beabsichtigt hat. Die Räumlichkeiten der BG sind nun barrierefrei und den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderung angepasst. Die Beschlussvorlage zur Förderung der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. für die Jahre 2021/2022 wird nach entsprechender Verwendungsnachweisführung und Prüfung eingebracht. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege, Vereinen und sonstigen Trägern 1.50.00.05.06.01 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege, Vereinen und sonstigen TrägernSeite 3 von 4 Seite 4 Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in 2020 Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 278.427,06 150000506/ 72.1000 211.000,00 67.427,06 15000051001/ 72.1000 Einzahlungen / Erträge 0,00 Haushaltsbelastung jährlich 278.427,06 Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de