202079-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Wiederherstellung des Kunstwerks „Wegekreuz der Weltreligionen“
Kerndaten
- Nummer
- 202079-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 02.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202079-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Wiederherstellung des Kunstwerks „Wegekreuz der Weltreligionen“ Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.03.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Warum wurde die beschlossene Wiederherstellung des Kunstwerks „Wegekreuz der Weltreligionen“ bisher nicht umgesetzt? Die Kosten konnten bisher nicht ermittelt werden. Das Kunstwerk ist nicht im Eigentum der Stadt Bonn. Das Einverständnis zur Wiederherstellung des Kunstwerkes konnte von dem Sohn des verstorbenen Künstlers (Eigentümer) noch nicht eingeholt werden. 2. Wie beurteilt die Verwaltung den Zustand des Kunstwerks? Das Symbol für das Judentum wurde, nachdem es durchgerostet war, wieder angeschweißt. Die seitlichen Holzstücke weisen morsche und teilweise herausgebrochene Stücke auf, jedoch sind die Intarsien noch gut sichtbar und nicht hiervon betroffen. Das Kunstwerk ist in die Jahre gekommen, hat jedoch nichts an seiner Aussagekraft sowie an seiner Lesbarkeit eingebüßt. 3. Wann kann mit einer Wiederherstellung des Kunstwerks gerechnet werden? Die Verwaltung wird mit dem Eigentümer Kontakt aufnehmen, um das weitere Vorgehen bzgl. einer möglichen Restaurierung des Wegekreuzes abzustimmen. Nach erfolgter Klärung wird sie die politischen Gremien über das Ergebnis und das weitere Vorgehen informieren. Darüber hinaus weist die Verwaltung darauf hin, dass eine Teilwiederherstellung ohne Kenntnis der Stadtverwaltung privat durchgeführt wurde. 4. Wie kann das Kunstwerk bis zur Wiederherstellung vor weiteren Beschädigung geschützt werden? Bisher hat lediglich die Verwitterung des Kunstwerkes stattgefunden. Das vorhandene Dach, welches die Witterungseinflüsse reduzieren soll, könnte seitlich verlängert werden, um somit die Verwitterung des Holzes zu verlangsamen. 5. Sind der Verwaltung inzwischen Hinweise auf vorsätzliche Beschädigung bekannt geworden? Wurde Strafanzeige gestellt? Wie bereits in der Stellungnahme vom 06.11.19 beschrieben, war das besagte Symbol durchgerostet und abgefallen (vgl. 190286-1 ST). Vorsätzliche Beschädigungen sind bisher nicht bekannt und konnten aktuell auch nicht festgestellt werden.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de