202084-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Ehemaliges Restaurant Ännchen - Stand der Erkenntnisse im Dezember 2020
Kerndaten
- Nummer
- 202084-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.12.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202084-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 21 Kassen- und Steueramt Dezernat: Dez. II Ehemaliges Restaurant Ännchen - Stand der Erkenntnisse im Dezember 2020 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.12.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die erbetenen Auskünfte zu Grundbesitzabgaben und Gewerbesteuer unterliegen dem Steuergeheimnis. Insofern ist die Verwaltung nicht befugt, zu den Fragen 1, 3, 5 und 6 eine Auskunft zu geben. Zu den Fragen 2 und 4 kann die Verwaltung keine Aussagen treffen. Zu Frage 7: Sofern von Seiten des Eigentümers eine Kontaktaufnahme erfolgt, kann seitens der Wirtschaftsförderung das Objekt in die Vermittlung über den Immobilienservice aufgenommen werden. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de