← Vorlagen

202073-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Schulbetrieb an Godesberger Schulen während der Covid-19 Pandemie

Nummer
202073-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.12.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.02.2021 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 87,3 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 202073 Schulbetrieb an Godesberger Schulen während der Covid-19 Pandemie

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (14.538 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202073-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Schulbetrieb an Godesberger Schulen während der
Covid-19 Pandemie
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.12.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Wie sieht zurzeit die aktuelle Situation an den Godesberger Schulen im
Hinblick auf die Durchführung des regulären Präsenzunterrichtes aus?
Gab es in der Vergangenheit an den Bad Godesberger Schulen größere
Ausfälle aufgrund von Quarantäne und konnte bisher das digitale
Homeschooling gut durchgeführt werden?
Das Infektionsgeschehen hat an den Godesberger Grundschulen dazu geführt,
dass immer wieder einzelne Klassen durch das Gesundheitsamt in Quarantäne
gesetzt wurden. Betroffen sind alle Godesberger Grundschulen. Die Schulen
unterrichten die Kinder im Quarantänefall in Distanz. Jede Grundschule verfügt
über ein entsprechendes Konzept.
2. Konnte der Ausbau einer datenschutzkonformen digitalen Infrastruktur
mit funktionierenden Lernplattformen an den Godesberger Schulen
auch mit den vom Land- und Bund bereitgestellten Mitteln in der
jüngsten Vergangenheit zufriedenstellend in einer entsprechenden
Zeitschiene erfolgen? Wie sieht die flächendeckende Versorgung mit
WLAN insbesondere an den Godesberger Grundschulen aus? Wie steht
es um den Ausbau professioneller Administrations- und
Supportstrukturen?
Ein IT-Infrastrukturprojekt in dieser Größenordnung bedarf zwingend einer
gesamtstädtischen Betrachtung. Der Blick auf Schulen eines einzelnen
Stadtbezirks ist hier nicht zielführend. Im Rahmen des städtischen
Fokusprojektes „Bildung in der digitalen Welt (BIDW)“ werden alle 89
städtischen Schulen an das Breitbandnetz angeschlossen, mit einem
(möglichst) vollflächigem WLAN und einer strukturierten IT-
Gebäudeverkabelung versehen. Alle weiterführenden Schulen und einzelne
Grundschulen werden bis Ende 2020 an das eigene städtische Breitbandnetz
angebunden. Die verbleibenden Grund- und Förderschulen werden bis 2022
über das Breitband-Förderprogramm des Bundes mit Glasfaser versorgt. Über
das Breitband sind Datenübertragungsraten von 1 Gigabit möglich.
Übergangsweise soll den Schulen, die bislang noch nicht an das Breitband
angeschlossen werden konnten, eine Übertragungsrate von bis zu 250 Mbit zur
Verfügung gestellt werden. Bisher konnte an allen weiterführenden SchulenSeite 1 von 6

