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202086-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Grundstück in Bonn-Friesdorf, Eltviller Straße 2 - 14/Rüdesheimer Str. 5 - 13- Nachverdichtung durch Neubau von 10 Mehrfamilienhäusern und einer Tiefgarage Az.: 457349

Nummer
202086-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.12.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.02.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 202086 Grundstück in Bonn-Friesdorf, Eltviller Straße 2 - 14/Rüdesheimer Str. 5 - 13- Nachverdichtung durch Neubau von 10 Mehrfamilienhäusern und einer Tiefgarage Az.: 457349

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202086-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Friesdorf, Eltviller Straße 2 -
14/Rüdesheimer Str. 5 - 13- Nachverdichtung durch
Neubau von 10 Mehrfamilienhäusern und einer
Tiefgarage Az.: 457349
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.02.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1) Mit Schreiben vom 19.11.2020 hat die Wohnbau GmbH den
Mieter*innen und Anwohner*innen die Möglichkeit eingeräumt, bis zum
27.11.2020 Fragen zu den ihnen von der Wohnbau GmbH zur Verfügung
gestellten Projektinformationen zum Bauvorhaben zu stellen. Die
Antragsteller bitten die Verwaltung um zeitnahe Information zu den
Ergebnissen der Auswertung und Würdigung der Fragen seitens der
Wohnbau GmbH.
Die Fragen und Antworten der Wohnbau an die Mieter*innen und
Anwohner*innen sind der Verwaltung zum aktuellen Zeitpunkt nicht bekannt.
Mit Stand vom 26.11.2020 hat die Wohnbau GmbH gegenüber dem General-
Anzeiger auf Anfrage mitgeteilt, dass 8 Anfragen von den Mieter*innen und
weitere 8 Anfragen von Anwohner*innen außerhalb der Wohnanlage
eingegangen sind. Dabei handelt es sich um individuelle Fragestellungen, auf
die die Wohnbau GmbH zeitnah eingehen wird.
2) Die Verwaltung wird um zeitnahe Berichterstattung zu den
Ergebnissen der Beratungen des Städtebau- und Gestaltungsbeirats am
26.08.2020 zum Bauvorhaben gebeten.
Siehe dazu das beigefügte Protokoll der 27. Sitzung des Städtebau- und
Gestaltungsbeirats.
3) Sofern das angestrebte gemeinsame Gespräch zwischen Mitgliedern
des Städte- und Gestaltungsbeirats, der Verwaltung und der Wohnbau
GmbH stattgefunden hat, bitten wir darum, zeitnah die Ergebnisse des
Gesprächs der Bezirksvertretung vorzustellen.
Diesbezüglich wird u.a. auf die Punkte Ö 6.5. bis Ö 6.7. (DS 201269, DS
201372 und DS 201398) verwiesen. Im Rahmen dieser Bürgeranträge wurde
bereits auf den Inhalt und das Ergebnis des Gesprächs eingegangen.Seite 1 von 6

Seite 2
Am 26.10.2020 hat ein Beratungsgespräch mit dem Bauherrn, der Verwaltung
(Vertreter des Bauordnungsamtes und des Stadtplanungsamtes) sowie zwei
Mitgliedern des Städtebau- und Gestaltungsbeirats stattgefunden. Darin
wurden nach einer detaillierten Darstellung der Planungsgenese zuvor
geäußerte Fragen, Bedenken und Anregungen des Beirats aufgegriffen und
diskutiert.
Folgende planerische Änderungsansätze wurden bereits in die Planungen
durch den Bauherrn eingearbeitet:
 Minimierung der Einflüsse auf Bestandswohnungen:
o Geschlossene Wände zum Bestandsbau, ohne Öffnungen und
Sichtverbindungen
o Lediglich Nebenräume der Bestandswohnungen werden indirekt
verdeckt
o Keine Verschattung von Schlaf- und Wohnräumen
 Vergrößerung der Balkonflächen der Bestandswohnungen im Bereich
der „Brücken“
 Weitergehende Prüfungen eines Gutachters zu möglichen negativen
Veränderungen des Gesamtklimas
 Schalltechnisches Gutachten zur Untersuchung der Lärmbelastung
 Gärtnerische Neugestaltung der Innenhöfe mit unterschiedlichen
Themen, hier können sich die Anwohner einbringen
Diese Ansätze wurden durch die beiden Mitglieder des Städtebau- und
Gestaltungsbeirats begrüßt und weitere qualitätsverbessernde Maßnahmen
angeregt. So sollen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens Themen wie
Unterbringung des ruhenden Verkehrs, Begrünung und Gestaltung der
Innenhöfe, Baumschutz und Immissionsschutz aufgegriffen werden. Der
Städtebau- und Gestaltungsbeirat hat seine Unterstützung in der weiteren
Entwurfsplanung zugesagt.
4) Falls das Gespräch noch nicht stattgefunden hat, bitten wir zeitnah
um Auskunft darüber, wann das Gespräch vorgesehen ist.
./.
5) Die Mitglieder der Bezirksvertretung bekräftigen den in DS 200828-
3AA (Pkt. 4/5) gefassten Beschluss, dass im weiteren
Baugenehmigungsverfahren die Verwaltung die Anregungen und
Vorschläge der Bürger*innen, soweit rechtlich zulässig, berücksichtigt
und außerdem bis zum Ende des Bürgerbeteiligungsverfahrens keine
Baugenehmigung erteilt werden soll.
Die Anregungen und Vorschläge von Bürger*innen können im Rahmen des
rechtlich zulässigen nur berücksichtigt werden, wenn der Bauherr dies auch
mitträgt. Ein Bauantrag liegt zur Zeit noch nicht vor. Eine Baugenehmigung
würde erst nach eingehender Prüfung und Berücksichtigung aller relevanten
Punkte erteilt werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Bauherr
einen Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung hat, sofern dem
Bauvorhaben keine baurechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Diese kann
nicht bis zum Ende eines Bürgerbeteiligungsverfahrens zurückgestellt werden,
da dies rechtlich nicht möglich wäre.Seite 2 von 6

