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202084-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Ehemaliges Restaurant Ännchen - Stand der Erkenntnisse im Dezember 2020

Nummer
202084-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
10.12.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.02.2021 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 54,6 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 202084 Ehemaliges Restaurant Ännchen - Stand der Erkenntnisse im Dezember 2020

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202084-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
21 Kassen- und Steueramt
Dezernat:
Dez. II
Ehemaliges Restaurant Ännchen - Stand der
Erkenntnisse im Dezember 2020
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.12.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die erbetenen Auskünfte zu Grundbesitzabgaben und Gewerbesteuer
unterliegen dem Steuergeheimnis. Insofern ist die Verwaltung nicht
befugt, zu den Fragen 1, 3, 5 und 6 eine Auskunft zu geben.
Zu den Fragen 2 und 4 kann die Verwaltung keine Aussagen treffen.
Zu Frage 7: Sofern von Seiten des Eigentümers eine Kontaktaufnahme
erfolgt, kann seitens der Wirtschaftsförderung das Objekt in die
Vermittlung über den Immobilienservice aufgenommen werden.
Anlage/n
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