Seite 2
und einigen Grundschulen (43 Schulen, davon 11 in Bad Godesberg) mit dem
schrittweisen WLAN-Ausbau (Schrittfolge: Ausleuchtung, Montage,
Inbetriebnahme) begonnen werden. Bis Ende 2020 wurden stadtweit 5 Schulen
(davon 1 in Bad Godesberg) fertiggestellt. Bei den restlichen, bereits
begonnenen Schulen, erfolgt die Fertigstellung in 2021.
Der WLan-Ausbau an den verbleibenden 46 Förder- und Grundschulstandorten
(davon 10 in Bad Godesberg) startet Anfang 2021. Die Strukturierte
Verkabelung der Schulen ist bisher in zwei Pilotphasen an insgesamt 8 Schulen
(davon 3 in Bad Godesberg) angestoßen worden. Eine Ausschreibung der
restlichen Schulen erfolgt ab Anfang 2021. Die Fertigstellung aller
Schulstandorte ist nach derzeitigem Stand für 2024 geplant.
Für das städtische Fokusprojekt BIDW wurden und werden Fördermittel aus
„Gute Schule 2020“, „DigitalPakt Schule“ und dem „Bundesförderprogramm
zum Breitbandausbau“ eingesetzt.
Ausbau professioneller Administrations- und Supportstrukturen:
Für den Einsatz von 12.870 zusätzlichen mobilen Endgeräten im Schulbetrieb
muss der Supportaufwand deutlich erhöht werden.
Bisher waren der IT-Betrieb und der IT-Support nicht von den
Förderprogrammen erfasst. Sämtliche Kosten müssen bisher vom Schulträger
getragen werden.
Die Nordrhein-Westfälische Landesregierung hat in einer Presseerklärung am
06.10.2020 mitgeteilt, die Zusatz-Verwaltungsvereinbarung „Administration“
zum „DigitalPakt Schule“ schnellstmöglich umsetzen zu wollen. Mit dieser
Verwaltungsvereinbarung stellt der Bund den Ländern zusätzliche 500 Millionen
Euro zur Verfügung, um die Schulen bei der Administration der IT-Infrastruktur
zu unterstützen, die durch den „DigitalPakt Schule“ gefördert wird. Dem Land
Nordrhein-Westfalen stehen nach dem Königsteiner Schlüssel rund 105
Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderbedingungen liegen noch nicht vor.
3. Wurde die Ausstattung mit iPads für die Schülerinnen und Schüler, die
vom Land unterstützt werden sollen, sowie den Lehrkräften inzwischen
abgeschlossen?
Aus Mitteln der Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule (sog. Corona-
Soforthilfe für bedürftige Schülerinnen und Schüler) sowie teilweise aus Mitteln
des Förderprogramms Gute Schule 2020 wurden für alle 89 städtischen
Schulen insgesamt 8.000 iPads beschafft. Alle Geräte sind bis 4.12.2020
ausgeliefert worden, müssen jedoch für den schulischen Einsatz vor Ort von
den Schulen betriebsbereit gemacht werden. Sie stehen frühestens im Januar
2021 an den städtischen Schulen für den Einsatz zur Verfügung. Im Rahmen
der Corona-bedingten, digitalen Ausstattungsoffensive des Landes an den
Schulen, wurden ferner 3.870 schulgebundene mobile Endgeräte (iPads) für
Lehrkräfte bestellt. Die Auslieferung erfolgt voraussichtlich Anfang 2021.
4. Wie viele Godesberger Schulen haben von der Möglichkeit Gebrauch
gemacht, den Unterrichtsbeginn zu entzerren? Steht der Stadt Bonn für
diese Flexibilisierung eine ausreichende Anzahl an Bussen zur
Verfügung?Seite 2 von 6

Seite 3
Auf Grundlage der Schulmail und dem Erlass des MSB vom 30.11.2020
besteht ab sofort die Möglichkeit, den Unterricht bis zum Ende des Schuljahres
zwischen 07.00 Uhr und 09.00 Uhr beginnen zu lassen. Dies gilt auch für
Berufskollegs.
Im Erlass hat das Schulministerium Folgendes ausgeführt:
„Soll die Staffelung nur innerhalb der Schule (z.B. für die verschiedenen
Jahrgangsstufen) gelten (interne Staffelung), bindet die Schulleiterin oder der
Schulleiter den Schulträger ein und informiert die Schulkonferenz und die
Schulaufsichtsbehörde über die getroffene Entscheidung. Ob der Unterricht
bereits um 7.00 Uhr beginnen soll, ist insbesondere für jüngere Jahrgänge
besonders sorgfältig zu prüfen. In der Regel eignet sich ein früher
Unterrichtsbeginn für ältere Schülerinnen und Schüler und vor allem im Bereich
der Beruflichen Bildung. Rückwirkungen auf Pausenzeiten und die
Auswirkungen eines notwendig späteren Unterrichtsendes sind in die
Abwägung einzustellen.
Soll dagegen vorrangig ein gestaffelter Unterrichtsbeginn aller Schulen
eines Schulträgers (externe Staffelung) erreicht werden, schlägt der
Schulträger nach Beratung mit den Schulen unter Einbindung der
Verkehrsträger eine Regelung vor. Die Schulleiterin oder der Schulleiter folgt
dem Vorschlag, wenn nicht zwingende pädagogische Gründe entgegenstehen,
und informiert die Schulaufsichtsbehörde. Ist eine Verständigung
zwischen den Beteiligten nicht möglich; entscheidet die Bezirksregierung; sie
bindet die untere Schulaufsichtsbehörde ein.
Auch hier gilt, dass die Festlegung des Zeitpunkts des Unterrichtsbeginns die
Belange der unterschiedlichen Altersgruppen in der Schülerschaft mit bedenkt.
Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet die Schulkonferenz über die
getroffene Entscheidung.
Bei einer Kombination der vorgenannten Maßnahmen (interne und externe
Staffelung) achten Schulleitungen und Schulträger auf eine frühzeitige
wechselseitige Kommunikation und Koordination.
Ich bitte, die Schulen in Ihrem Bezirk umgehend in geeigneter Weise zu
informieren und die Schulträger dabei einzubeziehen.“
Um vor dem Hintergrund der andauernden pandemischen Lage jede
Möglichkeit, die zu einer Reduzierung von Kontakten und somit zu einer
Risikominimierung führt, auszuschöpfen, hat der Krisenstab der Bundesstadt
Bonn in seiner Sitzung am 02.12.2020 beschlossen, die städtischen Bonner
Schulen eindringlich zu bitten, von der Möglichkeit des gestaffelten
Unterrichtsbeginns in der Zeit zwischen 7.00 Uhr und 9.00 Uhr Gebrauch zu
machen, um durch die Entzerrung der morgendlichen Anfangszeiten eine
Kontakt- und Risikominimierung im morgendlichen Schülerverkehr zu erzielen.
Die Schulen wurden um kurzfristige Mitteilung gebeten, wie ein so gestaffelter
Unterrichtsbeginn an ihrer Schule vorgesehen ist, damit die Stadt als
Schulträger den Einsatz von Hausmeisterinnen/Hausmeistern und
Schulsekretärinnen/Schulsekretären sicherstellen sowie die Abstimmung mit
den Verkehrsbetrieben vornehmen kann.
Die Beantwortung der Frage ist erst nach Rückmeldung der Schulen und
nachlaufender Auswertung möglich.Seite 3 von 6

