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202078-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Mittel aus dem Feuerwehrtopf

Nummer
202078-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.12.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.02.2021 Kenntnisnahme
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  1. 202078 Mittel aus dem Feuerwehrtopf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202078-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg
Dezernat:
Dez. I
Mittel aus dem Feuerwehrtopf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.12.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu den Fragen der Großen Anfrage DS-Nr. 202078 nimmt die Verwaltung wie
folgt Stellung:
Im Zuge der Beratungen für den Doppelhaushalt 2017/2018 wurde
beschlossen, dass zur Verfügung der Bezirksvertretung Bad Godesberg ein
Haushaltsposten „Feuerwehrtopf öffentliche Anlagen“ über mind. 50.000 € pro
Haushaltsjahr eingerichtet wird. Über die Verwendung der Mittel kann die
Bezirksvertretung Bad Godesberg zweckgebunden reine Reparatur- und
Ausbesserungsmaßnahmen bei öffentlichen Anlagen und Straßenbegleitgrün
beschließen, soweit sie in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung Bad
Godesberg fallen (siehe DS-Nr. 1612296EB6). In der Sitzung des
Finanzausschusses am 22.11.2016 wurde für den Bereich des investiven
Haushalts folgendes beschlossen: Zusätzlich zu den bereits im HPL für die
Stadtbezirke vorgesehenen neuen Haushaltsmitteln, sind weitere Mittel
einzuplanen, so dass die Bezirksvertretung Bad Godesberg auf 55.000 €
kommt. Die zusätzlichen Mittel sind für Reparaturen von Schäden im Stadtpark,
die durch das Bad Godesberger Sommerfest entstanden sind, zu verwenden.
Hierfür nicht verausgabte Mittel können vorzugsweise für Hoch- und
Tiefbaumaßnahmen, Straßenunterhaltung oder die Grünpflege verausgabt
werden.
Wie der Begriff „Feuerwehrtopf“ schon aussagt, müssen die Mittel für
Maßnahmen verwendet werden, die dringend durchgeführt werden müssen und
für die die zuständigen Fachämter weder Mittel noch Kapazitäten haben. Da es
sich um Pauschalansätze handelt, die jedes Jahr zur Verfügung stehen, ist ein
Ansparen nicht möglich. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen konsumtiven
und investiven Maßnahmen. Eine Vermischung der konsumtiven und investiven
Ansätze ist nicht möglich. Die Übertragung konsumtiver Mittel kann nur auf
Antrag durch die Kämmerei bewilligt werden, wenn ein Beschluss vorliegt und
die Beauftragung erfolgt ist oder mindestens eine vertraglich geregelte
rechtliche Verpflichtung vorliegt.
Die Einordnung, ob es sich bei einer Maßnahme um eine Investition handelt
oder nicht, lässt sich nicht pauschal beantworten und muss im Einzelfall geprüft
werden. Grundsätzlich sind Aufwand/Ertrag konsumtiv, die Schaffung von
Vermögen/deutliche Wertsteigerung investiv. Eine Ausnahme stellt dieSeite 1 von 4

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Beschaffung geringwertiger Güter mit einem Wert von bis zu 800 €/netto dar,
die konsumtiv sind. Alle beschlossenen Maßnahmen sind von den jeweiligen
Fachämtern durchzuführen. Die finanzielle Abwicklung erfolgt über die
Bezirksverwaltungsstellen.
Einen Überblick über die beschlossenen Maßnahmen und den Stand der
Umsetzung liefert die als Anlage beigefügte Tabelle. Die konsumtiven Mittel
des Haushaltsjahres 2020 stehen noch in vollem Umfang zur Verfügung. Die
investiven Mittel sind ausgeschöpft.
Anlage/n
1 Übersicht Maßnahmen Feuerwehrtopf (öffentlich)Seite 2 von 4

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