202073-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Schulbetrieb an Godesberger Schulen während der Covid-19 Pandemie
Kerndaten
- Nummer
- 202073-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.12.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (14.538 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202073-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Schulbetrieb an Godesberger Schulen während der Covid-19 Pandemie Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.12.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Wie sieht zurzeit die aktuelle Situation an den Godesberger Schulen im Hinblick auf die Durchführung des regulären Präsenzunterrichtes aus? Gab es in der Vergangenheit an den Bad Godesberger Schulen größere Ausfälle aufgrund von Quarantäne und konnte bisher das digitale Homeschooling gut durchgeführt werden? Das Infektionsgeschehen hat an den Godesberger Grundschulen dazu geführt, dass immer wieder einzelne Klassen durch das Gesundheitsamt in Quarantäne gesetzt wurden. Betroffen sind alle Godesberger Grundschulen. Die Schulen unterrichten die Kinder im Quarantänefall in Distanz. Jede Grundschule verfügt über ein entsprechendes Konzept. 2. Konnte der Ausbau einer datenschutzkonformen digitalen Infrastruktur mit funktionierenden Lernplattformen an den Godesberger Schulen auch mit den vom Land- und Bund bereitgestellten Mitteln in der jüngsten Vergangenheit zufriedenstellend in einer entsprechenden Zeitschiene erfolgen? Wie sieht die flächendeckende Versorgung mit WLAN insbesondere an den Godesberger Grundschulen aus? Wie steht es um den Ausbau professioneller Administrations- und Supportstrukturen? Ein IT-Infrastrukturprojekt in dieser Größenordnung bedarf zwingend einer gesamtstädtischen Betrachtung. Der Blick auf Schulen eines einzelnen Stadtbezirks ist hier nicht zielführend. Im Rahmen des städtischen Fokusprojektes „Bildung in der digitalen Welt (BIDW)“ werden alle 89 städtischen Schulen an das Breitbandnetz angeschlossen, mit einem (möglichst) vollflächigem WLAN und einer strukturierten IT- Gebäudeverkabelung versehen. Alle weiterführenden Schulen und einzelne Grundschulen werden bis Ende 2020 an das eigene städtische Breitbandnetz angebunden. Die verbleibenden Grund- und Förderschulen werden bis 2022 über das Breitband-Förderprogramm des Bundes mit Glasfaser versorgt. Über das Breitband sind Datenübertragungsraten von 1 Gigabit möglich. Übergangsweise soll den Schulen, die bislang noch nicht an das Breitband angeschlossen werden konnten, eine Übertragungsrate von bis zu 250 Mbit zur Verfügung gestellt werden. Bisher konnte an allen weiterführenden SchulenSeite 1 von 6 Seite 2 und einigen Grundschulen (43 Schulen, davon 11 in Bad Godesberg) mit dem schrittweisen WLAN-Ausbau (Schrittfolge: Ausleuchtung, Montage, Inbetriebnahme) begonnen werden. Bis Ende 2020 wurden stadtweit 5 Schulen (davon 1 in Bad Godesberg) fertiggestellt. Bei den restlichen, bereits begonnenen Schulen, erfolgt die Fertigstellung in 2021. Der WLan-Ausbau an den verbleibenden 46 Förder- und Grundschulstandorten (davon 10 in Bad Godesberg) startet Anfang 2021. Die Strukturierte Verkabelung der Schulen ist bisher in zwei Pilotphasen an insgesamt 8 Schulen (davon 3 in Bad Godesberg) angestoßen worden. Eine Ausschreibung der restlichen Schulen erfolgt ab Anfang 2021. Die Fertigstellung aller Schulstandorte ist nach derzeitigem Stand für 2024 geplant. Für das städtische Fokusprojekt BIDW wurden und werden Fördermittel aus „Gute Schule 2020“, „DigitalPakt Schule“ und dem „Bundesförderprogramm zum Breitbandausbau“ eingesetzt. Ausbau professioneller Administrations- und Supportstrukturen: Für den Einsatz von 12.870 zusätzlichen mobilen Endgeräten