Seite 4
Zu den Schulanfangs- und -endzeiten verkehren zahlreiche Verstärkerfahrten
zu den Schulen. Diese Verstärkerfahrzeuge befinden sich meistens auch
vorher und nachher an anderen Stellen im Einsatz, sodass eine Änderung der
Umlauf- und Dienstplanung ein hohes Maß an Abstimmung und
vorausschauender Planung erfordert. Durch diverse Restriktionen und
Abhängigkeiten – wie z.B. der bereits beschriebene Fahrzeugeinsatz
vorher/nachher, Abstimmung der Fahrten auf Schulzeiten mehrerer am
Linienweg gelegener Schulen, Abstimmung der Fahrten auf Arbeitszeiten an
bspw. Krankenhäusern, Einhaltung von Pausenzeiten der Fahrer*innen,
Fahrplanauskünfte oder verfügbare Kapazitäten für wartende Fahrzeuge an
End- und Pausenhaltestellen – sind grundsätzlich keine kurzfristigen
Anpassungen der Verstärkerfahrten umzusetzen.
Des Weiteren stehen besonders bei einer Entzerrung der Schulanfangszeiten
weder weitere Fahrzeuge noch Fahrpersonal der SWBV für zusätzliche
Verkehre zur Verfügung.
Über Subunternehmer können – mit einer Vorlaufzeit von mindestens zwei
Wochen – zusätzliche Busse eingesetzt werden. Eine extern ausgeschriebene
Verstärkerfahrt verursacht hohe Kosten, wobei durch die Ausschreibung auch
Mengenrabatte entstehen können. Für den Zeitraum zwischen Sommer- und
Weihnachtsferien fanden durch das Land NRW gefördert insgesamt 23
Verstärkerfahrten je Schultag statt. Die Beibehaltung dieser 23 derzeit
verkehrenden Verstärkerfahrten nur an den Schultagen im Januar würde
voraussichtlich insgesamt Kosten von ca. 150.000 € verursachen.
Sobald ein Konzept der Schulen zu gestaffelten Schulanfangszeiten feststeht,
wird die Verwaltung gemeinsam mit der SWBV eine Anpassung der regulären
Verstärkerfahrten prüfen.
5. Konnten bisher alle hygienischen Standards, u.a. bei den
Toilettenanlagen und Desinfektionsmöglichkeiten eingehalten werden?
Gab es Probleme bei der Einhaltung der Maskenpflicht? Werden
inzwischen die Lehrkräfte mit FFP2-Masken ausgestattet?
Die Toilettenbereiche werden täglich gereinigt, auch eine Zwischenreinigung
findet statt. Die Handkontaktflächen werden arbeitstäglich desinfiziert. Die
regelmäßige und ordnungsgemäße Reinigung wird entsprechend kontrolliert.
Probleme bei der Einhaltung der Maskenpflicht im Grundschulbereich sind
schulaufsichtlich nicht bekannt. Die hygienischen Standards werden umgesetzt
und von den Grundschulkindern nach Schilderung der Schulen vorbildlich
eingehalten.
FFP2-Masken
Lehrer sind Landesbedienstete. FFP2 Masken sind persönliche
Schutzausrüstung. Für die Bereitstellung ist das Land NRW als Dienstherr
zuständig und nicht die Stadt Bonn. Diese Einschätzung der Zuständigkeit wird
über den Städtetag u.a. geteilt von Köln, Bonn, Aachen, Städteregion Aachen...
Das Land hat finanzielle Mittel für den Kauf von Masken zur Verfügung gestellt,
die schulscharf durch die Bezirksregierung Köln den Bonner Schulen EndeSeite 4 von 6

