202083-01 · Beschlussvorlage
Vertretung der Bundesstadt Bonn in städtischen Beteiligungen; hier: Benennung der Verwaltungsvertreter
Kerndaten
- Nummer
- 202083-01
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 28.10.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 202083-01 Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse C (vertraulich) Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB Vertretung der Bundesstadt Bonn in städtischen Beteiligungen; hier: Benennung der Verwaltungsvertreter Beratungsfolge Rat 12.11.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Für die Gesellschafterin bzw. das Mitglied Bundesstadt Bonn entsendet der Rat der Bundesstadt Bonn nach § 113 Abs. 2 GO NRW folgende Verwaltungsvertreter als Nachfolge für Frau Margarete Heidler: 1. BonnCC GmbH, Aufsichtsrat als ordentliches Mitglied: Herrn StK Michael Fark 2. Zweckverband Sparkasse KölnBonn, Verbandsversammlung als Stellvertretendes Mitglied: Herrn StK Michael Fark 3. Zweckverband Rheinische Entsorgungs-Kooperation, Verbandsversammlung als 2. Stellvertretendes Mitglied: Herrn StK Michael Fark Begründung Zu 1. Vorherige Verwaltungsvertreterin im Aufsichtsrat der BonnCC GmbH war StK Margarete Heidler.Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse C (vertraulich) Zu 2. Vorherige Verwaltungsvertreterin in der Verbandsversammlung des ZV Sparkasse KölnBonn als Stellvertretendes Mitglied war StK Margarete Heidler. Zu 3. Vorherige Verwaltungsvertreterin in der Verbandsversammlung des ZV Rheinische Entsorgungs-Kooperation als 2. Stellvertretendes Mitglied war StK Margarete Heidler. Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Gremien juristischer Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss die Oberbürgermeisterin oder der von ihr vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. Entsprechend § 113 Abs. 2 GO NRW besteht zugunsten der Oberbürgermeisterin ein Rechtsanspruch auf Entsendung ihrer Person oder der/des von ihr vorgeschlagenen Bediensteten in die genannten Gremien. Der Sitz der Oberbürgermeisterin bzw. der / des von ihm vorgeschlagenen Bediensteten ist im Rahmen der noch ausstehenden Beschlussfassung zur Neuentsendung der übrigen Gremienmitglieder nicht auf die Liste einer Partei anzurechnen. Dauer der Bestellung: Bei der Oberbürgermeisterin bzw. der / dem von ihr vorgeschlagenen Bediensteten der Bundesstadt Bonn endet die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Dies ist das Dienstverhältnis zur Bundesstadt Bonn. Laut Ratsbeschluss vom 10.12.2020 (DS 201839) nehmen die Oberbürgermeisterin oder die Stadtkämmerin die Vertretung in Gesellschafterversammlungen wahr. Die Vertretung kann auch auf andere Verwaltungsvertreter übertragen werden. Als Nachfolger von Frau Heidler wird Herr Michael Fark die Bundesstadt Bonn in der Gesellschafterversammlung der SWB GmbH vertreten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de