im Schulbetrieb muss der Supportaufwand deutlich erhöht werden. Bisher waren der IT-Betrieb und der IT-Support nicht von den Förderprogrammen erfasst. Sämtliche Kosten müssen bisher vom Schulträger getragen werden. Die Nordrhein-Westfälische Landesregierung hat in einer Presseerklärung am 06.10.2020 mitgeteilt, die Zusatz-Verwaltungsvereinbarung „Administration“ zum „DigitalPakt Schule“ schnellstmöglich umsetzen zu wollen. Mit dieser Verwaltungsvereinbarung stellt der Bund den Ländern zusätzliche 500 Millionen Euro zur Verfügung, um die Schulen bei der Administration der IT-Infrastruktur zu unterstützen, die durch den „DigitalPakt Schule“ gefördert wird. Dem Land Nordrhein-Westfalen stehen nach dem Königsteiner Schlüssel rund 105 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderbedingungen liegen noch nicht vor. 3. Wurde die Ausstattung mit iPads für die Schülerinnen und Schüler, die vom Land unterstützt werden sollen, sowie den Lehrkräften inzwischen abgeschlossen? Aus Mitteln der Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule (sog. Corona- Soforthilfe für bedürftige Schülerinnen und Schüler) sowie teilweise aus Mitteln des Förderprogramms Gute Schule 2020 wurden für alle 89 städtischen Schulen insgesamt 8.000 iPads beschafft. Alle Geräte sind bis 4.12.2020 ausgeliefert worden, müssen jedoch für den schulischen Einsatz vor Ort von den Schulen betriebsbereit gemacht werden. Sie stehen frühestens im Januar 2021 an den städtischen Schulen für den Einsatz zur Verfügung. Im Rahmen der Corona-bedingten, digitalen Ausstattungsoffensive des Landes an den Schulen, wurden ferner 3.870 schulgebundene mobile Endgeräte (iPads) für Lehrkräfte bestellt. Die Auslieferung erfolgt voraussichtlich Anfang 2021. 4. Wie viele Godesberger Schulen haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Unterrichtsbeginn zu entzerren? Steht der Stadt Bonn für diese Flexibilisierung eine ausreichende Anzahl an Bussen zur Verfügung?Seite 2 von 6 Seite 3 Auf Grundlage der Schulmail und dem Erlass des MSB vom 30.11.2020 besteht ab sofort die Möglichkeit, den Unterricht bis zum Ende des Schuljahres zwischen 07.00 Uhr und 09.00 Uhr beginnen zu lassen. Dies gilt auch für Berufskollegs. Im Erlass hat das Schulministerium Folgendes ausgeführt: „Soll die Staffelung nur innerhalb der Schule (z.B. für die verschiedenen Jahrgangsstufen) gelten (interne Staffelung), bindet die Schulleiterin oder der Schulleiter den Schulträger ein und informiert die Schulkonferenz und die Schulaufsichtsbehörde über die getroffene Entscheidung. Ob der Unterricht bereits um 7.00 Uhr beginnen soll, ist insbesondere für jüngere Jahrgänge besonders sorgfältig zu prüfen. In der Regel eignet sich ein früher Unterrichtsbeginn für ältere Schülerinnen und Schüler und vor allem im Bereich der Beruflichen Bildung. Rückwirkungen auf Pausenzeiten und die Auswirkungen eines notwendig späteren Unterrichtsendes sind in die Abwägung einzustellen. Soll dagegen vorrangig ein gestaffelter Unterrichtsbeginn aller Schulen eines Schulträgers (externe Staffelung) erreicht werden, schlägt der Schulträger nach Beratung mit den Schulen unter Einbindung der Verkehrsträger eine Regelung vor. Die Schulleiterin oder der Schulleiter folgt dem Vorschlag, wenn nicht zwingende pädagogische Gründe entgegenstehen, und informiert die Schulaufsichtsbehörde. Ist eine Verständigung zwischen den Beteiligten nicht möglich; entscheidet die Bezirksregierung; sie bindet die untere Schulaufsichtsbehörde ein. Auch hier gilt, dass die Festlegung des Zeitpunkts des Unterrichtsbeginns die Belange der unterschiedlichen Altersgruppen in der Schülerschaft mit bedenkt. Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet die Schulkonferenz über die getroffene Entscheidung. Bei einer Kombination der vorgenannten Maßnahmen (interne und externe Staffelung) achten Schulleitungen und Schulträger auf eine frühzeitige wechselseitige Kommunikation und Koordination. Ich bitte, die Schulen in Ihrem Bezirk umgehend in geeigneter Weise zu informieren und die Schulträger dabei einzubeziehen.“ Um vor dem Hintergrund der andauernden pandemischen Lage jede Möglichkeit, die zu einer Reduzierung von Kontakten und somit zu einer Risikominimierung führt, auszuschöpfen, hat der Krisenstab der Bundesstadt Bonn in seiner Sitzung am 02.12.2020 beschlossen, die städtischen Bonner Schulen eindringlich zu bitten, von der Möglichkeit des gestaffelten Unterrichtsbeginns in der Zeit zwischen 7.00 Uhr und 9.00 Uhr Gebrauch zu machen, um durch die Entzerrung der morgendlichen Anfangszeiten eine Kontakt- und Risikominimierung im morgendlichen Schülerverkehr zu erzielen. Die Schulen wurden um kurzfristige Mitteilung gebeten, wie ein so gestaffelter Unterrichtsbeginn an ihrer Schule vorgesehen ist, damit die Stadt als Schulträger den Einsatz von Hausmeisterinnen/Hausmeistern und Schulsekretärinnen/Schulsekretären sicherstellen sowie die Abstimmung mit den Verkehrsbetrieben vornehmen kann. Die Beantwortung der Frage ist erst nach Rückmeldung der Schulen und nachlaufender Auswertung möglich.Seite 3 von 6 Seite 4 Zu den Schulanfangs- und -endzeiten verkehren zahlreiche Verstärkerfahrten zu den Schulen. Diese Verstärkerfahrzeuge befinden sich meistens auch vorher und nachher an anderen Stellen im Einsatz, sodass eine Änderung der Umlauf- und Dienstplanung ein hohes Maß an Abstimmung und vorausschauender Planung erfordert. Durch diverse Restriktionen und Abhängigkeiten – wie z.B. der bereits beschriebene Fahrzeugeinsatz vorher/nachher, Abstimmung der Fahrten auf Schulzeiten mehrerer am Linienweg gelegener Schulen, Abstimmung der Fahrten auf Arbeitszeiten an bspw. Krankenhäusern, Einhaltung von Pausenzeiten der Fahrer*innen, Fahrplanauskünfte oder verfügbare Kapazitäten für wartende Fahrzeuge an End- und Pausenhaltestellen – sind grundsätzlich keine kurzfristigen Anpassungen der Verstärkerfahrten umzusetzen. Des Weiteren stehen besonders bei einer Entzerrung der Schulanfangszeiten weder weitere Fahrzeuge noch Fahrpersonal der SWBV für zusätzliche Verkehre zur Verfügung. Über Subunternehmer können – mit einer Vorlaufzeit von mindestens zwei Wochen – zusätzliche Busse eingesetzt werden. Eine extern ausgeschriebene Verstärkerfahrt verursacht hohe Kosten, wobei durch die Ausschreibung auch Mengenrabatte entstehen können. Für den Zeitraum zwischen Sommer- und Weihnachtsferien fanden durch das Land NRW gefördert insgesamt 23 Verstärkerfahrten je Schultag statt. Die Beibehaltung dieser 23 derzeit verkehrenden Verstärkerfahrten nur an den Schultagen im Januar würde voraussichtlich insgesamt Kosten von ca. 150.000 € verursachen. Sobald ein Konzept der Schulen zu gestaffelten Schulanfangszeiten feststeht, wird die Verwaltung gemeinsam mit der SWBV eine Anpassung der regulären Verstärkerfahrten prüfen. 5. Konnten bisher alle hygienischen Standards, u.a. bei den Toilettenanlagen und Desinfektionsmöglichkeiten eingehalten werden? Gab es Probleme bei der Einhaltung der Maskenpflicht? Werden inzwischen die Lehrkräfte mit FFP2-Masken ausgestattet? Die Toilettenbereiche werden täglich gereinigt, auch eine Zwischenreinigung findet statt. Die Handkontaktflächen werden arbeitstäglich desinfiziert. Die regelmäßige und ordnungsgemäße Reinigung wird entsprechend kontrolliert. Probleme bei der Einhaltung der Maskenpflicht im Grundschulbereich sind schulaufsichtlich nicht bekannt. Die hygienischen Standards werden umgesetzt und von den Grundschulkindern nach Schilderung der