202085-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Sicherung der Schulwege in Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 202085-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.12.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202085-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Sicherung der Schulwege in Bad Godesberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.02.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Im Rahmen der Kampagne „Mehr Freiraum für Kinder“ wurde 2018 der „Leitfaden zur Einrichtung von Hol- und Bringzonen an Bonner Schulen“ erarbeitet. Das Thema wurde damals aufgegriffen, weil die Verkehrssituation zu den Hol- und Bringzeiten an fast allen Bonner Schulen verbesserungswürdig ist. Um den Kindern, die zu Fuß, mit ÖPNV oder mit dem Rad zur Schule kommen, mehr Freiraum zu verschaffen, wird mit der Einrichtung der Hol- und Bringzonen (HBZ) angestrebt, die Verkehrssituation im direkten Umfeld der Schulen zu entzerren. Um dies zu erreichen, sollen diese Zonen im Idealfall mindestens 250 Meter von der Schule entfernt sein. Dies hat den positiven Nebeneffekt, dass die Kinder, die mit dem Auto gebracht werden, zumindest einen kurzen Schulweg haben. Der Leitfaden stellt eine Schritt-für-Schritt Anleitung dar, mit dessen Hilfe ein an der jeweiligen Schule eingerichteter Arbeitskreis den Prozess zur Einrichtung einer HBZ anstoßen kann. Dabei enthält der Leitfaden verschiedene Vordrucke, die für die verschiedenen Schritte genutzt werden können. Es sind die Ansprechpartner*innen der zu beteiligenden Ämter bzw. Institutionen genannt. Nach dieser Vorgehensweise sind in der Vergangenheit an verschiedenen Schulen HBZ eingerichtet worden (zum Beispiel: Beethovenschule, Astrid- Lindgren-Schule). Zurzeit gibt es Gespräche mit mehreren anderen Schulen. Zwar begleitet und unterstützt die Fachverwaltung die Schulen auf diesem Weg durch Beratung. Die Initiative und die Koordinierung müssen jedoch von der jeweiligen Schule ausgehen. Wenn dann von einer Schule erste Ideen für die Einrichtung der HBZen erarbeitet wurden, muss ein Ortstermin stattfinden, in dem die von der Schule vorgeschlagenen Stellen zur Einrichtung von HBZen durch die Polizei und Fachverwaltung begutachtet werden. Dabei spielt die Sicherheit des Schulweges von den HBZen bis zur Schule eine erhebliche Rolle. Nur, wenn diese Wege möglichst sicher sind, werden sie von den Eltern akzeptiert und angenommen. Es hat sich als äußerst zweckmäßig erwiesen, dass die Vorschläge von der jeweiligen Schule kommen, weil nur diese das Verhalten und die Wohnorte der Familien genau kennen. Insofern sollte die erste Kontaktaufnahme weiterhinSeite 1 von 2 Seite 2 durch die Schulen erfolgen. Darüber hinaus ist das Verfahren innerhalb der Verwaltung bekannt und hat sich mittlerweile auch eingespielt. Eine federführende Bearbeitung und Koordinierung durch die Fachverwaltung für alle im Antrag genannten Schulen (und ggfls. dann auch für weitere) würde zu einem deutlich höheren Arbeitsaufwand führen, der durch das bestehende Personal in der Fachverwaltung nicht geleistet werden kann. Insofern könnte das beantragte Vorgehen bei Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung nur umgesetzt werden, wenn der Rat dafür die erforderlichen personellen/finanziellen Ressourcen bereitstellt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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