← Vorlagen

202085-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Sicherung der Schulwege in Bad Godesberg

Nummer
202085-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.12.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 31.08.2021 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 66,3 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 202085 Sicherung der Schulwege in Bad Godesberg

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.155 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202085-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Sicherung der Schulwege in Bad Godesberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.02.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Im Rahmen der Kampagne „Mehr Freiraum für Kinder“ wurde 2018 der
„Leitfaden zur Einrichtung von Hol- und Bringzonen an Bonner Schulen“
erarbeitet.
Das Thema wurde damals aufgegriffen, weil die Verkehrssituation zu den Hol-
und Bringzeiten an fast allen Bonner Schulen verbesserungswürdig ist. Um den
Kindern, die zu Fuß, mit ÖPNV oder mit dem Rad zur Schule kommen, mehr
Freiraum zu verschaffen, wird mit der Einrichtung der Hol- und Bringzonen
(HBZ) angestrebt, die Verkehrssituation im direkten Umfeld der Schulen zu
entzerren. Um dies zu erreichen, sollen diese Zonen im Idealfall mindestens
250 Meter von der Schule entfernt sein. Dies hat den positiven Nebeneffekt,
dass die Kinder, die mit dem Auto gebracht werden, zumindest einen kurzen
Schulweg haben.
Der Leitfaden stellt eine Schritt-für-Schritt Anleitung dar, mit dessen Hilfe ein an
der jeweiligen Schule eingerichteter Arbeitskreis den Prozess zur Einrichtung
einer HBZ anstoßen kann.
Dabei enthält der Leitfaden verschiedene Vordrucke, die für die verschiedenen
Schritte genutzt werden können. Es sind die Ansprechpartner*innen der zu
beteiligenden Ämter bzw. Institutionen genannt.
Nach dieser Vorgehensweise sind in der Vergangenheit an verschiedenen
Schulen HBZ eingerichtet worden (zum Beispiel: Beethovenschule, Astrid-
Lindgren-Schule). Zurzeit gibt es Gespräche mit mehreren anderen Schulen.
Zwar begleitet und unterstützt die Fachverwaltung die Schulen auf diesem
Weg durch Beratung. Die Initiative und die Koordinierung müssen jedoch
von der jeweiligen Schule ausgehen.
Wenn dann von einer Schule erste Ideen für die Einrichtung der HBZen
erarbeitet wurden, muss ein Ortstermin stattfinden, in dem die von der Schule
vorgeschlagenen Stellen zur Einrichtung von HBZen durch die Polizei und
Fachverwaltung begutachtet werden. Dabei spielt die Sicherheit des
Schulweges von den HBZen bis zur Schule eine erhebliche Rolle. Nur, wenn
diese Wege möglichst sicher sind, werden sie von den Eltern akzeptiert und
angenommen.
Es hat sich als äußerst zweckmäßig erwiesen, dass die Vorschläge von der
jeweiligen Schule kommen, weil nur diese das Verhalten und die Wohnorte der
Familien genau kennen. Insofern sollte die erste Kontaktaufnahme weiterhinSeite 1 von 2

Seite 2
durch die Schulen erfolgen. Darüber hinaus ist das Verfahren innerhalb der
Verwaltung bekannt und hat sich mittlerweile auch eingespielt.
Eine federführende Bearbeitung und Koordinierung durch die
Fachverwaltung für alle im Antrag genannten Schulen (und ggfls. dann
auch für weitere) würde zu einem deutlich höheren Arbeitsaufwand
führen, der durch das bestehende Personal in der Fachverwaltung nicht
geleistet werden kann. Insofern könnte das beantragte Vorgehen bei
Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung nur umgesetzt werden,
wenn der Rat dafür die erforderlichen personellen/finanziellen
Ressourcen bereitstellt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 22:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de