202078-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Mittel aus dem Feuerwehrtopf
Kerndaten
- Nummer
- 202078-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.12.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202078-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg Dezernat: Dez. I Mittel aus dem Feuerwehrtopf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.12.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu den Fragen der Großen Anfrage DS-Nr. 202078 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Im Zuge der Beratungen für den Doppelhaushalt 2017/2018 wurde beschlossen, dass zur Verfügung der Bezirksvertretung Bad Godesberg ein Haushaltsposten „Feuerwehrtopf öffentliche Anlagen“ über mind. 50.000 € pro Haushaltsjahr eingerichtet wird. Über die Verwendung der Mittel kann die Bezirksvertretung Bad Godesberg zweckgebunden reine Reparatur- und Ausbesserungsmaßnahmen bei öffentlichen Anlagen und Straßenbegleitgrün beschließen, soweit sie in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung Bad Godesberg fallen (siehe DS-Nr. 1612296EB6). In der Sitzung des Finanzausschusses am 22.11.2016 wurde für den Bereich des investiven Haushalts folgendes beschlossen: Zusätzlich zu den bereits im HPL für die Stadtbezirke vorgesehenen neuen Haushaltsmitteln, sind weitere Mittel einzuplanen, so dass die Bezirksvertretung Bad Godesberg auf 55.000 € kommt. Die zusätzlichen Mittel sind für Reparaturen von Schäden im Stadtpark, die durch das Bad Godesberger Sommerfest entstanden sind, zu verwenden. Hierfür nicht verausgabte Mittel können vorzugsweise für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen, Straßenunterhaltung oder die Grünpflege verausgabt werden. Wie der Begriff „Feuerwehrtopf“ schon aussagt, müssen die Mittel für Maßnahmen verwendet werden, die dringend durchgeführt werden müssen und für die die zuständigen Fachämter weder Mittel noch Kapazitäten haben. Da es sich um Pauschalansätze handelt, die jedes Jahr zur Verfügung stehen, ist ein Ansparen nicht möglich. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen konsumtiven und investiven Maßnahmen. Eine Vermischung der konsumtiven und investiven Ansätze ist nicht möglich. Die Übertragung konsumtiver Mittel kann nur auf Antrag durch die Kämmerei bewilligt werden, wenn ein Beschluss vorliegt und die Beauftragung erfolgt ist oder mindestens eine vertraglich geregelte rechtliche Verpflichtung vorliegt. Die Einordnung, ob es sich bei einer Maßnahme um eine Investition handelt oder nicht, lässt sich nicht pauschal beantworten und muss im Einzelfall geprüft werden. Grundsätzlich sind Aufwand/Ertrag konsumtiv, die Schaffung von Vermögen/deutliche Wertsteigerung investiv. Eine Ausnahme stellt dieSeite 1 von 4 Seite 2 Beschaffung geringwertiger Güter mit einem Wert von bis zu 800 €/netto dar, die konsumtiv sind. Alle beschlossenen Maßnahmen sind von den jeweiligen Fachämtern durchzuführen. Die finanzielle Abwicklung erfolgt über die Bezirksverwaltungsstellen. Einen Überblick über die beschlossenen Maßnahmen und den Stand der Umsetzung liefert die als Anlage beigefügte Tabelle. Die konsumtiven Mittel des Haushaltsjahres 2020 stehen noch in vollem Umfang zur Verfügung. Die investiven Mittel sind ausgeschöpft. Anlage/n 1 Übersicht Maßnahmen Feuerwehrtopf (öffentlich)Seite 2 von 4 Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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