202069-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Status ISEK Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 202069-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.01.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202069-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Status ISEK Bad Godesberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.02.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Maßnahmenplan (Kosten- und Finanzierungsübersicht) Der Maßnahmenplan bzw. die Kosten- und Finanzierungsübersicht dient nach wie vor als Basis für die Umsetzung der Maßnahmen. Der Maßnahmenplan dokumentiert den Willen der Stadt Bonn die skizzierten Projekte in bestimmten Zeitphasen umzusetzen. Da bezogen auf die Zeitschiene und Kosten wiederum Beschlüsse notwendig sind, unterliegt er aber einer permanenten Anpassung. Für die weiteren Beschlüsse zu den Einzelmaßnahmen werden detaillierte Zeitpläne erarbeitet und die notwendigen Mittel bereitgestellt. Aktuell wird dies für eine Beantragung von Städtebaufördermitteln im September 2021 vorbereitet. Aufgrund des frühen Stadiums der einzelnen Projekte, kann Umfang, Umsetzung und Bearbeitungsdauer jedoch auch heute teilweise nur prognostiziert werden. Beispielsweise kann erst nach Erarbeitung eines Raum- und Nutzungskonzeptes für ein Begegnungszentrum (B4) festgestellt werden, ob ein Um- oder Neubau eines Gebäudes erforderlich wird. Auch für die Kostenermittlung sind die benannten in Erarbeitung oder Vorbereitung befindlichen Raum- und Nutzungskonzepte Basis. Bezogen auf den Antrag auf Städtebauförderung erfolgt die verwaltungsinterne Abstimmung im ersten und zu Beginn des zweiten Quartals 2021. Diese erarbeitete Projektübersicht mit Zeitstrahl wird den Gremien zur Freigabe und Konkretisierung im Frühjahr (Juni/Juli 2021) vorgelegt. Anschließend wird diese Projektliste (Projektübersicht) mit einer konkreten Kosten- und Finanzierungsübersicht versehen und der Politik in einer Beschlussvorlage im August/September vorgelegt, um fristgerecht am 30.09.2021 den Förderantrag bei der Bezirksregierung Köln einreichen zu können. Haushaltsmittel Die konsumtiven Planungsmittel für den Grundförderantrag vorbereitende Maßnahmen stehen bereit und wurden für den aktuellen Haushalt angemeldet. Viele aufgeführte Projekte werden erst in den Folgejahren investiv umgesetzt,Seite 1 von 2 Seite 2 so dass die konkreten Haushaltsmittel nach erfolgreicher Förderantragstellung für die entsprechenden Haushalte rechtzeitig angemeldet werden. So wurden für die bauliche Umsetzung der Maßnahme „A2 Detailplanung für den öffentlichen Raum in der Innenstadt“ nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens zum Masterplan öffentlicher Raum die entsprechenden Haushaltsmittel für 2021/2022 angemeldet. Städtebauförderung Der Grundförderantrag, der alle Maßnahmen, für welche die Beantragung von Städtebaufördermitteln über mehrere Jahre vorgesehen ist, enthält, wird den politischen Gremien in 2021 zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach Einreichung des Förderantrages wird die Bereitstellung von Städtebaufördermitteln im Zuge eines Bewilligungsbescheides der Bezirksregierung Köln voraussichtlich im 2. Quartal 2022 erfolgen. Bei Vorliegen des Bescheides ist ersichtlich, welche der beantragten Fördermittel projektbezogen gewährt werden. Zusätzliche Förderung Für die Jahre 2021 und 2022 wird ein Zentrenmanagement für die Innenstadt von Bad Godesberg über das Sofortprogramm des Landes zur Stärkung der Innenstädte und Zentren eingerichtet (sh. DS-Nr. 201911). Das Zentrenmanagement wird Aufgaben des in Maßnahme E 3 benannten Citymanagements übernehmen und Strukturen aufbauen, die 2023 über die Städtebauförderung aufgefangen und für weitere fünf Jahre fortgeführt werden können. Die Verwaltung plant eine regelmäßige Berichterstattung über die Umsetzung der verschiedenen Integrierten Stadtentwicklungskonzepte der Stadt Bonn einzuführen. Der Beginn dieser Berichterstattung per Mitteilungsvorlage ist für eine der nächsten Gremiensitzungen vorgesehen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de