202081-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Verkehrssicherheit an der Kreuzung Elisabethstr. / Goldbergstr. / Muffendorfer Hauptstr. / Klosterbergstr
Kerndaten
- Nummer
- 202081-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.12.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202081-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Verkehrssicherheit an der Kreuzung Elisabethstr. / Goldbergstr. / Muffendorfer Hauptstr. / Klosterbergstr Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.02.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1.: Eine belastbare Bewertung für die Sicherheit am genannten Kreuzungsbereich kann die Verwaltung aufgrund mangelnder laufenden Kontrollen nicht abgeben. Die Kontrolle des fließenden Verkehrs ist eine originäre Aufgabe der Polizei, die Verwaltung ist hierzu nur in Ausnahmebereichen – wie z.B. bei Kontrollen vor Schulen, Altenheimen, Kindergärten etc.- ermächtigt. Auf Nachfrage teilte die Polizei mit, dass der genannte Kreuzungsbereich im Hinblick auf die Unfalllage unauffällig sei. Bei der Auswertung der registierten Unfälle wurde ein Verkehrsunfall 2018 erfasst, bei dem sich ein Pedelec-Fahrer (bis 45 km/h) verbremste, zu Fall kam und leicht verletzte. Zu 2. und 3.: Bis auf den oben genannten Verkehrsunfall besitzt die Verwaltung bisher keine negativen Erkenntnisse im Hinblick auf den Radverkehr im genannten Kreuzungsbereich. Gleichwohl könnten die Einmündungsbereiche durch eine einheitliche Rot-Einfärbung der jeweiligen Furten aufgewertet und deutlich sichtbarer gestaltet werden, wodurch auch die Sicherheit der Schulkinder verbessert werden könnte. Die Anlage einer weiteren Querungshilfe im unmittelbaren Kreuzungsbereich käme allenfalls aus Richtung Klosterbergstraße in Betracht, falls insbesondere die notwendigen Verkehrszählungen belastbare Ergebnisse ergeben würden. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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