Seite 3
Anlage/n
1 Protokoll Städtebau- Gestaltungsbeirat 26.08.2020 öffentlich (öffentlich)Seite 3 von 6

Bundesstadt Bonn
Dezernat III
Protokoll
der 27. Sitzung des Städtebau- und Gestaltungsbeirates
(öffentliche Sitzung)
Sitzungstag: Mittwoch, den 26.08.2020
Uhrzeit: Der Sitzungsbeginn war 16:40 Uhr, das Sitzungsende war um 18:15 Uhr.
Sitzungsort: Wilhelm-Paul-Saal, Universitätsclub Bonn, Konviktstr. 9, 53113 Bonn
anwesende Beiratsmitglieder: Frau Ina Bimberg
Herr Prof. Fred Humblé
Herr Dipl.-Ing. Stephan Schmickler
Herr Prof. Rolf Westerheide
Frau Prof. Eva-Maria Pape
Frau Prof. Stefanie Bremer
Herr Hartmut Hoferichter
Herr Prof. Blümm
Gäste: Herr Stadtbaurat Helmut Wiesner
Herr Martin Seelbach (Dezernat III/St)
Frau Ina Friese (Dezernat III/St)
Frau Petra Denny (Amt 61)
Frau Kerstin Hemminger (Amt 61)
Herr Nils Schütt (Amt 61)
Frau Sigrun Scharf (Amt 63)
Herr Dr. Ziegenhagen (Amt 03)
Frau Henriette Reinsberg – CDU –
Herr Bert Moll – CDU –
Herr Dr. Helmut Redeker –SPD –
Herr Hartwig Lohmeyer – GRÜNE –
Herr Holger Schmidt – LINKE –
Herr Marcel Schmitt – BBB –
Herr Frank Thomas – FDP –
Frau Dr. Andrea Pufke (LVR)
zu TOP 2: Frau Dr. Verena Brehm (Büro Cityförster)
Zu Beginn der Sitzung begrüßt Herr Wiesner die 17 anwesenden Bürgerinnen und Bürger und
beschreibt kurz die Aufgaben und die Funktion des Beirates.
TOP 1 Vorhaben der Nachverdichtung auf einem Grundstück in Bonn-Friesdorf, Eltviller
Straße 2 – 14/ Rüdesheimer Straße Nr. 5 - 13
Klargestellt wurde von Herrn Wiesner zunächst, dass die rechtliche Prüfung des
Vorhabens eine planungsrechtlich zulässige Bebauung ergab und die Verwaltung daherSeite 4 von 6

