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202079-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Wiederherstellung des Kunstwerks „Wegekreuz der Weltreligionen“

Nummer
202079-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
02.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.03.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 202079 Wiederherstellung des Kunstwerks „Wegekreuz der Weltreligionen“

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202079-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Wiederherstellung des Kunstwerks „Wegekreuz der
Weltreligionen“
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.03.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Warum wurde die beschlossene Wiederherstellung des
Kunstwerks „Wegekreuz der Weltreligionen“ bisher nicht
umgesetzt?
Die Kosten konnten bisher nicht ermittelt werden. Das Kunstwerk ist nicht im
Eigentum der Stadt Bonn. Das Einverständnis zur Wiederherstellung des
Kunstwerkes konnte von dem Sohn des verstorbenen Künstlers (Eigentümer)
noch nicht eingeholt werden.
2. Wie beurteilt die Verwaltung den Zustand des Kunstwerks?
Das Symbol für das Judentum wurde, nachdem es durchgerostet war, wieder
angeschweißt. Die seitlichen Holzstücke weisen morsche und teilweise
herausgebrochene Stücke auf, jedoch sind die Intarsien noch gut sichtbar und
nicht hiervon betroffen. Das Kunstwerk ist in die Jahre gekommen, hat jedoch
nichts an seiner Aussagekraft sowie an seiner Lesbarkeit eingebüßt.
3. Wann kann mit einer Wiederherstellung des Kunstwerks gerechnet
werden?
Die Verwaltung wird mit dem Eigentümer Kontakt aufnehmen, um das weitere
Vorgehen bzgl. einer möglichen Restaurierung des Wegekreuzes
abzustimmen. Nach erfolgter Klärung wird sie die politischen Gremien über das
Ergebnis und das weitere Vorgehen informieren.
Darüber hinaus weist die Verwaltung darauf hin, dass eine
Teilwiederherstellung ohne Kenntnis der Stadtverwaltung privat durchgeführt
wurde.
4. Wie kann das Kunstwerk bis zur Wiederherstellung vor weiteren
Beschädigung geschützt werden?
Bisher hat lediglich die Verwitterung des Kunstwerkes stattgefunden. Das
vorhandene Dach, welches die Witterungseinflüsse reduzieren soll, könnte
seitlich verlängert werden, um somit die Verwitterung des Holzes zu
verlangsamen.
5. Sind der Verwaltung inzwischen Hinweise auf vorsätzliche
Beschädigung bekannt geworden? Wurde Strafanzeige gestellt?
Wie bereits in der Stellungnahme vom 06.11.19 beschrieben, war das besagte
Symbol durchgerostet und abgefallen (vgl. 190286-1 ST). Vorsätzliche
Beschädigungen sind bisher nicht bekannt und konnten aktuell auch nicht
festgestellt werden.Seite 1 von 2

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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de