Schulen vorbildlich eingehalten. FFP2-Masken Lehrer sind Landesbedienstete. FFP2 Masken sind persönliche Schutzausrüstung. Für die Bereitstellung ist das Land NRW als Dienstherr zuständig und nicht die Stadt Bonn. Diese Einschätzung der Zuständigkeit wird über den Städtetag u.a. geteilt von Köln, Bonn, Aachen, Städteregion Aachen... Das Land hat finanzielle Mittel für den Kauf von Masken zur Verfügung gestellt, die schulscharf durch die Bezirksregierung Köln den Bonner Schulen EndeSeite 4 von 6 Seite 5 November zugewiesen wurden. Die Zuweisung erfolgte über einen von der Bezirksregierung festgelegten und der Verwaltung nicht bekannten Verteilschlüssel auf das sog. 2te-Schulkonto (auf das die Stadt Bonn keinen Einblick hat). Mit diesem Geld steht es den Schulen frei, persönliche Schutzausrüstung (z.B. auch FFP2-Masken) zu beschaffen. Die Stadt hat Mitte November – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - den Bonner Grund- und Förderschulen mit Primarbereich 10.000 FFP2-Masken für Lehrkräfte zur Verfügung gestellt. Hintergrund: im Primarbereich tragen Schüler/innen keine Maske. Im Fall einer in der Klasse festgestellten Infektion wird eine Lehrkraft dann nicht unter Quarantäne gestellt, wenn sie eine FFP2- Maske getragen hat. Die FFP2-Maske dient dem Eigenschutz. Eine Pflicht zum Tragen einer FFP-2 Maske besteht nicht. 6. Wie ist zurzeit der aktuelle Stand an den Godesberger Schulen zur Umsetzung praxistauglicher und aerosolvermindernder Lüftungskonzepte? Müssen auch Fensteranlagen wie z.B. an der Beethovenschule repariert oder eventuell erneuert werden, damit alle 20 Minuten regelmäßig eine Stoßlüftung erfolgen kann? Aktuell sieht die grundsätzliche Umsetzung der Lüftungskonzepte an den Godesberger Schulen die vom NRW-Schulministerium vorgegebene regelmäßige Stoß-/Querlüftung vor, außer an Schulen, die über eine Lüftungsanlage verfügen. Die Gängigkeit der Fensteranlagen wurde zwischenzeitlich geprüft und erforderlichenfalls Instand gesetzt. Gemeldete Schäden werden regelmäßig behoben. Lediglich vier Klassenräume des Friedrich-List-Berufskollegs, in denen die Fenster nicht bzw. nicht ausreichend zu öffnen waren, wurden mit professionellen Luftreinigungsgeräten ausgestattet. 7. Wie sehen die Lüftungsbedingungen in den Schulturnhallen aus? Wann wird das Schulschwimmbad am Konrad-Adenauer-Gymnasium mit der neuen Lüftungsanlage betriebsbereit sein? Wie lange dauert die Installation einer neuen Lüftungsanlage gemäß der Coronaschutzverordnung bei dem Schwimmbad an der Bodelschwinghschule? Die Lüftungsbedingungen der Schulturnhallen sind dieselben wie die der Schulen. Sämtliche Turnhallen wurden bezüglich ihrer Lüftungsmöglichkeiten (natürlich oder mechanisch) überprüft und bewertet. Grundsätzlich sind alle Sportstätten unter Beachtung bestimmter Auflagen für den Schulsport nutzbar. Die Schulleitungen wurden von der Verwaltung über die Auflagen informiert. Die Schulhausmeister wurden darüber hinaus gebeten, vor Unterrichtsbeginn eine Lüftung der städtischen Sportstätten sicherzustellen. Das Schulschwimmbad am Konrad-Adenauer-Gymnasium wird nach derzeitigem Stand gegen Ende des 2. Quartals 2021 betriebsbereit sein. Die derzeit noch in Betrieb befindliche Lüftungsanlage entspricht den aktuellen Richtlinien. Für das Schwimmbad an der Bodelschwinghschule ist eine Komplettsanierung vorgesehen, die Planungen diesbezüglich haben noch nicht begonnen. Im Zuge der Komplettsanierung wird die Lüftungsanlage ebenfalls erneuert. Deshalb kann die Verwaltung im Moment keinen Zeitpunkt für dieSeite 5 von 6 Seite 6 Installation einer neuen Lüftungsanlage im Rahmen der Komplettsanierung nennen. Anlage/n KeineSeite 6 von 6
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de