eine Entscheidung über die Bauabsicht mit positiven Vorbescheid getroffen hat. Der
Beirat kann als beratendes externes Fachgremium nicht über die Beurteilung der
Bauvoranfrage beraten, sondern nur Empfehlungen zu Optimierungspotentialen des
rechtlich zulässigen Bauvorhabens geben.
Die Verwaltung stellt in einem Kurzvortrag das Vorhaben vor und erläutert die geplanten
Baumaßnahmen. Die Themen Erschließung und Unterbringung des ruhenden Verkehrs
werden ebenso besprochen wie die bestehende Durchgrünung des Quartiers. Das
Thema Lärmimmissionen im Zusammenhang mit der östlich der Rüdesheimer Straße
bestehenden Anlage der DB wird erörtert. Teilweise werden die Ausführungen der
Verwaltung und der Beiratsmitglieder ergänzt durch Wortbeiträge aus dem Publikum.
Grundsätzlich begrüßt der Beirat die Nachverdichtung in diesem Bereich, um dringend
benötigten Wohnraum zu schaffen, sieht aber Verbesserungsmöglichkeiten in der
baulichen Gestaltung. Er bietet an, dass die Beiratsmitglieder Prof. Westerheide und
Prof. Blümm das Thema im Hinblick auf Optimierungsmöglichkeiten im Rahmen einer
Bauberatung mit dem Bauherrn und Vertretern der Verwaltung noch einmal erörtern.
Empfehlung des Beirates
 Die Planung soll im Rahmen einer Bauberatung mit dem Vorhabenträger unter
Mitwirkung von Fachverwaltungsvertretern sowie Prof. Westerheide und Prof.
Blümm noch einmal vertieft besprochen werden.
 Unterschiedliche Möglichkeiten der Nachverdichtung z.B. durch Aufstockung
der vorhandenen Gebäude oder modifizierte Blockstrukturen sollen in die
Betrachtung einbezogen werden.
 Die vorhandene Grünstruktur im Bestand und der Baumbestand sollen
möglichst erhalten werden.
Nachrichtlich zu TOP 1:
Im Zuge der Erörterung des Bauvorhabens in öffentlicher Sitzung des Städtebau- und
Gestaltungsbeirates am 26.08.2020 wurde das Angebot formuliert, dass sich Prof.
Westerheide und Prof. Blümm in der Rolle als externe Städtebauexperten den
Vorhabenträger Wohnbau GmbH zusammen mit Verwaltungsvertretern noch einmal
beraten. Am 26.10.2020 fand dieses Planungsgespräch unter Teilnahme der Herren GF
Bräutigam, Böhmer und Schneider (Wohnbau GmbH), Herrn Professor Westerheide und
Herrn Professor Blümm sowie Frau Scharf (Bauordnungsamt) und Frau Hemminger
(Stadtplanungsamt) statt. Herrn Prof. Westerheide und Herrn Prof. Blümm war es
zunächst wichtig, die Planungsgenese zu verstehen und insbesondere alternative
Planungen, wie z.B. Aufstockung der Gebäude oder Punkthäuser, nochmals gemeinsam
in der Runde zu erörtern.
Die in der öffentlichen Sitzung vom 26.08.2020 geäußerten Fragen, Bedenken und
Anregungen des Beirats sollen, wenn möglich, in den weiteren Planungsprozess
aufgenommen werden. Die ersten planerischen Lösungsansätze wurden begrüßt und
weitere qualitätsverbessernde Maßnahmen angeregt. Die Wohnbau GmbH beabsichtigt
in einem nächsten Schritt auch die Anwohner an der planerischen Formulierung des
Vorhabens zu beteiligen und es wird angeregt, dass bei Zustimmung des
Vorhabenträgers eine erneute Behandlung durch den Städtebau- und Gestaltungsbeirat
zum Zeitpunkt der Entwurfsplanung erfolgt, um ggf. Hinweise bezüglich Architektur und
Freiraumgestaltung geben zu können.
TOP 2 Rahmenplanung Bundesviertel
Herr Wiesner erläutert, dass am 07.05.2020 die Rahmenplanung Bundesviertel durch
den Hauptausschuss mit der Maßgabe beschlossen wurde, den Wohnanteil deutlich zu
erhöhen. Das Planungsbüro Cityförster wurde hierzu mit einer Überarbeitung der
Rahmenplanung beauftragt.Seite 5 von 6

Frau Dr. Brehm vom Büro Cityförster stellt die Ergebnisse der Überarbeitung vor. Sie
erläutert zwei Möglichkeiten den Wohnanteil in der Rahmenplanung zu erhöhen; zum
einen die Erhöhung des Wohnanteils in verschiedenen Kategorien des Nutzungsmodells
und zum anderen die Umwidmung von Baublöcken. Der Beirat bespricht die zwei
vorgestellten Möglichkeiten.
Empfehlung des Beirates
 Der Beirat begrüßt die Konzeption, das bisher überwiegend durch
Bürodienstleistung geprägte Bundesviertel zu einem gemischten Quartier zu
entwickeln, ohne einer der vorgestellten Möglichkeiten den Vorzug zu geben.
 Die verkehrlichen Auswirkungen der Rahmenplanung sind in den vertiefenden
Planungsschritten zu berücksichtigen und die bestehenden
Verkehrsstrategien sind weiter zu entwickeln.
Der Beirat möchte auch die weiteren wesentlichen Schritte auf diesem Weg begleiten.
Aachen, den 26.11.2020 Bonn, den 25.11.2020
gez. Westerheide gez. Friese
Prof. Rolf Westerheide Ina Friese
Vorsitzender ProtokollführerinSeite 6 von 6

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Datenstand: 03.11.2026, 08:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de