Seite 5
November zugewiesen wurden. Die Zuweisung erfolgte über einen von der
Bezirksregierung festgelegten und der Verwaltung nicht bekannten
Verteilschlüssel auf das sog. 2te-Schulkonto (auf das die Stadt Bonn keinen
Einblick hat). Mit diesem Geld steht es den Schulen frei, persönliche
Schutzausrüstung (z.B. auch FFP2-Masken) zu beschaffen.
Die Stadt hat Mitte November – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - den
Bonner Grund- und Förderschulen mit Primarbereich 10.000 FFP2-Masken für
Lehrkräfte zur Verfügung gestellt. Hintergrund: im Primarbereich tragen
Schüler/innen keine Maske. Im Fall einer in der Klasse festgestellten Infektion
wird eine Lehrkraft dann nicht unter Quarantäne gestellt, wenn sie eine FFP2-
Maske getragen hat. Die FFP2-Maske dient dem Eigenschutz. Eine Pflicht zum
Tragen einer FFP-2 Maske besteht nicht.
6. Wie ist zurzeit der aktuelle Stand an den Godesberger Schulen zur
Umsetzung praxistauglicher und aerosolvermindernder
Lüftungskonzepte? Müssen auch Fensteranlagen wie z.B. an der
Beethovenschule repariert oder eventuell erneuert werden, damit alle 20
Minuten regelmäßig eine Stoßlüftung erfolgen kann?
Aktuell sieht die grundsätzliche Umsetzung der Lüftungskonzepte an den
Godesberger Schulen die vom NRW-Schulministerium vorgegebene
regelmäßige Stoß-/Querlüftung vor, außer an Schulen, die über eine
Lüftungsanlage verfügen. Die Gängigkeit der Fensteranlagen wurde
zwischenzeitlich geprüft und erforderlichenfalls Instand gesetzt. Gemeldete
Schäden werden regelmäßig behoben. Lediglich vier Klassenräume des
Friedrich-List-Berufskollegs, in denen die Fenster nicht bzw. nicht ausreichend
zu öffnen waren, wurden mit professionellen Luftreinigungsgeräten
ausgestattet.
7. Wie sehen die Lüftungsbedingungen in den Schulturnhallen aus? Wann
wird das Schulschwimmbad am Konrad-Adenauer-Gymnasium mit der
neuen Lüftungsanlage betriebsbereit sein? Wie lange dauert die
Installation einer neuen Lüftungsanlage gemäß der
Coronaschutzverordnung bei dem Schwimmbad an der
Bodelschwinghschule?
Die Lüftungsbedingungen der Schulturnhallen sind dieselben wie die der
Schulen. Sämtliche Turnhallen wurden bezüglich ihrer Lüftungsmöglichkeiten
(natürlich oder mechanisch) überprüft und bewertet. Grundsätzlich sind alle
Sportstätten unter Beachtung bestimmter Auflagen für den Schulsport nutzbar.
Die Schulleitungen wurden von der Verwaltung über die Auflagen informiert.
Die Schulhausmeister wurden darüber hinaus gebeten, vor Unterrichtsbeginn
eine Lüftung der städtischen Sportstätten sicherzustellen.
Das Schulschwimmbad am Konrad-Adenauer-Gymnasium wird nach
derzeitigem Stand gegen Ende des 2. Quartals 2021 betriebsbereit sein.
Die derzeit noch in Betrieb befindliche Lüftungsanlage entspricht den aktuellen
Richtlinien. Für das Schwimmbad an der Bodelschwinghschule ist eine
Komplettsanierung vorgesehen, die Planungen diesbezüglich haben noch nicht
begonnen. Im Zuge der Komplettsanierung wird die Lüftungsanlage ebenfalls
erneuert. Deshalb kann die Verwaltung im Moment keinen Zeitpunkt für dieSeite 5 von 6

Seite 6
Installation einer neuen Lüftungsanlage im Rahmen der Komplettsanierung
nennen.
Anlage/n
KeineSeite 6 von 6

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 23:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de